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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3333
VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309 (https://dejure.org/2000,3333)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.01.2000 - 3 CE 99.3309 (https://dejure.org/2000,3333)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 3 CE 99.3309 (https://dejure.org/2000,3333)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2000, 1140
 
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Wird zitiert von ... (123)

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04

    Konkurrentenklage

    Das vom öffentlichen Arbeitgeber geforderte Bewerberprofil strukturiert den Bewerberkreis, indem es in persönlicher und fachlicher Hinsicht Qualifikationsanforderungen an Stellenbewerber beschreibt (BayVGH 19. Januar 2000 - 3 CE 99.3309 - DVBl 2000, 1140).
  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01

    Beförderung eines Richters; Auswahlverfahren bei der Besetzung einer …

    Denn vielfach ergibt sich ein solches Anforderungsprofil aus Rechtsnormen, Verwaltungsvorschriften und Stellenbeschreibungen, so dass die Feststellung dieses dem Besetzungsverfahren zu Grunde liegenden Vergleichsmaßstabs ohne weiteres möglich ist (BayVGH, Urt. v. 19.1.2000, DVBl. 2000, 1140).

    Eine Vergleichbarkeit der Gesamturteile dieser Beurteilungen ist somit jedenfalls nicht ohne weiteres möglich, da die dienstliche Beurteilung für einen Richter, der sich bereits in einem höheren Amt befindet, wegen der damit verbundenen Anforderungen ein höheres Gewicht hat als die zu einem niedriger bewerteten Amt gegebene Beurteilung (BayVGH, Beschl. v. 19.1.2000, DVBl. 2000, 1140 [1141] NdsOVG, Beschl. v. 18.6.1993, DVBl. 1993, 959 [960]).

  • VG München, 04.12.2024 - M 5 E 24.4689

    Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Anforderungsprofil, Auslegung, …

    Zudem setzt die im öffentlichen Interesse liegende Gewinnung des bestmöglichen Bewerberkreises voraus, dass potentielle Bewerber erfahren, dass möglicherweise gewisse Defizite bei Beurteilungsprädikaten ihrer Auswahl nicht entgegenstehen, weil sie ein konstitutives Anforderungsmerkmal erfüllen (…vgl. BayVGH, B.v. 25.5.2011 - 3 CE 11.605 - juris Rn. 41; B.v. 19.1.2000 - 3 CE 99.3309 - juris Rn. 25 ff.).

    Da dies für potentielle Bewerber nicht erkennbar war, hat sich die Antragsgegnerin dem Einwand widersprüchlichen Verhaltens ausgesetzt (…vgl. BayVGH, B.v. 25.5.2011 - 3 CE 11.605 - juris Rn. 41; B.v. 19.1.2000 - 3 CE 99.3309 - juris Rn. 25 ff.).

    Andernfalls setzt sie sich dem Einwand widersprüchlichen Verhaltens aus (…vgl. BayVGH, B.v. 25.5.2011 - 3 CE 11.605 - juris Rn. 41; B.v. 19.1.2000 - 3 CE 99.3309 - juris Rn. 25 ff.).

    Potentielle Bewerber müssen abschätzen können, ob sie sich anhand der in der Ausschreibung transparent festgelegten Kriterien auf eine Stelle oder Funktion bewerben wollen oder vor dem Hintergrund ihres eigenen Eignungs- und Befähigungsprofils von einer Bewerbung Abstand nehmen (…vgl. BayVGH, B.v. 25.5.2011 - 3 CE 11.605 - juris Rn. 41; B.v. 19.1.2000 - 3 CE 99.3309 - juris Rn. 25 ff.;… VGH BW, B.v. 7.12.2010 - 4 S 2057/10 - NVwZ-RR 2011, 290, juris Rn. 4).

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