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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 22.12.1999 | VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.01.2000 - 2 S 1621/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4598
VGH Baden-Württemberg, 27.01.2000 - 2 S 1621/97 (https://dejure.org/2000,4598)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.01.2000 - 2 S 1621/97 (https://dejure.org/2000,4598)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 2 S 1621/97 (https://dejure.org/2000,4598)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Normenkontrolle einer Abwassersatzung: Gebührenkalkulation - Abschreibungsbeträge

  • Judicialis

    KAG § 9 Abs. 2 S. 3; ; KAG § 9 Abs. 2 S. 4; ; KAG § 9 Abs. 3 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entwässerungsgebühr, Gebührenkalkulation, Abschreibungen, Beiträge tatsächlich eingegangene, Kalkulationszeitraum mehrjähriger, Gebührensatz konstanter, Kostenüberdeckungen Ausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überprüfung einer Entwässerungsgebühr; Überprüfung einer Kanalgebühr; Abwassergebühren; Erhebung von Gebühren für die Benutzung gemeindlicher Einrichtungen; Ermittlung der Abschreibungsbeiträge

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 710
  • DVBl 2000, 1228
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 2 S 3246/94

    Normenkontrolle einer Abwassersatzung: umlagefähige Kosten der öffentlichen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2000 - 2 S 1621/97
    Durch ein zwischen den Beteiligten ergangenes Normenkontrollurteil vom 13.5.1997 - 2 S 3246/94 - erklärte der Senat § 41 AbwS i.d.F. der Änderungssatzungen vom 22.11.1994 und vom 23.5.1995 für nichtig, weil dem in dieser Satzungsbestimmung festgesetzten Abwassergebührensatz eine fehlerhafte Gebührenkalkulation zugrundegelegen habe.

    Dem Senat liegen die Abwassersatzung der Antragsgegnerin vom 25.8.1992 sowie die dazu ergangenen Änderungssatzungen, die Gebührenkalkulation (Stand: 12.11.1996) und die Akten in den Verfahren 2 S 1635/97 und 2 S 3246/94 vor.

    Der Senat hat bereits in seinem Normenkontrollurteil vom 13.5.1997 (2 S 3246/94) entschieden, daß diejenigen Kosten, die der Antragsgegnerin anläßlich von Widerspruchs- und Klageverfahren entstehen, die zahlreiche Gebührenschuldner gegen Abwassergebührenbescheide anstrengen, keine gebührenrechtlich ansatzfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung sind.

    Gegen die Annahme einer versehentlich falschen Bezeichnung sprechen die eigenen Angaben, die die Antragsgegnerin im früheren Normenkontrollverfahren (2 S 3246/94) und im Laufe des vorliegenden Verfahrens zunächst abgegeben hat.

    Es beruht auf den eigenen erläuternden Erklärungen der Antragsgegnerin, wenn der Senat in seinem früheren Normenkontrollurteil vom 13.5.1997 (2 S 3246/94) davon ausging, daß unter der Rubrik "Gerichts- und ähnliche Kosten, Untersuchung Starkverschmutzer u.ä." der damaligen Gebührenkalkulation Kosten angesetzt worden sind, die der Antragsgegnerin für die gerichtliche und außergerichtliche Rechtsberatung anläßlich von Verfahren entstanden sind, die zahlreiche Gebührenschuldner gegen Abwassergebührenbescheide angestrengt haben.

    Die Antragsgegnerin hat hierzu selbst angegeben (vgl. AS 403 VGH-Akten 2 S 3246/94), diese Position betreffe u.a. den aus den Vorjahren erfahrungsgemäß abgeleiteten Aufwand für Hunderte solcher Verfahren.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94

    Mitteilung von Tagesordnungspunkten; Entwicklungs- und Verwaltungskosten in …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2000 - 2 S 1621/97
    Ist dem Gemeinderat vor oder bei der Beschlußfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem für die Gebührensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Gemeinderat das ihm bei der Festsetzung der Gebührensätze eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (st.Rspr. des Senats, vgl. etwa VGH Bad.-Württ., NKB vom 27.2.1996 - 2 S 1407/94 -, VBlBW 1996, 382 m.w.N.).

    Es muß sich mithin um betriebsbedingte Kosten handeln (so ausdr. VGH Bad.-Württ., NKB vom 27.2.1996 -2 S 1407/94 -, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1983 - 2 S 199/80

    Abwassergebühr; Gebührenbemessung; Wahrscheinlichkeitsmaßstab und …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2000 - 2 S 1621/97
    Für derartige Erwägungen ist aber bei der Bemessung der Abwassergebühren kein Raum; denn die Gebühr wird als Gegenleistung für eine besondere Leistung der Gemeinde, ausgelöst durch die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen, erhoben (so bereits VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.10.1983 - 2 S 199/80 -, VBlBW 1984, 346, 352).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1998 - 2 S 399/97

    Normenkontrolle einer Abfallwirtschaftssatzung: Gebührenkalkulation - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2000 - 2 S 1621/97
    Er verpflichtet im Sinne eines Kostenüberschreitungsverbots die Gemeinde, die Gebühren so zu kalkulieren, daß das in einem bestimmten Kalkulationszeitraum zu erwartende Gebührenaufkommen die in diesem Zeitraum zu erwartenden gebührenfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung in ihrer Gesamtheit nicht übersteigt (vgl. VGH Bad.-Württ., NKU vom 22.10.1998 - 2 S 399/97 -, KStZ 1999, 168).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1980 - 2 S 646/80

    Erschließungsvertrag - Eigenanteil der Gemeinde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2000 - 2 S 1621/97
    Lediglich bei der Veranlagung zu Beiträgen nach § 10 KAG ist es nach ständiger Rechtsprechung des Senats erforderlich, den beitragsfähigen Aufwand um eine das öffentliche Interesse an der Einrichtung berücksichtigende Quote zu kürzen, die der Gesetzgeber nunmehr in § 10 Abs. 2 S. 3 KAG auf mindestens 5 % festgelegt hat (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.10.1980 - 2 S 646/80 -, BWGZ 1981, 222).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08

    Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung bei Übertragung der …

    Ansatzfähig sind nach dieser Vorschrift nur die betriebsbedingten Kosten, d.h. Kosten, die durch die Leistungserstellung der Gemeinde verursacht sind oder für solche Neben- und Zusatzleistungen entstanden sind, die mit der eigentlichen Leistungserstellung in einem ausreichend engen Sachzusammenhang stehen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.1.2000 - 2 S 1621/97 - NVwZ-RR 2000, 710; Beschl. v. 27.2.1996 - 2 S 3246/94 - VBlBW 1996, 382).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.10.2024 - 9 A 3.24

    Nur tatsächlich gezahlte Beiträge mindern die Gebühr

    Den Begriff im Wege der Auslegung auf den Kostenanteil zu erstrecken, der durch Beiträge gedeckt werden soll oder sollte und ihn damit von der tatsächlichen Zahlung der Beiträge zu entkoppeln, überschreitet die Wortlautgrenze (…ebenso Kluge, in: Becker u.a., KAG Bbg, Stand: Juli 2024, § 6, Rn. 49r;… vgl. auch Brüning, in: Driehaus, KAG, Stand: März 2024, § 6, Rn. 162a; VGH Mannheim, Urteil vom 27. Januar 2000 - 2 S 1621/97 -, juris Rn. 29, zu § 9 Abs. 3 Satz 2 KAG BW a. F.).

    Für eine zu vermeidende Doppelbelastung der Nichtbeitragszahler ist nichts erkennbar (ebenso Brüning, NVwZ 2024, 255; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 27. Januar 2000 - 2 S 1621/97 -, juris Rn. 29).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2006 - 4 K 253/05

    Zur Kalkulation von Abwassergebührensätzen

    Nicht abschließend entschieden werden muss, ob sich entgegen der in einem der Urteile des 1. Senats vom 19. Mai 2005 (- 1 K 409/04 -) vertretenen Rechtsauffassung Kalkulationszeitraum und Erhebungszeitraum decken müssen und bei einem mehrjährigen Kalkulationszeitraum für den gesamten Zeitraum nur ein einheitlicher Gebührensatz gebildet werden darf (…so OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 1. Juli 1997 - 9 A 3556/96 -, zit. nach JURIS;… Driehaus, a.a.O. Bd. I, § 6 Rdnr. 93 ff.;… Bd. II § 6 Rdnr. 726a, 726c; Quaas, NVwZ 2002, 144, 148; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27. Januar 2000 - 2 S 1621/97 -, zit. nach JURIS).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 2 S 511/13

    Keine neue Kalkulation bei freiwilliger Reduzierung von Gebühren

    Außerdem weiche das Urteil des Verwaltungsgerichts von dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 27.1.2000 - 2 S 1621/97 - ab.

    Die auch in einem solchen Fall erforderliche Kalkulation hat daher an Stelle von Prognosen auf die tatsächlichen Werte zurück zu greifen (vgl. Senatsurteile vom 27.1.2000 - 2 S 1621/97 - NVwZ-RR 2000, 710 - [Abwassergebühr], vom 10.2.2011 - 2 S 2251/10 - juris [Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen] und vom 21.3.2012 - 2 S 1418/11 - VBlBW 2012, 351 [Kurtaxe], s. auch Senatsbeschluss vom 20.9.2010 - 2 S 138/10 -).

    Der in dem Senatsurteil vom 27.1.2000 - 2 S 1621/97 - (NVwZ-RR 2000, 710) aufgestellte Grundsatz, wonach im Falle einer Nachkalkulation an Stelle von Prognosen auf die tatsächlichen Werte zurück zu greifen ist, ist aus den dort im Einzelnen dargelegten Gründen nicht auf den hier vorliegenden Fall anwendbar.

  • VG Karlsruhe, 25.07.2019 - 12 K 40/17

    (Zu der Frage, in welchen Fällen (z.B.

    Als betriebsbedingt und damit gebührenfähig können nur solche Kosten verstanden werden, die durch die Leistungserstellung verursacht sind oder für solche Neben- und Zusatzleistungen entstehen, die mit der eigentlichen Leistungserstellung in einem ausreichend engen Sachzusammenhang stehen (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.01.2000 - 2 S 1621/97 -, juris Rn. 19, 22).

    Es handelt sich bei ihnen aber auch nicht um Kosten von Neben- und Zusatzleistungen, die den erforderlichen engen sachlichen Zusammenhang mit der eigentlichen Leistungserstellung aufweisen (…VGH Bad.-Württ., Urteile vom 13.05.1997 - 2 S 3246/94 -, juris Rn. 43 ff., und vom 27.01.2000 - 2 S 1621/97 -, juris Rn. 24).

  • VG Karlsruhe, 30.01.2014 - 2 K 2233/13

    Abwassergebühren: Kosten für Regenbecken, Abschreibungen für künftige …

    Denn aus der in § 14 Abs. 2 KAG verankerten Befugnis des Satzungsgebers, bei der Gebührenbemessung die Kosten in einem mehrjährigen Zeitraum zu berücksichtigen, folgt zugleich das Recht, für den gesamten Kalkulationszeitraum einen konstanten Gebührensatz in der Satzung festzulegen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2000 - 2 S 1621/97 - juris, Rn. 35;… Gössl/Reif a.a.O. § 14 Erl. 3.3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2019 - 9 A 5.17

    Normenkontrollverfahren; Grundgebühr; Zählermaßstab; Gebührenstaffelung; …

    Auch ein etwaiges Vertrauen eines nicht beitragsbelasteten Nutzers darauf, zu einem Beitrag nicht mehr herangezogen werden zu können, rechtfertigt es nicht, diesen gleich einem beitragsbelasteten Nutzer zu behandeln (…Urteil vom 6. Juni 2007, a. a. O., Rn. 37; vgl. ferner VGH Mannheim, Urteil vom 27. Januar 2000 - 2 S 1621/97 -, juris Rn. 28 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2023 - 2 S 710/23

    Berechnung der Gebührensätze bei rückwirkend erlassener Gebührensatzung

    Die auch in einem solchen Fall erforderliche Kalkulation hat daher an Stelle von Prognosen auf die tatsächlichen Werte zurückzugreifen (…vgl. Senatsurteile vom 21.03.2012 - 2 S 1418/11 - juris Rn. 60 [Kurtaxe], vom 10.02.2011 - 2 S 2251/10 - juris Rn. 46 [Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen] und vom 27.01.2000 - 2 S 1621/97 - juris Rn. 32 - [Abwassergebühr]).

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist im Fall einer mit Rückwirkung erlassenen Gebührensatzung dann auf die tatsächlichen Werte (Ist-Werte) zurückzugreifen, wenn im Zeitpunkt des Erlasses der Satzung die gebührenfähigen Kosten feststehen und berücksichtigt werden können (vgl. etwa Urteil vom 27.01.2000 - 2 S 1621/97 - juris Rn 32).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2008 - 2 S 2559/05

    Gebührenkalkulation; Ausgleich von Unterdeckungen innerhalb der 5-Jahres-Frist

    Dass das erste auf den Bemessungszeitraum folgende Jahr in der Regel für einen Ausgleich nicht zur Verfügung steht, da die Gebührenkalkulation für das erste Folgejahr in der Regel erstellt wird, bevor das Ergebnis des laufenden Bemessungszeitraums feststeht (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil vom 27.1.2000 - 2 S 1621/97 - BWGZ 2000, 436), ist unerheblich; dies führt insbesondere nicht dazu, dass der Ausgleich erst im sechsten auf den Bemessungszeitraum folgenden Jahr vollzogen sein müsste.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 2 S 2842/04

    Rückwirkung des KAG BW § 2 Abs 2 S 1, Fassung 2005-03-17, auf Altfälle; …

    Zudem ist das Kostendeckungsprinzip "Veranschlagungsmaxime" (vgl. dazu Senat, Urteil v. 27.1.2000 - 2 S 1621/97 - NVwZ-RR 2000, 710, 712), die weitgehend auf Vorausberechnungen beruht, wie sie sich zu Beginn eines Veranlagungszeitraums bzw. einer Rechnungsperiode darstellen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2020 - 9 A 3.17

    Gebührenrecht: Normenkontrollverfahren gegen eine Gebührensatzung zur …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2004 - 2 S 706/04

    Keine Geltung des Kostendeckungsgrundsatzes für gemeindliche …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2019 - 9 A 10.17

    Berücksichtigung des Eigenkapitalanteils bei Abwassergebühren

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2004 - 2 L 250/03

    Nichtigkeit einer Regelung über eine Abfallgrundgebühr

  • VG Oldenburg, 22.06.2006 - 2 A 3746/02

    Anforderungen an eine Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitragssatzes

  • VG Freiburg, 28.01.2004 - 7 K 2420/02

    Vor einer Gebührenerhebung muss dem Gemeinderat eine Kalkulation vorgelegt werden

  • VG Frankfurt/Oder, 28.07.2020 - 5 K 2299/18
  • VG Stade, 16.07.2008 - 4 A 981/06

    Rechtsgrundlage für die Heranziehung von Abwassergebühren; Bemessung der …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.12.1999 - 11 B 45.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2804
BVerwG, 22.12.1999 - 11 B 45.99 (https://dejure.org/1999,2804)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.1999 - 11 B 45.99 (https://dejure.org/1999,2804)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 1999 - 11 B 45.99 (https://dejure.org/1999,2804)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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  • lexetius.com

    AbwAG 1991 § 4 Abs. 4, § 9 Abs. 5; WHG § 7a Abs. 1
    Abgabenermäßigung; Abgabenreduzierung; Einhaltung des Bescheid- oder Erklärungswertes; allgemein anerkannte Regeln der Technik.

  • Judicialis

    AbwAG 1991 § 4 Abs. 4, § 9 Abs. 5; ; WHG § 7 a Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Abwasser - Einleiter - Abgabenermäßigung - Abgabenreduzierung - Bescheid- oder Erklärungswert

  • rechtsportal.de

    Abgabenermäßigung; Abgabenreduzierung; Einhaltung des Bescheid- oder Erklärungswertes; allgemein anerkannte Regeln der Technik

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 316
  • DVBl 2000, 1228
  • DÖV 2000, 508
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 30.96

    Abgabesatz; Abwasserabgabe; Abwasserabgabesatz; Bestimmtheitsgebot; allgemein …

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 B 45.99
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß es sich bei der in § 9 Abs. 5 Satz 4 AbwAG 1991 enthaltenen Verweisung auf Satz 1 dieser Vorschrift nicht um eine Rechtsfolgen-, sondern um eine Rechtsgrundverweisung handelt (BVerwGE 107, 345 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist insoweit geklärt, daß das eigentliche Tatbestandsmerkmal, an welches § 9 Abs. 5 Satz 1 AbwAG 1991 die Abgabenermäßigung knüpft, die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik ist, die lediglich durch eine Verwaltungsvorschrift nach § 7 a Abs. 1 WHG konkretisiert werden; diese Regeln sind deswegen auch im Falle des § 9 Abs. 5 Satz 4 AbwAG 1991 einzuhalten, wenn für Schadstoffe, an die in der genannten Verwaltungsvorschrift keine Anforderungen gestellt werden, eine Abgabenermäßigung erlangt werden soll (BVerwGE 107, 345 ).

    Zum anderen wird gewährleistet, daß eine Ermäßigung nach § 9 Abs. 5 Satz 4 AbwAG 1991 nicht ohne eigene Anstrengung des Einleiters im Hinblick auf eine Verbesserung der Abwasserbehandlung erlangt werden kann (vgl. BVerwGE 107, 345 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1999 - 9 A 5803/96
    Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 B 45.99
    VG Düsseldorf vom 12.09.1996 - Az.: VG 8 K 11804/94 - II. OVG Münster vom 15.06.1999 - Az.: OVG 9 A 5803/96 -.

    BVerwG 11 B 45.99 OVG 9 A 5803/96.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2000 - 2 S 944/98

    Abwasserabgabe - Ermäßigung des Abgabesatzes

    Nach seinem eindeutigen Wortlaut hängt die Abgabeermäßigung davon ab, dass der Bescheid- oder Erklärungswert mindestens den Anforderungen der allgemeinen Verwaltungsvorschrift nach § 7a Abs. 1 WHG entspricht und diese Anforderungen im Veranlagungszeitraum eingehalten werden (BVerwG, Beschluss vom 22.12.1999 - 11 B 45.99 -, DÖV 2000, 508; Urteil vom 28.10.1998 - 8 C 30.96 -, BVerwGE 107, 345ff. = DVBl. 1999, 402ff.).

    Das eigentliche Tatbestandsmerkmal, an welches § 9 Abs. 5 S. 1 AbwAG 1991 die Abgabeermäßigung knüpft, ist die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, die lediglich durch eine Verwaltungsvorschrift nach § 7a Abs. 1 WHG konkretisiert werden (BVerwG…, Urteil vom 28.10.1998 - 8 C 30.96 -, a.a.O.; Beschluss vom 22.12.1999, a.a.O.).

    Rn. 29 Weiter sprechen Sinn und Zweck der Regelung des § 9 Abs. 5 S. 1 AbwAG für die hier vorgenommene Auslegung: Das eigentlich maßgebliche Tatbestandsmerkmal, an welches die Abgabeermäßigung anknüpft, ist die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, die lediglich durch eine Verwaltungsvorschrift konkretisiert werden (BVerwG…, Urteil vom 28.10.1998 - 8 C 30.96 -, a.a.O.; Beschluss vom 22.12.1999, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2006 - A 9 S 776/06

    Ersatzzustellung an den Asylbewerber in der Gemeinschaftsunterkunft

    Denn es fehlt bereits an einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage, wenn sich die Frage ohne weiteres - und sei es durch Auslegung - aus dem Gesetz beantworten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.02.1999 - 5 B 137.98 - Beschluss vom 22.12.1999 - 11 B 45.99 -).
  • VG Arnsberg, 21.05.2002 - 8 K 784/01

    Streit über die Festsetzung von Abwasserabgaben; Rechtswidrig unterlassene …

    Rn. 22 Vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 22. Dezember 1999 - 11 B 45.99 -, DöV 2000, 508 und Urteil vom 28. Oktober 1998 - 8 C 30/96 - NVwZ 1999, 1116.

    Rn. 39 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1999 - 11 B 45/99 -, NVwZ-RR 2000, 316.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - 9 A 3055/08

    Voraussetzungen der Reduzierung einer Abwasserabgabe wegen hoher Zuflüsse von …

    Rn. 32 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1999 - 11 B 45/99 -, NVwZ-RR 2000, 316.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2003 - 9 A 1299/96

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Gebührenbescheids gegenüber eines Betreibers …

    Rn. 45 Vgl. schon: OVG NRW, Beschluss vom 15. Juni 1999 - 9 A 5803/96 - bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1999 - 11 B 45.99 -, KStZ 2000, 153.
  • VG Halle, 31.05.2018 - 4 A 527/16

    Abwasserabgabe; Heraberklärung; behördliche Überwachung; Überschreitung des …

    Dem Erfordernis, ein Überschreiten des Erklärungs- oder Bescheidwerts zu sanktionieren, wird durch die Regelung des § 4 Abs. 4 AbwAG hinreichend Rechnung getragen (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 B 45.99 - Juris Rn. 4 ff. zu § 9 Abs. 5 AbwAG 1991).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 88.01

    Anforderungen an die Zulassung einer Revision - Die Frage nach sachgerechter …

    Wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt ist, wird hierdurch die Maßgeblichkeit der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für eine Abgabesatzermäßigung nicht infrage gestellt (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 B 45.99 - Buchholz 401.64 § 9 AbwAG Nr. 6, m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 87.01

    Anforderungen an die Zulassung einer Revision - Die Frage nach sachgerechter …

    Wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt ist, wird hierdurch die Maßgeblichkeit der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik für eine Abgabesatzermäßigung nicht infrage gestellt (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 B 45.99 - Buchholz 401.64 § 9 AbwAG Nr. 6, m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 08.06.2011 - 9 A 307/08

    Ermäßigung einer Abwasserabgabe

    Die Reduzierung setzt danach voraus, dass der Bescheid oder die Erklärung dem Stand der Technik, vgl. § 7 a Abs. 5 WHG, entspricht (vgl. BVerwG, B. v. 22.12.1999, 11 B 45.99 zu § 9 Abs. 5 in der ab 01.01.1991; OVG NRW, U. v. 20.01.2010, 9 A 3055/08, zu § 9 Abs. 5 AbwAG in der ab 01.01.2002 gültigen Fassung, die der hier anzuwendenden entspricht;… OVG NRW, B. v. 09.01.2008, 9 A 209/05, Rn. 12 zu derselben Fassung des AbwAG, wie in der Entscheidung vom 20.01.2010;… Köhler/Meyer, AbwAG, 2. Aufl., 2006, § 9, Rn. 41).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.03.2002 - 12 A 11616/01
    Zwar verhält es sich so, dass das eigentliche Tatbestandsmerkmal, an welches § 9 Abs. 5 Satz 1 AbwAG die Abgabenermäßigung knüpft, die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik ist (BVerwG, NVwZ-RR 2000, 316 f.).
  • VG Münster, 10.10.2008 - 7 K 571/07

    Rechtmäßigkeit einer Nacherhebung von Abwasserabgaben gegenüber dem Betreiber …

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 7 S 1967/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10428
VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 7 S 1967/98 (https://dejure.org/2000,10428)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.04.2000 - 7 S 1967/98 (https://dejure.org/2000,10428)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. April 2000 - 7 S 1967/98 (https://dejure.org/2000,10428)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kürzung des Landesblindengeldes wegen intensiver Betreuung im Rahmen einer berufsfördernden Maßnahme

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Landesblindenhilfe: Einrichtung - Berufsförderungswerk

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 50, 309 (Ls.)
  • DVBl 2000, 1228
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.07.1967 - V C 212.66

    Gewährung von Blindenhilfe bei Unterkunft und Verpflegung in einem Heim - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 7 S 1967/98
    Die Bedeutung dieser Begriffe lässt sich jedoch aus dem Zweck des § 2 Abs. 2 Satz 1 LBHG im Rahmen des mit diesem Gesetz verfolgten gesetzgeberischen Zieles erschliessen, ohne dass es eines Rückgriffs auf entsprechende Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes (vgl. u.a. § 97 Abs. 4 BSHG) bedarf (so schon VGH Bad.-Württ., Urteil des 6. Senats vom 5.3.1975, FEVS 23, 431;… OVG Münster, Urt. v. 30.7.1992 - 8 A 1001/90 - zu § 1 Abs. 2 Satz 2 Blindenhilfegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen; vgl. ferner BVerwG, Urt. v. 5.7.1967, FEVS 15, 210 zu § 67 Abs. 3 BSHG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1992 - 8 A 1001/90

    Blindengeld - Einrichtung iSd BliGG NW § 1 Abs 2 S 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 7 S 1967/98
    Die Bedeutung dieser Begriffe lässt sich jedoch aus dem Zweck des § 2 Abs. 2 Satz 1 LBHG im Rahmen des mit diesem Gesetz verfolgten gesetzgeberischen Zieles erschliessen, ohne dass es eines Rückgriffs auf entsprechende Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes (vgl. u.a. § 97 Abs. 4 BSHG) bedarf (so schon VGH Bad.-Württ., Urteil des 6. Senats vom 5.3.1975, FEVS 23, 431; OVG Münster, Urt. v. 30.7.1992 - 8 A 1001/90 - zu § 1 Abs. 2 Satz 2 Blindenhilfegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen;… vgl. ferner BVerwG, Urt. v. 5.7.1967, FEVS 15, 210 zu § 67 Abs. 3 BSHG).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5514/05

    Sozialhilfe - Verhältnis von sozialhilferechtlichen Pflegegeld, Bundes- und …

    Darin fügt sich auch das LBlindG ein, welches für seinen Geltungsbereich dieses bundesrechtliche Leistungssystem nicht durchbrechen will (vgl. hierzu auch BVerwGE 117, 172, 176 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2000 - 7 S 1967/98 - FEVS 52, 159).

    In das sozialhilferechtliche Leistungssystem passt sich auch das LBlindG ein, welches dieses System seiner Intention nach unangetastet lässt (vgl. nochmals BVerwGE 117, 172, 176; ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2000 a.a.O.), sodass das Pflegegeld (§ 64 SGB XII) nicht nur mit Bezug auf die Bundesblindenhilfe, sondern auch hinsichtlich der Landesblindenhilfe im Umfang der pauschalen Anrechnungsregelung des § 66 Abs. 1 Satz 2 SGB XII nachrangig ist.

  • BSG, 05.12.2001 - B 7/1 SF 1/00 R

    Kürzung des Landesblindengeldes - Einrichtung iSd § 2 Abs 2 S 1 BliGG ND - …

    Die Bedeutung dieses Begriffs läßt sich jedoch aus dem mit der Zahlung von Blindengeld verfolgten gesetzgeberischen Zweck erschließen, ohne daß es eines Rückgriffs auf entsprechende Bestimmungen des BSHG, insbesondere § 67 Abs. 3 iVm § 97 Abs. 4 BSHG bedarf (vgl hierzu grundlegend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2000 - 7 S 1967/98 - = FEVS 52, 159; Urteil vom 5. März 1975 - VI 547/74 - = FEVS 23, 431, beide zu § 2 Abs. 2 Blindenhilfegesetz Baden-Württemberg; ebenso BVerwGE 27, 270 = FEVS 15, 210, 212).

    Denn zunächst verweist § 2 Abs. 2 LBliGG nicht ausdrücklich auf den Einrichtungsbegriff des BSHG und ein solcher Rückgriff auf die Begriffsbestimmungen des BSHG für die jeweiligen Landesblindengesetze wird von Teilen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung generell für unzulässig gehalten (vgl OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Juli 1992 - 8 A 1001/90 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2000 - 7 S 1967/98 - FEVS 52, 199 mwN), so daß ein so weitgehender Bezug auf § 97 Abs. 4 BSHG zumindest eingehender Begründung bedürfte.

    Dementsprechend hat der VGH Baden-Württemberg in dem vom Beklagten selbst angeführten Urteil zum Bfw Düren vom 6. April 2000 (aaO) im einzelnen festgestellt, daß dem dortigen Kläger neben der zur beruflichen Bildung dienenden Maßnahme eine Vielzahl zusätzlicher Leistungen angeboten wurden, ua Berufsfindung und Arbeitserprobung, Beratungs- und Informationsgespräche, Vorführung von technischen Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte, psychologische und augenärztliche Betreuung, ferner Angebote an Freizeitgestaltung wie Kegeln, Schwimmen, Wanderungen, Teilnahme an kulturellen und sportlichen Veranstaltungen uä.

  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2016 - L 11 KR 888/15

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragsbemessung freiwillig Versicherter - …

    Dagegen soll die Blindenhilfe nicht den gewöhnlichen Lebensbedarf decken (BVerwG 04.11.1976, V C 7.76, BVerwGE 51, 281; VGH Baden-Württemberg 06.04.2000, 7 S 1967/98, juris;… BSG 05.12.2001, B 7/1 SF 1/00 R, SozR 3-5922 § 1 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5441/05

    Sozialhilfe - gerichtlicher Beurteilungszeitpunkt bei Klage -eheähnliche …

    Mit dieser Regelung enthält das SGB XII ein in sich geschlossenes Leistungssystem, in welchem Blindenhilfe und die sonstigen dem betroffenen Personenkreis zustehenden Leistungen aufeinander abgestimmt werden (vgl. Urteil des Senats vom 21. September 2006 - L 7 SO 5514/05 - und zur Vorgängervorschrift des § 67 Abs. 5 BSHG, BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 1969 - V C 57.69 - BVerwGE 34, 80-82; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. April 2000 - 7 S 1967/98 -, ESVGH 50, 309).
  • VG Köln, 15.06.2016 - 26 K 5958/15

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Blindengeldbewilligung sowie einer Einstellung …

    Rn. 83 Vgl. BSG, Urteil vom 5. Dezember 2001 - B 7/1 SF 1/00 R -, juris, Rdnr. 12 zu § 2 Abs. 2 Landesblindengeldgesetz Niedersachsen mit einer § 2 Abs. 2 GHBG NRW entsprechenden Kürzungsvorschrift; BayLSG, Urteil vom 27. November 2013 - L 15 BL 4/12 -, juris, Leitsatz 1, Rdnr. 42, 50f. und vorgehend SG München, Urteil vom 10. Mai 2012 - S 4 BL 9/11 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2000 - 7 S 1967/98 -, juris, Rdnr. 21;.

    Rn. 91 vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2000 - 7 S 1967/98 -, juris, Leitsatz 2 und Rdnr. 22,.

  • SG Karlsruhe, 25.01.2021 - S 12 BL 2789/18

    Sozialhilfe - Blindenhilfe - Kürzung bei Aufenthalt in einer stationären …

    Rn. 12 Der Beklagte wies mit zwei separaten Widerspruchsbescheiden vom 08.08.2018 die beiden zugleich erhobenen Widersprüche des Klägers vom 06.06.2018 gegen die beiden Bescheide betreffend die Kürzungen von Blindengeld bzw. Landesblindengeld vom 25.05.2018 jeweils als unbegründet zurück, verwies auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 06. April 2000 - 7 S 1967/98 -, Rn. 1 - 24, juris), und führte aus, warum gemessen an den dort genannten Maßstäben eine Kürzung nach § 72 Abs. 3 SGB XII bzw. § 2 Abs. 2 BliHG jeweils vorzunehmen sei.

    Die in der Einrichtung gewährten Betreuungsleistungen müssen sich demnach auf einen oder mehrere dieser Lebensbereiche beziehen (Fortsetzung der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zum Landesblindengeld zu der bis zum 31.12.2012 maßgeblichen Rechtslage, vgl. dessen Urteil vom 06. April 2000, 7 S 1967/98, juris).

  • SG Mainz, 11.07.2017 - S 14 KR 197/17

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragsbemessung freiwillig Versicherter - …

    Die Blindenhilfe dient nicht der Deckung des gewöhnlichen Lebensbedarfs (BVerwG 04.11.1976, V C 7.76, BVerwGE 51, 281; VGH Baden-Württemberg 06.04.2000, 7 S 1967/98, juris;… BSG 05.12.2001, B 7/1 SF 1/00 R, SozR 3-5922 § 1 Nr. 1).
  • VG Stuttgart, 26.11.2009 - 12 K 1614/09

    Rücknahme der Bewilligung von Landesblindenhilfe und Rückforderung bereits …

    Die Bestimmung des § 188 Satz 2 VwGO schließt Angelegenheiten der Landesblindenhilfe mit ein (im Ergebnis ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 6.4.2000, FEVS 52, 159).
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