Rechtsprechung
| VGH Hessen, 08.02.2000 - 8 UZ 4400/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Prüfung: Unverzüglichkeit einer Befangenheitsrüge
- Judicialis
HHG § 30
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Befangenheit des Prüfers - Befangenheitsrüge unverzüglich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erfordernis der unverzüglichen Rüge der Befangenheit eines Prüfers; Begründungspflicht hinsichtlich der Befangenheit eines Prüfers; Zumutbarkeit der Rüge der Befangenheit eines Prüfers unmittelbar nach Bekanntgabe seiner Bestellung zum Gutachter; Späteres Vortragen ...
Verfahrensgang
- VG Kassel, 27.10.1999 - 3 E 670/96
- VGH Hessen, 08.02.2000 - 8 UZ 4400/99
Papierfundstellen
- ESVGH 50, 182
- DVBl 2000, 1007
- DÖV 2001, 833
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Hamburg, 27.07.2005 - 1 Bs 205/05
Zum Anspruch auf Teilnahme an einem Schulversuch des bilingualen …
Zwar erscheint nach den Darlegungen der Antragsteller höchst zweifelhaft, ob, wie es das Verwaltungsgericht angenommen hat, der Antrag schon deshalb nicht zum Erfolg führen könne, weil es dem Gericht verwehrt sei, die bereits verteilten Plätze, die einen gewissen Bestandsschutz genössen, nachträglich wieder zu entziehen (vgl. OVG Berlin, Beschl.v. 17.12 2004 - 8 S 110/04 - OVG Koblenz, Beschl.v. 19.4.2000, - 2 B 10642/00 -, DVBl. 2000 S. 1007). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2023 - 6 N 5.23
Notenverbesserung der ersten juristischen Prüfung
Dies gilt entsprechend, wenn die Befangenheitsrüge zwar begründet worden ist, andere eigenständige Befangenheitsgründe aber erst später genannt werden (VGH Kassel, Beschluss vom 8. Februar 2000 - 8 ZU 4400/99 -, ESVGH 50, 182 ff., juris Rn. 7). - VGH Baden-Württemberg, 15.11.2000 - 9 S 2553/99
Qualifikation zur Begutachtung einer Habilitation
Auch im Widerspruchsverfahren entschied zunächst der Habilitationsausschuss über die Abhilfe (§ 72 VwGO) und bereitete damit zugleich die Widerspruchsentscheidung in fachlicher Hinsicht vor, die dem Rektor der Beklagten oblag (§ 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VwGO, § 11 Abs. 3 UG a.F., § 2 Abs. 6 Satz 2 HabilO; vgl. Senat, Urt. vom 19.04.2000 - 9 S 2435/99 -, DVBl 2000, 1007 Ls.). - VG Frankfurt/Main, 08.11.2011 - 12 K 4300/10
Prüfungsrechts
Hierbei kommt es entscheidend darauf an, ob dem Prüfling eine derartige Rüge schon zu einem früheren Zeitpunkt zuzumuten war (Hess. VGH, Beschluss v. 08.02.2000, Az.: 8 UZ 4400/99; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 23.02.1993, Az.: 15 A 1163/91; VG Würzburg, Urteil v. 30.03.2011, Az.: W 6 K 10.14 jeweils m. w. N.). - VG Augsburg, 17.12.2013 - Au 3 K 13.1248
Abiturprüfung; Kolloquium
Soweit der Kläger erstmals im Rahmen der Klagebegründung die Befangenheit eines Prüfers vorträgt, greift dieser Einwand bereits mangels rechtzeitiger Geltendmachung nicht durch, weil die Befangenheit des Prüfers grundsätzlich unverzüglich zu rügen ist (vgl. HessVGH, B.v. 8.2.2000 - 8 UZ 4400/99 - DVBl 2000, 1007).
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