Rechtsprechung
| VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 19/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Verfassungsgericht Brandenburg
LV, Art. 3 Abs. 1 Satz 1; LV, Art. 6 Abs. 1; LV, Art. 22 Abs. 3; VerfGGBbg, § 13 Abs. 1; VerfGGBbg, § 59 Abs. 1; GG, Art. 38 Abs. 1 Satz 1; GG, Art. 28 Abs. 1 Satz 2; VwGO, § 57 Ab... s. 1; VwGO, § 58; BWahlG, § 6; BWahlG, § 48 Abs. 1; BbgWahlG, § 1 Abs. 2; BbgwahlG, § 1 Abs. 3; BbgWahlG, § 1 Abs. 5; BbgWahlG, § 43 Abs. 1 Satz 1; WPrüfG, § 13 Abs. 2; WPrüfG, § 13 Abs. 1; WPrüfG, § 12 Abs. 2
Wahlrecht; Beschwerdebefugnis; Beschwerdefrist; Unmittelbarkeit der Wahl; Demokratieprinzip; Überhangmandat; Rechtsschutzgarantie - wahlrecht.de
Überhangmandat - Nachrücker
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nomos.de
, S. 43 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Art. 3 Abs. 1 Satz 1, 6 Abs. 1, 22 Abs. 3 LV Bbg.; §§ 6, 48 Abs. 1 BWG; § 1 Abs. 2, §§ 3, 5 Abs. 1, 43 Abs. 1 Satz 1 BbgLWahlG; §§ 3, 11, 12 Abs. 2 WPrüfG; §§ 13 Abs. 1, 59 Abs. 1 VerfGGBbg
Wahlkreisabgeordnete/Überhangmandat/Nachfolge bei Ausscheiden eines Abgeordneten/Wahlprüfungsbeschwerde/Frist
Besprechungen u.ä.
- nomos.de
, S. 43 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Art. 3 Abs. 1 Satz 1, 6 Abs. 1, 22 Abs. 3 LV Bbg.; §§ 6, 48 Abs. 1 BWG; § 1 Abs. 2, §§ 3, 5 Abs. 1, 43 Abs. 1 Satz 1 BbgLWahlG; §§ 3, 11, 12 Abs. 2 WPrüfG; §§ 13 Abs. 1, 59 Abs. 1 VerfGGBbg
Wahlkreisabgeordnete/Überhangmandat/Nachfolge bei Ausscheiden eines Abgeordneten/Wahlprüfungsbeschwerde/Frist
Verfahrensgang
- VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 19/00
- VerfG Brandenburg, 16.11.2000 - VfGBbg 19/00
Papierfundstellen
- NVwZ 2001, 797 (Ls.)
- NJ 2001, 94 (Ls.)
- DVBl 2001, 67
- DVBl 2001, 800
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvC 28/96
Überhang-Nachrücker
Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 19/00
Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 1998 - 2 BvC 28/96 - (BVerfGE 97, 317) würden Überhangmandate nicht auch von dem Zweitstimmenergebnis getragen und verdrängten keinen Listenplatz im Wege der Anrechnung auf das Sitzkontingent der Liste.Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 26. Februar 1998 - 2 BvC 28/96 -, BVerfGE 97, 317) setzt eine Nachfolgeregelung für aus dem Parlament ausscheidende Bewerber voraus, daß die nachrückenden Listenbewerber schon bei der Wahl als Ersatzleute mitgewählt werden.
Rn. 28 Das Brandenburgische Landeswahlgesetz sieht ebensowenig wie das Bundeswahlgesetz vor, daß für Wahlkreisbewerber Ersatzleute aufgestellt werden, die am Wahltag mit der Erststimme mitgewählt werden, um im Fall des Ausscheidens des erfolgreichen Wahlkreisbewerbers an seine Stelle treten zu können (vgl. BVerfGE 97, 317, 326).
Unter diesen Umständen wäre das Nachrücken eines Landeslisten-Bewerbers mit dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl nicht zu vereinbaren (vgl. BVerfGE 97, 317, 326 f.).
- BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvC 5/52
Frist zur Einlegung der Wahlprüfungsbeschwerde
Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 19/00
Im Gegensatz zu dem der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. September 1952 (BVerfGE 1, 430, 431) zugrunde liegenden Fall seien vorliegend nicht einmal Datum und Fundstelle des die weiteren Voraussetzungen regelnden Gesetzes angegeben gewesen.Es widerspräche dem objektiven Charakter des Wahlprüfungsverfahrens (vgl. hierzu etwa BVerfGE 1, 430, 433; 66, 369, 378; 79, 47, 48), wenn ein durch zulässigen Einspruch eingeleitetes Wahlprüfungsverfahren wegen des späteren Wegfalls persönlicher Voraussetzungen bei dem Beschwerdeberechtigten keiner Sachentscheidung mehr zugeführt werden könnte.
Da ein erhebliches öffentliches Interesse an der alsbaldigen Klärung der Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Wahl (vgl. BVerfGE 21, 359, 361 im Zusammenhang mit der Wahlprüfungsbeschwerde nach § 48 BVerfGG) besteht und die Wahlprüfungsbeschwerde in erster Linie dem Schutz des objektiven Wahlrechts im Interesse der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Parlaments dient (vgl. BVerfGE 1, 430, 432 f.; 66, 311, 313), hätte es allerdings gute Gründe auch für eine Lösung wie auf Bundesebene gegeben.
- BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde
Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 19/00
Da ein erhebliches öffentliches Interesse an der alsbaldigen Klärung der Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Wahl (vgl. BVerfGE 21, 359, 361 im Zusammenhang mit der Wahlprüfungsbeschwerde nach § 48 BVerfGG) besteht und die Wahlprüfungsbeschwerde in erster Linie dem Schutz des objektiven Wahlrechts im Interesse der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Parlaments dient (vgl. BVerfGE 1, 430, 432 f.; 66, 311, 313), hätte es allerdings gute Gründe auch für eine Lösung wie auf Bundesebene gegeben.Eine Verlängerung oder Neueröffnung der Frist kommt wegen des öffentlichen Interesses an einer alsbaldigen Klärung der Gültigkeit oder Ungültigkeit der Wahl nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 21, 359, 361 f.; 58, 172).
- BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83
Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 19/00
Es widerspräche dem objektiven Charakter des Wahlprüfungsverfahrens (vgl. hierzu etwa BVerfGE 1, 430, 433; 66, 369, 378; 79, 47, 48), wenn ein durch zulässigen Einspruch eingeleitetes Wahlprüfungsverfahren wegen des späteren Wegfalls persönlicher Voraussetzungen bei dem Beschwerdeberechtigten keiner Sachentscheidung mehr zugeführt werden könnte. - BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 1/88
Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Beschwerdemöglichkeit für Gruppen von …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 19/00
Es widerspräche dem objektiven Charakter des Wahlprüfungsverfahrens (vgl. hierzu etwa BVerfGE 1, 430, 433; 66, 369, 378; 79, 47, 48), wenn ein durch zulässigen Einspruch eingeleitetes Wahlprüfungsverfahren wegen des späteren Wegfalls persönlicher Voraussetzungen bei dem Beschwerdeberechtigten keiner Sachentscheidung mehr zugeführt werden könnte. - BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvC 5/81
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde
Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 19/00
Eine Verlängerung oder Neueröffnung der Frist kommt wegen des öffentlichen Interesses an einer alsbaldigen Klärung der Gültigkeit oder Ungültigkeit der Wahl nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 21, 359, 361 f.; 58, 172). - BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76
Gemeindeparlamente
- BVerfG, 03.05.1956 - 1 BvC 1/55
Voraussetzungen für die Wählbarkeit nach dem BWG 1953
Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 19/00
Die Worte "am Wahltag" dienen erkennbar der Berechnung des Lebensalters (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BbgWahlG) und der Monatsfrist (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BbgWahlG; vgl. BVerfGE 5, 2, 7 zu § 1 BWG in der damals geltenden Fassung). - BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvC 3/83
Mindestanzahl der Beschwerdeführer bei Wahlprüfungsbeschwerden
Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 19/00
Da ein erhebliches öffentliches Interesse an der alsbaldigen Klärung der Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Wahl (vgl. BVerfGE 21, 359, 361 im Zusammenhang mit der Wahlprüfungsbeschwerde nach § 48 BVerfGG) besteht und die Wahlprüfungsbeschwerde in erster Linie dem Schutz des objektiven Wahlrechts im Interesse der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Parlaments dient (vgl. BVerfGE 1, 430, 432 f.; 66, 311, 313), hätte es allerdings gute Gründe auch für eine Lösung wie auf Bundesebene gegeben.
- VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 9/19
Paritätsgesetz verletzt Parteienrechte
Für den Bedeutungsgehalt der Wahlrechtsgrundsätze zieht das Verfassungsgericht daher die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts heran (vgl. bereits Urteil vom 12. Oktober 2000 - VfGBbg 19/00 -, LVerfGE 11, 148, 155, m. w. N.). - VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 55/19
Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig
Für den Bedeutungsgehalt der Wahlrechtsgrundsätze zieht das Verfassungsgericht daher die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts heran (vgl. bereits Urteil vom 12. Oktober 2000 - VfGBbg 19/00 -, LVerfGE 11, 148, 155, m. w. N.). - StGH Bremen, 22.05.2008 - St 1/08
Zum Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Wahlprüfungsverfahren
Das Wahlprüfungsverfahren dient zum einen der objektiven Gewährleistung einer dem Wählerwillen entsprechenden Sitzverteilung im Parlament, zum andern aber auch der Verwirklichung des subjektiven aktiven und passiven Wahlrechts (BVerfGE 85, 148, 159; BbgVerfG, DVBl. 2001, 67 ff.).Als dermaßen rechtfertigungsbedürftige Schrankenziehungen durch den einfachen Gesetzgeber lassen sich sowohl die Beschränkung von Rechtsbehelfen als auch die Einführung prozessualer Fristen qualifizieren (BVerfGE 85, 148, 159; BbgVerfG, DVBl. 2001, 67 ff.), mithin alle gesetzlichen Vorkehrungen, die die Durchsetzung subjektiver öffentlicher Rechte ausschließen oder erschweren.
- OVG Bremen, 22.05.2008 - St 1/08
Zum Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Wahlprüfungsverfahren
Das Wahlprüfungsverfahren dient zum einen der objektiven Gewährleistung einer dem Wählerwillen entsprechenden Sitzverteilung im Parlament, zum andern aber auch der Verwirklichung des subjektiven aktiven und passiven Wahlrechts (BVerfGE 85, 148, 159; BbgVerfG, DVBl. 2001, 67 ff.).Als dermaßen rechtfertigungsbedürftige Schrankenziehungen durch den einfachen Gesetzgeber lassen sich sowohl die Beschränkung von Rechtsbehelfen als auch die Einführung prozessualer Fristen qualifizieren (BVerfGE 85, 148, 159; BbgVerfG, DVBl. 2001, 67 ff.), mithin alle gesetzlichen Vorkehrungen, die die Durchsetzung subjektiver öffentlicher Rechte ausschließen oder erschweren.
- StGH Baden-Württemberg, 12.08.2002 - GR 4/01
Enge Fristen und Quorum für Wahlprüfungsbeschwerden sind mit der Landesverfassung …
Auf die Rechtsprechung des Verfassungsgericht des Landes Brandenburg (Urt. vom 12.10.2000 - VfGBbg 19/00 -, LVerfGE 11 Suppl, S. 143 ) kann er sich nicht berufen; das dortige Landesrecht ist anders gefasst. - VerfG Brandenburg, 18.09.2015 - VfGBbg 18/15
Die Berücksichtigung akademischer Grade und Bezeichnungen sowie der Berufe und …
Bei der Entscheidung über die Gültigkeit einer Landtagswahl prüft das Verfassungsgericht daher auch, ob die Vorschriften des einfach-rechtlichen Wahlrechts verletzt worden sind; hierzu rechnen die das Wahlverfahren unmittelbar regelnden Normen, insbesondere das BbgLWahlG und die BbgLWahlV (nachfolgend 1.), die ihrerseits mit der Landesverfassung vereinbar sein müssen (nachfolgend 2.) (vgl. Urteil vom 12. Oktober 2010 - VfGBbg 19/00 -, LVerfGE Suppl. - VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 37/20 bb) In Brandenburg hat der Gesetzgeber diesem Problem Rechnung getragen, indem Überhangmandate (§ 3 Abs. 6 BbgLWahlG) durch Zusatzmandate nach § 3 Abs. 7 BbgLWahlG ausgeglichen werden, um die Auswirkungen der Erststimmen auf den Proporz zu minimieren (vgl. Urteil vom 12. Oktober 2000 - VfGBbg 19/00 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. im Weiteren BVerfG…, Urteil vom 25. Juli 2012 - 2 BvE 9/11, 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11 -, Rn. 126, 130, 135, juris).
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