Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.2003 - 6 B 8.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3801
BVerwG, 25.03.2003 - 6 B 8.03 (https://dejure.org/2003,3801)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.2003 - 6 B 8.03 (https://dejure.org/2003,3801)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 2003 - 6 B 8.03 (https://dejure.org/2003,3801)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3801) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    VwGO § 42 Abs. 1
    Diplomvorprüfung; Einzelnote; Teilprüfung; Verwaltungsakt.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 42 Abs. 1
    Abschichtung; Anfechtbarkeit; Diplom; Diplom-Vorprüfung; Diplomprüfung; Diplomvorprüfung; Diplomvorprüfung; Einzelnote; Einzelnote; Fachprüfung; Gesamtnote; Klausurbewertung; Klausurnote; Mitteilung; Prüfungsfach; Prüfungsteil; Regelung; Regelungscharakter; ...

  • Judicialis

    VwGO § 42 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Fortsetzung eines Prüfungsverfahrens; Bescheid über Bestehen und (Teil-) Ergebnis einer Diplom-Prüfung; Positive Bewertung der Teilprüfungsleistung als Verwaltungsakt; Ausgestaltung der Prüfung als "abgeschichtete Fachprüfung"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 42 Abs. 1
    Diplomvorprüfung; Einzelnote; Teilprüfung; Verwaltungsakt

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsverfahren (Teilprüfung) - Kein Verwaltungsakt bei bestandener Teilprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2003, 871
  • DÖV 2003, 727
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung - …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2003 - 6 B 8.03
    Der beschließende Senat hat wiederholt ausgesprochen, dass Mitteilungen der Prüfungsbehörde an den Prüfling über die Bewertung einer einzelnen Prüfungsleistung im Allgemeinen nicht die Merkmale eines mit der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage angreifbaren Verwaltungsakts aufweisen (vgl. Urteile vom 16. März 1994 - BVerwG 6 C 5.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 329, und vom 22. Juni 1994 - BVerwG 6 C 37.92 - BVerwGE 96, 126, 128).

    Allein der Umstand, dass die Einzelnote rechnerisch in eine Gesamtnote eingeht, die ihrerseits die Entscheidung der Prüfungsbehörde über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung trägt, genügt dafür nicht (vgl. Urteil vom 16. März 1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2003 - 6 B 8.03
    Der beschließende Senat hat wiederholt ausgesprochen, dass Mitteilungen der Prüfungsbehörde an den Prüfling über die Bewertung einer einzelnen Prüfungsleistung im Allgemeinen nicht die Merkmale eines mit der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage angreifbaren Verwaltungsakts aufweisen (vgl. Urteile vom 16. März 1994 - BVerwG 6 C 5.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 329, und vom 22. Juni 1994 - BVerwG 6 C 37.92 - BVerwGE 96, 126, 128).
  • BVerwG, 02.04.1996 - 7 B 48.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Klageabweisung durch das BVerwG im Beschlußwege

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2003 - 6 B 8.03
    Von einer abschließenden Entscheidung über den Klageantrag (vgl. Beschluss vom 2. April 1996 - BVerwG 7 B 48.96 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 22) sieht der Senat bereits im Hinblick auf die mit Schriftsatz vom 21. Juni 2002 gestellten Hilfsanträge des Klägers ab.
  • BVerwG, 23.05.2012 - 6 C 8.11

    Prüfungsrecht; Regelungsqualität der Bewertung einzelner Prüfungsleistungen; …

    Rn. 14 aa) Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, dass die Benotungen einzelner Prüfungsleistungen regelmäßig keine selbständige rechtliche Bedeutung haben, sondern lediglich eine Grundlage der behördlichen Entscheidung über das Bestehen und Nichtbestehen der Prüfung bilden, die ihrerseits eine rechtliche Regelung enthält und daher den Verwaltungsakt darstellt, der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüft werden kann (vgl. Beschluss vom 25. März 2003 - BVerwG 6 B 8.03 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 404 S. 60;… Urteil vom 16. März 1994 a.a.O. S. 8 f.).

    Ferner hat der Senat hervorgehoben, dass der Bewertung einer einzelnen Prüfungsleistung in der jeweiligen Prüfungsordnung aufgrund einer besonderen Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens eine selbständige rechtliche Bedeutung zuerkannt sein kann (Beschluss vom 25. März 2003 a.a.O. S. 60 f.).

  • VGH Hessen, 29.04.2010 - 8 A 3247/09

    Rüge der Bewertung einzelner Prüfungsteile; Abgrenzung von Mängeln im …

    Rn. 11 Der Zulassungsantrag sei ferner begründet, soweit er sich auf § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO stütze und eine relevante Abweichung des verwaltungsgerichtlichen Urteils von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 2003 - 6 B 8/03 - rüge.

    Allein der Bescheid des Justizprüfungsamtes, der dem Prüfling das Gesamtergebnis mitteilt, enthält jene rechtliche Regelung im Sinne des § 35 Satz 1 HVwVfG, die mit Rechtsmitteln angreifbar und auf diese hin aufhebbar ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16. März 1994, a.a.O., S. 582;… BVerwG, Urt. v. 22. Juni 1994, a.a.O., S. 128; auch BVerwG, Beschl. v. 25. März 2003 - 6 B 8.03 -, DVBl. 2003, S. 871 [872]).

  • OLG Bamberg, 08.06.2015 - 2 OLG 8 Ss 15/15

    Strafbarkeit eigenmächtiger Anhebung von Abiturnoten durch Schulleiter

    Sind nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung aber zuvor erzielte Prüfungsnoten oder Ergebnisse von Teilen der Prüfung bei der Gesamtbewertung zu berücksichtigen, begründet dies regelmäßig keine eigene Rechtswirkung der Teilbewertung (…Niehues/Fischer-Fischer S. 334 Rn. 816;… Stelkens/Bonk/Sachs-Stelkens VwVfG 8. Aufl. § 35 Rn. 204 f. m.w.N.;… vgl. auch Schindler, BayGSO S. 151 f. Rn. 1; BVerwG DVBl. 2003, 871; BayVGH BayVBl. 2009, 603; BVerwG NJW 2012, 2901).
  • VG Lüneburg, 24.11.2016 - 6 A 182/15

    Rechtscharakter einer Bewertung eines Moduls; Bekanntgabe in einem …

    Solches kommt insbesondere dann in Betracht, wenn mit der Bewertung der einzelnen Prüfungsleistung zugleich über das Ergebnis der Prüfung insgesamt entschieden wird oder wenn die Prüfung in mehrere selbständige Teile untergliedert ist, die je für sich zu bestehen sind und im Nichtbestehensfall wiederholt werden müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.03.2003 - 6 B 8/03 -, Rn. 3, juris).
  • VGH Hessen, 08.07.2024 - 1 A 1318/20

    Wiederholungsprüfung und Härtefall

    Einzelnoten, die dem Prüfling im Verlauf des Prüfungsverfahrens erteilt werden, haben regelmäßig keine selbständige rechtliche Bedeutung, sondern dienen lediglich als Grundlage der behördlichen Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23. Mai 2012 - 6 C 8/11 -, juris Rn. 14 sowie Beschluss vom 25. März 2003 - 6 B 8/03 -, juris Rn. 3).

    Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn mit der Bewertung der einzelnen Prüfungsleistung zugleich über das Ergebnis der Prüfung insgesamt entschieden wird oder wenn die Prüfung in mehrere selbständige Teile untergliedert ist, die je für sich zu bestehen sind und im Nichtbestehensfall wiederholt werden müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 2003 - 6 B 8/03 -, juris Rn. 3).

  • VG Bayreuth, 19.03.2012 - B 3 S 12.205

    Sofortvollzug von Einzelnoten bei Unterschleif; Vollzugsinteresse (verneint)

    Rn. 22 Das Gericht hat sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 25.03.2003, Az. 6 B 8.03 RdNr. 3) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (s. etwa Beschluss vom 25.01.2010, Az. 7 ZB 08.1476 RdNr. 11 f.) angeschlossen, wonach die Einzelnoten, die dem Prüfling im Verlauf des Prüfungsverfahrens erteilt werden, regelmäßig keine selbständige rechtliche Bedeutung haben, sondern lediglich als Grundlage der behördlichen Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung dienen; es fehlt ihnen an dem für einen Verwaltungsakt wesentlichen und unverzichtbaren Merkmal der Regelung eines Einzelfalls mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen.

    Schließlich liegt - ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 25.03.2003, a.a.O., RdNr. 3) - auch keine Ausnahmefallgestaltung derart vor, dass die einschlägige Prüfungsordnung der Notengebung aufgrund von Unterschleif "aufgrund einer besonderen Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens eine selbständige rechtliche Bedeutung zuerkannt" hätte, "der die Behörde mit einem entsprechenden Rechtsfolgenausspruch, also mit dem Erlass eines Verwaltungsaktes Rechnung zu tragen" hätte (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 2 APO: der Entscheidung über einen Prüfungsausschluss käme ohne weiteres eine selbständige rechtliche Bedeutung zu).

    Allein der Umstand, dass die Einzelnote rechnerisch in eine Gesamtnote eingeht, die ihrerseits die Entscheidung der Prüfungsbehörde über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung trägt, genügt dafür nicht", BVerwG vom 25.03.2003, a.a.O., RdNr. 3).

  • VG München, 29.01.2019 - M 4 K 18.266

    Anspruch auf Neubewertung einer Klausur der Ersten Juristischen Staatsprüfung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Mitteilungen der Prüfungsbehörde an den Prüfling über die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen im Allgemeinen keine angreifbaren Verwaltungsakte, da die Einzelnoten, die dem Prüfling im Verlauf des Prüfungsverfahrens erteilt werden, regelmäßig keine selbstständige rechtliche Bedeutung haben, sondern lediglich als Grundlage der behördlichen Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung sowie über die erzielte Gesamtnote dienen (…vgl. BVerwG, U.v. 22.6.1994 - 6 C 37/92 - juris Rn. 16; B.v. 25.3.2003 - 6 B 8/03 - juris Rn. 3;… BayVGH, B.v. 25.4.2008 - 7 ZB 07.2331 - juris Rn. 11).

    Rechtswirkungen ergeben sich erst mit dem Bescheid der Prüfungsbehörde, in dem dem Prüfling mitgeteilt wird, er habe die Prüfung in bestimmter Weise bestanden oder nicht bestanden (vgl. BVerwG, B.v. 25.3.2003 - 6 B 8/03 - juris Rn. 3).

  • VG Hamburg, 04.04.2012 - 2 K 2059/11

    Anspruch auf Neubewertung der Aufsichtsarbeit "Ökonomische Analyse des Rechts …

    Nach den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 2003 (6 B 8/03) sei die Bekanntgabe der Einzelnote hier lediglich Grundlage für die Entscheidung der Beklagten über das Bestehen der Prüfung gewesen.

    Nach den Grundsätzen des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Beschluss vom 25. März 2003 (6 B 8/03) habe die Aufsichtsarbeit nach der SPO eine eigenständige rechtliche Bedeutung, da "bei Nichtbestehen, also einer Bewertung von weniger als 3 Punkten", eine Wiederholung erforderlich sei, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden.

    Das Bundesverwaltungsgericht führt hierzu mit Beschluss vom 25. März 2003 (6 B 8/03, juris, Rn. 3) aus:.

  • VG Regensburg, 30.03.2022 - RO 3 K 20.577

    Nichtbestehen, Endgültiges Nichtbestehen, Bachelor, Hinweispflicht, …

    "Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, dass die Benotungen einzelner Prüfungsleistungen regelmäßig keine selbstständige rechtliche Bedeutung haben, sondern lediglich eine Grundlage der behördlichen Entscheidung über das Bestehen und Nichtbestehen der Prüfung bilden, die ihrerseits eine rechtliche Regelung enthält und daher den Verwaltungsakt darstellt, der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüft werden kann (vgl. BVerwG, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 404 S. 60 = BeckRS 2003, 30313098; Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 329 S. 8 f. = NVwZ-RR 1994, 582).

    Ferner hat der Senat hervorgehoben, dass der Bewertung einer einzelnen Prüfungsleistung in der jeweiligen Prüfungsordnung auf Grund einer besonderen Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens eine selbstständige rechtliche Bedeutung zuerkannt sein kann (BVerwG, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 404 S. 60 f. = BeckRS 2003, 30313098).

  • VGH Bayern, 25.01.2010 - 7 ZB 08.1476

    Mitteilung der Prüfungsbehörde über die Einzelnote der juristischen Studienarbeit …

    Rn. 11 a) Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 25. März 2003 (DVBl 2003, 871/872) zur Verwaltungsaktqualität und Anfechtbarkeit der Bewertung einer Teilprüfungsleistung ausgeführt, Mitteilungen der Prüfungsbehörde an den Prüfling über die Bewertung einer einzelnen Prüfungsleistung würden im Allgemeinen nicht die Merkmale eines mit der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage angreifbaren Verwaltungsakts aufweisen.
  • VG Düsseldorf, 21.03.2016 - 6 K 5447/15

    Fahrlehrerprüfung Fahrpraktische Prüfung

  • VG Augsburg, 17.12.2013 - Au 3 K 13.1248

    Abiturprüfung; Kolloquium

  • VGH Bayern, 22.03.2012 - 7 ZB 11.2859

    Nichtteilnahme an einer Prüfung; unverzügliche Anzeige und Glaubhaftmachung des …

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2024 - 9 S 835/24

    Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst der Steuerverwaltung in …

  • VG München, 29.01.2019 - M 4 K 17.3273

    Note "ungenügend" in der Ersten Juristischen Staatsprüfung wegen Verwendung nicht …

  • VG Düsseldorf, 15.12.2014 - 15 K 9290/13

    Anspruch eines Studenten auf erneute Bewertung seiner Leistungen im Teilgebiet …

  • VG Hamburg, 05.11.2015 - 2 K 950/14

    Unwirksamkeit einer Prüfungsordnung bei Verweisung auf Studienordnung

  • VG Augsburg, 19.05.2015 - Au 3 K 15.162

    Meisterprüfung; Täuschung; Verhältnismäßigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2012 - 19 B 494/12

    Eine in der Qualifikationsphase erteilte und in Punkte übertragene …

  • VGH Bayern, 04.01.2017 - 22 C 16.2279

    Anfechtung einer Prüfungsbewertung

  • VG Köln, 15.11.2022 - 6 K 4326/18
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.05.2024 - 3 LB 1/24

    Anfechtung einer Hebammenprüfung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2011 - 14 B 174/11

    Anordnungsanspruch auf einen weiteren Prüfungsversuch für die Teilprüfung …

  • VGH Bayern, 25.04.2008 - 7 ZB 07.2331

    Mündliche Bekanntgabe des Gesamt-Prüfungsergebnisses der 2. Juristischen …

  • VG Würzburg, 23.11.2022 - W 2 K 22.1674

    Prüfungsrecht, Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien, …

  • VG Augsburg, 15.10.2013 - Au 3 K 13.1262

    Abiturprüfung; mündliche Zusatzprüfung; Verunsicherung; Bestellung der Prüfer; …

  • VG Hamburg, 17.01.2025 - 2 K 2646/21

    Angriff der Bewertung einer Modulabschlussprüfung in einem Bachelorstudiengang; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2007 - 6 B 1575/07

    Beurteilung des Vorliegens einer selbstständig angreifbaren Prüfungsleistung nach …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2026 - 3 S 132.25

    Angriff eines Grundschülers gegen einzelne Zeugnisnoten, die in die …

  • VG Cottbus, 17.12.2021 - 1 K 2600/17
  • VG Schleswig, 06.05.2020 - 9 B 7/20

    Eilrechtsschutz auf erneute Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung; …

  • VG Köln, 24.05.2022 - 6 K 5600/20
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2026 - 3 S 15.26

    Grundschule, Schüler, Jahrgangsstufe 4, Wechsel, grundständiges Gymnasium, …

  • VG Berlin, 13.08.2021 - 12 K 308.19
  • VG Augsburg, 22.05.2020 - Au 3 E 20.689

    Nichtbestehen der Abiturprüfung

  • VG Bayreuth, 28.03.2014 - B 1 K 10.309

    Mündliche Prüfung für Anerkennung als Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie

  • VGH Bayern, 21.05.2008 - 7 ZB 08.395

    Neubewertung einer Magisterarbeit; Aufhebung einer Teilbewertung; …

  • VG Cottbus, 25.06.2024 - 1 K 79/24

    Geltendmachung prüfungsrechtlicher Ansprüche durch Anfechtung eines …

  • VG Augsburg, 17.04.2012 - Au 3 K 10.1860

    Mündliche Prüfung; Bewertung; Begründung; Verfahren; Befangenheit

  • VG Braunschweig, 17.06.2004 - 6 A 48/01

    Akteneinsicht; Anhörung; Bearbeitungsfrist; Begründung; Bewertungsspielraum; …

  • VG Berlin, 05.06.2025 - 12 K 171.23

    Anspruch auf Neubewertung beziehungsweise ergänzende Begründung zweier während …

  • VG Berlin, 13.11.2009 - 12 K 200.09

    Anfechtung einer einzelnen Prüfungsleistung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht