Rechtsprechung
| LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.10.2012 - LVG 57/10 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (3)
- volksstimme.de (Pressebericht, 10.10.2012)
Drei-Städte-Streit: Dessau-Roßlau gewinnt Millionen - Halle und Magdeburg zahlen die Zeche
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)
Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden gegen Finanzausgleichsgesetz 2009
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfassungsbeschwerde gegen die §§ 2 Abs. 1 (teilweise), 2 Abs. 2 S. 1 2. Halbs., 2 Abs. 3 S. 2 und 3 sowie 16 Abs. 1 S. 1 (teilweise) des Finanzausgleichsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Papierfundstellen
- DVBl 2012, 1560
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (16)
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.07.1999 - LVG 20/97
Verstoß des Art. 1 § 1 Nr. 4 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) 1997 gegen Art. 87 …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.10.2012 - LVG 57/10
Da Art. 88 Abs. 1 LVerf nicht nur durch Zuweisungen von Finanzmitteln genügt wird, sondern auch durch gesetzgeberische Regelungen, welche die Gemeinden in den Stand setzen, eigene Einnahmen zu erzielen, darf der Landesgesetzgeber auch in Rechnung stellen, wie weit solche Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind oder werden können (LVerfG, Urt. v. 13.07.1999 - LVG 20/97 -, LVerfGE 10, S. 440 [465]).Nach der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts gehören zu der einheitlichen Finanzgarantie für die von der Kommune jeweils zu erfüllenden Aufgaben prinzipiell alle (nicht pflichtigen) Aufgaben des eigenen Wirkungskreises i.S.d. Art. 87 Abs. 2 LVerf, aber auch alle Pflichtaufgaben oder Aufgaben nach Weisung, die nicht neu und damit unter Geltung des Art. 87 Abs. 3 S. 1 LVerf auf die Kommunen übertragen worden sind (LVerfG, Urt. v. 13.07.1999, a.a.O., S. 463).
Es kommt daher nicht auf die Verhältnisse gerade der Beschwerdeführerinnen an, sondern auf die Verhältnisse aller Gemeinden (LVerfG, Urt. v. 13.07.1999, a.a.O., S. 466).
Das Land kann Kürzungen im Ansatz damit rechtfertigen, der bisherige Standard an Zuweisungen über den Finanzausgleich könne nicht mehr gehalten werden, weil keine ausreichende Leistungsfähigkeit des Landes (mehr) bestehe (LVerfG, Urt. v. 13.07.1999, a.a.O., S. 463).
Mit Rücksicht auf die bundesstaatliche Ordnung wird daher von allen Landesverfassungsgerichten - unabhängig davon, ob die jeweilige Landesverfassung dies ausdrücklich vorsieht - (…vgl. BayVerfGH, Urt. v. 28.11.2007, a.a.O., RdNr. 204 bb, m.w.N, nach juris;… VerfGH NRW, Urt. v. 19.07.2011, a.a.O., RdNr. 56, m.w.N, nach juris; LVerfG, (LVerfG, Urt. v. 13.07.1999, a.a.O., S. 463 f., m.w.N.) wird ein Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes statuiert.
Nach der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts steht den Gemeinden ein Anspruch auf eine finanzielle Mindestausstattung zu (vgl. LVerfG, Urt. v. 13.07.1999, a.a.O., 463).
Über die erwähnten bundesverfassungsrechtlichen Ertragsanteile der Gemeinden hinaus verpflichtet Art. 88 LVerf das Land, dafür zu sorgen, dass die Gemeinden über die zur angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel durch Erschließung eigener Steuer- und Abgaben-quellen oder durch Finanzzuweisungen verfügen (LVerfG, Urt. v. 13.07.1999, a.a.O., 465).
Auch die Gewährleistung der finanziellen Mindestausstattung steht unter dem Vorbehalt der Leistungskraft des Landes (LVerfG, Urt. v. 13.07.1999, a.a.O., S. 463;… NdsStGH, Urt. v. 07.03.2008, a.a.O., RdNr. 67, nach juris;… BayVerfGH Urt. v. 28.11.2007, a.a.O., RdNr. 206, nach juris; VerfGH NW 19.07.2011, a.a.O., RdNr. 57, nach juris).
Die durch Art. 2 Abs. 3, 87 Abs. 1 LVerf vorausgesetzte Gleichwertigkeit von Land und Gemeinden wird einerseits verletzt, wenn das Land ohne sachlichen Grund seine Aufgaben höher bewertet als die Aufgaben der Gemeinden (LVerfG, Urt. v. 13.07.1999, a.a.O., 464).
Bei der Bestimmung des so determinierten aufgabenbezogenen Finanzbedarfs der Gemeinden steht dem Landesgesetzgeber nach einhelliger Auffassung der Landesverfassungsgerichte ein weiter Gestaltungsspielraum zu (ständige Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte; LVerfG, Urt. v. 13.07.1999, a.a.O., 464;… NdsStGH, Urt. v. 07.03.2008, a.a.O., RdNr. 77, zitiert nach juris;… BayVerfGH, Urt. v. 28.11.2007, a.a.O., RdNr. 202 aa f., zitiert nach juris;… VerfGH NW, Urt. v. 19.07.2011, a.a.O., RdNr. 63, zitiert nach juris).
Auf die Grenzen zu achten und bei Grenzüberschreitungen einzugreifen, ist Pflicht eines Verfassungsgerichts (LVerfG, Urt. v. 13.07.1999, a.a.O., 470).
Aus Art. 88 Abs. 1 LVerf lässt sich deshalb insbesondere kein "Bestandsschutz" dergestalt herleiten, dass eine einmal in bestimmter Höhe gewährte Zuweisung nicht gekürzt oder entzogen werden darf (LVerfG, Urt. v. 13.07.1999, a.a.O., 465;… VerfGH NW, Urt. v. 19.07.2011, a.a.O., RdNr. 67, zitiert nach juris).
Bereits in seinem Urteil vom 13.07.1999 (LVG 20/97 a.a.O., S. 451) hat das Landesverfassungsgericht entschieden, dass sich aus Art. 88 Abs. 1 LVerf kein "Bestandschutz" dergestalt herleiten lässt, dass eine einmal in bestimmter Höhe gewährte Zuweisung nicht gekürzt werden darf.
- VerfGH Thüringen, 21.06.2005 - VerfGH 28/03
Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG)
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.10.2012 - LVG 57/10
Lediglich der Thüringische Verfassungsgerichtshof ist der Auffassung, dass eine Art. 93 Abs. 1 S. 1 ThürVerf genügende Finanzausstattung zwar grundsätzlich auch finanzkraftabhängig sei, aber die Gewährung einer finanziellen Mindestausstattung nicht unter dem Vorbehalt der Leistungskraft des Landes stehe (ThürVerfGH, Urt. v. 21.06.2005 - VerfGH 28/03 -, LVerfGE 16, 593).Ebenso wie der BayVerfGH, der VerfGH NW und der NdsStGH vermag das Landesverfassungsgericht nicht die Auffassung des ThürVerfGH (vgl. Urt. v. 21.06.2005 - VerfGH 28/03 -, LVerfGE 16, S. 593) zu teilen, wonach die Gewährleistung der finanziellen Mindestausstattung nicht unter dem Vorbehalt der Leistungskraft des Landes steht, sondern davon unabhängig ist.
Die Unvereinbarkeitsvariante zu wählen, erscheint auch deshalb angemessen, weil die Wirkungen des kommunalen Finanzausgleichs als Bestandteil der gesamten Finanzwirtschaft des Landes und der Kommunen aufgrund einer nachträglichen verfassungsgerichtlichen (Ergebnis-)Kontrolle rückwirkend praktisch nicht beseitigt werden können (ThürVerfGH, Urt. v. 21.06.2005 - VerfGH 28/03 -, RdNr. 202, zitiert nach juris).
- BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82
Kommunalverfassungsbeschwerden
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.10.2012 - LVG 57/10
Die Zulässigkeit einer kommunalen Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt voraus, dass die Beschwerdeführerinnen selbst, gegenwärtig und ummittelbar durch die angegriffenen Rechtsnormen in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt sein können (BVerfG, Beschl. v. 15.10.1985 - 2 BvR 1808, 1809, 1810/82 -, BVerfGE 71, 25 (34 ff.);… Magen, in: Umbach/Clemens/Dollinger (Hrsg.), Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl. 2005, § 91, RdNr. 18).Zum Selbstverwaltungsrecht der Kommunen gehört nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 15.10.1985 - 2 BvR 1808, 1809, 1810/82 -, BVerfGE 71, 25 [36], m.w.N.) die Finanzhoheit der Kommunen.
Wenn auch das Bundesverfassungsgericht bisher die Frage offen gelassen hat, ob die bundesverfassungsrechtlich garantierte kommunale Finanzhoheit auch einen Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung oder zumindest eine finanzielle Mindestausstattung umfasst (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.10.1985 - 2 BvR 1808-1810/82 -, BVerfGE 72, S. 25 [36 f.], m.w.N.), so ist die Frage nach der garantierten Mindestausstattung der Gemeinden nach der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt zu bejahen.
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 14.09.2004 - LVG 7/03
Erstes Investitionserleichterungsgesetz vom August 2002 in Bezug auf …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.10.2012 - LVG 57/10
Darüber hinaus hat das Landesverfassungsgericht bereits mit Urteil vom 14.09.2004 (- LVG 7/03 -, LVerfGE 15, 359) festgestellt, dass es sich dabei um ein allgemeines finanzielles Risiko handelt, das die Gemeinden bei der Geltendmachung von Gebührenforderungen ebenso tragen müssen wie alle anderen staatlichen und privaten Gläubiger der nicht mehr zahlungsfähigen Schuldner.Im Übrigen regeln das Gerichtskostenrecht und andere die Kosten der Rechtsverfolgung zuweisende Tatbestände diesen Bereich abschließend (LVerfG, Urt. v. 14.09.2004, a.a.O., 377).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.02.2010 - LVG 9/08
Neufassung des § 19a des Finanzausgleichsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.10.2012 - LVG 57/10
So steht den Gemeinden ein bundesgesetzlich zu bestimmender Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer (Art. 106 Abs. 5, 5a GG) zu, ferner die Ertragshoheit über die Grund- und Gewerbesteuer, an deren Aufkommen aber Bund und Länder durch eine Umlage beteiligt werden, sowie die Ertragshoheit über die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern, sofern diese nicht nach Maßgabe der Landesgesetzgebung den Gemeindeverbänden zusteht - Art. 106 Abs. 6 GG - (LVerfG, Urt. v. 16.02.2010 - LVG 9/08 -, RdNr. 6 des Internetauftritts, m.w.N.).Die Verfassungsnorm gibt dem Land lediglich auf, "dafür zu sorgen", dass die Kommunen über Finanzmittel verfügen, die zur angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.02.2010 - LVG 9/08 -, RdNr. 6 des Internetauftritts, m.w.N.).
- VerfGH Bayern, 28.11.2007 - 15-VII-05
Kommunaler Finanzausgleich
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.10.2012 - LVG 57/10
Vom ihm kann nicht verlangt werden, dass er jedem in Betracht kommenden Einzelfall durch bis ins Einzelne differenzierende Regelungen gerecht wird (vgl. BayVerfGH, Urt. v. 28.11.2007 - VF.15-VII-05 - RdNr. 210, nach juris;… VerfGH NRW, Urt. v. 19.07.2011 - 32/08 -, RdNr. 67, nach juris).Es besteht in der Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte Einigkeit darüber, dass sich der den Gemeinden zu ermöglichende Mindestbestand an wahrzunehmenden freiwilligen Selbstverwaltungsangelegenheiten und der mit ihm verbundene Finanzbedarf nicht am Maßstab der verfassungsrechtlichen Garantien quantifizieren lässt, sondern der Entscheidung des Gesetzgebers unterliegt, wobei ihm ein weiter normativer Entscheidungsspielraum zusteht (…vgl. NdsStGH, Urt. v. 07.03.2008 - 2 /05 -, RdNr. 68 m.w.N., nach juris; BayVerfGH, Urt. v. 28.11.2007 - Vf.15-VII-05 -, RdNr. 203, m.w.N., nach juris).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.1998 - VerfGH 5/97
Kommunaler Finanzausgleich: zum Verstoß gegen das Recht auf Selbstverwaltung, das …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.10.2012 - LVG 57/10
Die Verteilungs-maßstäbe können nicht an der einzelnen Gemeinde, sondern nur generalisierend und pauschalierend an der Gesamtheit der Gemeinden - unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Vorbedingungen der einzelnen Gemeinden - ausgerichtet sein (vgl. VerfGH NW, Urt. v. 01.12.1998 - VerfGH 5/97 -, NWVBl. 1999, 136, 137).Ein Anspruch einer einzelnen Gemeinde auf ergänzende Finanzausstattung aufgrund ihrer besonderen Situation kann allenfalls dann gegeben sein, wenn die Abweichungen im Stand der Verwaltungsleistungen sowie mögliche Niveauunterschiede in der wirtschaftlichen und sozialen Betreuung der Bürger derart krass sind, dass das Selbstverwaltungsrecht einen weiteren finanziellen Ausgleich verfassungsrechtlich gebietet (vgl. VerfGH NW, Urt. v. 01.12.1998, a.a.O., 136, 137 f.;… NdsStGH, Urt. v. 04.06.2010 - StGH 1/08 -, RdNr. 102, zitiert nach juris).
- BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 2/61
Breitenborn-Gelnhausen
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.10.2012 - LVG 57/10
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts besteht das Wesen der gemeindlichen Finanzhoheit nicht darin, dass die Gemeinden frei schalten können wie sie wollen, sondern darin, dass sie verantwortlich disponieren und bei ihren Maßnahmen auch ihre Stellung innerhalb der Selbstverwaltung des modernen Verwaltungsstaates und die sich daraus ergebende Notwendigkeit des Finanzausgleichs in Betracht ziehen (BVerfG, Beschl. v. 21.05.1968 - 2 BvL 2/61 -, RdNr. 57, zitiert nach juris). - BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85
Reiten im Walde
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.10.2012 - LVG 57/10
Dass der Gesetzgeber damit auch die Verrechnungsmöglichkeit als solche erneut in seinen Willen aufgenommen und bestätigt hat, hat sie nicht neu in Lauf gesetzt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.06.1989 - 1 BvR 921/85 -, BVerfGE 80, 137, 149, m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 2 S 3246/94
Normenkontrolle einer Abwassersatzung: umlagefähige Kosten der öffentlichen …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.10.2012 - LVG 57/10
Derartige Kosten weisen nicht den erforderlichen engen sachlichen Bezug zur eigentlichen Leistung auf, die die Gemeinden durch ihre öffentliche Einrichtung erbringen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.05.1997 - 2 S 3246/94 -, zitiert nach juris, m.w.N.). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 7/05
Nivellierungsverbot beim interkommunalen Finanzausgleich
- StGH Niedersachsen, 16.05.2001 - StGH 6/99
Kommunale Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollantrag betreffend …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 1/94
Frage des Ausschlusses einer kommunalen Verfassungsbeschwerde durch die …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 2/93
Verhältnis der bundesrechtlich versicherten Mindestgarantie kommunaler …
- StGH Niedersachsen, 04.06.2010 - StGH 1/08
Übergemeindlicher Finanzausgleich; Finanzausgleich; vertikaler Finanzausgleich; …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 4/94
Inhalt der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Hinblick auf die …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.10.2015 - LVG 2/14
Änderungen des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) im Wesentlichen verfassungsgemäß
Hierzu habe das Landesverfassungsgericht entschieden (vgl. LVerfG, Urt. v. 09.10.2012 - LVG 57/10 -, LVerfGE 23, 315 [341]), dass konnexitätsrelevante Sachverhalte auch dann vorlägen, wenn "für Aufgaben des eigenen Wirkungskreises verbindliche Standards festgelegt würden [...] und dadurch eine neue finanzielle Belastung für die Kommunen entstehe".Eine zu einem Mehrbelastungsausgleich verpflichtende Aufgabendifferenz und damit eine neue Aufgabe liegt nämlich auch dann vor, wenn für staatliche Aufgaben oder für pflichtige Aufgaben des eigenen Wirkungskreises verbindliche Standards festgelegt werden oder eine bereits durch Gesetz übertragene Aufgabe durch ein weiteres Gesetz neu ausgeformt wird und dadurch eine neue finanzielle Belastung entsteht (LVerfG, Urt. v. 09.10.2012 - LVG 57/10 -, LVerfGE 23, 315 [341]).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.05.2016 - VerfGH 19/13
Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 verfassungskonform
Die Anerkennung einer absoluten, ausschließlich nach den Erfordernissen der kommunalen Selbstverwaltung bemessenen Mindestfinanzausstattung führte daher bei sehr knapper oder jedenfalls bei notleidender Haushaltslage zu einer verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten einseitigen Begünstigung kommunaler Belange gegenüber anderen, gleichwertigen Gütern wie etwa der inneren Sicherheit, dem Bildungswesen oder der Justizgewährung (VerfGH NRW, OVGE 54, 255, 263 f.; VerfG S-A, DVBl. 2012, 1560, 1561 f.;… VerfGH Rh.-Pf., DVBl. 2012, 432 = juris, Rn. 24, m. w. N.;… NdsStGH, NdsVBl.2001, 61 = juris, Rn. 83
; VerfG S-A, DVBl. 2012, 1560, 1563), auch nicht als "unantastbarer Kernbereich" des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (…vgl. StGH Bad.-Württ., ESVGH 49, 241, 252 = juris, Rn. 88;… BayVerfGH, VerfGHE, 50, 15 = juris, Rn. 202;… wohl auch bereits BayVerfGH, VerfGHE 49, 37 = juris, Rn. 91 f.;… VerfG M-V, LKV 2006, 461 = juris, Rn. 108 ff.;… weniger eindeutig VerfG M-V, NordÖR 2011, 391 = juris, Rn. 49 f.).Eine Verpflichtung der Länder, ungeachtet der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit zunächst für eine Finanzausstattung der Kommunen in Orientierung an deren Aufgaben zu sorgen, würde den Ländern notfalls Unmögliches oder eine Einschränkung bei der Wahrnehmung ihrer eigenen - gleichfalls verfassungsrechtlich garantierten - Aufgaben abverlangen (vgl. VerfG S-A, DVBl. 2012, 1560, 1561).
Regelungen, die kommunale Finanzzuweisungen unter einen Leistungsfähigkeitsvorbehalt stellen, sind von dem Gestaltungsspielraum gedeckt, den das Grundgesetz den Landesverfassungsgebern belässt (…vgl. VerfGH NRW, DVBl. 2014, 918 [insoweit nicht abgedruckt] = juris, Rn. 59; siehe auch VerfG S-A, DVBl. 2012, 1560, 1561).
2008, 152 = juris, Rn. 59 ff.; NVwZ-RR 2001, 553, 554 = juris, Rn. 107 f.; DVBl. 1998, 185 = juris, Rn. 86 ff.; DVBl. 1995, 1175 = juris, Rn. 83 ff.; VerfG S-A, Urteil vom 26. November 2014 - 15/13 -, juris, Rn. 70; DVBl. 2012, 1560; NVwZ 2007, 78 = juris, Rn. 103; ThürVerfGH, NVwZ-RR 2005, 665, 667 = juris, Rn. 132 ff.).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.05.2016 - VerfGH 24/13
Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 verfassungskonform
Die Anerkennung einer absoluten, ausschließlich nach den Erfordernissen der kommunalen Selbstverwaltung bemessenen Mindestfinanzausstattung führte daher bei sehr knapper oder jedenfalls bei notleidender Haushaltslage zu einer verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten einseitigen Begünstigung kommunaler Belange gegenüber anderen, gleichwertigen Gütern wie etwa der inneren Sicherheit, dem Bildungswesen oder der Justizgewährung (VerfGH NRW, OVGE 54, 255, 263 f.; VerfG S-A, DVBl. 2012, 1560, 1561 f.;… VerfGH Rh.-Pf., DVBl. 2012, 432 = juris, Rn. 24, m. w. N.;… NdsStGH, NdsVBl.2001, 61 = juris, Rn. 83
; VerfG S-A, DVBl. 2012, 1560, 1562), auch nicht als "unantastbarer Kernbereich" des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (…vgl. StGH Bad.-Württ., ESVGH 49, 241, 252 = juris, Rn. 88;… BayVerfGH, VerfGHE, 50, 15 = juris, Rn. 202;… wohl auch bereits BayVerfGH, VerfGHE 49, 37 = juris, Rn. 91 f.;… VerfG M-V, LKV 2006, 461 = juris, Rn. 108 ff.;… weniger eindeutig VerfG M-V, NordÖR 2011, 391 = juris, Rn. 49 f.).Regelungen, die kommunale Finanzzuweisungen unter einen Leistungsfähigkeitsvorbehalt stellen, sind von dem Gestaltungsspielraum gedeckt, den das Grundgesetz den Landesverfassungsgebern belässt (…vgl. VerfGH NRW, DVBl. 2014, 918 [insoweit nicht abgedruckt] = juris, Rn. 59;… NVwZ-RR 2014, 707 [nur Leitsätze] = juris, Rn. 56; siehe auch VerfG S-A, DVBl. 2012, 1560, 1561).
Den von ihnen herangezogenen Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt zum dortigen Finanzausgleichsgesetz (FAG) 2009 (VerfG S-A, DVBl. 2012, 1494 ff.; DVBl. 2012, 1560 ff.) lässt sich nicht entnehmen, dass das Landesverfassungsgericht zu dem Ergebnis gelangt wäre, eine Einwohnerveredelung sei grundsätzlich methodisch unhaltbar.
In seinem Urteil vom 9. Oktober 2012 - LVG 57/10 -, DVBl. 2012, 1560 ff., hat das Landesverfassungsgericht allein festgestellt, dass der Gesetzgeber sich nicht für berechtigt halten durfte, bei der Ermittlung des Aufwands für die Aufgabenerfüllung den Aufwand der Gemeinden proportional zur Bevölkerungsentwicklung verringern zu müssen.
Wissenschaftliche Untersuchungen ließen zudem vielmehr den Schluss zu, dass sich der Aufwand für die Aufgabenerfüllung nicht proportional zum Bevölkerungsrückgang verringere, sondern dass es zu Fixkosten- oder Ausgabenremanenzen komme (DVBl. 2012, 1560, 1564 f.).
- BVerfG, 16.07.2026 - 2 BvR 118/26
Unzulässige Kommunalverfassungsbeschwerde gegen verschiedene Vorschriften des …
Nach der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts zu Art. 88 Abs. 1 Verf LSA sei der Umfang der Mittel, für die das Land sorgen müsse, nach dem Bedarf für die Erfüllung der kommunalen Aufgaben zu bestimmen (vgl. LVerfG…, Urteil vom 13. Juli 1999 - LVG 20/97 -, Rn. 149-155; Urteil vom 9. Oktober 2012 - LVG 57/10 -, unter 2.1).Denn während das Landesverfassungsgericht das Bestehen des kommunalen Anspruchs "auf eine finanzielle Mindestausstattung" aus Art. 88 Abs. 1 Verf LSA in ständiger, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde durch die Beschwerdeführerin begründeter Rechtsprechung (vgl. LVerfG…, Urteil vom 13. Juli 1999 - LVG 20/97 -, Rn. 149-155; Urteil vom 9. Oktober 2012 - LVG 57/10 -, unter 2.1) unter einen Vorbehalt der Leistungsfähigkeit des Landeshaushalts gestellt und dem Gesetzgeber für die Bemessung und Deckung des kommunalen Finanzbedarfs eine weite Einschätzungs- und Gestaltungsprärogative zugebilligt hat, ist vom Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden, ob der sachliche Gewährleistungsbereich von Art. 28 Abs. 2 GG unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Landes oder unabhängig hiervon zu bestimmen ist (vgl. BVerfGE 155, 310 ).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2015 - LVG 3/14
Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Wassergesetzes teilweise …
Eine zu einem Mehrbelastungsausgleich verpflichtende Aufgabendifferenz und damit eine neue Aufgabe liegt aber auch vor, wenn für staatliche Aufgaben oder für pflichtige Aufgaben des eigenen Wirkungskreises verbindliche Standards festgelegt werden oder eine bereits durch Gesetz übertragene Aufgabe durch ein weiteres Gesetz neu ausgeformt wird und dadurch eine neue finanzielle Belastung entsteht (LVerfG, Urt. v. 09.10.2012 - LVG 57/10 -, LVerfGE.23, 341). - VG Halle, 29.04.2020 - 8 A 334/18 Eine neue Aufgabe liegt auch vor, wenn eine bereits durch Gesetz übertragene Aufgabe durch ein weiteres Gesetz neu ausgeformt wird und dadurch eine neue finanzielle Belastung entsteht (vgl VerfG Dessau-Roßlau, 09.10.2012, LVG 57/10, LVerfGE.23, 341).
- VG Magdeburg, 17.02.2016 - 9 A 383/14
Haushaltsrecht: Kommunalaufsichtliche Beanstandung und Anordnung
Die durch die in § 5 Abs. 1 Satz 2, Halbsatz 2 KAG-LSA eröffnete Möglichkeit zur Abweichung vom Kostendeckungsgrundsatz im Sinne eines Entgeltverzichts liegt dann im öffentlichen Interesse, wenn die Kommune sich diesen finanziell auch leisten kann und die Erfüllung der kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten nicht in erheblicher Weise beeinträchtigt ist (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urt. v. 09.10.2012 - LVG 57/10 -, n. v.). - VG Magdeburg, 17.02.2016 - 9 A 430/14
Bedarfszuweisungen nach dem Finanzausgleichgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Denn eine angemessene Finanzausstattung wird durch die im Übrigen für die Gemeinden vorgesehenen Leistungen (nach dem FAG LSA) gewährt (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, U. v. 16.07.2012 - LVG 57/10 -, unv.).
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