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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 25.02.1960

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.03.1960 - VIII B 18.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,532
BVerwG, 09.03.1960 - VIII B 18.60 (https://dejure.org/1960,532)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1960 - VIII B 18.60 (https://dejure.org/1960,532)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1960 - VIII B 18.60 (https://dejure.org/1960,532)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei einer nicht erfolgten Zustellung der Rechtsmittelschrift durch einen eingeschriebenen Brief an einem dienstfreien Samstag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1488 (Ls.)
  • NJW 1960, 979
  • DVBl 1960, 397
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 22.02.1966 - III C 249.64
    Es weiche auch von BVerwG VIII B 18.60, BVerwG III B 80.59 ab und berücksichtige nicht, daß der Kläger aus dem Sudetenland stamme und nach österreichischem Recht eine Zustellung rechtzeitig sei, wenn das zuzustellende Schriftstück am letzten Tag eingeschrieben zur Post aufgegeben worden sei.

    Der Kläger beruft sich zu Unrecht auf die Beschlüsse vom 25. April 1959 - BVerwG III B 80.59 - und vom 9. März 1960 - BVerwG VIII B 18.60 -.

  • BVerwG, 22.12.1961 - VIII B 52.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versäumung der …

    Kein Verschulden, wenn die Rechtsmittelfrist versäumt wird, weil die Rechtsmittelschrift durch eingeschriebenen Brief aufgegeben und aus diesem Grunde außerhalb der Dienststunden nicht rechtzeitig zugestellt werden konnte (Ergänzung zu BVerwG VIII B 18.60).

    Durch Beschluß vom 9. März 1960 - BVerwG VIII B 18.60 -, JR 1961 S. 114 = DVBl. 1960 S. 397 = ZMR 1960 S. 252, hat der Senat entschieden, daß die Versäumung der Rechtsmittelfrist dann nicht verschuldet ist, wenn zwar ein Nachtbriefkasten vorhanden ist, die Rechtsmittelschrift aber trotzdem an einem dienstfreien Sonnabend nicht zugestellt werden kann, weil der Prozeßbevollmächtigte sie nicht durch gewöhnlichen Brief, sondern durch Einschreibebrief aufgegeben hat.

  • BVerwG, 13.02.1964 - III C 138.62

    Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einem …

    Es habe im Gegensatz zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. März 1960 - BVerwG VIII B 18.60 - (NJW 1960 S. 979) nicht beachtet, daß die Klageschrift nur deshalb nicht rechtzeitig eingegangen sei, weil sie als eingeschriebener Brief nicht in den Nachtbriefkasten des Verwaltungsgerichts habe eingeworfen werden können.

    Zu Unrecht beruft sich der Kläger auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. März 1960 - BVerwG VIII B 18.60.

  • BVerwG, 11.05.1973 - IV C 3.73

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bezüglich einer Fristwahrung - Volle …

    Daß es ein Anwalt in Fällen der vorliegenden Art bei Absendung der Schrift am vorletzten Tag der Frist nicht als Verschulden zu vertreten hat, wenn die Schrift ausnahmsweise erst nach Ablauf der Frist bei dem Gericht eintrifft, entspricht der Rechtsprechung nicht nur des Bundesgerichtshofs (…a.a.O.), sondern auch anderer oberster Gerichtshöfe des Bundes (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 9. März 1960 - BVerwG VIII B 18.60 - [NJW 1960, 979], Urteil vom 13. Februar 1964 - BVerwG III C 132.63 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 28], Urteil vom 16. Oktober 1964 - BVerwG IV C 73.64 - [NJW 1965, 168], Beschluß vom 9. März 1970 - BVerwG IV B 8.70 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 52]; Bundessozialgericht, Urteile vom 23. September 1955 - 3 RJ 26.55 -, vom 3. Juni 1958 - 4 RJ 25.57 - und vom 18. September 1963 - 1 RA 88.63 - [Sozialrecht SGG § 67 Nr. 3, Nr. 17 und Nr. 36]; Bundesfinanzhof, Urteil vom 16. Oktober 1970 - III R 10.70 - [Betriebsberater 1971, 463]).
  • BVerwG, 31.01.1964 - IV C 101.63

    Wahrung einer Rechtmittelfrist durch Einwurf der Rechtsmittelschrift in das …

    Dies folgt schon aus der umfangreichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die Nachtbriefkästen und die damit zusammenhängenden Fragen (vgl. insbesondere Bundesverwaltungsgericht - BVerwG I C 23.56 - III B 171.61 - VIII B 18.60 - und vor allem - I C 158.60 - in MDR 1962, 595, NJW 1962, 1268).
  • BVerwG, 07.12.1976 - V B 29.74

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Absendung der Rechtsmittelschrift am letzten Tag der Frist als nicht unverschuldet angesehen werden kann (Beschluß vom 9. März 1960 - BVerwG VIII B 18.60 - [DVBl. 1960, 397]), insbesondere dann, wenn, wie hier, keine Zustellung im Ortsbereich in Betracht kam.
  • BVerwG, 03.07.1961 - VIII B 48.60

    Einwerfen der Rechtsmittschrift am letzten Tag der Frist in das Postfschließfach …

    Der beschließende Senat hat in seinem Beschluß vom 9. März 1960 - BVerwG VIII B 18.60 -, JR 1961 S. 114 = DVBl. 1960 S. 397 = ZMR 1960 S. 252, entschieden, es liege kein Verschulden vor, wenn die Rechtsmittelfrist versäumt werde aus dem Grunde, weil der Prozeßbevollmächtigte die Rechtsmittelschrift nicht durch gewöhnlichen Brief, sondern durch eingeschriebenen Brief aufgegeben hat, dieser aber an einem dienstfreien Sonnabend nicht zugestellt werden kann.
  • BVerwG, 18.03.1977 - 1 B 256.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Das angefochtene Urteil weicht nicht, wie der Kläger in erster Linie geltend macht, von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. März 1960 - BVerwG VIII B 18.60 = NJW 1960, 979 -, vom 16. Oktober 1964 - BVerwG IV C 73.64 = NJW 1965, 168 - und vom 22. Februar 1966 - BVerwG III C 249.64 = NJW 1966, 1090 - ab.
  • BVerwG, 02.12.1964 - V B 59.64

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …

    In diesen Fällen hat das erkennende Gericht bereits mehrfach entschieden, daß ein Verschulden des Rechtsmittelführers dann nicht vorliegt, wenn die Rechtsmittelfrist nur deshalb versäumt wurde, weil der Prozeßbevollmächtigte die Rechtsmittelschrift nicht durch gewöhnlichen Brief, sondern durch eingeschriebenen Brief aufgegeben hat, dieser aber an einem dienstfreien Samstag nicht zugestellt werden konnte(Beschluß vom 9. März 1960 - BVerwG VIII B 18.60 - in JR 1961 S. 114 = DVBl. 1960 S. 397 = ZMR 1960 S. 252 = NJW 1960 S. 979;Beschluß vom 22. Dezember 1961 - BVerwG VIII B 52.61 - in Buchholz BVerwG 310 § 60 VwGO Nr. 15).
  • BVerwG, 25.09.1963 - IV C 86.63

    Feststellung eines Kriegssachschadens an Hausrat und Gewährung von …

    Daß der Kläger bei der Wahl einer Einschreibesendung als sicherer Art der Übermittlung seiner Klageschrift nicht noch mit weiteren Verzögerungen im Postlauf rechnen mußte und daß ihm zumindest aus dieser Wahl keine Rechtsnachteile entstehen dürfen, haben die oberen Bundesgerichte einschließlich, des Bundesverwaltungsgerichts bereits mehrmals ausgeführt (statt aller: Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 9. März 1960 - BVerwG VIII B 18.60 - in NJW 1960, 979 und DVBl. 1960, 397).
  • BVerwG, 13.05.1963 - IV B 62.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 01.07.1963 - VIII C 71.62
  • BVerwG, 09.03.1962 - III B 171.61

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.1960 - III C 314.57   

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https://dejure.org/1960,3635
BVerwG, 25.02.1960 - III C 314.57 (https://dejure.org/1960,3635)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.1960 - III C 314.57 (https://dejure.org/1960,3635)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 1960 - III C 314.57 (https://dejure.org/1960,3635)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1960, 397
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.08.1959 - IV C 367.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1960 - III C 314.57
    Wie BVerwGE 9, 110.

    Hierzu hat der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 20. August 1959 - BVerwG IV C 367.58 - (BVerwGE 9, 110) entschieden, daß trotz des Wortlautes von § 336 Abs. 3 Satz 1 LAG das Fehlen der vorgeschriebenen Begründung die Verwaltungsbeschwerde in Lastenausgleichssachen nicht unzulässig mache.

  • BVerwG, 12.06.1958 - III C 197.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1960 - III C 314.57
    Wohl aber ist dazu das Verwaltungsgericht befugt, auch wenn es bisher an einer sachlichen Entscheidung der Verwaltungsbehörde gefehlt hat, vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juni 1958 - BVerwG III C 197.56 - (BVerwGE 7, 100).
  • BVerwG, 01.10.1963 - IV C 2.63

    Klagegegenstand im Falle der Klageerhebung eines Drittbegünstigten hinsichtlich …

    Nach der ständigen Rechtsprechung, insbesondere der Lastenausgleichssenate (so BVerwG III C 314.57 vom 25. Februar 1960) macht trotz des Wortlauts von § 336 Abs. 3 Satz 1 LAG "Die Beschwerde ... ist zu begründen" nicht einmal das Fehlen einer solchen Begründung die Verwaltungsbeschwerde in Lastenausgleichssachen unzulässig.
  • BVerwG, 22.07.1983 - 7 B 153.82

    Erlaubnis des Parkens auf Gehwegen - Anfechtung von Parkerlaubnisregelungen - …

    Die Beschwerde meint, das Berufungsurteil weiche mit der Begründung, der Kläger habe vor Klageerhebung nicht den erforderlichen Widerspruch eingelegt, von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 1959 - BVerwG 4 C 367.58 - (BVerwGE 9, 110) und vom 25. Februar 1960 - BVerwG 3 C 314.57 - (DVBl. 1960, 397) und der darin vertretenen Rechtsauffassung ab, die Widerspruchsschrift müsse für die Behörde lediglich erkennen lassen, daß und wogegen Widerspruch eingelegt werde.
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