Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.08.1970 - IV OVG A 76/70 |
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.08.1970 - IV OVG A 76/70
- BVerwG, 27.11.1970 - I CB 66.70
Papierfundstellen
- NJW 1971, 1149
- DVBl 1971, 421
- DÖV 1971, 351
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Hessen, 25.02.2005 - 2 UE 2890/04
Zumutbarkeit von Freizeitlärm; Volksfest
Denn nur diese Auslegung und Anwendung des § 167 Abs. 2 VwGO entspricht dem Willen des Gesetzgebers, dass die Verwaltung erst dann zu einem hoheitlichen Handeln, also zu einem Erlass oder zu einer Unterlassung eines Verwaltungsaktes gezwungen werden kann, wenn eine entsprechende verwaltungsgerichtliche Entscheidung rechtskräftig ist (so auch: OVG Lüneburg, Urteil vom 26. August 1970 - IV OVG A 76/70 -, DVBl. 1971, 421 (422 f.(). - VGH Hessen, 19.09.1989 - 2 S 576/89
Vorläufige Vollstreckbarkeit eines Urteils auf Unterlassung schlicht-hoheitlicher …
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß Urteile, die auf Unterlassung eines Verwaltungsaktes gerichtet sind, nur im Kostenausspruch für vorläufig vollstreckbar erklärt werden dürfen (OVG Bremen, Urteil vom 13. September 1967, NJW 67, 222; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. August 1970, DÖV 71, 351 ; Hess. VGH, Beschluß vom 8. März 1961, ESVGH 11, 151).Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in seinem Urteil vom 26. August 1970 (DÖV 71, 351 ) zu Recht hervorgehoben, daß die Unterlassungsklage je nach der Rechtsnatur der abgewehrten Verwaltungshandlung als Gegenstück sowohl der Verpflichtungsklage als auch der allgemeinen Leistungsklage anzusehen und daß (nur) im ersteren Falle gesetzessystematisch eine Anwendung des § 167 Abs. 2 VwGO geboten sei.
- BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 17/76
Ablehnung der Förderung von Bildungswilligen mit der Begründung des …
Entsprechend den für die Zulässigkeit isolierter Anfechtungsklagen und Feststellungsklagen geltenden Grundsätzen ist eine selbständige Überprüfung von Streitfragen im Vorfeld des Verwaltungsaktes aber dann als zulässig anzusehen, wenn eine Klärung der Vorfrage den Streitfall endgültig zu erledigen verspricht und die sich aus dem Verwaltungsakt ergebende Beschwer zumutbarerweise nicht abzuwarten ist (zur vorbeugenden Unterlassungsklage gegen Verwaltungsakte vgl. BVerwG DVBl. 65, 364; DÖV 71, 639; OVG Lüneburg DVBl. 71, 421; OVG Münster DVBl. 69, 560; Rautenberg-Voigt, DÖV 64, 259, 262 f.). - VG Berlin, 14.11.1997 - 3 A 817.97
Unterlassen der Einführung der Rechtschreibreform an Berliner Schulen; Umsetzung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Thüringen, 11.02.2003 - 2 N 607/00
Gaststättenrecht; Normenkontrollantrag gegen eine kommunale Sperrzeitverordnung; …
Nach der ständigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung hat der Anwohner einer Gaststätte, deren Sperrzeit im Einzelfall verkürzt werden soll, die Befugnis als Drittbetroffener gegen diesen Verwaltungsakt mit der Anfechtungsklage vorzugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1996 1 C 10.95 -, GewArch 1996, 426, Urteil vom 13. Januar 1961 - 7 C 219.59 -, BVerwGE 11, 331 [332]; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. August 1970 -4A76/70-, DVBl. 1971, 421).
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