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| KG, 20.09.1984 - 8 W RE Miet 3390/84 |
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Volltextveröffentlichung
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Papierfundstellen
- DWW 1985, 26
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 20.12.1982 - 4 U 1/82
Auszug aus KG, 20.09.1984 - 8 W REMiet 3390/84
Die zur Entscheidung vorgelegten Rechtsfragen sind - soweit ersichtlich - noch nicht durch Rechtsentscheid entschieden worden; insbesondere sind sie nicht Gegenstand des Rechtsentscheides des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu Hamburg vom 20. Dezember 1982 - 4 U 1/82 - (WuM 1983, 50; NJW 1983, 828; Müller/Oske/Becker/Blümel, Rechtsentscheide im Mietrecht, Seiten 853 f.; Thieler/Frantzioch/Uetzmann, Rechtsentscheide Mietrecht, Hanseatisches Oberlandesgericht zu Hamburg Nr. 14) gewesen. - AG Berlin-Charlottenburg, 06.02.1984 - 5 C 77/83
Auszug aus KG, 20.09.1984 - 8 W REMiet 3390/84
Soweit in der Rechtsprechung vereinzelt die Auffassung vertreten wird, Wohnungseigentum im Sinne von § 5 a Abs. 1 S. 2 NMV sei bereits mit der richterlichen Verfügung, die Wohnungsgrundbücher anzulegen, begründet (vgl. Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 6. Februar 1984, 5 C 77/83, Mietrechtliche Mitteilungen 1984, Heft 4, Seite 17 f.), kann dem mit Rücksicht auf § 8 Abs. 2 S. 2 WEG, der ausdrücklich auf die Anlegung der Wohnungsgrundbücher als den rechtserheblichen Vorgang abstellt, nicht gefolgt werden.
- OLG Frankfurt, 06.08.2003 - 20 W 22/02
Wohnungseigentumsverfahren: Gerichtliche Nachprüfbarkeit von Ruhezeitregelungen …
Es darf zwar auf bestimmte Zeiten und einen bestimmten Umfang beschränkt, nicht jedoch insgesamt verboten werden (vgl. etwa BGH NJW 1998, 3713, 3714; BayObLG ZWE 2002, 312, 313; BayObLGZ 2001, 232, 235; OLG Hamm NJW 1981, 465; vgl. auch Senat NJW 1985, 2138; DWW 1985, 26). - OLG Hamburg, 18.01.1991 - 4 U 41/89
Wirtschaftlichkeitsberechnung nach Umwandlung der Mietwohnung in Wohnungseigentum …
Wie der beschließende Senat in seinem Rechtsentscheid vom 20. Dezember 1982 (- 4 U 1/82 -, HansOLG 14 in RE Miet = NJW 1983, 828 = WuM 1983, 50; vgl. auch KG, Rechtsentscheid vom 20.9.1984 - 8 ReMiet 3390/84 -, KG 30 in RE Miet = DWW 1985, 26, 27; AG Hamburg, Urteil vom 13.9.1982 - 37 b C 219/82 -, WuM 1982, 330) ausgeführt hat, bedarf die neugebildete Kostenmiete für eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Mietwohnung, an der nachträglich Wohnungseigentum begründet und für die - wie hier - eine neue Wirtschaftlichkeitsberechnung nach § 5 a Abs. 1 Satz 2 NMV, § 2 Abs. 5 Satz 3 II. BV aufgestellt worden ist, der Genehmigung der Bewilligungsstelle nach § 5 a Abs. 3 NMV, und zwar auch dann, wenn - wie hier - die öffentlichen Mittel freiwillig vorzeitig zurückgezahlt worden sind und die Nachwirkungsfrist gemäß § 16 Abs. 1 WoBindG zum Zeitpunkt der Neubildung der Kostenmiete noch nicht verstrichen ist.
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