Rechtsprechung
| BVerfG, 29.03.1995 - 1 BvR 810/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 14 Abs. 1 ; VermG § 4 Abs. 2 und 3
Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückgabeausschluss; Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Ausreiseverkauf - dfg-viewer.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 14; VermG § 4 Abs. 2, Abs. 3
Ausschluß eines Rückübertragungsanspruchs nach dem Vermögensgesetz wegen redlichen Erwerbs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rückübertragungsanspruch - Vermögensgesetz - Ausschluß - Redlicher Erwerb
Verfahrensgang
- VG Dresden, 11.11.1992 - IV K 524/92
- BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93
- BVerfG, 29.03.1995 - 1 BvR 810/93
Papierfundstellen
- NJW 1995, 2216 (Ls.)
- NJW 1995, 2281
- ZIP 1995, 1219
- NVwZ 1995, 991 (Ls.)
- NJ 1995, 417
- WM 1995, 848
- DÖV 1995, 641
- DtZ 1995, 239
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
Auszug aus BVerfG, 29.03.1995 - 1 BvR 810/93
Die konkrete Reichweite des verfassungsrechtlichen Schutzes ergibt sich jedoch erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die grundsätzlich Sache des Gesetzgebers ist (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG ; vgl. BVerfGE 50, 290 [339 f.]). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 29.03.1995 - 1 BvR 810/93
Ob und inwieweit der vorliegende Fall Besonderheiten aufweist, die ein anderes Ergebnis nahegelegt hätten, betrifft ausschließlich Fragen der Würdigung des festgestellten Sachverhalts und entzieht sich damit einer verfassungsgerichtlichen Nachprüfung (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 29.03.1995 - 1 BvR 810/93
Die Voraussetzungen für eine Annahme der Verfassungsbeschwerde (vgl. hierzu BVerfGE 90, 22 [24 ff.]) liegen nicht vor.
- BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85
Pachtzins für Kleingärten
Auszug aus BVerfG, 29.03.1995 - 1 BvR 810/93
Zwar ist dieser dabei nicht gänzlich frei, sondern muß insbesondere die Interessen der Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis bringen (vgl. BVerfGE 87, 114 [138 f.]). - BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93
Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen
Auszug aus BVerfG, 29.03.1995 - 1 BvR 810/93
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 2. April 1993 zurück (abgedruckt in VIZ 1993, S. 250 ). - VG Dresden, 11.11.1992 - IX K 524/92
Regelbeispiel; Manipulation; Erwerbsvorgang; Unredlichkeit; Unlautere …
Auszug aus BVerfG, 29.03.1995 - 1 BvR 810/93
Vielmehr müßte sie diese Stellung ausgenutzt haben, was nicht erkennbar sei (vgl. im einzelnen Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 11. November 1992, abgedruckt in VIZ 1993, S. 265 ).
- BGH, 26.03.1999 - V ZR 294/97
Anspruch des Nutzers gegen den Restitutionsberechtigten auf Bereinigung der …
Die konkrete Reichweite des verfassungsrechtlichen Schutzes ergibt sich jedoch erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfG DtZ 1995, 239; NJW 1997, 447). - BVerwG, 16.09.1998 - 8 B 107.98
Rückgängigmachung einer Enteignung, Ausschluß der -, redlicher Erwerb, …
Das Bundesverfassungsgericht hat unter der Geltung dieses Gesetzes entschieden, daß der Restitutionsausschluß nach § 4 Abs. 2 VermG verfassungsgemäß ist (Beschluß der ersten Kammer des Ersten Senats vom 29. März 1995 - 1 BvR 810/93 -, ZOV 1995, 278). - OLG Jena, 16.09.2002 - 9 U 1215/01
Berechtigung zum Grundstücksankauf nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VerfGH Sachsen, 17.04.1997 - 9-IV-93 Denn es liegt nicht von vornherein außerhalb jeder denkbaren Betrachtungsweise, daß bereits die in § 6 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 oder 7 VermG getroffenen gesetzlichen Festlegungen von Restitutionsansprüchen als solche von Art. 31 Abs.l Satz 1 SächsVerf grundrechtlich gewährleistete Eigentumspositionen zur Entstehung zu bringen vermögen und es dazu nicht noch eigens eines (unanfechtbaren) behördlichen Rückübertragungsaktes bedarf (zu dieser Sicht - für Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG - neigend BVerfG, VIZ 1997, 31 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, VIZ 1994, 24 und 473; VIZ 1995, 343 f.; so entschieden auch Scholz; in: Maunz / Dürig , Grundgesetz, Art. 143 Rn.30, Stand 1991; Wasmuth, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, hrsg.
- VG Cottbus, 12.11.1997 - 1 K 181/95
Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks; Vorliegen eines Zwangsverkaufs; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Leipzig, 09.02.1996 - 1 K 2270/93 Die konkrete Reichweite des verfassungsrechtlichen Schutzes ergibt sich jedoch erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die grundsätzlich Sache des Gesetzgebers ist (BVerfG, Beschl. v, 29.3.1995, - 1 BvR 810/93 -, VIZ 1995, S. 343 ff. m.w.N.).
- BVerwG, 02.11.1999 - 8 B 342.99
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung der Klärungsbedürftigkeit …
Die Bestimmung § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG ist verfassungsgemäß (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 29. März 1995 - 1 BvR 810/93 - ZOV 1995, 278).
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Rechtsprechung
| BVerfG, 29.12.1994 - 1 BvL 52/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Unzulässigkeit der Vorlage im Rahmen der konkreten Normenkontrolle bei fehlender Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung gestellten Norm
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gesamtvollstreckungsgericht - Verspätung der Anmeldung einer Forderung - Gewährung des vorläufigen Stimmrechts - Gläubigerversammlung - Konkursgläubiger
Verfahrensgang
- AG Halle/Saale, 10.12.1992 - 50 N 21/92
- BVerfG, 29.12.1994 - 1 BvL 52/92
Papierfundstellen
- ZIP 1995, 393
- DtZ 1995, 239
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90
Herausnahme aus der Pflegefamilie
Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 1 BvL 52/92
Dabei muß es den Sachverhalt, soweit er für die rechtliche Beurteilung wesentlich ist, erschöpfend darstellen und die einfachrechtliche Lage in Auseinandersetzung mit den in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Auffassungen so darlegen, daß sich die Abhängigkeit der zu treffenden Entscheidung von der Gültigkeit des beanstandeten Gesetzes ergibt (BVerfGE 74, 182 [192 f.]; 78, 1 [5]; 88, 187 [194]; st. Rspr.).Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit legt das Bundesverfassungsgericht die Sachverhaltswürdigung und die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts zugrunde, wenn und soweit sie nachvollziehbar und nicht offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 69, 150 [159]; 79, 245 [249]; 81, 40 [49]; 88, 70 [73 f.]; 88, 187 [194]; st. Rspr.).
Nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG muß das Gericht ferner angeben, mit welcher Verfassungsbestimmung die zur Prüfung gestellte Regelung seiner Ansicht nach nicht vereinbar ist, und seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit dieser Regelung näher begründen (vgl. BVerfGE 88, 70 [74]; 88, 187 [194 f.]).
- BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 1 BvL 52/92
Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit legt das Bundesverfassungsgericht die Sachverhaltswürdigung und die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts zugrunde, wenn und soweit sie nachvollziehbar und nicht offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 69, 150 [159]; 79, 245 [249]; 81, 40 [49]; 88, 70 [73 f.]; 88, 187 [194]; st. Rspr.).Nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG muß das Gericht ferner angeben, mit welcher Verfassungsbestimmung die zur Prüfung gestellte Regelung seiner Ansicht nach nicht vereinbar ist, und seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit dieser Regelung näher begründen (vgl. BVerfGE 88, 70 [74]; 88, 187 [194 f.]).
- BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86
Völkerrecht
Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 1 BvL 52/92
Eine Vorlage ist danach nur zulässig, wenn die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Norm entscheidungserheblich, das heißt zur Erledigung des Ausgangsverfahrens der Klärung bedürftig ist (vgl. BVerfGE 75, 1 [12]).
- BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81
Einheitswerte I
Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 1 BvL 52/92
Dabei muß es den Sachverhalt, soweit er für die rechtliche Beurteilung wesentlich ist, erschöpfend darstellen und die einfachrechtliche Lage in Auseinandersetzung mit den in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Auffassungen so darlegen, daß sich die Abhängigkeit der zu treffenden Entscheidung von der Gültigkeit des beanstandeten Gesetzes ergibt (BVerfGE 74, 182 [192 f.]; 78, 1 [5]; 88, 187 [194]; st. Rspr.). - BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 17/83
Verfassungsmäßigkeit des § 25 Abs. 1 ZG
Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 1 BvL 52/92
Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit legt das Bundesverfassungsgericht die Sachverhaltswürdigung und die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts zugrunde, wenn und soweit sie nachvollziehbar und nicht offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 69, 150 [159]; 79, 245 [249]; 81, 40 [49]; 88, 70 [73 f.]; 88, 187 [194]; st. Rspr.). - BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übertragung von Taxikonzessionen
Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 1 BvL 52/92
Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit legt das Bundesverfassungsgericht die Sachverhaltswürdigung und die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts zugrunde, wenn und soweit sie nachvollziehbar und nicht offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 69, 150 [159]; 79, 245 [249]; 81, 40 [49]; 88, 70 [73 f.]; 88, 187 [194]; st. Rspr.). - BVerfG, 13.12.1988 - 2 BvL 1/84
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur …
Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 1 BvL 52/92
Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit legt das Bundesverfassungsgericht die Sachverhaltswürdigung und die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts zugrunde, wenn und soweit sie nachvollziehbar und nicht offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 69, 150 [159]; 79, 245 [249]; 81, 40 [49]; 88, 70 [73 f.]; 88, 187 [194]; st. Rspr.). - BGH, 25.11.1993 - IX ZR 84/93
Feststellung einer verspätet angemeldeten Forderung
Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 1 BvL 52/92
§ 14 Abs. 1 Satz 1 GesO wird dabei so interpretiert, daß die dort bei einer nachträglichen Aufnahme einer Forderung vorgesehene (Zustimmungs-)Entscheidung des Gesamtvollstreckungsgerichts auch im Falle einer die Aufnahme ablehnenden Entscheidung des Verwalters beantragt werden und dessen Entscheidung gegebenenfalls aufheben bzw. ersetzen kann (…vgl. dazu auch Pape, Die gesamtvollstreckungsrechtliche Forderungsanmeldung - ein Prozeß ohne Ende, ZIP 1993, S. 1298 [1299 f.]; BGH, Urteil vom 25. November 1993, ZIP 1994, S. 157 ff.). - BVerfG, 27.01.1988 - 1 BvL 2/86
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 29.12.1994 - 1 BvL 52/92
Dabei muß es den Sachverhalt, soweit er für die rechtliche Beurteilung wesentlich ist, erschöpfend darstellen und die einfachrechtliche Lage in Auseinandersetzung mit den in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Auffassungen so darlegen, daß sich die Abhängigkeit der zu treffenden Entscheidung von der Gültigkeit des beanstandeten Gesetzes ergibt (BVerfGE 74, 182 [192 f.]; 78, 1 [5]; 88, 187 [194]; st. Rspr.).
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