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   BVerwG, 20.01.2017 - 8 B 23.16, 8 B 23.16, 8 PKH 2.16   

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https://dejure.org/2017,3293
BVerwG, 20.01.2017 - 8 B 23.16, 8 B 23.16, 8 PKH 2.16 (https://dejure.org/2017,3293)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.2017 - 8 B 23.16, 8 B 23.16, 8 PKH 2.16 (https://dejure.org/2017,3293)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 2017 - 8 B 23.16, 8 B 23.16, 8 PKH 2.16 (https://dejure.org/2017,3293)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwZG § 8 Abs. 1 Satz 2 a.F.
    Anscheinsvollmacht; Empfangsvollmacht; Vertretungsanzeige; Verwirkung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 S 2 VwZG vom 14.12.1976, § 41 Abs 1 VwVfG
    Vertretungsanzeige eines Rechtsanwalts; Empfangsvollmacht

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Empfangsvollmacht für den Vertretenen durch die Vertretungsanzeige eines Rechtsanwalts im nichtförmlichen Verwaltungsverfahren; Tatsächliches Bestehen einer vom Vertretenen erteilten hinreichenden Vollmacht oder der von dem Vertretenen zurechenbar ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertretungsanzeige, Empfangsvollmacht, Anscheinsvollmacht, Verwirkung

  • rewis.io

    Vertretungsanzeige eines Rechtsanwalts; Empfangsvollmacht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwZG a.F. § 8 Abs. 1 S. 2; VwVfG § 41 Abs. 1
    Begründung einer Empfangsvollmacht für den Vertretenen durch die Vertretungsanzeige eines Rechtsanwalts im nichtförmlichen Verwaltungsverfahren; Tatsächliches Bestehen einer vom Vertretenen erteilten hinreichenden Vollmacht oder der von dem Vertretenen zurechenbar ...

  • datenbank.nwb.de

    Vertretungsanzeige eines Rechtsanwalts; Empfangsvollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Empfangsbefugnis bei anwaltlicher Vertretungsanzeige ohne Vollmachtsvorlage im Verwaltungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 430
  • ECLI:DE:BVerwG:2017:200117B8B23.16.0
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 27.07.2005 - 8 C 15.04

    Verwirkung prozessualer Rechte im Vermögensrecht.

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2017 - 8 B 23.16
    Diese Grundsätze gelten im Vermögensrecht uneingeschränkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2005 - 8 C 15.04 - Buchholz 428 § 36 VermG Nr. 9 S. 11 f.).

    Der Umstand, dass der Kläger seine Rechte erst im August bzw. September 2011 und damit dreizehn Jahre nach Beginn der Möglichkeit der gerichtlichen Rechtsverfolgung weiter geltend machte, reicht für die Annahme einer Verwirkung aber nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2005 - 8 C 15.04 - Buchholz 428 § 36 VermG Nr. 9 S. 12 m.w.N.).

    Es liegt kein bestimmbares (positives) Verhalten des Klägers vor, aus dem der Beklagte hätte schließen können, dass der Kläger seine Ansprüche nicht weiterverfolgen wollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2005 - 8 C 15.04 - Buchholz 428 § 36 VermG Nr. 9 S. 12).

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus BVerwG, 20.01.2017 - 8 B 23.16
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde, der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Februar 1974 - 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 und vom 10. August 2000 - 4 A 11.99 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 158 S. 55).
  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 A 11.99

    Außenwohnbereich; Schallschutz; Verwirkung; Präklusion; ortsübliche

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2017 - 8 B 23.16
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde, der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Februar 1974 - 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 und vom 10. August 2000 - 4 A 11.99 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 158 S. 55).
  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92

    Abgabenbescheid "z.Hd." des Wohnungseigentumsverwalters - (vgl. für

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2017 - 8 B 23.16
    Im Anwendungsbereich des § 41 Abs. 1 VwVfG hat das Bundesverwaltungsgericht dies bereits ausdrücklich verlangt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1994 - 8 C 2.92 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 68 S. 6; ebenso zu § 80 Abs. 1 Satz 1, § 122 Abs. 1 Satz 3 AO: BFH, Urteil vom 25. September 1990 - IX R 84/88 - BFHE 162, 4 ).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2017 - 8 B 23.16
    Kein Verfahrensmangel liegt dagegen vor, wenn bei Anwendung des Prozessrechts Vorfragen zur materiellen Rechtslage fehlerhaft beurteilt werden (BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 ).
  • VGH Bayern, 26.02.2013 - 8 B 11.1708

    Sperrung eines nicht gewidmeten Fußwegs durch Grundstückseigentümer, tatsächlich

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2017 - 8 B 23.16
    Zwar hat die obergerichtliche Rechtsprechung in Fällen, in denen der Betroffene einen derart langen Zeitraum abgewartet hat, dass mit einem Tätigwerden schlechthin nicht mehr zu rechnen war, das Verstreichen des Zeitraums unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung des Rechtsfriedens für die Annahme einer Verwirkung ausreichen lassen (vgl. z.B. VGH München, Urteil vom 26. Februar 2013 - 8 B 11.1708 - BayVBl. 2013, 629 und Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 8 B 12.1546 - NVwZ-RR 2015, 277 Rn. 18 ).
  • BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88

    - Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2017 - 8 B 23.16
    Im Anwendungsbereich des § 41 Abs. 1 VwVfG hat das Bundesverwaltungsgericht dies bereits ausdrücklich verlangt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1994 - 8 C 2.92 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 68 S. 6; ebenso zu § 80 Abs. 1 Satz 1, § 122 Abs. 1 Satz 3 AO: BFH, Urteil vom 25. September 1990 - IX R 84/88 - BFHE 162, 4 ).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2017 - 8 B 23.16
    Entscheidet ein Gericht durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil, kann darin ein Verfahrensfehler liegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 1968 - 8 B 110.67 - BVerwGE 30, 111 ), wenn dem eine fehlerhafte Anwendung prozessualer Vorschriften zugrunde liegt (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1996 - 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1).
  • BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 105.84

    Funktion - Form - Wirkung - Prozeßvollmacht - Nachreichen - Frist -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2017 - 8 B 23.16
    Denn die ihr vom Verwaltungsgericht zugemessenen Wirkungen kann eine solche Vertretungsanzeige nur dann entfalten, wenn keine besonderen Umstände Anlass dazu geben, die Bevollmächtigung des Rechtsanwalts in Zweifel zu ziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1985 - 9 C 105.84 - BVerwGE 71, 20 ).
  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2017 - 8 B 23.16
    Entscheidet ein Gericht durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil, kann darin ein Verfahrensfehler liegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 1968 - 8 B 110.67 - BVerwGE 30, 111 ), wenn dem eine fehlerhafte Anwendung prozessualer Vorschriften zugrunde liegt (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1996 - 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1).
  • BGH, 29.10.1973 - NotZ 4/73

    Zustellung an den Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten im FGG -Verfahren

  • BVerwG, 04.04.2012 - 8 C 9.11

    Berechtigung; Dritter; Grundstück; rassische Verfolgung; Restitution; Rücknahme;

  • BFH, 25.08.2004 - VI B 180/03

    Verfahrensverstoß: unterbliebene Ladung des Prozessbevollmächtigten

  • BFH, 27.02.1986 - IV R 72/85

    Steuerberater - Sorgfaltspflicht - Einspruchsentscheidung - Fristen - Klagefrist

  • VGH Bayern, 09.10.2014 - 8 B 12.1546

    Im Rahmen des Rechtsinstituts der Verwirkung kommt dem Umstandsmoment nach dem

  • BGH, 23.11.1978 - II ZB 7/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Voraussetzungen für die Legitimation als

  • RG, 16.12.1896 - V 201/96

    Richtigkeitsklage gegen ein Versäumnisurteil, das dem für den Richtigkeitskläger

  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 10.17

    Verwirkung des Anfechtungsrechts bei Konkurrentenklagen

    c) Tatbestandlich setzt Verwirkung voraus, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden kann, weil seit der Möglichkeit der Geltendmachung eine längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung unter Berücksichtigung des beim Verpflichteten - oder bei einem Dritten - daraus erwachsenen Vertrauens als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Februar 1974 - 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 und vom 12. Dezember 2002 - 7 C 22.02 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 16 S. 26; Beschlüsse vom 7. März 2013 - 4 BN 33.12 - BauR 2013, 1101, vom 6. Juni 2014 - 2 B 75.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 73 Rn. 15, vom 20. Januar 2017 - 8 B 23.16 - NVwZ-RR 2017, 430 und vom 24. Mai 2017 - 1 B 103.17 - juris Rn. 5; zuletzt Urteil vom 15. Juni 2018 - 2 C 19.17 - Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2018 - 4 A 2588/14

    Nachbarklage gegen eine Gaststättenerlaubnis zur Erweiterung der Schank- und

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.1.2017 - 8 B 23.16 -, NVwZ-RR 2017, 430 = juris, Rn. 14, m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 1.12.2017 - 4 B 1504/17 -, juris, Rn. 8.
  • BVerwG, 24.05.2017 - 1 B 103.17

    Verwirkung prozessualer Befugnis

    Die Verwirkung als Hauptanwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens bedeutet, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden kann, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung eine längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (stRspr, BVerwG, Urteile vom 7. Februar 1974 - 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 und vom 12. Dezember 2002 - 7 C 22.02 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 16; Beschlüsse vom 20. Januar 2017 - 8 B 23.16 - NVwZ-RR 2017, 430 und vom 7. März 2013 - 4 BN 33.12 - BauR 2013, 1101).

    Die Beschwerde rügt, dass das Berufungsurteil von einem vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 7. Februar 1974 - 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 und Beschluss vom 20. Januar 2017 - 8 B 23.16 - NVwZ-RR 2017, 430) aufgestellten Rechtssatz abweicht, wonach eine Verwirkung u.a. voraussetze, dass der Verpflichtete sich in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet habe, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde.

    Überdies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass eine Verwirkung anzunehmen ist, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung des Rechts längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, welche die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (s.a. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2017 - 8 B 23.16 - NVwZ-RR 2017, 430 Rn. 14).

    Für eine Verwirkung kommt vielmehr auch der Gesichtspunkt des Rechtsfriedens in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2017 - 8 B 23.16 - NVwZ-RR 2017, 430 Rn. 14; s.a. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67- BVerfGE 32, 205 ).

  • BVerwG, 29.08.2018 - 3 B 24.18

    Anspruchsentstehung; Bildung eines Rechtssatzes; Verjährung;

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser seinen Anspruch nach längerer Zeit nicht mehr geltend machen würde, und wenn er sich infolge seines Vertrauens so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 8 C 4.11 - BVerwGE 143, 335 Rn. 86, Beschluss vom 20. Januar 2017 - 8 B 23.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:200117B8B23.16.0] - Buchholz 316 § 41 VwVfG Nr. 8 Rn. 14).
  • BVerwG, 18.07.2022 - 3 B 37.21

    Gebührenfestsetzung für gleichzeitig durchgeführte amtliche Kontrollen

    Auch dem Beschluss vom 20. Januar 2017 - 8 B 23.16 - (Buchholz 316 § 41 VwVfG Nr. 8) kann für die hier vorliegende Fragestellung keine Aussage entnommen werden.
  • VG Berlin, 11.04.2024 - 1 K 226.21

    Berlin: § 1 Abs. 1 SARS-CoV-EindmaßnV war rechtswidrig, Versammlungsfreiheit

    Das Umstandsmoment ist insbesondere erfüllt, wenn die Behörde infolge eines bestimmten Verhaltens des Betroffenen darauf vertrauen durfte, dass dieser nach längerer Zeit nicht mehr von seinem Klagerecht Gebrauch machen würde (Vertrauensgrundlage) und sie sich infolge dieses Vertrauens so eingerichtet hat, dass ihr durch die verspätete Durchsetzung des Klagerechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauenstatbestand, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 8 C 4.11, juris Rn. 86).Für eine Verwirkung kommt auch der Gesichtspunkt des Rechtsfriedens in Betracht, wenn der Betroffene einen derart langen Zeitraum abgewartet hat, dass mit einem Tätigwerden schlechthin nicht mehr zu rechnen war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2017 - 8 B 23/16, NVwZ-RR 2017, 430, 432, Rn. 16 m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 B 103.17, Rn. 9 m. w. N.).

    Das Vergehen der dafür erforderlichen beträchtlichen Zeitspanne wurde in der Rechtsprechung im Einzelfall bei einem Zeitraum von 43 Jahren bzw. 34 Jahren anerkannt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2017 - 8 B 23/16, NVwZ-RR 2017, 430, 432, Rn. 16 m. w. N.).

  • VG Stuttgart, 13.07.2018 - 2 K 13099/17

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Baulast; Brandwand; Instandhaltung;

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Umstandsmoment) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Zeitmoment), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 20.01.2017 - 8 B 23/16 - NVwZ-RR 2017, 430; OVG NRW, Urt. v. 23.05.2018 - 4 A 2588/14 - juris Rn. 60).
  • BVerwG, 18.07.2019 - 6 B 18.19

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der von Polizeibeamten angewendeten Fesselung

    Das Berufungsurteil schließt an die bundesverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung an, wonach die verspätete Geltendmachung des Rechts als Verstoß gegen Treu und Glauben als gegeben angesehen wird, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. August 1999 - 3 B 57.99 - DVBl 2000, 560 , vom 20. Januar 2017 - 8 B 23.16 - Buchholz 316 § 41 VwVfG Nr. 8 Rn. 14 und vom 29. August 2018 - 3 B 24.18 - VRS 134, 157 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.2019 - 2 B 65.18

    Anspruch eines Hauptbrandmeisters auf finanzielle Abgeltung unionsrechtswidriger

    Tatbestandlich setzt Verwirkung voraus, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden kann, weil seit der Möglichkeit der Geltendmachung eine längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung unter Berücksichtigung des beim Verpflichteten - oder bei einem Dritten - daraus erwachsenen Vertrauens als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Februar 1974 - 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 und vom 12. Dezember 2002 - 7 C 22.02 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 16 S. 26; Beschlüsse vom 7. März 2013 - 4 BN 33.12 - BauR 2013, 1101, vom 6. Juni 2014 - 2 B 75.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 73 Rn. 15, vom 20. Januar 2017 - 8 B 23.16 - Buchholz 316 § 41 VwVfG Nr. 8 Rn. 14 und vom 24. Mai 2017 - 1 B 103.17 - juris Rn. 5; zuletzt Urteile vom 15. Juni 2018 - 2 C 19.17 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 87 Rn. 8 und vom 30. August 2018 - 2 C 10.17 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 88 Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2018 - 4 B 1410/18

    Geschäfte in der Euskirchener Innenstadt dürfen Sonntag öffnen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.1.2017 - 8 B 23.16 -, NVwZ-RR 2017, 430 = juris, Rn. 14, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 4 B 1506/17

    Ladenöffnung in Düsseldorf am 1. Advent nur an der Nordstraße und an Teilen der

  • BVerwG, 25.06.2019 - 2 B 67.18

    Anspruch eines Hauptbrandmeisters auf finanzielle Abgeltung unionsrechtswidriger

  • BVerwG, 25.06.2019 - 2 B 69.18

    Anspruch eines Hauptbrandmeisters auf finanzielle Abgeltung unionsrechtswidriger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 4 B 1508/17

    Ladenöffnung in Düsseldorf am 1. Advent nur an der Nordstraße und an Teilen der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 4 B 1504/17

    Ladenöffnung in Düsseldorf am 1. Advent nur an der Nordstraße und an Teilen der

  • BVerwG, 25.06.2019 - 2 B 66.18

    Anspruch eines Hauptbrandmeisters auf finanzielle Abgeltung unionsrechtswidriger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2023 - 10 A 450/22

    Prozessuale Verwirkung des Klagerechts; Treu und Glauben Umstandsmoment; nicht

  • BVerwG, 31.01.2019 - 4 B 31.18

    Klagebefugnis und Verwirkung des Klagerechts gegen eine Regelung zur sog.

  • BSG, 06.06.2023 - B 4 AS 131/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 4 B 1505/17

    Ladenöffnung in Düsseldorf am 1. Advent nur an der Nordstraße und an Teilen der

  • VG Berlin, 24.08.2020 - 1 K 11.18

    Gebühr für Schaukästen auf öffentlichem Straßenland auch für politische Parteien

  • BVerwG, 25.06.2019 - 2 B 68.18

    Finanzielle Abgeltung unionsrechtswidriger Zuvielarbeit

  • VG Gelsenkirchen, 11.12.2018 - 19 L 1909/18

    Genehmigungsfiktion; einstweilige Anordnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 4 B 1507/17

    Ladenöffnung in Düsseldorf am 1. Advent nur an der Nordstraße und an Teilen der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.2017 - 7 B 11634/17

    Sperrung der Wörther Hafenstraße für Rad- und Fußgängerverkehr

  • BSG, 06.06.2023 - B 4 AS 132/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • VGH Bayern, 21.10.2020 - 11 CS 20.1509

    Zur Frage einer Verwirkung bei Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 09.03.2020 - 8 AS 19.40041

    Bindung an einen vollziehbaren Planfeststellungsbeschluss

  • OVG Sachsen, 23.03.2022 - 2 A 637/20

    Freizeitausgleich; Bereitschaftsdienst; Verjährung; Verwirkung

  • VG Schleswig, 26.01.2018 - 1 B 1/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen sofortige Vollziehung der Ablehnung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2021 - 4 B 1549/21

    Außervollzugsetzung der Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag anlässlich

  • VG Minden, 22.03.2018 - 3 L 1625/17
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 - 10 S 55.16

    Anforderung an eine wirksame Bekanntgabe; Versetzung eines Polizeivollzugsbeamten

  • VGH Bayern, 19.09.2023 - 6 ZB 23.1007

    Erstattung von Ausbildungskosten nach vorzeitiger Entlassung aus dem

  • VG Berlin, 20.12.2019 - 6 L 440.19
  • OVG Sachsen, 28.08.2023 - 6 B 313/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Bekanntgabe; Zustellung an Bevollmächtigten, wenn

  • VG München, 25.07.2023 - M 1 K 18.5956

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Wohnungen und Büros

  • VG Halle, 14.12.2021 - 4 A 31/21

    Bergrechtliche Förderabgabe - Befreiung (hier verneint)

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