Weitere Entscheidung unten: FG Bremen, 16.03.2000

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 12.04.2000 - 16 K 3974/94 E   

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https://dejure.org/2000,9826
FG Düsseldorf, 12.04.2000 - 16 K 3974/94 E (https://dejure.org/2000,9826)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.04.2000 - 16 K 3974/94 E (https://dejure.org/2000,9826)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. April 2000 - 16 K 3974/94 E (https://dejure.org/2000,9826)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung eines Fremdvergleichs; Fehlende Nebenkostenabrechnung bei Mietverhältnis unter Angehörigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Mietverhältnis unter Angehörigen; Fremdvergleich; Nebenkostenabrechnung - Fehlende Nebenkostenabrechnung bei Mietverhältnis unter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fehlende Nebenkostenabrechnung bei Mietverhältnis unter Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 2000, 1541
  • EFG 2000, 739
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96

    Nebenkosten bei Mietvertrag mit Angehörigen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.04.2000 - 16 K 3974/94
    a) Der BFH hat dies im Leitsatz des Urteils vom 7.2.1998 IX R 30/96 (Bundessteuerblatt - BStBl - II 1998, 349) ausgesprochen und hierzu in den Gründen wörtlich ausgeführt:.

    Der Senat hält in diesem Zusammenhang - anknüpfend an die vorstehend wiedergegeben Ausführungen des BFH im Urteil in BStBl II 1998, 349 - eine absolute Betrachtung nach Maßgabe des Umfangs der nicht abgerechneten Nebenkosten für zutreffend, die vor allem bei kleineren Wohnungen mit geringeren Nebenkosten dazu führen kann, dass Abweichungen vom Üblichen in bezug auf die Nebenkosten noch zu tolerieren sind.

  • BFH, 21.10.1997 - IX R 57/96

    Mietverhältnis bei bestehendem Wohnrecht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.04.2000 - 16 K 3974/94
    So hat der Senat in zwei Fällen ein Mietverhältnis ausnahmsweise steuerrechtlich anerkannt, obwohl eine schriftliche Vereinbarung hinsichtlich der Nebenkosten nicht getroffen worden war (Urteile vom 15. Oktober 1996 IX R 6/95, BFH/NV 1997, 285, und vom 21. Oktober 1997 IX R 57/96, BStBl II 1998, 108).
  • BFH, 15.10.1996 - IX R 6/95

    Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.04.2000 - 16 K 3974/94
    So hat der Senat in zwei Fällen ein Mietverhältnis ausnahmsweise steuerrechtlich anerkannt, obwohl eine schriftliche Vereinbarung hinsichtlich der Nebenkosten nicht getroffen worden war (Urteile vom 15. Oktober 1996 IX R 6/95, BFH/NV 1997, 285, und vom 21. Oktober 1997 IX R 57/96, BStBl II 1998, 108).
  • BFH, 20.12.1994 - IX R 88/92

    Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.04.2000 - 16 K 3974/94
    "Mit Recht geht das FG zwar davon aus, daß Unklarheiten, die die Zahlung der Nebenabgaben insgesamt betreffen, bei der zunehmenden (finanziellen) Bedeutung der Nebenabgaben gewichtige Anzeichen für die private Veranlassung der Wohnungsüberlassung sein können (vgl. BFH-Urteile vom 22. Juni 1993 IX R 19/89, BFH/NV 1994, 96, und vom 20. Dezember 1994 IX R 88/92, BFH/NV 1995, 674).
  • BFH, 22.06.1993 - IX R 19/89

    Zulässigkeit der Pauschalierung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus im

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.04.2000 - 16 K 3974/94
    "Mit Recht geht das FG zwar davon aus, daß Unklarheiten, die die Zahlung der Nebenabgaben insgesamt betreffen, bei der zunehmenden (finanziellen) Bedeutung der Nebenabgaben gewichtige Anzeichen für die private Veranlassung der Wohnungsüberlassung sein können (vgl. BFH-Urteile vom 22. Juni 1993 IX R 19/89, BFH/NV 1994, 96, und vom 20. Dezember 1994 IX R 88/92, BFH/NV 1995, 674).
  • FG Hamburg, 18.12.1996 - V 152/95

    Ermittlung der Einkünfte aus einer vermieteten Wohnung; Gegenüberstellung der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.04.2000 - 16 K 3974/94
    Nach dem Rechtsgedanken des § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG könnte zwar auch eine - durch jährliche Nebenkostenabrechnungen tatsächlich durchgeführte - Vereinbarung anzuerkennen sein, daß der Mieter nur 50 v.H. der Betriebskosten zu tragen hat (so Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz , 18. Aufl., 1999, § 21 Rz. 63; a.A. Urteil des FG Hamburg vom 8.12.1996 V 152/95, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1997, 536 - Nichtzulassungsbeschwerde durch BFH-Beschluß vom 7.5.1998 IX B 22/97 als unbegründet zurückgewiesen).
  • FG Nürnberg, 20.05.1999 - VI 30/97
    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.04.2000 - 16 K 3974/94
    Davon ausgehend hat auch das Finanzgericht (FG) Nürnberg im Urteil vom 20.5.1999 VI 30/97 (nicht veröffentlicht, juris) den Umstand, dass bei der Vermietung einer Einzimmerwohnung (25 qm) über die Nebenkosten nicht gesondert abgerechnet worden ist, mit der Erwägung als unschädlich angesehen, dass den Nebenkosten nicht die Bedeutung zukomme wie bei verhältnismäßig großen Wohnungen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 9 K 9009/08

    Nichtanerkennung eines nicht fremdüblich vereinbarten und durchgeführten

    Nach Auffassung des FG Düsseldorf (rkr. Urteil vom 12. April 2000 16 K 3974/94 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 739 ), der sich der erkennende Senat anschließt, ist einem Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen die steuerrechtliche Anerkennung jedenfalls dann zu versagen, wenn der Umfang der jährlich nicht abgerechneten Nebenkosten - absolut gesehen - erheblich ist.
  • FG Saarland, 30.08.2000 - 1 K 189/99

    Vermietung der Einliegerwohnung eines Zweifamilienhauses an die Eltern des

    In Anwendung der vorgenannten Rechtsprechung des BFH gehen die Finanzgerichte davon aus, dass ungewöhnliche Absprachen und Handhabungen im Bereich der Mietzahlung und der Nebenkosten in aller Regel nicht als geringfügig anzusehen und die entsprechenden Mietverhältnisse in solchen Fällen deshalb steuerlich nicht anzuerkennen sind (s. z.B. FG München vom 24. September 1996 2 K 131/96, EFG 1997, 106; vom 4. Dezember 1996 1 K 3385/93, EFG 1997, 1239; FG Berlin vom 3. Juni 1997 5336/96, EFG 1997, 1516;FG Brandenburg vom 27. Januar 1999 2 K 1597/97 E, EFG 2000, 124; FG Düsseldorf vom 12. April 2000 16 K 3974/94 E, EFG 2000, 739).
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Rechtsprechung
   FG Bremen, 16.03.2000 - 200014 K 5   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22639
FG Bremen, 16.03.2000 - 200014 K 5 (https://dejure.org/2000,22639)
FG Bremen, Entscheidung vom 16.03.2000 - 200014 K 5 (https://dejure.org/2000,22639)
FG Bremen, Entscheidung vom 16. März 2000 - 200014 K 5 (https://dejure.org/2000,22639)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de

    Nicht fremdüblich abgeschlossener und durchgeführter Mietvertrag unter Angehörigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 739
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus FG Bremen, 16.03.2000 - 200014K 5
    Insgesamt liegt somit keine geringfügige Abweichung einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen vor, so dass sich die Kläger nicht darauf berufen können, der Beklagte hätte im Hinblick auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.1995 II BvR 802/90, BStBl. II 1996, 34 und vom 09.01.1996 II BvR 796/91 das Mietverhältnis steuerlich anerkennen müssen.
  • BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96

    Nebenkosten bei Mietvertrag mit Angehörigen

    Auszug aus FG Bremen, 16.03.2000 - 200014K 5
    Darüber hinaus muß dessen Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen ( BFH-Urteil vom 17.02.1998 IX R 30/96 , BFHE 185, 397 , BStBl. II 1998, 349 ).
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