Weitere Entscheidung unten: FG München, 21.03.2002

Rechtsprechung
   FG München, 18.10.2001 - 11 K 967/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9250
FG München, 18.10.2001 - 11 K 967/99 (https://dejure.org/2001,9250)
FG München, Entscheidung vom 18.10.2001 - 11 K 967/99 (https://dejure.org/2001,9250)
FG München, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - 11 K 967/99 (https://dejure.org/2001,9250)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Häusliches Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt eines angestellten Handelsvertreters; Einkommensteuer 1996

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Häusliches Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt eines angestellten Handelsvertreters; Begriff des häuslichen Arbeitszimmers; Arbeitszimmer eines Arbeitnehmers keine Betriebsstätte; Häusliches Arbeitszimmer eines Handelsvertreters; Einkommensteuer 1996

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Häusliches Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt eines angestellten Handelsvertreters - Begriff des hauslichen Arbeitszimmers - Arbeitszimmer eines Arbeitnehmers keine Betriebsstätte - Häusliches Arbeitszimmer eines Handelsvertreters - Einkommensteuer 1996

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 902
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG München, 18.10.2001 - 11 K 967/99
    Nach § 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG (zur Verfassungsmäßigkeit vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BStBl II 2000, 162) in der ab Veranlagungszeitraum 1996 geltenden Fassung sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG ) abziehbar.
  • BFH, 26.02.2003 - VI R 156/01

    Neues zum häuslichen Arbeitszimmer

    Die Gründe des Urteils sind in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 902 abgedruckt.
  • FG München, 11.02.2003 - 6 K 5460/99

    Kosten für das häusliche Arbeitszimmer; Einkommensteuer 1996 und 1997

    Nach dem Urteil des Finanzgericht Münchens vom 18. Oktober 2001 (11 K 697/99, EFG 2002, 902 ) bildet das häusliche Arbeitszimmer nur dann den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung eines Steuerpflichtigen, wenn die dort ausgeführten Arbeiten die Berufstätigkeit des Steuerpflichtigen prägen.
  • FG München, 11.02.2003 - 6 K 3799/00

    Kosten für das häusliche Arbeitszimmer; Einkommensteuer 1996 und 1997

    Nach dem Urteil des Finanzgerichts Münchens vom 18. Oktober 2001 (11 K 697/99, EFG 2002, 902 ) bildet das häusliche Arbeitszimmer nur dann den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung eines Steuerpflichtigen, wenn die dort ausgeführten Arbeiten die Berufstätigkeit des Steuerpflichtigen prägen.
  • FG München, 11.02.2003 - 6 K 1044/01

    Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der Tätigkeit eines selbständigen

    Nach dem Urteil des Finanzgerichts München vom 18. Oktober 2001 (11 K 697/99, EFG 2002, 902 ) bildet das häusliche Arbeitszimmer nur dann den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung eines Steuerpflichtigen, wenn die dort ausgeführten Arbeiten die Berufstätigkeit des Steuerpflichtigen prägen.
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Rechtsprechung
   FG München, 21.03.2002 - 8 K 1186/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16300
FG München, 21.03.2002 - 8 K 1186/98 (https://dejure.org/2002,16300)
FG München, Entscheidung vom 21.03.2002 - 8 K 1186/98 (https://dejure.org/2002,16300)
FG München, Entscheidung vom 21. März 2002 - 8 K 1186/98 (https://dejure.org/2002,16300)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung trotz erheblicher Fahrtstreckenverkürzung bei privat veranlasster Verlegung des Familienwohnsitzes

  • rechtsportal.de

    EStG § 12 Nr. 1; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 1
    Keine berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung trotz erheblicher Fahrtstreckenverkürzung bei privat veranlasster Verlegung des Familienwohnsitzes; Doppelte Haushaltsführung; Wohnsitzwegverlegung; Einkommensteuer 1996

  • datenbank.nwb.de

    Keine berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung trotz erheblicher Fahrtstreckenverkürzung bei privat veranlasster Verlegung des Familienwohnsitzes - Doppelte Haushaltsführung - Wohnsitzwegverlegung - Einkommensteuer 1996

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 902
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 30.10.1987 - VI R 76/84

    Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn der

    Auszug aus FG München, 21.03.2002 - 8 K 1186/98
    Dies gilt auch, wenn der Steuerpflichtige bereits früher einmal am Beschäftigungsort gewohnt hat und zwischen der Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort und der - für sich betrachtet beruflich veranlassten - Errichtung oder Beibehaltung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort kein enger zeitlicher Zusammenhang besteht (BFH-Urteile vom 30. Oktober 1987 VI R 76/84, BStBl II 1988, 358, und vom 22. September 1988 VI R 14/86, BStBl II 1989, 94).

    Denn selbst wenn man im Streitfall den zeitlichen Zusammenhang verneinen würde (im Urteil in BStBl II 1988, 358 setzt der BFH den unschädlichen Zeitabstand mit mindestens fünf Jahren an), fehlte es an der beruflichen Veranlassung der Wohnungsnahme 1996 in M. Diese muss nämlich im Zusammenhang mit der Wegverlegung des Familienwohnsitzes nach Italien gesehen werden.

    Denn die in den BFH-Urteilen in BStBl II 1988, 358 und BStBl II 1989, 94 niedergelegten Grundsätze sind auch dann anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige durch Verlegung seines Familienwohnsitzes die Entfernung zum Beschäftigungsort erheblich erhöht und erst dieser Umzug die Veranlassung für die Anmietung der Wohnung am Beschäftigungsort gibt (Finanzgericht Münster, Urteil vom 9. August 1990 VII 6903/86 E; bestätigt durch BFH-Beschluss vom 22. November 1994 VI R 105/90 - n.v. -).

  • BFH, 22.09.1988 - VI R 14/86

    Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn der

    Auszug aus FG München, 21.03.2002 - 8 K 1186/98
    Dies gilt auch, wenn der Steuerpflichtige bereits früher einmal am Beschäftigungsort gewohnt hat und zwischen der Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort und der - für sich betrachtet beruflich veranlassten - Errichtung oder Beibehaltung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort kein enger zeitlicher Zusammenhang besteht (BFH-Urteile vom 30. Oktober 1987 VI R 76/84, BStBl II 1988, 358, und vom 22. September 1988 VI R 14/86, BStBl II 1989, 94).

    Denn die in den BFH-Urteilen in BStBl II 1988, 358 und BStBl II 1989, 94 niedergelegten Grundsätze sind auch dann anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige durch Verlegung seines Familienwohnsitzes die Entfernung zum Beschäftigungsort erheblich erhöht und erst dieser Umzug die Veranlassung für die Anmietung der Wohnung am Beschäftigungsort gibt (Finanzgericht Münster, Urteil vom 9. August 1990 VII 6903/86 E; bestätigt durch BFH-Beschluss vom 22. November 1994 VI R 105/90 - n.v. -).

  • BFH, 02.12.1981 - VI R 167/79

    Umbauaufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung sind nur dann Werbungskosten,

    Auszug aus FG München, 21.03.2002 - 8 K 1186/98
    Seine diesbezügliche Rechtsauffassung hat der BFH in den Urteilen vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79 (BStBl II 1982, 297) und vom selben Tage VI R 22/80 (BStBl II 1982, 323) ausführlich unter Einbeziehung der verfassungsrechtlichen Problematik begründet.
  • BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76

    Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einem

    Auszug aus FG München, 21.03.2002 - 8 K 1186/98
    Deshalb hat er keine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung angenommen, wenn der Steuerpflichtige die Familienwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt hat und weiterhin von der am Beschäftigungsort begründeten oder beibehaltenen Zweitwohnung seiner bisherigen Beschäftigung nachgeht (BFH-Urteil vom 10. November 1978 VI R 21/76, BStBl II 1979, 219).
  • BFH, 09.03.1979 - VI R 223/77

    Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn der

    Auszug aus FG München, 21.03.2002 - 8 K 1186/98
    So kann auch ohne Wechsel der Arbeitsstätte die doppelte Haushaltsführung beruflich veranlasst sein, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen an dem vom örtlichen Lebensmittelpunkt entfernt liegenden Beschäftigungsort erstmals eine Zweitwohnung bezieht und dadurch eine Aufsplitterung der normalerweise gemeinsamen Haushaltsführung eintritt (BFH-Urteil vom 9. März 1979 VI R 223/77, BStBl II 1979, 520).
  • BFH, 02.12.1981 - VI R 22/80

    Zur beruflichen Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

    Auszug aus FG München, 21.03.2002 - 8 K 1186/98
    Seine diesbezügliche Rechtsauffassung hat der BFH in den Urteilen vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79 (BStBl II 1982, 297) und vom selben Tage VI R 22/80 (BStBl II 1982, 323) ausführlich unter Einbeziehung der verfassungsrechtlichen Problematik begründet.
  • FG Münster, 09.08.1990 - VII 6903/86

    Lohnsteuer; berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung

    Auszug aus FG München, 21.03.2002 - 8 K 1186/98
    Denn die in den BFH-Urteilen in BStBl II 1988, 358 und BStBl II 1989, 94 niedergelegten Grundsätze sind auch dann anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige durch Verlegung seines Familienwohnsitzes die Entfernung zum Beschäftigungsort erheblich erhöht und erst dieser Umzug die Veranlassung für die Anmietung der Wohnung am Beschäftigungsort gibt (Finanzgericht Münster, Urteil vom 9. August 1990 VII 6903/86 E; bestätigt durch BFH-Beschluss vom 22. November 1994 VI R 105/90 - n.v. -).
  • FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 339/98

    Doppelte Haushaltsführung; Wegzug; Zweitwohnsitz

    Diese Grundsätze sind auch dann anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige durch Verlegung seines Familienwohnsitzes die Entfernung zum Beschäftigungsort erheblich erhöht und erst dieser Umzug die Veranlassung für die Anmietung der Wohnung am Beschäftigungsort gibt ( FG Münster, Urteil vom 09.08.1990, VII 6903/86 E, EFG 1991, 316; bestätigt durch BFH, Beschluss vom 22.11.1994, VI R 105/90 n.v. ...; ebenso FG München, Urteil vom 21.03.2002, 8 K 1186/98 , EFG 2002, 902 ).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.04.2010 - 3 K 77/07

    Keine doppelte Haushaltsführung bei Erwerb einer Immobilie in den neuen Ländern

    Es handelt sich um eine im Einkünfteermittlungsbereich angesiedelte Abzugsvorschrift, die auf dem Boden des Nettoprinzips steht und daher den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG in dessen steuerspezifischer Ausprägungsform des Leistungsfähigkeitspostulats nicht verletzt (vgl. BFH-Urteil vom 02. Dezember 1981 VI R 167/79, BStBl II 1982, 297 ff.; FG München, Urteil vom 21. März 2002 8 K 1186/98, EFG 2002, 902 ; Kreft, in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG , Kommentar, § 9 , Rdnr. 9).
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