Rechtsprechung
FG Schleswig-Holstein, 04.07.2007 - 4 K 225/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen von steuerpflichtigen Umsätzen bei Grundstückslieferungen und bei Bauleistungen; Voraussetzungen für die Annahme einer umsatzsteuerlichen Organschaft; Einheitlichkeit einer Leistung bei Veräußerung eines Miteigentumsanteils und Errichtung einer Eigentumswohnung
- Judicialis
UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1; ; UStG § 4 Nr. 9a; ; UStG § 14 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; UStG § 4 Nr. 9a
Umsatzsteuerliche Organschaft: Einheitlichkeit zweier Verträge für die Beurteilung der Steuerfreiheit trotz zivilrechtlich verschiedener Vertragsparteien - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umsatzsteuerliche Organschaft: Einheitlichkeit zweier Verträge für die Beurteilung der Steuerfreiheit trotz zivilrechtlich verschiedener Vertragsparteien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 04.07.2007 - 4 K 225/04
- BFH, 29.10.2008 - XI R 74/07
Papierfundstellen
- EFG 2007, 1640
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (16)
- BFH, 25.01.1979 - V R 53/72
Zur Frage des Verzichts nach § 9 UStG auf die Steuerbefreiung für die Vermietung …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2007 - 4 K 225/04
Die Optionserklärung nach § 9 UStG ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die rechtsgestaltend auf das bestehende Umsatzsteuerrechtsverhältnis einwirkt (vgl. Urteil des BFH vom 25. Januar 1979 V R 53/72, BFHE 127, 238, BStBl II 1979, 394).Der Unternehmer verzichtet in dem von ihm gewollten Umfang auf die Steuerbefreiung und optiert insoweit für die Steuerpflicht (vgl. Urteil des BFH vom 25. Januar 1979, a.a.O.).
- FG München, 10.03.2004 - 4 K 3240/02
Einräumung einer Mitberechtigung an einem Wertpapierdepot als freigebige …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2007 - 4 K 225/04
Während sich die Einheitlichkeit der beiden Verträge für die Beurteilung der Steuerfreiheit trotz der zivilrechtlich verschiedenen Vertragsparteien aus dem Rechtsinstitut der Organschaft ergibt, will das Finanzgericht München (Urteil vom 30. Januar 2003 14 K 3659/02, EFG 2004, 1258) auf die Sicht des Leistungsempfängers abstellen, für den die zivilrechtliche Trennung wesentliche Bedeutung bei der Bestimmung seines Vertragspartners habe (zum Beispiel: Gewährleistung).Die Revision war zuzulassen, da das Finanzgericht München (Urteil vom 30. Januar 2003 14 K 3659/02, EFG 2004, 1258) in einem vergleichbaren Fall entschieden hat, dass maßgeblich auf die Sicht des Leistungsempfängers abzustellen sei (vgl. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).
- FG München, 30.01.2003 - 14 K 3659/02
Einheitlichkeit der Leistung bei Veräußerung eines Grundstücks und …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2007 - 4 K 225/04
Während sich die Einheitlichkeit der beiden Verträge für die Beurteilung der Steuerfreiheit trotz der zivilrechtlich verschiedenen Vertragsparteien aus dem Rechtsinstitut der Organschaft ergibt, will das Finanzgericht München (Urteil vom 30. Januar 2003 14 K 3659/02, EFG 2004, 1258) auf die Sicht des Leistungsempfängers abstellen, für den die zivilrechtliche Trennung wesentliche Bedeutung bei der Bestimmung seines Vertragspartners habe (zum Beispiel: Gewährleistung).Die Revision war zuzulassen, da das Finanzgericht München (Urteil vom 30. Januar 2003 14 K 3659/02, EFG 2004, 1258) in einem vergleichbaren Fall entschieden hat, dass maßgeblich auf die Sicht des Leistungsempfängers abzustellen sei (vgl. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).
- BFH, 19.05.2005 - V R 31/03
Zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft - Gegenstand des Klageverfahrens
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2007 - 4 K 225/04
Da zwischen dem Einzelunternehmen des Klägers und der X-GmbH eine Organschaft im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG gegeben ist, sind die von der X-GmbH als sogenannte Organgesellschaft bewirkten Leistungen dem Einzelunternehmen als dem Organträger zuzurechnen (Urteil des BFH vom 19. Mai 2005 V R 31/03, BFHE 210, 167, BStBl II 2005, 671 m.w.N.). - BFH, 15.06.1972 - V R 15/69
Organschaft auch bei geringfügigen oder fehlenden Warenlieferungen zwischen …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2007 - 4 K 225/04
Auch dies spricht für eine wirtschaftliche Eingliederung (vgl. Urteil des BFH vom 15. Juni 1972 V R 15/69, BFHE 106, 475, BStBl II 1972, 840). - BFH, 30.10.2003 - V B 158/03
Umsatzsteuerliche Organschaft; Insolvenz der Organgesellschaft
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2007 - 4 K 225/04
Soweit der Kläger unter Berufung auf das Urteil des BFH vom 7. August 2002 (I R 83/01) eine umsatzorientierte Prüfung der wirtschaftlichen Eingliederung für notwendig hält, verkennt er, dass dieses Urteil zum Ertragsteuerrecht ergangen ist und nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes für die umsatzsteuerrechtliche Organschaft andere Voraussetzungen gelten als im Ertragsteuerrecht (vgl. Beschluss des BFH vom 30. Oktober 2003 V B 158/03, BFH/NV 2004, 236). - BFH, 07.08.2002 - I R 83/01
Organgesellschaft; wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2007 - 4 K 225/04
Soweit der Kläger unter Berufung auf das Urteil des BFH vom 7. August 2002 (I R 83/01) eine umsatzorientierte Prüfung der wirtschaftlichen Eingliederung für notwendig hält, verkennt er, dass dieses Urteil zum Ertragsteuerrecht ergangen ist und nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes für die umsatzsteuerrechtliche Organschaft andere Voraussetzungen gelten als im Ertragsteuerrecht (…vgl. Beschluss des BFH vom 30. Oktober 2003 V B 158/03, BFH/NV 2004, 236). - BFH, 27.10.1999 - II R 20/99
Zukünftig bebautes Grundstück grunderwerbsteuerpflichtig
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2007 - 4 K 225/04
Dies entspricht auch der - zwar für das Umsatzsteuerrecht nicht maßgebenden - grunderwerbsteuerlichen Betrachtung, nach der bei objektiv sachlichem Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und weiteren, die zukünftige Bebauung des Grundstückes betreffenden Verträgen mit Dritten für die grunderwerbsteuerrechtliche Beurteilung maßgeblicher Gegenstand des Erwerbsvorganges das Grundstück in bebautem Zustand ist (Urteil des BFH vom 27. Oktober 1999 II R 20/99, BFH/NV 2000, 349). - EuGH, 08.06.2000 - C-400/98
Breitsohl
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2007 - 4 K 225/04
Dies entspricht auch dem Urteil des EuGH vom 8. Juni 2000 (C-400/98, BStBl II 2003, 452 Rz. 50), nach dem zum einen die Grundstückslieferung und zum anderen die Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen für die Zwecke der Mehrwertsteuer nicht voneinander getrennt behandelt werden dürfen. - BFH, 03.04.2003 - V R 63/01
Eingliederung einer Bauträgergesellschaft in ein Architekturbüro?
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 04.07.2007 - 4 K 225/04
Eine dienende Funktion im Sinne einer wirtschaftlichen Zweckabhängigkeit der Organgesellschaft gegenüber dem Organträger ist nicht erforderlich; die Tätigkeiten müssen aber aufeinander abgestimmt sein, sie müssen sich fördern und ergänzen (Beschluss des BFH vom 20. September 2006 V B 138/05, BFH/NV 2007, 281, BFH in BFHE 202, 79, BStBl II 2004, 434). - BFH, 25.06.1998 - V R 76/97
Sanatorium - Privatkrankenanstalt - Vertrag mit Rehabilitationszentrum - …
- BFH, 29.07.1997 - VIII R 80/94
Der unentgeltliche Erwerb einzelner Anteile von einem wesentlich Beteiligten …
- BFH, 20.09.2006 - V B 138/05
NZB: USt, Organschaft
- BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66
Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat - …
- BFH, 24.02.2003 - V B 84/01
Organschaft
- BFH, 19.04.2005 - III B 19/04
Verletzung der Amtsermittlungspflicht; Verbot der Schlechterstellung, aber …
- BFH, 29.10.2008 - XI R 74/07
Umsatzsteuerliche Organschaft bei schwach ausgeprägter wirtschaftlicher …
Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 1640 veröffentlicht.