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   FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 2047/08   

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FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 2047/08 (https://dejure.org/2010,12336)
FG Köln, Entscheidung vom 09.11.2010 - 2 K 2047/08 (https://dejure.org/2010,12336)
FG Köln, Entscheidung vom 09. November 2010 - 2 K 2047/08 (https://dejure.org/2010,12336)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer in der Schweiz ansässigen juristischen Person auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für einen Antrag auf Vorsteuervergütung trotz Ablaufs der Jahresfrist; Vorliegen einer eigenhändigen Unterschrift i.S.d. Steuerrechts bei Unterschrift durch den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenhändige Unterschrift; Drittstaatenangehörige; Verhinderung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablauf der Jahresfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuervergütung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Eigenhändige Unterschrift, Drittstaatenangehörige, Verhinderung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablauf der Jahresfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 841
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 15.05.1996 - X R 99/92

    Betriebsausgaben bei Gebäudevermietung zwischen Ehegatten

    Auszug aus FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 2047/08
    bb) Über den gesetzlichen Wortlaut des § 110 Abs. 3 AO hinaus gewährt die vom erkennenden Senat ebenfalls geteilte Rechtsprechung des BFH nach Ablauf der Jahresfrist ausnahmsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zum einen in den Fällen, in denen Wiedereinsetzung auch ohne Antrag in Betracht kommt, soweit die maßgeblichen, für die Wiedereinsetzung sprechenden Tatsachen vor Ablauf der Jahresfrist für das Gericht oder die Verwaltungsbehörde erkennbar sind (vgl. BFH-Urteile vom 28. Februar 1978 VII R 92/74, BFHE 124, 487, BStBl II 1978, 390; vom 15. Mai 1996 X R 99/92, BFH/NV 1996, 891).

    Die maßgebenden, für die Wiedereinsetzung sprechenden Gründe müssen jedoch vor Ablauf der Jahresfrist zumindest aus den Akten erkennbar sein, so dass bei sofortiger Entscheidung eine Wiedereinsetzung zu gewähren gewesen wäre (BFH-Urteile vom 9. Dezember 1999 III R 4/98, BFH/NV 2000, 987; vom 15. Mai 1996 X R 99/92, a.a.O. und vom 28. Februar 1978 VII R 92/74, a.a.O.; FG Köln, Urteil vom 30. Mai 2001 9 K 4868/00, EFG 2001, 1098; Klein/Brockmeyer, AO, 9. Aufl., § 110 Rz. 50; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 110 AO Anm. 148a; Kühn/ Hofmann, AO/FGO, 17. Aufl., § 110 Bem.

  • BFH, 28.02.1978 - VII R 92/74

    Vermerk - Handzeichen - Frist - Rechtsmittelbelehrung - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 2047/08
    bb) Über den gesetzlichen Wortlaut des § 110 Abs. 3 AO hinaus gewährt die vom erkennenden Senat ebenfalls geteilte Rechtsprechung des BFH nach Ablauf der Jahresfrist ausnahmsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zum einen in den Fällen, in denen Wiedereinsetzung auch ohne Antrag in Betracht kommt, soweit die maßgeblichen, für die Wiedereinsetzung sprechenden Tatsachen vor Ablauf der Jahresfrist für das Gericht oder die Verwaltungsbehörde erkennbar sind (vgl. BFH-Urteile vom 28. Februar 1978 VII R 92/74, BFHE 124, 487, BStBl II 1978, 390; vom 15. Mai 1996 X R 99/92, BFH/NV 1996, 891).

    Die maßgebenden, für die Wiedereinsetzung sprechenden Gründe müssen jedoch vor Ablauf der Jahresfrist zumindest aus den Akten erkennbar sein, so dass bei sofortiger Entscheidung eine Wiedereinsetzung zu gewähren gewesen wäre (BFH-Urteile vom 9. Dezember 1999 III R 4/98, BFH/NV 2000, 987; vom 15. Mai 1996 X R 99/92, a.a.O. und vom 28. Februar 1978 VII R 92/74, a.a.O.; FG Köln, Urteil vom 30. Mai 2001 9 K 4868/00, EFG 2001, 1098; Klein/Brockmeyer, AO, 9. Aufl., § 110 Rz. 50; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 110 AO Anm. 148a; Kühn/ Hofmann, AO/FGO, 17. Aufl., § 110 Bem.

  • BFH, 10.04.2002 - VI R 66/98

    Unterzeichnung der Einkommensteuer-Erklärung durch Bevollmächtigten für auf Dauer

    Auszug aus FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 2047/08
    (5) Demzufolge findet die für die Erklärung der Arbeitnehmerveranlagung (früher: Lohn-steuerjahresausgleich) ergangene BFH-Rechtsprechung, wonach ein Daueraufenthalt im Ausland infolge eines Wegzug unabhängig von der postalischen Erreichbarkeit - ausnahmsweise - einen Hinderungsgrund im Sinne des § 150 Abs. 3 AO darstellt (vgl. BFH-Urteil vom 10.4.2002 VI R 55/98, BStBl II 2002, 455), wegen der Besonderheiten des Vorsteuervergütungsrechts keine Anwendung.

    Des Weiteren hat der Senat in Ansatz gebracht, dass die Annahme, der Arbeitnehmer sei prinzipiell an einer Unterschriftsleistung (trotz etwaiger postalischer Erreichbarkeit) gehindert, maßgeblich auf Zumutbarkeits- und Vereinfachungsgesichtspunkte zurückzuführen war (siehe vorgenanntes Urteil des FG Düsseldorf vom 13.9.1997 XIII 254/77 L, bzw. des BFH vom 10.4.2002 VI R 66/98, jeweils a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 13.09.1977 - XIII 254/77
    Auszug aus FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 2047/08
    Dabei hat der Senat auch berücksichtigt, dass die vorgenannte Rechtsprechung betreffend Arbeitnehmerfälle maßgeblich darauf zurückzuführen ist, dass ein Arbeitnehmer, der in Deutschland zunächst wohnhaft gewesen ist, nach seiner Rückkehr in das Ausland (Heimatland) ohne weiteres für längere Zeit von seinem bisherigen Wohnort im Inland entfernt lebt, mithin abwesend ist (vgl. hierzu auch das Urteil des FG Düsseldorf vom 13.September 1977, XIII 254/77 L, EFG 1978, 24).

    Des Weiteren hat der Senat in Ansatz gebracht, dass die Annahme, der Arbeitnehmer sei prinzipiell an einer Unterschriftsleistung (trotz etwaiger postalischer Erreichbarkeit) gehindert, maßgeblich auf Zumutbarkeits- und Vereinfachungsgesichtspunkte zurückzuführen war (siehe vorgenanntes Urteil des FG Düsseldorf vom 13.9.1997 XIII 254/77 L, bzw. des BFH vom 10.4.2002 VI R 66/98, jeweils a.a.O.).

  • EuGH, 03.12.2009 - C-433/08

    Yaesu Europe - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Verfahren zur Erstattung der

    Auszug aus FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 2047/08
    In seinem Urteil vom 3. Dezember 2009 in der Rechtssache C-433/08 komme der Europäische Gerichtshof - EuGH - zu dem Ergebnis, dass der Begriff "Unterschrift" in dem in Anhang A der Achten Richtlinie 79/1072/EWG des Rates vom 6. Dezember 1979 enthaltenen Muster für den Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer ein gemeinschaftlicher Begriff sei.

    (1) Aus dem EuGH-Urteil vom 3. Dezember 2009 in der Rechtssache C-433/08 (Yaesu Europe BV) kann nicht gefolgert werden, dass auch im Streitfall eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten grundsätzlich zulässig wäre.

  • BFH, 15.10.1998 - III R 58/95

    Investitionszulagenantrag einer GmbH

    Auszug aus FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 2047/08
    Soweit nach § 79 Abs. 1 Nr. 3 AO Verfahrenshandlungen auch durch "besonders Beauftragte" vorgenommen werden können, bezieht sich dies nicht auf juristische Personen, die gesetzliche Vertreter haben, sondern auf nichtrechtsfähige Personenvereinigungen und Vermögensmassen (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 III R 58/95, BStBl II 1999, 237).

    Auch bei Steuerklärungen dient das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift der erkennbaren Übernahme der Verantwortung des Steuerpflichtigen für die tatsächlichen Angaben in der Steuererklärung (vgl. hierzu auch die Rechtsprechung des BFH zum Erfordernis der Eigenhändigkeit der Unterschrift bei Anträgen auf Investitionszulage, Urteile vom 16. Mai 2002, III R 27/01, BStBl II 2002, 668; vom 13. Dezember 2001, III R 24/99, BStBl II 2002, 159; vom 15. Oktober 1998, III R 58/95, BStBl II 1999, 237; vom 30. Juni 1998, III R 5/97, BFH/NV 1999, 363).

  • BFH, 24.01.2008 - XI R 63/06

    Verfahrensrechtliche Folgen unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 2047/08
    Dementsprechend kann nach der vom erkennenden Senat geteilten Rechtsprechung des BFH höhere Gewalt auch dann vorliegen, wenn ein Verfahrensbeteiligter durch ein - über die fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung hinausgehendes - Verhalten eines Gerichts oder einer Behörde von einer fristgerechten Prozess- bzw. Verfahrenshandlung abgehalten wird (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Januar 2008 XI R 63/06, BFH/NV 2008, 606, m.w.N.).
  • BFH, 26.09.2006 - X R 21/04

    Nichtigkeit; Folgebescheid

    Auszug aus FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 2047/08
    Danach müssen die maßgeblichen, für eine Wiedereinsetzung sprechenden Tatsachen aber vor Ablauf der Jahresfrist aus den dem Gericht oder der Verwaltungsbehörde vorliegenden Akten erkennbar sein (vgl. BFH-Urteil vom 26. September 2006 X R 21/04, BFH/NV 2007, 186, m.w.N.).
  • BFH, 20.09.1989 - X R 8/86

    Keine Verfahrensaussetzung gem. § 74 FGO, wenn Einspruch zu Recht als unzulässig

    Auszug aus FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 2047/08
    Demgegenüber erfüllt die nicht unmittelbar von außen beeinflusste Einschätzung der Rechtslage durch den Rechtssuchenden selbst bzw. durch seinen Bevollmächtigten die Voraussetzungen eines solchen Hinderungsgrundes nicht (BFH-Urteil vom 20. September 1989 X R 8/86, BFHE 158, 205, BStBl II 1990, 177 m.w.N.).
  • BFH, 09.12.1999 - III R 4/98

    Investitionszulage: Wiedereinsetzung bei Irrtum über die Zuständigkeit

    Auszug aus FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 2047/08
    Die maßgebenden, für die Wiedereinsetzung sprechenden Gründe müssen jedoch vor Ablauf der Jahresfrist zumindest aus den Akten erkennbar sein, so dass bei sofortiger Entscheidung eine Wiedereinsetzung zu gewähren gewesen wäre (BFH-Urteile vom 9. Dezember 1999 III R 4/98, BFH/NV 2000, 987; vom 15. Mai 1996 X R 99/92, a.a.O. und vom 28. Februar 1978 VII R 92/74, a.a.O.; FG Köln, Urteil vom 30. Mai 2001 9 K 4868/00, EFG 2001, 1098; Klein/Brockmeyer, AO, 9. Aufl., § 110 Rz. 50; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 110 AO Anm. 148a; Kühn/ Hofmann, AO/FGO, 17. Aufl., § 110 Bem.
  • BFH, 20.07.1989 - V S 4/89

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Vergehen von einem Jahr

  • FG Köln, 30.05.2001 - 9 K 4868/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

  • BFH, 21.10.1999 - V R 76/98

    Form und Frist für Anträge auf Vorsteuervergütung

  • BFH, 13.12.2001 - III R 24/99

    Ein Antrag auf Investitionszulage kann in Ausnahmefällen unter bestimmten

  • BFH, 16.05.2002 - III R 27/01

    Eigenhändige Unterschrift bei Antrag auf Investitionszulage

  • FG Köln, 21.02.2008 - 2 K 736/07

    Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift zur Abgabe eines ordnungsgemäßen

  • BFH, 29.03.2001 - III R 48/98

    Investitionszulagen-Antrag: Unterschrift bei Einmann-GmbH

  • BFH, 30.06.1998 - III R 5/97

    InvZul-Antrag; eigenhändige Unterschrift

  • FG Köln, 21.02.2008 - 2 K 754/04

    Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift zur Abgabe eines ordnungsgemäßen

  • EuGH, 07.04.2008 - C-23/08

    Koupatantze - Verbindung

  • BFH, 27.08.2002 - VI R 55/98

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten -

  • BFH, 08.08.2013 - V R 3/11

    Unterschriftserfordernis bei Vergütungsanträgen von Unternehmern in Drittstaaten

    Die dagegen eingelegte Klage wies das Finanzgericht (FG) mit dem --nur als Leitsatz-- in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 841 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des FG Köln vom 9. November 2010  2 K 2047/08 und die Einspruchsentscheidung vom 21. Mai 2008 aufzuheben und das BZSt zu verpflichten, Vorsteuern für den Vergütungszeitraum Oktober bis Dezember 2005 entsprechend dem Antrag der Klägerin zu vergüten.

  • FG Köln, 13.07.2011 - 2 K 459/08

    Formale Erfordernisse eines wirksamen Antrages auf Vergütung der Vorsteuer

    Hierbei kann offen gelassen werden, ob der Vergütungsantrag bereits wegen der fehlenden eigenhändigen Unterschrift unwirksam ist oder ob die Unterschrift durch einen Prokuristen genügt (vgl. hierzu FG Köln, Urteile vom 25. Januar 2007, 2 K 1092/05, EFG 2007, 1386; vom 9. November 2010, 2 K 2047/08, EFG 2011, 841; sowie das beim BFH anhängige Revisionsverfahren V R 3/11).
  • FG Köln, 25.08.2015 - 2 K 997/14

    Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der wirksamen Antragstellung

    Die Mitgliedstaaten hätten dabei einen wesentlich weiterreichenden Gestaltungsspielraum übertragen bekommen, als dies bei Antragstellern aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Fall sei (vgl. Urteil des FG Köln vom 9. November 2010 - 2 K 2047/08).
  • FG Köln, 24.02.2011 - 2 K 4627/06

    Ordnungsgemäßer Vorsteuervergütungsantrag

    Der in der mündlichen Verhandlung am 24. Februar 2011 von ihrem Prozessbevollmächtigten vorgetragene Gesichtspunkt der "langen Bearbeitungsdauer" beim Beklagten allein reicht zur Annahme einer durch höhere Gewalt verursachten Verhinderung an der Abgabe der erforderlichen Erklärungen jedenfalls nicht aus (vgl. insoweit auch das Urteil des erkennenden Senats vom 9. November 2010 2 K 2047/08, Juris).
  • FG Köln, 25.01.2012 - 2 K 1215/10

    Voraussetzungen zur Geltendmachung einer Vorsteuervergütung

    Der Senat kann offen lassen, ob der Vergütungsantrag bereits wegen der fehlenden eigenhändigen Unterschrift des Unternehmers bzw. des gesetzlichen Vertreters unwirksam ist oder bei einem nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Antragsteller die Unterschrift durch einen Bevollmächtigten genügt (vgl. hierzu FG Köln, Urteile vom 25. Januar 2007, 2 K 1092/05, EFG 2007, 1386; vom 9. November 2010, 2 K 2047/08, EFG 2011, 841) und das Verfahren im Hinblick auf das diesbezüglich beim Bundesfinanzhof -BFH- anhängige Revisionsverfahren (V R 3/11) ausgesetzt werden könnte.
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