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   FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 7 K 7007/08   

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FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 7 K 7007/08 (https://dejure.org/2011,50521)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.12.2011 - 7 K 7007/08 (https://dejure.org/2011,50521)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - 7 K 7007/08 (https://dejure.org/2011,50521)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage bzgl. einer erledigten Pfändung einer Versicherungspolice; Gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 288; AO § 287; FGO § 100 Abs. 1 S. 4
    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung einer Wohnung Rechtswidrigkeit der Sachpfändung bei Wohnungsdurchsuchung nach Aufhebung des Durchsuchungsbeschlusses Wohnungsdurchsuchung ohne Vollstreckungsschuldner durch zwei Vollstreckungsbeamte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung einer Wohnung - Rechtswidrigkeit der Sachpfändung bei Wohnungsdurchsuchung nach Aufhebung des Durchsuchungsbeschlusses - Wohnungsdurchsuchung ohne Vollstreckungsschuldner durch zwei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1008
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 22.07.2008 - VIII R 8/07

    Fortsetzungsfeststellungsklage - kein berechtigtes Interesse bei angestrebter

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 7 K 7007/08
    Die begehrte Feststellung muss geeignet sein, in einem der genannten Bereiche zu einer Positionsverbesserung des Klägers zu führen (BFH, Urteile vom 02.06.1992 VII R 35/90, BFH/NV 1993, 46; vom 22.07.2008 VIII R 8/07, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 222, 46, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2008, 941).

    Voraussetzung ist, dass die Schadensersatzklage anhängig oder mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass die finanzgerichtliche Entscheidung für das zivilgerichtliche Urteil nicht unerheblich und die Rechtsverfolgung vor dem Zivilgericht nicht offensichtlich aussichtslos ist (BFH, Urteile vom 27.07.1994 II R 109/91, BFH/NV 1995, 322; vom 22.07.2008 VIII R 8/07, BFHE 222, 46, BStBl II 2008, 941).

  • BFH, 15.07.2008 - VII R 56/05

    Ausfuhrerstattung: Einhaltung der Tierschutzvorschriften beim Transport lebender

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 7 K 7007/08
    Ferner ist ein solches Interesse dann anzuerkennen, wenn aufgrund eines erheblichen Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre des Klägers dessen Rehabilitierung durch die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Behörde geboten erscheint (BFH, Urteile vom 17.01.1995 VII R 47/94, BFH/NV 1995, 737; vom 27.01.2004 VII R 56/05, juris).

    Diese Rechtsprechung betrifft zum einen Sachverhaltsgestaltungen, in denen der angefochtene, erledigte Verwaltungsakt einen diskriminierenden Bedeutungsgehalt hat, zum anderen Verwaltungsakte, die eine besondere Beziehung zum Recht des Klägers aufweisen, als Persönlichkeit mit einem unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung anerkannt zu werden, oder bei denen es sonst der Bedeutung betroffener elementarer Grundrechte entspricht, auch nach einer Erledigung der Hauptsache im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage eine Klärung darüber herbeizuführen, ob die betreffenden Grundrechte verletzt worden sind (BFH, Urteil vom 27.01.2004 VII R 56/05, juris).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 7 K 7007/08
    Denn dass die gegen die bereits vollzogene Durchsuchungsanordnung eingelegte Beschwerde einer Sachprüfung zugeführt wurde, beruhte gerade darauf, dass damit dem Rehabilitierungsinteresse des Klägers Rechnung getragen werden soll (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 30.04.1997 2 BvR 817/90, 2 BvR 728/92, 2 BvR 802/95, 2 BvR 1065/95, Entscheidungen des BVerfG - BVerfGE - 96, 27, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1997, 2163).
  • BFH, 18.11.2010 - VII B 12/10

    Frage nach der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Verstoßes gegen die guten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 7 K 7007/08
    Denn sie stehen einer Pfändung ohne Durchsuchungsanordnung gleich (zu dieser Konstellation vgl. FG München, Urteil vom 08.12.2009 12 K 3470/05, juris, Nichtzulassungsbeschwerde verworfen durch BFH, Beschluss vom 18.11.2010 VII B 12/10, BFH/NV 2011, 406).
  • BFH, 11.12.2007 - VII R 52/06

    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Versagens des Vollstreckungsaufschubs -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 7 K 7007/08
    Dabei spricht für ein berechtigtes Feststellungsinteresse, wenn hoheitliche Maßnahmen nicht unwesentlich in den Grundrechtsbereich des Betroffenen eingreifen, sich jedoch typischerweise kurzfristig erledigen und dadurch eine gerichtliche Überprüfung der Maßnahme und eine Beseitigung ihrer Folgen erschwert werden (BFH, Urteil vom 11.12.2007 VII R 52/06, BFH/NV 2008, 749).
  • BFH, 02.06.1992 - VII R 35/90

    Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters durch Besetzung der Senate des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 7 K 7007/08
    Die begehrte Feststellung muss geeignet sein, in einem der genannten Bereiche zu einer Positionsverbesserung des Klägers zu führen (BFH, Urteile vom 02.06.1992 VII R 35/90, BFH/NV 1993, 46; vom 22.07.2008 VIII R 8/07, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 222, 46, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2008, 941).
  • BFH, 27.07.1994 - II R 109/91

    Erledigung eines Arrestverfahrens - Zulässigkeit einer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 7 K 7007/08
    Voraussetzung ist, dass die Schadensersatzklage anhängig oder mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass die finanzgerichtliche Entscheidung für das zivilgerichtliche Urteil nicht unerheblich und die Rechtsverfolgung vor dem Zivilgericht nicht offensichtlich aussichtslos ist (BFH, Urteile vom 27.07.1994 II R 109/91, BFH/NV 1995, 322; vom 22.07.2008 VIII R 8/07, BFHE 222, 46, BStBl II 2008, 941).
  • BFH, 17.01.1995 - VII R 47/94

    Zulassung zur Steuerberaterprüfung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 7 K 7007/08
    Ferner ist ein solches Interesse dann anzuerkennen, wenn aufgrund eines erheblichen Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre des Klägers dessen Rehabilitierung durch die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Behörde geboten erscheint (BFH, Urteile vom 17.01.1995 VII R 47/94, BFH/NV 1995, 737; vom 27.01.2004 VII R 56/05, juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 7 K 7203/08

    Pfändungs- und Einziehungsverfügungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 7 K 7007/08
    Dem Gericht haben die Streitakten des Verfahrens 7 K 7203/08 sowie 4 Bände Vollstreckungsakten und ein Heftstreifen mit Einspruchsvorgängen, die vom Beklagten für den Kläger als Haftungsschuldner unter der Steuer-Nr. ... geführt werden, vorgelegen.
  • FG München, 08.12.2009 - 12 K 3470/05

    Sachpfändung während rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung - Zulässiger Antrag auf

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 7 K 7007/08
    Denn sie stehen einer Pfändung ohne Durchsuchungsanordnung gleich (zu dieser Konstellation vgl. FG München, Urteil vom 08.12.2009 12 K 3470/05, juris, Nichtzulassungsbeschwerde verworfen durch BFH, Beschluss vom 18.11.2010 VII B 12/10, BFH/NV 2011, 406).
  • BFH, 23.10.2003 - VII E 14/03

    Verfahren nach § 284 AO : Streitwert

  • LG Mönchengladbach, 06.08.2007 - 5 T 70/07
  • FG Baden-Württemberg, 28.08.1987 - IX K 38/86
  • BFH, 15.10.2019 - VII R 6/18

    Aufhebung des Durchsuchungsbeschlusses macht Sachpfändung rechtswidrig

    Andernfalls würde auch der nach der ZPO vorgesehene Rechtsschutz unterlaufen (vgl. Dißars in Schwarz/Pahlke, AO/FGO, § 287 Rz 19; Koenig/Fritsch, Abgabenordnung, 3. Aufl., § 287 Rz 34; Klein/ Werth, AO, 14. Aufl., § 287 AO Rz 13; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 287 AO Rz 36; Müller-Eiselt in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 287 AO Rz 62; Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 15.12.2011 - 7 K 7007/08, EFG 2012, 1008).
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 7 K 7203/08

    Pfändungs- und Einziehungsverfügungen

    Dem Gericht haben die Streitakten des Verfahrens 7 K 7007/08 sowie 4 Bände Vollstreckungsakten und ein Heftstreifen mit Einspruchsvorgängen, die vom Beklagten für den Kläger als Haftungsschuldner unter der Steuer-Nr. ... geführt werden, vorgelegen.

    Im Widerspruch dazu steht nicht, dass der erkennende Senat im Urteil vom heutigen Tag 7 K 7007/08 die Pfändung der Versicherungspolice als rechtswidrig festgestellt hat.

  • FG München, 18.12.2017 - 10 K 712/17

    Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen

    Die wegen der Nichtbezeichnung der beizutreibenden Beträge formfehlerhafte Durchsuchungsanordnung des Amtsgerichts X steht einer Pfändung ohne richterliche Durchsuchungsanordnung nicht gleich (so auch FG Baden-Württemberg vom 28. August 1987 IX K 38/86 EFG 1988, 102; a.A. FG Berlin-Brandenburg vom 15. Dezember 2011 7 K 7007/08, EFG 2012, 1008; Müller-Eiselt in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 287 Rz 62; Kruse in Tipke/Kruse, AO, § 287 Tz 36).
  • FG Baden-Württemberg, 04.08.2022 - 1 K 2953/20

    Berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei Erledigung

    Insoweit ist kein berechtigtes Interesse des Klägers erkennbar, nachdem die ordentliche Gerichtsbarkeit die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung bereits überprüft hat (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.12.2011 7 K 7007/08, EFG 2012, 1008, Rn. 27; Stapperfend in Gräber, FGO, 9. Aufl., 2019, § 100 Rn. 89).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.01.2022 - 6 K 6226/19
    Der Schlüsseldienstmitarbeiter G... zählt nicht als erwachsener Zeuge, weil er für die Türöffnung verantwortlich war und damit als Zeuge ausscheidet; denn er gehört zu den Personen, deren Tätigkeit durch die Zeugen zu beobachten ist, weil er potentiell Schaden anrichten könnte (Klein/Werth, AO , 15. Aufl. 2019, § 288 Rz. 5; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Dezember 2011 7 K 7007/08, EFG 2012, 1008 ; a.A. Müller/Eiselt in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 288 AO Rz. 14; Potowski in AO -eKommentar, § 288 Rz. 6).
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