Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 15.02.2012 - 7 K 4708/09 E |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährug der Tarifbegrenzung nach § 32c EStG für den EUR 5.000.000 übersteigenden Teil eines Veräußerungsgewinns; Anwendung der Ermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG qua Gesetz auf den übersteigenden Teil
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Entlastungsbetrag für Gewinneinkünfte nach § 32c EStG - Ausschluss für nach § 34 Abs. 3 EStG ermäßigt besteuerte Veräußerungsgewinne
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 15.02.2012 - 7 K 4708/09 E
- BFH, 12.06.2013 - X R 9/12
Papierfundstellen
- EFG 2012, 1668
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- FG Nürnberg, 21.09.2011 - 3 K 1208/10
Steuerentlastung nach § 32c EStG für den 5 Mio. EUR übersteigenden nicht gem. § …
Auszug aus FG Düsseldorf, 15.02.2012 - 7 K 4708/09
Ergänzend verweist er auf ein zwischenzeitlich ergangenes Urteil des FG Nürnberg vom 21.9.2011 (3 K 1208/10, juris), welches seine Rechtsauffassung bestätigen würde.Damit ist auf den übersteigenden Teil qua Gesetz die Ermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden (…Lindberg in: Blümich, EStG/KStG/GewStG § 34 EStG Rz. 16;… Horn in: Hermann/Heuer/Raupach, EStG/KStG § 34 EStG Rz. 85; FG Nürnberg vom 21.9.2011 - 3 K 1208/10, juris), so dass der ganze Veräußerungsgewinn tatsächlich ermäßigt besteuert wird und § 32c Abs. 1 S. 4 EStG erfüllt ist.
Dies wäre eine eindeutige Entscheidung des Gesetzgebers im Fall des § 34 Abs. 3 EStG, eine Beschränkung auf die EUR 5.000.000 vorzunehmen (So FG Nürnberg vom 21.9.2011 - 3 K 1208/10, juris).
Allgemeine Tarifvorschriften sind die Tarifvorschriften des § 32a EStG sowie die in § 32a S. 2 EStG 2007 ausdrücklich in Bezug genommenen §§ 32b, 34, 34b und 34c EStG (FG Nürnberg vom 21.9.2011 - 3 K 1208/10, juris;… Horn in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 34 EStG Rz. 85).
Dieses Ergebnis wird auch durch § 2 Abs. 6 EStG 2007 bestätigt, wonach die tarifliche Einkommensteuer u.a. um den Entlastungsbetrag nach § 32c EStG zu vermindern ist zur Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer (FG Nürnberg vom 21.9.2011 - 3 K 1208/10, juris).
Sie werden ausschließlich nach den für sie geltenden ermäßigten Tarifen besteuert (…so ausdrücklich BT-Drs. 16/2028, S. 10; Tausch/Plenker, DB 2006, 1512, 1518;… Debus in: Bordewin/Brandt, EStG, § 32c Rz. 26; FG Nürnberg vom 21.9.2011 - 3 K 1208/10, juris).
- BFH, 14.10.1998 - X R 56/96
§ 10 h EStG : Wohnungsüberlassung aufgrund eines vorbehaltenen Wohnrechts
Auszug aus FG Düsseldorf, 15.02.2012 - 7 K 4708/09
Maßgebend für die Auslegung einer Norm ist der in der Vorschrift zum Ausdruck gekommene Zweck der Regelung, so wie er sich aus dem Gesetzeswortlaut und aus dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist (BFH vom 14.10.1998 - X R 56/96, BStBl II 1999, 89).Steuerbegünstigungsvorschriften sind zwar unter sinnvoller Würdigung des mit ihnen verfolgten Regelungszweckes auszulegen; es darf aber kein durch das Gesetz nicht belegter Begünstigungstatbestand geschaffen werden (BFH vom 14.10.1998 - X R 56/96, BStBl II 1999, 89).
- FG Düsseldorf, 14.12.2012 - 1 K 2309/09
Reichensteuer teilweise verfassungswidrig
Diese Ergänzung beruhte auf einer Anregung des Bundesrates, der in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2007 darauf hingewiesen hatte, es könne andernfalls in Fällen des Zusammentreffens mit tarifermäßigt zu besteuernden Einkünften nach §§ 34, 34b EStG dazu kommen, dass ein Entlastungsbetrag nach § 32c EStG auch bei Nichtübersteigen der 42 %-Grenze gewährt werde (BR-Drucksache 330/06; zum Verhältnis von § 32c EStG und § 34 Abs. 3 EStG vgl. auch FG Nürnberg, Urteil vom 21.09.2011 3 K 1208/10, juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2012 7 K 4708/09, EFG 2012, 1668).