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   FG Nürnberg, 12.12.2013 - 6 K 1496/12   

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https://dejure.org/2013,45793
FG Nürnberg, 12.12.2013 - 6 K 1496/12 (https://dejure.org/2013,45793)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 12.12.2013 - 6 K 1496/12 (https://dejure.org/2013,45793)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - 6 K 1496/12 (https://dejure.org/2013,45793)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des wirtschaftlichen Vorteils beim Erwerb einer radiologisch-nuklear-medizinischen Praxis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 6 EStG, § 7 EStG, § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG
    Abschreibungsfähigkeit der Aufwendungen für die Übernahme einer medizinischen Einzelpraxis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abschreibungsfähigkeit der Aufwendungen für die Übernahme einer medizinischen Einzelpraxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1179
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.08.2011 - VIII R 13/08

    Zulassung zum Vertragsarzt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung als

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.12.2013 - 6 K 1496/12
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs umfaßt der Begriff Wirtschaftsgüter Sachen, Rechte oder tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten oder Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung der Kaufmann sich etwas kosten lässt, die einer selbständigen Bewertung zugänglich sind, in der Regel eine Nutzung für mehrere Wirtschaftsjahre erbringen und zumindest mit dem Betrieb übertragen werden können (Urteil des BFH vom 09.08.2011, Az. VIII R 13/08, BStBl II 2011, 875 m.w.N.).

    f) Ein unselbständiger werterhöhender Faktor eines Wirtschaftsguts kann nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs jedoch zum Gegenstand eines Veräußerungsvorgangs gemacht und dadurch zu einem selbständigen immateriellen Wirtschaftsgut konkretisiert werden (Urteil des BFH vom 09.08.2011, Az. VIII R 13/08, BStBl II 2011, 875).

    56 Der Bundesfinanzhof hat ausgeführt, dass sich der Kaufpreis einer Praxis dann ausschließlich nach ihrem Verkehrswert richten muss (Urteil des BFH vom 09.08.2011, Az. VIII R 13/08, BStBl II 2011, 875).

  • FG Niedersachsen, 28.09.2004 - 13 K 412/01

    Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung für die Aufwendungen zur Erlangung eines

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.12.2013 - 6 K 1496/12
    Das Finanzamt verwies auf die Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen vom 28.09.2004 (Az. 13 K 412/01).

    Solange der Praxiserwerber Inhaber einer solchen Zulassung ist, kann er diese gleichbleibend ohne Wertverzehr in Anspruch nehmen (FG Niedersachsen, vom 28.09.2004, Az. 13 K 412/01).

  • FG Köln, 26.01.2012 - 6 K 4538/07

    Vertragsarztpraxis: Kein weiteres immaterielles Wirtschaftsgut neben Praxiswert

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.12.2013 - 6 K 1496/12
    Die GbR verwies auf ein rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26.01.2012 (Az. 6 K 4538/07, EFG 2012, 1128).

    g) Nach dem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26.01.2012 (Az. 6 K 4538/07, EFG 2012, 1128) ist eine solche Verselbständigung des Vorteils aus der Zulassung als Vertragsarzt trotz einer vor Abschluss des Kaufvertrages dokumentierten Absicht, die Praxisräume des veräußernden Arztes zu räumen und den Vertragsarztsitz einem Mitgesellschafter der erwerbenden GbR zu übergeben, nicht anzunehmen, wenn ein besonderes Interesse des Erwerbers an den Patienten- und Zuweiserbindungen besteht, der Geschäftsbetrieb des Erwerbers ausgebaut werden soll, der Verkäufer noch während einer Übergangszeit in den Räumlichkeiten des Erwerbers arbeitet, die Wettbewerbssituation des Erwerbers am Markt verbessert werden soll, mit der Übernahme nicht nur der Stamm an gesetzlich krankenversicherten Patienten, sondern auch der nicht unerhebliche Stamm privat versicherter Patienten so weit wie möglich übernommen werden soll und die Übernahme des Archivs des abgebenden Arztes erfolge.

  • BFH, 21.02.2017 - VIII R 7/14

    Abgrenzung des Erwerbs einer Vertragsarztpraxis vom Erwerb nur des

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 12. Dezember 2013  6 K 1496/12 aufgehoben.

    Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) vom 12. Dezember 2013  6 K 1496/12 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1179 veröffentlicht.

    aa) Verfügt eine Praxis nicht oder nur teilweise über einen festen Patientenstamm an Kassenpatienten --wie vom FG im Streitfall in Rz 74, 77 der Vorentscheidung in EFG 2014, 1179 bindend festgestellt (§ 118 Abs. 2 FGO)--, weil der Ertrag maßgeblich auf dem Spektrum der angebotenen Untersuchungen und der Zuweisung (Überweisung) von Patienten durch andere Ärzte beruht, ist ebenfalls ein maßgebliches Indiz für den beabsichtigten Erwerb des Chancenpakets der Praxis des Übergebers, ob und inwieweit die Vertragsparteien Bemühungen entfalten, um den Patientenstamm der Kassen- und Privatpatienten und die Zuweiserbindungen auf den Erwerber überzuleiten.

    aaa) Das FG hat festgestellt, die Tätigkeit des S und der GbR habe innerhalb eines eng begrenzten örtlichen Wirkungskreises stattgefunden und das Einzugsgebiet radiologischer Praxen sei im Vergleich zu anderen ärztlichen Fachrichtungen ohnehin groß (Rz 63 der Vorentscheidung in EFG 2014, 1179).

    Zudem hat es festgestellt, nach Beendigung der Tätigkeit des S und des Übergangs der Vertragsarztzulassung auf M habe es nur noch einen Mitbewerber der GbR im radiologischen Bereich am selben Ort gegeben, sodass mit einem Zulauf von Patienten bei der GbR zu rechnen war (Rz 77 der Vorentscheidung in EFG 2014, 1179).

    Die GbR hatte S aber von den Entsorgungskosten des veralteten Praxisinventars freizustellen (Rz 9, 75 der Vorentscheidung in EFG 2014, 1179).

  • FG Bremen, 24.08.2016 - 1 K 67/16

    Einkommensteuerliche Behandlung von Aufwendungen für erworbene

    Die Auffassung des FG Nürnberg (Urteil vom 12. Dezember 2013 6 K 1496/12, [...]) treffe nicht zu.

    Das Urteil des FG Nürnberg vom 23. September 2014 ( 1 K 1894/12) weiche von den Urteilen des FG Nürnberg vom 12. Dezember 2013 ( 6 K 1496/12) und des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. September 2014 (13 K 412/01) ab.

    In diesem Sinne habe auch das FG Nürnberg (Urteil vom 12. Dezember 2013 6 K 1496/12, EFG 2014, 1179) entschieden.

    Auch das FG Nürnberg habe sich mit Urteil vom 12. Dezember 2013 ( 6 K 1496/12, EFG 2014, 1179) dieser Auffassung angeschlossen.

    Zu dem mit Urteil vom 12. Dezember 2013 durch das FG Nürnberg ( 6 K 1496/12 EFG 2014, 1179) entschiedenen Fall bestünden im Streitfall erhebliche Parallelen.

    Der erkennende Senat folgt insoweit dem Urteil des 6. Senats des Finanzgerichts Nürnberg vom 12. Dezember 2013 ( 6 K 1496/12, a.a.O.) sowie dem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. September 2004 (13 K 412/01, a.a.O.) und nicht dem Urteil des 1. Senats des Finanzgerichts Nürnberg vom 21. September 2014 (1 K 1894/12, a.a.O.).

    Da der Erwerber der Vertragsarztzulassung auch wiederum selbst bei Aufgabe seines Vertragsarztsitzes in der Lage sein wird, den finanziellen Vorteil aus seiner Vertragsarztzulassung zu ziehen, nutzt sich dieser Vorteil nicht ab (vgl. Urteil des FG Nürnberg vom 12. Dezember 2013 6 K 1496/12, a.a.O.; Urteil des Niedersächsischen FG vom 28. September 2004 13 K 412/01, a.a.O.; Wüllenkemper Anm. zu Urteil des FG Nürnberg vom 28. September 2014 13 K 412/01, EFG 2015, 361; Krumm in Blümich EStG 2016 § 5 Anm. 740 "Vertragsarztzulassung"; Brandis in Blümich EStG § 7 Anm. 212; Kulosa in Schmidt 34. Auflage EStG § 7 Anm. 30).

  • FG Nürnberg, 23.09.2014 - 1 K 1894/12

    Wirtschaftlicher Vorteil aus einer Vertragsarztzulassung als selbständiges

    Insofern weicht der erkennende Senat von den Urteilen des Finanzgerichts Nürnberg vom 12.12.2013 6 K 1496/12 (Rev. beim BFH unter Az. VIII R 7/14 anhängig) und des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28.09.2004 13 K 412/01 (DStRE 2005, 427) ab, in denen eine AfA auf das Wirtschaftsgut der Vertragsartzulassung jeweils versagt wurde.

    Der erkennende Senat teilt nicht die Auffassung des 6. Senats des Finanzgerichts Nürnberg im Urteil vom 12.12.2013 (a.a.O.), wonach sich das Wirtschaftsgut der Vertragsarztzulassung nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums verbrauche, da es im Rahmen einer späteren Veräußerung der erworbenen Praxis wieder verwertbar sei.

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