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   FG Hessen, 06.06.2002 - 3 K 2440/98   

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FG Hessen, 06.06.2002 - 3 K 2440/98 (https://dejure.org/2002,11413)
FG Hessen, Entscheidung vom 06.06.2002 - 3 K 2440/98 (https://dejure.org/2002,11413)
FG Hessen, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - 3 K 2440/98 (https://dejure.org/2002,11413)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezug einer Tageszeitung als Kosten der allgemeinen Lebensführung; Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Erzwingung einer Videokonferenz; Handelsblatt als typische Tageszeitung; Fehlende Ausschließlichkeit bei beruflicher Verwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 12 Nr. 1; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
    "Handelsblatt"; Werbungskosten; Kosten der Lebensführung; Aufteilungsmaßstab; Zeitung - Tageszeitung als Kosten der Lebensführung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Tageszeitung als Kosten der Lebensführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1289
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 12.11.1982 - VI R 193/79

    Betriebsausgaben - Fachzeitschrift - Fachtageszeitung

    Auszug aus FG Hessen, 06.06.2002 - 3 K 2440/98
    Zwar sei der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 12.11.1982 VI R 193/79 (Der Betrieb - DB - 1983, 372) davon ausgegangen, dass der objektive Charakter des "Handelsblatt" - wie der eines Fachbuches oder einer Fachzeitschrift - für seine berufliche Nutzung im wirtschaftlichen Bereich spreche und dass deshalb bei einem auf dem Gebiet der Steuer- und Wirtschaftsberatung tätigen Diplom-Kaufmann der Bezug dieser Zeitung nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sei.

    Die vorstehend genannten Feststellungen habe auch der BFH in seiner Entscheidung in DB 1983, 372 getroffen.

    Allerdings hat der VI. Senat des BFH in seinem Urteil in DB 1983, 372 entschieden, dass Aufwendungen für den Bezug der Zeitung "Handelsblatt" als Betriebsausgaben abgezogen werden können von einem Steuerpflichtigen, der als Diplom-Kaufmann in einer Rechtsanwalts-, Steuerbratungs-, Unternehmungsberatungs- und Wirtschaftsprüfungspraxis beschäftigt ist und dort Mandanten steuerlich und wirtschaftlich zu beraten hat.

    Diese Zeitung sei eher wie eine Fachzeitschrift zu beurteilen (Urteil in DB 1983, 372).

    Der erkennende Senat hält es - abweichend von der Entscheidung in DB 1983, 372 - für nicht erheblich, dass das "Handelsblatt" nicht an Wochenenden erscheint und auch keinen Lokalteil hat.

    Auch hat der VI. Senat seinerseits die Grundsätze in seinem Urteil in DB 1983, 372 nicht mehr wiederholt.

    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zuzulassen, weil das vorliegende Urteil von der Entscheidung des BFH in DB 1983, 372 abweicht und insofern die Rechtssache auch von grundsätzlicher Bedeutung ist.

  • BFH, 30.06.1983 - IV R 2/81

    Tageszeitung - Betriebsausgaben - Personengesellschaft

    Auszug aus FG Hessen, 06.06.2002 - 3 K 2440/98
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat er nur unter der Voraussetzung in Betracht gezogen, dass eine ausschließliche berufliche Verwendung der Zeitung nach den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalles als sicher erscheint (vgl. Urteile vom 05.04.1962 IV 127/60 U, BStBl III 1962, 368; vom 30.06.1983 IV R 2/81, BStBl II 1983, 715, und vom 07.09.1989 IV R 128/88, BStBl II 1990, 19).

    Etwas Anderes könne nur dann gelten, wenn ein Steuerpflichtiger die selbe Zeitung zweifach - nämlich einmal für seine Wohnung und einmal für seinen Betrieb (etwa zum Lesen für seine Kunden oder seine Arbeitnehmer - beziehe. In diesem Falle läge die ganz überwiegende betriebliche Veranlassung auf der Hand (BFH BStBl II 1983, 715).

    So hat der IV. Senat des BFH in seinem Urteil in BStBl II 1983, 715 anklingen lassen, dass er nicht ohne Weiteres geneigt war, sich der Entscheidung des VI. Senats anzuschließen.

    Diese Aussage betrifft jedoch nicht den objektiven Charakter der Zeitung als Wirtschaftsgut, sondern umschreibt einen (auch in der Rechtsprechung des IV. Senats anerkannten) Ausnahmetatbestand (s. Urteil in BStBl II 1983, 715).

  • BFH, 07.09.1989 - IV R 128/88

    Aufwendungen für Tageszeitungen oder Wochenzeitschriften und für Radiogeräte sind

    Auszug aus FG Hessen, 06.06.2002 - 3 K 2440/98
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat er nur unter der Voraussetzung in Betracht gezogen, dass eine ausschließliche berufliche Verwendung der Zeitung nach den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalles als sicher erscheint (vgl. Urteile vom 05.04.1962 IV 127/60 U, BStBl III 1962, 368; vom 30.06.1983 IV R 2/81, BStBl II 1983, 715, und vom 07.09.1989 IV R 128/88, BStBl II 1990, 19).

    Insofern kann hier dem Grunde nach nichts anderes gelten als bei einem Steuerpflichtigen, der (aus nachvollziehbaren beruflichen Gründen) mehrere Tageszeitungen bezieht (BFH BStBl II 1990, 19).

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus FG Hessen, 06.06.2002 - 3 K 2440/98
    Dieses Aufteilungs- und Abzugsverbot ist nur dann nicht anzuwenden, wenn die private Veranlassung von ganz untergeordneter Bedeutung ist oder wenn und soweit sich der die berufliche Tätigkeit fördernde Teil der Aufwendungen nach objektiven Maßstäben mit Sicherheit, zutreffend und in leicht nachvollziehbarer Weise abgrenzen lässt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19.10.1970 GrS 2/70, BStBl II 1971, 17).

    Handelt es sich um ein Wirtschaftsgut, bei dem nicht ohne Weiteres nachprüfbar oder nicht klar erkennbar ist, in welchem Umfang es dem Beruf oder den privaten Interessen des Steuerpflichtigen dient, dürfen die für das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG maßgebenden Gerechtigkeitserwägungen nicht außer Acht gelassen werden (vgl. BFH-Beschluss in BStBl II 1971, 17; BFH-Urteil vom 16.10.1981 VI R 180/79, BStBl II 1982, 67).

  • BFH, 19.01.1996 - VI R 64/95

    Abzug von Aufwendungen für den Bezug der Zeitung "Handelsblatt" als

    Auszug aus FG Hessen, 06.06.2002 - 3 K 2440/98
    In seinem Urteil vom 19.01.1996 VI R 64/95 (Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1996, 402) hat er lediglich hervorgehoben, es sei (im zweiten Rechtsgang durch das Finanzgericht) zu prüfen, ob der Bezug des "Handelsblatt" wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles nahezu ausschließlich beruflich veranlasst gewesen sei.
  • BFH, 18.10.1994 - VIII B 120/93

    Zulässigkeit einer bedingten Prozesshandlung - Voraussetzungen für die Ablehnung

    Auszug aus FG Hessen, 06.06.2002 - 3 K 2440/98
    Ablehnungsgesuche, die einen derartigen Inhalt haben, sind rechtsmissbräuchlich (vgl. BFH-Beschluss vom 18.10.1994 VIII B 120/93, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH-NV - 1995, 687; Gräber/Koch, a.a.O., § 51 Anm. 40).
  • BFH, 05.04.1962 - IV 127/60 U

    Aufwendungen für eine Tageszeitung und für die Beschaffung eines

    Auszug aus FG Hessen, 06.06.2002 - 3 K 2440/98
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat er nur unter der Voraussetzung in Betracht gezogen, dass eine ausschließliche berufliche Verwendung der Zeitung nach den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalles als sicher erscheint (vgl. Urteile vom 05.04.1962 IV 127/60 U, BStBl III 1962, 368; vom 30.06.1983 IV R 2/81, BStBl II 1983, 715, und vom 07.09.1989 IV R 128/88, BStBl II 1990, 19).
  • BFH, 16.10.1981 - VI R 180/79

    Aufwendungen eines Englischlehrers für die Anschaffung eines allgemeinen

    Auszug aus FG Hessen, 06.06.2002 - 3 K 2440/98
    Handelt es sich um ein Wirtschaftsgut, bei dem nicht ohne Weiteres nachprüfbar oder nicht klar erkennbar ist, in welchem Umfang es dem Beruf oder den privaten Interessen des Steuerpflichtigen dient, dürfen die für das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG maßgebenden Gerechtigkeitserwägungen nicht außer Acht gelassen werden (vgl. BFH-Beschluss in BStBl II 1971, 17; BFH-Urteil vom 16.10.1981 VI R 180/79, BStBl II 1982, 67).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus FG Hessen, 06.06.2002 - 3 K 2440/98
    Nach der Rechtsprechung des BFH liegen Werbungskosten - über den unmittelbaren Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG hinaus - vor, wenn zwischen den betreffenden Aufwendungen und der jeweiligen Einkunftsart (ähnlich dem Betriebsausgabenbegriff) ein Veranlassungszusammenhang besteht (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 04.07.1990 GrS 2-3/88, BStBl II 1990, 817, 823).
  • FG Hessen, 08.05.2008 - 13 K 3379/07

    Aufwendungen eines Steuerberaters für den Bezug der "Frankfurter Allgemeinen

    Denn die Behauptung des Klägers, er nutze die FAZ nur für seine beruflichen Aufgabenfelder, ist - abgesehen davon, dass es sich hierbei um einen vollkommen atypischen Lebenssachverhalt handelt - grundsätzlich einer einwandfreien Überprüfung nicht zugänglich (so auch Hessisches FG, Urteil vom 06.06.2002, 3 K 2440/98, EFG 2002, 1289, rkr.).

    Demgegenüber trägt der Kläger lediglich vor, er habe die FAZ ausschließlich als seine berufliche Pflichtlektüre angesehen (vgl. auch Hessisches FG, Urteil vom 06.06.2002, 3 K 2440/98 a.a.O., rkr.).

  • FG Düsseldorf, 02.02.2021 - 10 K 3253/17

    Berücksichtigung von Aufwendungen für den Bezug der Frankfurter Allgemeine

    Ihre Lektüre befriedigt daher - zumindest in nicht unerheblichem Umfang - auch private Interessen (so BFH-Urteile vom 30. Juni 1983 IV R 2/81, BStBl II 1983, 715; vom 12. August 1983 VIII R 28/81, nicht veröffentlicht - n. v. -, juris; vom 7. September 1989 IV R 128/88, BStBl II 1990, 19; Finanzgericht - FG - München, Urteil vom 10. Dezember 1997 1 K 3799/97, n. v., juris; Hessisches FG, Urteil vom 6. Juni 2002 3 K 2440/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 1289 zum Handelsblatt; Hessisches FG, Urteil vom 8. Mai 2008 13 K 3379/07, n. v., juris; Hessisches FG, Urteil vom 19. Juni 2008 9 K 2738/05, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 2009, 1099; Niedersächsisches FG, Urteil vom 8. Dezember 2009 14 K 244/09, n. v., juris; FG Münster, Urteil vom 30. September 2010 5 K 3976/08 E, EFG 2011, 228, und FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Mai 2017 7 K 7134/15, n. v., juris).
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