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   FG Köln, 16.01.2002 - 14 K 3366/01   

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https://dejure.org/2002,6743
FG Köln, 16.01.2002 - 14 K 3366/01 (https://dejure.org/2002,6743)
FG Köln, Entscheidung vom 16.01.2002 - 14 K 3366/01 (https://dejure.org/2002,6743)
FG Köln, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 14 K 3366/01 (https://dejure.org/2002,6743)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerliche Folgen des Wechsels von der Stellung eines Kommanditisten zu der eines Komplementärs; Wechsel der Gesellschaft von Kommanditgesellschaft (KG) zu offener Handelsgesellschaft (oHG); Eintritt in Haftung für Altverbindlichkeiten; Zeitpunkt des Beginns der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 818
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.05.1995 - IV R 44/93

    Verlustverrechnung - Verlustanteil - Umwandlung

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2002 - 14 K 3366/01
    Das BFH-Urteil vom 11. Mai 1995 IV R 44/93 (BFHE 177, 466) zu § 7 Abs. 1 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - EStDV - betreffe einen nicht vergleichbaren Fall, in dem ein Kommanditanteil von Todes wegen unentgeltlich auf den Erben übergegangen sei.

    Die in den Urteilen des BFH vom 11. Mai 1995 IV R 44/93 (BFHE 177, 466) und vom 10. März 1998 VIII R 76/96 (BFHE 186, 50, BStBl II 1999, 269) getroffene Feststellung, mit dem unentgeltlichen Übergang eines Kommanditanteils auf den letzten verbleibenden Gesellschafter einer KG gehe auch das Recht über, den Verlustanteil mit späteren Gewinnen aus dem dann bestehenden Einzelunternehmen zu verrechnen, war in den vom BFH entschiedenen Fällen letztlich nicht entscheidungserheblich.

  • BFH, 13.10.1998 - VIII R 78/97

    Kein Verlustausgleich mit Sonderbetriebseinnahmen

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2002 - 14 K 3366/01
    aa) Nach der Rechtsprechung des BFH sind Gewinne i.S.d. § 15a Abs. 2 EStG nur die Gewinne aus dem Vermögen der Gesellschaft, nicht aber die Sonderbetriebsgewinne (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1998 VIII R 78/97, BFHE 187, 227, BStBl II 1999, 163).
  • BFH, 10.03.1998 - VIII R 76/96

    Ausscheiden des Kommanditisten aus zweigliedriger KG

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2002 - 14 K 3366/01
    Die in den Urteilen des BFH vom 11. Mai 1995 IV R 44/93 (BFHE 177, 466) und vom 10. März 1998 VIII R 76/96 (BFHE 186, 50, BStBl II 1999, 269) getroffene Feststellung, mit dem unentgeltlichen Übergang eines Kommanditanteils auf den letzten verbleibenden Gesellschafter einer KG gehe auch das Recht über, den Verlustanteil mit späteren Gewinnen aus dem dann bestehenden Einzelunternehmen zu verrechnen, war in den vom BFH entschiedenen Fällen letztlich nicht entscheidungserheblich.
  • BFH, 14.12.1999 - IX R 7/95

    Erweiterter Verlustausgleich für Kommanditisten

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2002 - 14 K 3366/01
    Nach der gesetzgeberischen Konzeption soll durch § 15a EStG damit im allgemeinen das Ziel erreicht werden, den steuerlichen Verlustausgleich eines beschränkt haftenden Unternehmers seiner zivilrechtlichen Haftung anzugleichen (vgl. BT-Drucks. 8/3648, S. 15 f.; BFH Urteil vom 14. Dezember 1999 IX R 7/95, BStBl II 2000, 265 m.w.N.).
  • BFH, 25.07.1995 - IX R 61/93

    Freistellungserklärung

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2002 - 14 K 3366/01
    Bei der Prüfung, ob eine Haftungsinanspruchnahme nach Art und Weise des Geschäftsbetriebs unwahrscheinlich ist, ist nicht nur auf die Verhältnisse am Bilanzstichtag, sondern auch auf die voraussehbare künftige Entwicklung abzustellen (BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 IX R 61/93, BFHE 179, 28, BStBl II 1996, 128 m.w.N.).
  • BFH, 14.12.1995 - IV R 106/94

    Keine Auswirkungen von nachträglichen Einlagen eines beschränkt haftenden

    Auszug aus FG Köln, 16.01.2002 - 14 K 3366/01
    aa) Nach der Rechtsprechung des BFH führen nachträgliche Einlagen eines beschränkt haftenden Gesellschafters einer Personengesellschaft nicht dazu, dass ein für einen früheren Veranlagungszeitraum festgestellter verrechenbarer Verlust dieses Gesellschafters sofort ausgleichsfähig wird (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1995 IV R 106/94, BFHE 179, 368, BStBl II 1996, 226).
  • FG Nürnberg, 28.10.2002 - VI 105/99

    Beteiligungsumwandlung - vom Kommanditisten zum Komplementär - und Insichgeschäft

    Ebenso wie das Finanzgericht Münster hat jüngst auch das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 16. Januar 2002 14 K 3366/01 (EFG 2002, 818 , Rev. eingelegt, Az. des BHF: VI R 26/02) entschieden und ausgeführt: "Die unbeschränkte Haftung beginnt dabei mit dem Wirksamwerden des geänderten Gesellschaftsvertrages, d. h. - soweit keine Bedingung oder Betagung vereinbart wurde - im Zeitpunkt der Vertragsänderung.".

    1.5 Die Rechtsfolge, dass bei einem Wechsel von der Kommanditisten- in die Komplementärstellung während eines Wirtschaftsjahres § 15a EStG auf die zuzurechnenden Verlustanteile des gesamten Wirtschaftsjahres nicht mehr anzuwenden ist, entspricht der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (FG Münster, EFG 1990, 112; FG Köln, EFG 2002, 818 ), der Kommentar-Literatur (Schmidt / Wacker, EStG , 21. Aufl. 2002, § 15a Rz. 183) und wohl auch der Verwaltung ( EStR 1996 - 2001 R 138d Abs. 1 Satz 2).

    Sie ist unter dem Gesichtspunkt der rückwirkenden Haftungserstreckung nach § 130 HGB auch gerechtfertigt (FG Köln, EFG 2002, 818 >820<, m. w. N.).

  • FG München, 21.08.2002 - 1 K 2710/01

    § 15a EStG bei Übergang während des Wirtschaftsjahres von der Komplementärs- in

    Dies ist - mit unterschiedlicher Auswirkung - auch im Fall des Wechsels in der Gesellschafterstellung zu berückrichtigen (so auch FG Köln, Urteile vom 16.01.2002 14 K 3366/01, EFG 2002, 818 , Rev. BFH IV R 26/02 und vom 20.03.2002 10 K 3545/99, EFG 2002, 1035 , Rev. BFH VIII R 38/02 für den umgekehrten Fall des Wechsels eines Kommanditisten in die Stellung des Komplementärs).

    Im Übrigen sind in diesem Zusammenhang auch die beiden nicht rechtskräftigen Entscheidungen des FG Köln vom 16.1.2002 - 14 K 3366/01 und 20.3.2002 - 10 K 3545/99 zu beachten, in denen es um den Wechsel vom Kommanditisten zum Komplementär ging.

  • BFH, 12.02.2004 - IV R 26/02

    Umwandlung der Rechtsstellung als Kommanditist in diejenige eines Komplementärs

    Die Entscheidung vom 16. Januar 2002 14 K 3366/01 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 818 veröffentlicht.
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