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| FG Rheinland-Pfalz, 09.05.1985 - 2 K 50/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1985, 587
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 16.03.1995 - VII R 38/94
1. Zur Haftung einer Bank als Verfügungsberechtigte (§§ 35, 69 AO) für die …
Da eine tatsächliche Verfügungsmöglichkeit - wie oben ausgeführt - nicht ausreicht, die Pflichten eines gesetzlichen Vertreters zu begründen, kann eine Bank, auch wenn sie in der Lage ist, durch wirtschaftlichen Druck auf die Verfügungen des Steuerpflichtigen einzuwirken, regelmäßig nicht als Verfügungsberechtigte i. S. des § 35 AO 1977 in Anspruch genommen werden (…vgl. Offerhaus, a. a. O., § 35 AO 1977 Rz. 14; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Mai 1985 2 K 50/83, EFG 1985, 587). - FG Niedersachsen, 16.08.2010 - 11 K 245/09
Ermessensfehlerfreie haftungsungsweise Inanspruchnahme des Erwerbers eines …
Nach Auffassung des Gerichts ist aber die haftungsweise Inanspruchnahme des Erwerbers jedenfalls dann nicht ermessensgerecht, wenn bereits beim Erlass des Haftungsbescheides bzw. spätestens bei Ergehen der Einspruchsentscheidung als dem Zeitpunkt der abschließenden Ausübung des Haftungsermessens (…s. dazu z.B. BFH-Urt. v. 9. November 1994 XI R 16/94 BFH/NV 1995, 578;… FG Saarland Urt. v. 13. August 2001 1 K 123/00, EFG 2001, 1582) feststeht, dass kein übernommenes Vermögen, in das vollstreckt werden kann, (mehr) vorhanden ist (…vgl. FG Düsseldorf Urt. v. 17. Januar 1980 VII 491/77 H, EFG 1980, 262; FG München Urt. v. 21. Mai 1985 XI (XIII) 76/80 AO 2, EFG 1985, 587;… FG Nürnberg Urt. v. 13. November 1990 II 211/89, EFG 1991, 710;… FG Saarland Urt. v. 13. August 2001 1 K 123/00, EFG 2001, 1582;… vgl. auch Nacke, Die Haftung für Steuerschulden, 2. Aufl. 2007, Rz. 364 m.w.Nachw. in Fn 1). - FG Hessen, 29.11.1991 - 4 K 1379/91 Selbst wenn die Klägerin durch die Einzahlung aller Forderungen der Steuerschuldnerin auf ein Konto bei der Klägerin die Kontrolle über alle Vermögenswerte der Steuerschuldnerin gehabt, dieser vorschreiben konnte, wofür die Ausgaben zu tätigen seien und von dieser Möglichkeit der Einwirkung Gebrauch gemacht hätte, führt dies nicht zu einer rechtlichen Verfügungsbefugnis (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 9.5.1985 2 K 50/83, EFG 1985, 587).
Diese Verfügungen bleiben rechtlich auch dann Verfügungen der S, wenn sie auf Wunsch oder gar auf wirtschaftlichen Druck der Klägerin hin geschehen sein sollten (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, EFG 1985, 587).
- FG Saarland, 13.08.2001 - 1 K 123/00
Betriebsübernehmerhaftung bei Übernahme eines Mandantenstammes (§ 75 Abs. 1 Sätze …
Nach Auffassung des Senats ist aber die haftungsweise Inanspruchnahme des Erwerbers jedenfalls dann nicht ermessengerecht, wenn bereits beim Erlass des Haftungsbescheides bzw. spätestens bei Ergehen der Einspruchsentscheidung als dem Zeitpunkt der abschließenden Ausübung des Haftungsermessens (…s. dazu z.B. BFH-Urteil vom 9. November 1994 XI R 16/94 BFH/NV 1995, 578) feststeht, dass kein übernommenes Vermögen, in das vollstreckt werden kann, (mehr) vorhanden ist (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 17. Januar 1980 VII 491/77 H, EFG 1980, 262; FG München, Urteil vom 21. Mai 1985 XI (XIII) 76/80 AO 2, EFG 1985, 587; FG Nürnberg, EFG 1991, 710). - FG Saarland, 04.12.2001 - 1 K 111/00
Finanzamtliche Zustellung an den Steuerpflichtigen statt an Bevollmächtigten / …
Nach Auffassung des Senats ist aber die haftungsweise Inanspruchnahme des Erwerbers jedenfalls dann nicht ermessengerecht, falls bereits beim Erlass des Haftungsbescheides bzw. spätestens bei Ergehen der Einspruchsentscheidung als dem Zeitpunkt der abschließenden Ausübung des Haftungsermessens feststeht, dass kein übernommenes Vermögen, in das vollstreckt werden kann, (mehr) vorhanden ist (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 17. Januar 1980 VII 491/77 H, EFG 1980, 262; FG München, Urteil vom 21. Mai 1985 XI (XIII) 76/80 AO 2, EFG 1985, 587; FG Nürnberg, EFG 1991, 710).
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