Rechtsprechung
| FG Köln, 10.11.1989 - 7 K 5015/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 33 EStG
Einkommensteuer; Berücksichtigung krankheitsbedingter Diätaufwendungen
Papierfundstellen
- DB 1990, 1591
- EFG 1990, 356
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 21.06.2007 - III R 48/04
Diätkosten nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Das Abzugsverbot nach § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG gilt auch dann, wenn die Diät --wie im Streitfall-- aufgrund ärztlicher Verordnung unmittelbar als Therapie eingesetzt wird und damit im medizinischen Sinne Medikamentencharakter aufweist (so zutreffend FG Köln, Urteil vom 10. November 1989 7 K 5015/88, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1990, 356).Dabei kommt dem Gesetzgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu (vgl. Urteil des FG Köln in EFG 1990, 356).
- FG Köln, 13.09.2018 - 15 K 1347/16
Berücksichtigung von Krankheitskosten und Aufwendungen für glutenfreie …
Ohne Belang ist demgegenüber im Hinblick auf die dargelegte Geschichte und Reichweite der Bestimmung des § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG, ob diese Nahrungsmittel aufgrund ärztlicher Verordnung eingenommen werden und ob sie lediglich zur Unterstützung einer medikamentösen Behandlung in ernährungstherapeutischer Hinsicht oder selbst unmittelbar als Therapeutikum mit heilender Wirkung, als Medikament im medizinischen Sinne eingesetzt werden (FG Köln, Urteil vom 10. November 1989, 7 K 5015/88, EFG 1990, 356).Dabei kommt dem Gesetzgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu (vgl. Urteil des FG Köln in EFG 1990, 356).
- FG München, 25.07.2024 - 15 K 286/23
"Zwangsläufigkeit" von ärztlich verordneten Nahrungsergänzungsmitteln bei …
Dies gilt auch dann, wenn die Diät aufgrund einer ärztlichen Verordnung unmittelbar als Therapie eingesetzt wird und damit im medizinischen Sinne Medikamentencharakter aufweist (BFH, Urteil vom 21. Juni 2007 - III R 48/04 -, BStBl II 2007, 880; Finanzgericht Köln, Urteil vom 10. November 1989 - 7 K 5015/88 -, EFG - 1990, 356).
- BFH, 03.08.2000 - III B 5/00
Nahrungsaufnahme bei chronischen Krankheiten als Diätverpflegung i.S.v. § 33 Abs. …
Sind zu einem Problemkreis Rechtsprechung (vgl. Senatsentscheidungen vom 6. April 1990 III R 60/88, BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958, und in BFHE 165, 531, BStBl II 1992, 110; Urteile des FG Köln vom 28. März 1984 VIII 284/82 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1984, 552, und vom 10. November 1989 7 K 5015/88, EFG 1990, 356) sowie Äußerungen im Fachschrifttum (…s. etwa Oepen in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 33 EStG Rz. 150 "Diätverpflegung"; Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 33 EStG Anm. 209) vorhanden, ist vielmehr eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum nach Ansicht des Beschwerdeführers durch diese Entscheidungen bzw. Meinungsäußerungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist bzw. weshalb sie ggf. einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (…Senatsentscheidung vom 8. November 1999 III B 53/99, BFH/NV 2000, 485, m.w.N.). - FG Niedersachsen, 10.05.2011 - 12 K 127/10
Aufwendungen für Nahrungsergänzungsmittel zur Linderung von Multiple Sklerose …
Rn. 29 Das Abzugsverbot nach § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG gilt danach selbst dann, wenn die Diät - wie im Streitfall - aufgrund ärztlicher Verordnung unmittelbar als Therapie eingesetzt wird und damit im medizinischen Sinne Medikamentencharakter aufweist (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 2007 III R 48/04, BStBl. II 2007, 880; FG Köln, Urteil vom 10. November 1989 7 K 5015/88, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1990, 356). - FG Münster, 16.11.2011 - 10 K 200/10
Kosten einer Diätverpflegung, Fahrkostenerstattung an Verlobte, Kosten einer …
Dies gilt auch dann, wenn die Diät aufgrund einer ärztlichen Verordnung unmittelbar als Therapie eingesetzt wird und damit im medizinischen Sinne Medikamentencharakter aufweist (BFH-Urteil vom 21.06.2007 III R 48/04, BStBl. II 2007, 880; Finanzgericht Köln, Urteil vom 10.11.1989 7 K 5015/88, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1990, 356). - FG München, 05.06.1996 - 1 K 2080/92 Unter Diätverpflegung ist jede Form einer frei erhältlichen, hochwertigen Ernährung zur Förderung oder Erhaltung der Gesundheit zu verstehen (vgl. Urteil des Finanzgerichts Köln vom 10.11.1989 7 K 5015/88 , EFG 1990, 356).
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