Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 17.12.1991 - II 392/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 227 AO
Abgabenordnung; Verfassungswidrigkeit zugrunde gelegter Rechtsnormen
Papierfundstellen
- EFG 1992, 577
Wird zitiert von ... (4)
- FG Hamburg, 30.08.2022 - 1 V 117/22
Kindergeld: Anordnung der endgültigen Aussetzung der Zwangsvollstreckung nach § …
Denn nach - soweit ersichtlich - einhelliger Rechtsprechung und Literatur scheidet ein Billigkeitserlass bei bestandskräftiger Steuerfestsetzung im Anwendungsbereich des § 79 Abs. 2 BVerfGG aus, soweit mit ihm die Rechtsfolgen der für verfassungswidrig erklärten Vorschrift korrigiert werden sollen (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 17. Dezember 1991, II 392/87, EFG 1992, 577; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 7. September 1995, 6 K 244/93, EFG 1996, 127; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 16. August 1994, 7 K 4198/92, EFG 1996, 734; Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 18. Januar 2007, 5 K 43/05, EFG 2007, 1217;… Loose in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Werkstand: 171. Lieferung, 7/2022, § 227 AO, Rn. 48). - FG Hamburg, 29.10.1998 - II 158/98
Änderung von Steuerbescheiden bei Verfassungswidrigkeit
Selbst einem - gesondert zu verfolgenden - Billigkeitserlass gemäß §§ 163, 227 AO stünde bei Verfassungswidrigkeit des Steuergesetzes W.R. die Grundentscheidung des Gesetzgebers zugunsten der Bestandskraft entgegen (Entscheidungen des BFH vom 9. Januar 1997 - IV R 5/96 -, BFHE 182, 520 , BStBl II 1997, 353 ; vom 9. September 1994 - III R 17/93 -, BFHE 175, 395 , BStBl II 1995, 8 ; des Niedersächsischen FG vom 17. Dezember 1991 - II 392/87 -, EFG 1992, 577). - FG München, 29.07.2003 - 13 K 206/99
Erlass der Vermögensteuer; Erlass von Vermögensteuer 1993-1996
Es besteht für die Finanzbehörden auch keine Verpflichtung zum Steuererlass aus sachlichen Billigkeitsgründen bei weiterer Anwendung des Vermögensteuergesetzes bis 1996 (BVerfG, Beschluss vom 1.3.1996 1 BvR 2415/95, HFR 1996, 433 ; vgl. auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 17.12.1991 II 392/87, EFG 1992, 577 zur fehlenden Verpflichtung zu einem Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen bei bestandskräftig festgesetzten Steuern nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit der der Festsetzung zugrunde liegenden Norm). - FG München, 02.08.2016 - 2 K 2532/14
Erlass von Vermögensteuer
Es besteht für die Finanzbehörden auch keine Verpflichtung zum Steuererlass aus sachlichen Billigkeitsgründen bei weiterer Anwendung des Vermögensteuergesetzes bis 1996 (BVerfG-Beschluss vom 1. März 1996 1 BvR 2415/95, HFR 1996, 433; vgl. auch Urteil des Niedersächsisches Finanzgericht vom 17. Dezember 1991 II 392/87, EFG 1992, 577 zur fehlenden Verpflichtung zu einem Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen bei bestandskräftig festgesetzten Steuern nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit der der Festsetzung zugrunde liegenden Norm, und Urteil des Finanzgerichts München vom 29. Juli 2003 13 K 206/99, juris).
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