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| FG Köln, 15.02.1995 - 11 K 2685/93 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 23 EStG
Einkommensteuer; Berücksichtigung von Werbungskosten bei Spekulationsgeschäften
Verfahrensgang
- FG Köln, 15.02.1995 - 11 K 2685/93
- BFH, 12.12.1996 - X R 65/95
Papierfundstellen
- DB 1995, 1150
- EFG 1995, 672
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02
Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist
Der maßgebliche Besteuerungstatbestand besteht also nicht nur in der Veräußerung des Grundstücks, sondern es handelt sich bei § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG um einen sog. gestreckten Steuertatbestand, dessen Verwirklichung mit der Anschaffung des Wirtschaftsguts beginnt und mit dessen Veräußerung endet (…vgl. Crezelius, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 23 Rdnr. B 5), wobei die während der gesamten Besitzzeit eintretenden Wertsteigerungen erfasst werden (Urteil des FG Köln vom 15. Februar 1995 11 K 2685/93, EFG 1995, 672). - BFH, 12.12.1996 - X R 65/95
Werbungskosten bei Spekulationsgeschäften
Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1995, 672 veröffentlicht ist, gab der Klage statt. - FG Köln, 24.08.2005 - 14 K 6187/04
Besteuerung privater Grundstücksveräußerungsgeschäfte i.d.F. des StEntlG …
Rn. 31 c. Anschaffung und Veräußerung sind Tatbestandsmerkmale des § 23 Abs. 1 EStG Der maßgebliche Besteuerungstatbestand besteht also nicht nur in der Veräußerung des Grundstücks, sondern es handelt sich bei § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG um einen sog. gestreckten Steuertatbestand, dessen Verwirklichung mit der Anschaffung des Wirtschaftsguts beginnt und mit dessen Veräußerung endet, wobei die während der gesamten Besitzzeit eintretenden Wertsteigerungen erfasst werden (…BFH-Beschluss vom 16.12.2003 a.a.O.; Urteil des FG Köln vom 15.2.1995 11 K 2685/93, EFG 1995, 672 ). - FG Hessen, 14.01.2010 - 8 K 283/04
Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG …
Die während der gesamten Besitzzeit eintretenden Wertsteigerungen sollen erfasst werden (Urteil des FG Köln vom 15. Februar 1995 11 K 2685/93, EFG 1995, 672; ausführlich dazu Vorlagebeschluss des BFH vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284 unter III. 1. b der Gründe).
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