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Rechtsprechung
   FG Köln, 15.02.1995 - 11 K 2685/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,25452
FG Köln, 15.02.1995 - 11 K 2685/93 (https://dejure.org/1995,25452)
FG Köln, Entscheidung vom 15.02.1995 - 11 K 2685/93 (https://dejure.org/1995,25452)
FG Köln, Entscheidung vom 15. Februar 1995 - 11 K 2685/93 (https://dejure.org/1995,25452)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 23 EStG
    Einkommensteuer; Berücksichtigung von Werbungskosten bei Spekulationsgeschäften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1995, 1150
  • EFG 1995, 672
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Der maßgebliche Besteuerungstatbestand besteht also nicht nur in der Veräußerung des Grundstücks, sondern es handelt sich bei § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG um einen sog. gestreckten Steuertatbestand, dessen Verwirklichung mit der Anschaffung des Wirtschaftsguts beginnt und mit dessen Veräußerung endet (…vgl. Crezelius, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 23 Rdnr. B 5), wobei die während der gesamten Besitzzeit eintretenden Wertsteigerungen erfasst werden (Urteil des FG Köln vom 15. Februar 1995 11 K 2685/93, EFG 1995, 672).
  • BFH, 12.12.1996 - X R 65/95

    Werbungskosten bei Spekulationsgeschäften

    Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1995, 672 veröffentlicht ist, gab der Klage statt.
  • FG Köln, 24.08.2005 - 14 K 6187/04

    Besteuerung privater Grundstücksveräußerungsgeschäfte i.d.F. des StEntlG …

    Rn. 31 c. Anschaffung und Veräußerung sind Tatbestandsmerkmale des § 23 Abs. 1 EStG Der maßgebliche Besteuerungstatbestand besteht also nicht nur in der Veräußerung des Grundstücks, sondern es handelt sich bei § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG um einen sog. gestreckten Steuertatbestand, dessen Verwirklichung mit der Anschaffung des Wirtschaftsguts beginnt und mit dessen Veräußerung endet, wobei die während der gesamten Besitzzeit eintretenden Wertsteigerungen erfasst werden (…BFH-Beschluss vom 16.12.2003 a.a.O.; Urteil des FG Köln vom 15.2.1995 11 K 2685/93, EFG 1995, 672 ).
  • FG Hessen, 14.01.2010 - 8 K 283/04

    Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG …

    Die während der gesamten Besitzzeit eintretenden Wertsteigerungen sollen erfasst werden (Urteil des FG Köln vom 15. Februar 1995 11 K 2685/93, EFG 1995, 672; ausführlich dazu Vorlagebeschluss des BFH vom 16. Dezember 2003 IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II 2004, 284 unter III. 1. b der Gründe).
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