Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 25.06.1996 - VIII 170/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 33 Abs. 1 EStG; § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG
Ermäßigung der Einkommensteuer wegen außergewöhnlicher Belastung; Außergewöhnliche Belastung eines Steuerpflichtigen; Aufwendungen für den Unterhalt und die Ausbildung eines noch nicht 18 Jahre alten Kindes als außergewöhnliche Belastung ; Entgelt für den Besuch einer ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermäßigung der Einkommensteuer wegen außergewöhnlicher Belastung; Außergewöhnliche Belastung eines Steuerpflichtigen; Aufwendungen für den Unterhalt und die Ausbildung eines noch nicht 18 Jahre alten Kindes als außergewöhnliche Belastung ; Entgelt für den Besuch einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1996, 1224
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 23.02.1968 - VI R 236/67
Aufwendungen für Unterhalt - Aufwendungen für Ausbildung - Minderjähriges Kind - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.06.1996 - VIII 170/93
Rn. 11 Nach dem BFH-Urteil vom 23. Februar 1968 VI R 236/67 (BStBl 1968, 374) sind Aufwendungen für den Unterhalt und die Ausbildung eines - wie im vorliegenden Streitfall - noch nicht 18 Jahre alten Kindes durch den Kinderfreibetrag des § 32 Abs. 2 Nr. 1 (heute § 32 Abs. 6) abgegolten und können nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung im Sinne von § 33 EStG führen.
- FG Köln, 19.12.2001 - 4 K 2149/00
Erpressungsgelder und Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen; …
Zu den unabwendbaren Ereignissen im vorgenannten Sinne wird u.a. Erpressung mit Gefahr für Leib und Leben gezählt (BFH-Urteil v. 14.08.1981 VI R 34/78, n.v., Juris STRE815049960 m.w.N. zum Schrifttum; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts v. 25.06.1996 VIII 170/93, EFG 1996, 1224;… Drenseck in Schmidt, EStG , 20. Aufl., 2001, § 33 Rz. 24).
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Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 27.06.1996 - 6 K 80/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Anerkennung von Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung als außergewöhnliche Belastungen; Voraussetzungen für Annahme eines unabwendbaren Ereignisses im Falle eines "Verlassenmüssen" des Heimatlandes aus Gründen politischer ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 33 EStG
Einkommensteuer; Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung
Papierfundstellen
- EFG 1996, 1224
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BFH, 26.04.1991 - III R 69/87
A) Die Anerkennung als Asylberechtigter indiziert nicht ohne weiteres ein …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 25.11.1996 - III R 238/94 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 21.08.1974 - VI R 237/71
Kosten für Anschaffung, Installation und Betrieb einer Geschirrspülmaschine keine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Rheinland-Pfalz, 13.07.1994 - 5 K 2881/93
Einkommensteuer; Wiederbeschaffung von Kleidung und Hausrat
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 13.02.1986 - III B 64/84 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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Rechtsprechung
| FG Münster, 11.06.1996 - 11 K 3857/95 E |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1996, 1224
Wird zitiert von ...
- FG München, 25.09.2007 - 1 K 2892/05
Rückzahlung eines vom Arbeitsamt zur Deckung des Unterhalts während einer …
Ebenso hat der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Schuldzinsen und andere mit einem Kredit in Zusammenhang stehende Aufwendungen grundsätzlich nur dann eine außergewöhnliche Belastung bilden, wenn die Schuldaufnahme durch Ausgaben veranlasst ist, die ihrerseits eine außergewöhnliche Belastung darstellen (…vgl. BFH-Urteil vom 3. März 2005 III R 54/03, BFH/NV 2005, 1529, m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1997 III B 155/96, BFH/NV 1998, 850, vorgehend FG Münster, Urteil vom 11. Juni 1996 11 K 3857/95 E, EFG 1996, 1224 , zu BAFöG-Darlehen).
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