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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 17.10.1996 - 14 K 95/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5947
FG Baden-Württemberg, 17.10.1996 - 14 K 95/92 (https://dejure.org/1996,5947)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.10.1996 - 14 K 95/92 (https://dejure.org/1996,5947)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Oktober 1996 - 14 K 95/92 (https://dejure.org/1996,5947)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Übersehen von Werbungskosten kein grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Nachträgliche Abänderung von Steuerbescheiden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung der Bausparerhöhungsgebühr als weitere Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Grobes Verschulden des Steuerpflichtigen hinsichtlich der verspäteten Geltendmachung von Werbungskosten nach Bestandskraft des ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO
    Abgabenordnung; Übersehen eines Werbungskostenbetrags

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 112
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.02.2015 - IX R 18/14

    Zum Begriff der groben Fahrlässigkeit i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Fehler des Steuerpflichtigen im Regelfall auf einem Versehen, also auf leichter Fahrlässigkeit, beruhen; verbleibende Zweifel hieran gehen daher zu Lasten der Behörde, die insoweit die Feststellungslast trägt (BFH-Urteil vom 22. Mai 1992 VI R 17/91, BFHE 168, 221, BStBl II 1993, 80; FG Köln in EFG 2003, 209; FG Düsseldorf, Urteil vom 22. April 2009 7 K 1951/07 F, EFG 2011, 19; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Oktober 1996 14 K 95/92, EFG 1997, 112; Loose in Tipke/ Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 173 AO Rz 85).
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2011 - 3 K 2674/10

    Mögliche Fehler seiner Steuersoftware muss sich der Steuerpflichtige wie ein …

    Nach dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 17. Oktober 1996 - 14 K 95/92 sei eine Berücksichtigung versehentlich nicht geltend gemachter Ausgaben auch dann möglich, wenn in den offiziellen Steuerformularen auf die Abzugsfähigkeit bestimmter Ausgaben hingewiesen werde.
  • FG Münster, 15.02.2018 - 8 K 1923/15

    Anspruch auf Änderung des Bescheids über die gesonderte und einheitliche …

    Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Fehler des Steuerpflichtigen im Regelfall auf einem Versehen, also auf leichter Fahrlässigkeit, beruhen; verbleibende Zweifel hieran gehen daher zu Lasten der Behörde, die insoweit die Feststellungslast trägt (BFH, Urteil vom 22.05.1992 VI R 17/91, BStBl II 1993, 80; FG Köln, Urteil vom 07.08.2002 11 K 406/02, EFG 2003, 209; FG Düsseldorf, Urteil vom 22.04.2009 7 K 1951/07, EFG 2011, 19; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.1996 14 K 95/92, EFG 1997, 112).
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