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| FG Köln, 20.12.1995 - 1 K 387/86 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 20.12.1995 - 1 K 387/86
- BFH, 06.11.2001 - VI R 88/96
Papierfundstellen
- EFG 1997, 272
Wird zitiert von ...
- BFH, 11.01.2007 - VI R 52/03
Bewirtungsaufwendungen können als Werbungskosten abziehbar sein
Denn die berufliche Veranlassung einer Aufwendung hängt grundsätzlich nicht davon ab, ob sie sich konkret auf die Höhe des Arbeitslohns auswirkt (BFH-Urteil vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368; vgl. auch FG Köln, Urteil vom 20. Dezember 1995 1 K 387/86, EFG 1997, 272, Revision durch BFH-Beschluss vom 6. November 2001 VI R 88/96 nach § 126a FGO zurückgewiesen, nicht veröffentlicht, sowie Dürr in Frotscher, EStG, § 12 Rz 80 "Bewirtungskosten"; Wolf/Schäfer, Der Betrieb 2004, 775, 777).
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