Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 06.08.1996 - VI 453/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 15 Abs. 2 EStG; § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Umfang der Gewerbesteuerpflicht eines EDV-Beraters; Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht; Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Gewerbesteuerpflicht eines EDV-Beraters; Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht; Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Gewerbesteuer; freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit eines EDV-Beraters
Papierfundstellen
- EFG 1997, 421
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BFH, 07.12.1989 - IV R 115/87
EDV-Berater, der Computer-Anwendungsprogramme entwickelt, übt keinen dem …
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.08.1996 - VI 453/92
Zum anderen muß er über eine Ausbildung verfügen, die der für den Katalogberuf erforderlichen vergleichbar ist (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1989 IV R 115/87, BStBl II 1990, 337 mit weiteren Nachweisen).Mit Urteil vom 7. Dezember 1989 IV R 115/87 (BStBl II 1990, 337) differenziert der BFH zwischen Systemsoftware- und Anwendungssoftwareentwicklung.
Mit Urteil vom 7. Dezember 1989 (IV R 115/87, BStBl II 1990, 337) hat der IV. Senat seine Entscheidung vom 4. August 1983 (…a.a.O.) jedoch ausdrücklich eingeschränkt und hervorgehoben, daß nur die Systemanalyse im Bereich der Systemsoftwareentwicklung als freiberufliche Tätigkeit anzusehen sei.
- BFH, 07.11.1991 - IV R 17/90
EDV-Beratung im Bereich der Systemtechnik durch Autodidakten kann …
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.08.1996 - VI 453/92
Bei der Entwicklung von System- und Anwendersoftware im Rahmen eines Auftrages entscheide, welche Tätigkeit bei der Erledigung des Auftrags prägend im Vordergrund stehe (BFH-Urteil vom 7. November 1991 IV R 17/90, BStBl II 1993, 324).Diese Unterscheidung hat der BFH durch Urteil vom 7. November 1991 (IV R 17/90, BStBl II 1993, 324) ausdrücklich bestätigt und damit die Entscheidungskriterien für technisch vorgebildete Personen und EDV-Berater mit zumeist kaufmännischer Vorbildung angeglichen.
- BFH, 04.08.1983 - IV R 6/80
Diplom-Informatiker - Selbstständige Tätigkeit - Berufsausbildung - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.08.1996 - VI 453/92
Mit Urteilen vom 4. August 1983 (IV R 6/80, BStBl II 1983, 677) und vom 19. Juli 1985 (III R 175/80, BStBl II 1986, 15) hat der BFH zwar entschieden, daß ein selbständiger Dipl.-Informatiker und derjenige der eine Berufsausbildung vorweist, die der eines Ingenieurs vergleichbar ist, eine dem Ingenieurberuf ähnliche Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausübt, wenn er Systemanalysen erarbeitet, aus denen sich ergibt, ob gewisse betriebliche Vorgänge mit Hilfe von EDV-Anlagen vollziehbar sind.Mit Urteil vom 7. Dezember 1989 (IV R 115/87, BStBl II 1990, 337) hat der IV. Senat seine Entscheidung vom 4. August 1983 (a.a.O.) jedoch ausdrücklich eingeschränkt und hervorgehoben, daß nur die Systemanalyse im Bereich der Systemsoftwareentwicklung als freiberufliche Tätigkeit anzusehen sei.
- BFH, 24.08.1995 - IV R 60/94
Gewerblich tätige EDV-Berater sind nicht nur Anwendersoftwareentwickler und …
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.08.1996 - VI 453/92
Der BFH geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß sich der EDV-Berater als eigenständiger Beruf herausgebildet hat (BFH-Urteil vom 24. August 1995 IV R 60 - 61/94, BStBl II 1995, 888 mit weiteren Nachweisen). - BFH, 19.07.1985 - III R 175/80
Systemanalytiker für Steuer Freiberufler
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.08.1996 - VI 453/92
Mit Urteilen vom 4. August 1983 (IV R 6/80, BStBl II 1983, 677) und vom 19. Juli 1985 (III R 175/80, BStBl II 1986, 15) hat der BFH zwar entschieden, daß ein selbständiger Dipl.-Informatiker und derjenige der eine Berufsausbildung vorweist, die der eines Ingenieurs vergleichbar ist, eine dem Ingenieurberuf ähnliche Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausübt, wenn er Systemanalysen erarbeitet, aus denen sich ergibt, ob gewisse betriebliche Vorgänge mit Hilfe von EDV-Anlagen vollziehbar sind. - BFH, 11.12.1985 - I R 285/82
Eigenständiger Beruf des EDV-Beraters - Einordnung als beratender Betriebswirt - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.08.1996 - VI 453/92
Mit Urteil vom 11. Dezember 1985 (I R 285/82, BStBl II 1986, 484) stellte der BFH ausdrücklich fest, daß der EDV-Berater als ein eigenständiger Beruf zu verstehen sei, der sich in seiner totalen Ausrichtung auf die Theorie und die Technologie der Datenverarbeitung wesentlich von dem des beratenden Betriebswirts unterscheide. - BFH, 03.12.1981 - IV R 79/80
Selbständige Beratertätigkeit - Gewerbliche Tätigkeit - EDV-Berater
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.08.1996 - VI 453/92
In Fortführung dieser Rechtsprechung wurde die selbständige Tätigkeit als EDV-Berater auch dann als gewerblich angesehen, wenn sieh die Beratung auf die Verwendung bereits vorhandener Anlagen erstreckt mit dem Ziel, für die Aufgaben von Kunden Lösungen zu finden, die auf deren EDV-Anlage programmiert werden können (BFH-Beschluß vom 3. Dezember 1981 IV R 79/80, BStBl II 1982, 267). - BFH, 27.05.1975 - VIII R 199/73
Berater für Datenverarbeitung - Beratender Betriebswirt - Freiberufliche …
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.08.1996 - VI 453/92
So entschied der BFH mit Urteil vom 27. Mai 1975 (VIII R 199/73, BStBl II 1975, 665), daß ein Berater für Datenverarbeitung, der Aufträge zur Entwicklung und Organisation eines allgemeinen Datenänderungs- und Pflegesystems übernimmt, nicht in einem typischen betrieblichen Hauptbereich der Betriebswirtschaftslehre tätig ist. - BFH, 28.07.1976 - I R 63/75
Organisationsberater für Datenverarbeitung - Freiberuflich tätiger beratender …
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.08.1996 - VI 453/92
Mit Urteil vom 28. Juni 1976 (T R 63/75, BStBl II 1977, 34) geht der BFH für einen EDV-Organisationsberater, der prüft, welche Arbeitsbereiche sich programmieren und von einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage bewältigen lassen, davon aus, daß dieser keine umfassende betriebswirtschaftliche Beratung durchführe. - BFH, 11.12.1986 - V R 54/85
Steuerliche Beurteilung der Tätigkeit eines EDV-Beraters als freiberufliche …
Auszug aus FG Niedersachsen, 06.08.1996 - VI 453/92
Der V. Senat des BFH (Urteil vom 11. Dezember 1986, V R 54/85, BFH/NV 1987, 333) hat für einen Fernmeldemechaniker, der als Programmierer und Datenverarbeitungsorganisator tätig war, und für seien Auftraggeber EDV-Programme geschrieben sowie den Einsatz von EDV-Anlagen vorbereitet hat, in dem er betriebliche Probleme analysiert und an den besonderen Möglichkeiten der EDV ausgerichtete Lösung ausgearbeitet hat, als EDV-Berater angesehen und eine ähnliche Berufstätigkeit zu der des beratenden Betriebswirts verneint.
- FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2002 - 4 K 1375/01
Entwicklung komplexer Anwendungssoftware als freiberufliche Einkünfte beim …
177/94 , BFH/NV 1997, 192; BFH-Beschluss vom 8. Januar 1997 IV B 56/96, BFH/NV 1997, 399; Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 12. Januar 1995 VI K 324/90, EFG 1995, 714; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 6. August 1996 VI 453/92 , EFG 1997, 421). - FG Baden-Württemberg, 11.07.2001 - 2 K 187/99
Freiberufliche Tätigkeit eines Diplom-Informatikers mit Fachhochschulabschluss …
Diese Differenzierung, die im Grundsatz auch vom erkennenden Senat geteilt wird, entspricht ständiger finanzgerichtlicher Rechtsprechung (…vgl. BFH-Beschluss vom 8. September 1994 IV B 130/93, BFH/NV 1995, 209; BFH-Urteil vom 7. November 1991 IV 17/90 BStBl H 1993, 324;… BFH-Beschluss vom 21. Mai 1992 IV B 89/91, BFH/NV 1993, 292; BFH-Urteil vom 24. August 1995 IV R 60-61/94, BStBl II 1995, 92;… BFH-Beschluss vom 26. September 1996 XI B 177/94, BFH/NV 1997, 192;… BFH-Beschluss vom 8. Januar 1997 IV B 56/96, BFH/NV 1997, 399; Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 12. Januar 1995 VI K 324/90 EFG 1995, 714; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 6. August 1996 VI 453/92, EFG 1997, 421). - FG Niedersachsen, 02.07.2003 - 2 K 464/99
Qualifizierung von Einkünften als gewerblich; Vorliegen freiberuflicher Tätigkeit …
Diese Tätigkeit sei - wie das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil vom 06.08.1996 festgestellt habe (EFG 1997, 421) - typisch für EDV-Berater. - FG Rheinland-Pfalz, 27.10.1999 - 1 K 1495/97 Während beim beratenden Betriebswirt die im Vordergrund stehende Dienstleistung die Beratung auf einem Hauptgebiet der Betriebswirtschaftslehre ist, wird vom EDV-Berater primär die Anwendung der von ihm beherrschten Informatikkenntnisse gegebenenfalls unter gleichberechtigtem bzw. helfendem Einsatz von Kenntnissen im jeweiligen fachspezifischen Anwendungsgebiet, wie etwa der Betriebswirtschaftslehre, gefordert (vgl. auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 6. August 1996, EFG 1997, 421).
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