Rechtsprechung
| FG Brandenburg, 19.03.1997 - 1 K 1491/95 U |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation und Auszüge)
Steuerliche Behandlung der Abfall- und Abwasserentsorgung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Definition von Hoheitsbetrieben; Wettbewerb zu privatwirtschaftlichen Unternehmen; Gesetzliche Aufgabenzuweisung an Körperschaften des öffentlichen Rechts; Dritte als Erfüllungsgehilfen (sog. Verwaltungshelfer)
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Umsatzsteuer; Abwasserzweckverband kein Unternehmer i. S. des § 2 Abs. 1 UStG
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 19.03.1997 - 1 K 1491/95 U
- BFH, 08.01.1998 - V R 32/97
Papierfundstellen
- EFG 1997, 835
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (15)
- BFH, 23.10.1996 - I R 1/94
Hausmüllentsorgungseinrichtung kein Betrieb gewerblicher Art
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 14.03.1990 - I R 156/87
Blutalkoholuntersuchungen des Rechtsmedizinischen Instituts einer Universität …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 21.09.1989 - V R 89/85
Blutalkoholuntersuchungen und toxikologische Untersuchungen eines chemischen …
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- EuGH, 06.02.1997 - C-247/95
Finanzamt Augsburg-Stadt / Marktgemeinde Welden
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - EuGH, 15.05.1990 - C-4/89
Comune di Carpaneto Piacentino u.a. / Ufficio provinciale imposta sul valore …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - EuGH, 19.01.1982 - 8/81
Becker
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - EuGH, 17.10.1989 - 231/87
Ufficio distrettuale delle imposte dirette di Fiorenzuola d'Arda e.a / Comune di …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 30.06.1988 - V R 79/84
Körperschaft des öffentlichen Rechts kann auch bei Erfüllung gesetzlich …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 15.12.1993 - X R 115/91
Gemeinnützigkeit; Beseitigung und Verwertung von Abfällen gegen Entgelt ist kein …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 26.05.1977 - V R 15/74
Entgeltliche Pflege privater Grabstätten und Umrahmung privater Trauerfeiern …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 21.03.1995 - XI R 33/94
Vorsteuerabzug - Optionsrecht - Steuerbefreite Tätigkeit
- BFH, 27.10.1993 - I R 60/91
Gemeinnützigkeit; Müllheizkraftwerk ist kein Zweckbetrieb
- BFH, 22.09.1976 - I R 102/74
Von einer Gemeinde unterhaltener bewachter Parkplatz als Betrieb gewerblicher Art
- BFH, 15.03.1972 - I R 232/71
Wasserversorgung der Bevölkerung durch Gemeinde ist keine Ausübung öffentlicher …
- FG Schleswig-Holstein, 16.02.1994 - IV 984/93
- BFH, 08.01.1998 - V R 32/97
Abwasserbeseitigung durch Kommunen nicht steuerpflichtig
Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 835 veröffentlicht ist, wies die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage gegen den Umsatzsteuerbescheid ab. - BVerwG, 11.09.2014 - 9 B 21.14
Beitragsfähigkeit des Anschaffungsaufwands und Herstellungsaufwands bzgl. des …
Abgesehen davon, dass die Beschwerde keine entscheidungserhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formuliert, übersieht sie, dass sich die von ihr zitierten Entscheidungen (FG Bbg, Urteil vom 19. März 1997 - 1 K 1491/95 U - EFG 1997, 835; BFH, Urteil vom 8. Januar 1998 - V R 32/97 - BFHE 185, 283) nicht mit der Frage befassen, ob und zu welchem Zeitpunkt kommunale Anlagen auf dem Gebiet der früheren DDR entstanden sind, sondern vielmehr damit, dass die Abwasserentsorgung durch juristische Personen des öffentlichen Rechts seit jeher als Ausübung öffentlicher Gewalt beurteilt wird, wie dies Voraussetzung für einen so genannten Hoheitsbetrieb (§ 4 Abs. 5 KStG) ist. - BVerwG, 11.09.2014 - 9 B 22.14
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Dritten durch die Gemeinde i.R.d. …
Abgesehen davon, dass die Beschwerde keine entscheidungserhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts formuliert, übersieht sie, dass sich die von ihr zitierten Entscheidungen (FG Bbg, Urteil vom 19. März 1997 - 1 K 1491/95 U - EFG 997, 835; BFH, Urteil vom 8. Januar 1998 - V R 32/97 - BFHE 185, 283) nicht mit der Frage befassen, ob und zu welchem Zeitpunkt kommunale Anlagen auf dem Gebiet der früheren DDR entstanden sind, sondern vielmehr damit, dass die Abwasserentsorgung durch juristische Personen des öffentlichen Rechts seit jeher als Ausübung öffentlicher Gewalt beurteilt wird, wie dies Voraussetzung für einen so genannten Hoheitsbetrieb (§ 4 Abs. 5 KStG) ist.
- FG Brandenburg, 15.04.2002 - 1 K 2642/99
Abwasserbeseitigung durch brandenburgischen Abwasserzweckverband kein Betrieb …
Die Abwasserbeseitigung und Abwasserbehandlung war nach den Voraussetzungen, die im Land Brandenburg in den Streitjahren 1991, 1992 und 1993 zu berücksichtigen waren, juristischen Personen des öffentlichen Rechts vorbehalten (vgl. dazu ausführlich Urteil des erkennenden Senats vom 19.03.1997 1 K 1491/95, EFG 1997, 835;… Urteil des BFH vom 08.01.1998 V R 32/97, aaO, 412).Vgl. dazu Senatsurteil vom 19.03.1997 1 K 1491/95, EFG 1997, 835).
- FG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 K 457/95
Eingliederung in den Unternehmensbereich als Voraussetzung der wirtschaftlichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Rheinland-Pfalz, 12.02.1998 - 6 K 1490/97
Gründung der Abwasser GmbH als Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten ; …
Gleichwohl ist die Beseitigung von Abwasser und der damit in engem Zusammenhang stehende Bau von Abwasseranlagen kein Betrieb gewerblicher Art im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG , weil es sich weiterhin um eine hoheitliche Tätigkeit im Sinne des § 4 Abs. 5 KStG handelt (FG Brandenburg, Urteil vom 19. März 1997 1 K 1491/95, EFG 1997, 835).
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