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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 20.08.1997 - 10 K 1177/97 Kg   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5814
FG Düsseldorf, 20.08.1997 - 10 K 1177/97 Kg (https://dejure.org/1997,5814)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.08.1997 - 10 K 1177/97 Kg (https://dejure.org/1997,5814)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. August 1997 - 10 K 1177/97 Kg (https://dejure.org/1997,5814)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld nach Abschluß eines Ausbildungsabschnitts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf einkommensteuerliches Kindergeld im Falle des Vorliegens einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit bei gleichzeitig vorliegender Ausbildungswilligkeit; Voraussetzungen für einen Anspruch auf einkommensteuerliches Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 105
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.08.1997 - 10 K 1177/97
    bb) Des weiteren ist zu berücksichtigen, daß der Gesetzgeber mit der Einführung des Familienleistungsausgleichs (§ 31 EStG ) durch das Jahressteuergesetz 1996 der Aufforderung des Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86 (BStBl II 1990, 653, 657 ff), das Existenzminimum des Kindes von der Besteuerung freizustellen, nachkommen wollte.
  • BSG, 04.05.1965 - 1 RA 214/62

    Wegfall der Waisenrente wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.08.1997 - 10 K 1177/97
    Dazu hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits im Urteil vom 4. Mai 1965 11/1 RA 214/62 (…Sozialrecht - SozR - RVO § 1267 Nr. 16) ausgeführt, überall dort, wo nach der Art der Erkrankung damit gerechnet werden könne, daß das Kind die begonnene Ausbildung fortsetzen werde, müsse das Ausbildungsverhältnis nicht als abgebrochen, sondern lediglich als unterbrochen und das Kind als noch in der Berufsausbildung befindlich angesehen werden.
  • FG Düsseldorf, 26.04.2019 - 7 K 1093/18

    Kindergeld: Ausbildungswilligkeit des Kindes kann durch eine nachträgliche …

    Eine Ausbildungswilligkeit kann auch dann vorliegen, wenn das Kind infolge einer Erkrankung daran gehindert ist, sich um eine Berufsausbildung zu bemühen (FG Düsseldorf, Urteil vom 20.8.1997, 10 K 1177/97 Kg, EFG 1998, 105).
  • FG Brandenburg, 25.03.2003 - 6 K 1630/02

    Kein Kindergeld bei nur zwei Bewerbungen und ohne Rückmeldung der arbeitslosen …

    Neben dem objektiv erkennbaren Fehlen eines Ausbildungsplatzes ist nach allgemeiner Auffassung (…vgl. Kirchhof, Kommentar zum EStG , 2. Aufl. 2001 § 32 Rdnr. 13; Berlebach, Kommentar zum Familienleistungsausgleich § 32 EStG Randnummer 79 und Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 20.August 1997, !0 K 1177/97 Kg Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 105 jeweils mit weiteren Nachweisen) erforderlich, dass das Kind ausbildungswillig ist.

    Soweit das Finanzgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 20. August 1997, 10 K 1177/97 Kg a.a.O. bei einem erkrankten Kind, ausnahmsweise auf das Erfordernis des ernsthaften Bemühens, einen Ausbildungsplatz zu finden, verzichtet hat, ist ein solcher Ausnahmefall vorliegend nicht gegeben.

  • FG Köln, 05.12.2001 - 15 K 5616/98

    Kindergeldanspruch nur bei Ausbildungswilligkeit

    Subjektiv ist jedenfalls erforderlich, dass das Kind ausbildungswillig ist, da die gesetzliche Regelung voraussetzt, dass das Kind "eine Berufsausbildung ... nicht beginnen kann" (FG Düsseldorf, Urteil vom 20. August 1997 10 K 1177/97 Kg, EFG 1998, 105 m.w.N.).

    Diese Auffassung wird vom Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht (Urteil vom 4. Dezember 1997 III 20/97, EFG 1998, 477) und von weiten Teilen der Literatur geteilt (vergl. Nachweise im Urteil des Finanzgerichts - FG - Düsseldorf vom 20. August 1997, a.a.O. und Greite in Korn, § 32 EStG, Rz. 50 f.).

  • FG Hamburg, 22.11.2001 - I 245/99

    Verhinderung der Bemühungen um einen Ausbildungsplatz infolge Erkrankung des …

    Ausbildungswilligkeit erfordert in subjektiver Hinsicht, dass es dem betreffenden Kind trotz ernsthafter Bemühungen nicht gelungen ist, einen bestimmten Ausbildungsplatz zu erlangen, wobei das ernsthafte Bemühen aufgrund der jeweiligen Umstände glaubhaft sein muss (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.08.1997 10 K 1177/97 Kg, EFG 1998, 105 ).

    Wenn ein Kind durch Erkrankung daran gehindert ist, einen Ausbildungsplatz zu erhalten, ist das Kindergeld dennoch zu berücksichtigen, wenn es weiterhin ausbildungswillig ist und damit zu rechnen ist, dass es eine Ausbildung noch aufnehmen kann (vgl. Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.08.1997 a.a.O.).

  • FG Hamburg, 25.09.2019 - 1 K 66/19

    Kindergeld für ein volljähriges erkranktes Kind

    Rn. 16 Dabei geht der Senat unter Berücksichtigung der Zwecksetzung der Vorschrift davon aus, dass auch ein Kind, das ausbildungswillig ist, aber aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht in der Lage, sich um einen Ausbildungsplatz zu bemühen, ebenso zu behandeln ist, wie ein Kind, das sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht, einen solchen aber nicht findet und deshalb nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen ist (vgl. dazu ausführlich FG Hamburg, Urteil vom 31. Juli 2018, 6 K 192/17, juris; FG Düsseldorf, Urteile vom 26. April 2019, 7 K 1093/18 Kg, juris und vom 20. August 1997, 10 K 1177/97 Kg).
  • FG Düsseldorf, 30.11.1998 - 14 K 9066/97

    Sprachschulbesuch im Ausland als Berufsausbildung

    Die Suche nach einem Ausbildungsplatz muß erfolglos verlaufen sein (…Kanzler, a.a.O., § 32 Rn 104;… Ramisch in: Littmann/ Bitz/ Hellwig, EStG § 32 Rn 96;… Nissen in: Hartmann/ Böttcher / Nissen/ Bordewin, EStG § 32 Rn 73;… Fitsch in: Lademann/ Söffing/ Brockhoff, EStG § 32 Rn 63; vgl. auch FG Düsseldorf, Urteil vom 20. August 1997 10 K 1177/97 Kg, EFG 1998, S. 105).
  • FG Köln, 10.05.2005 - 1 K 1488/04

    Anspruchsvoraussetzung für Kindergeldanspruch

    Rn. 27 Vgl. Urteil des Finanzgerichts Köln 15 K 5616/98 vom 5.12.2001, EFG 2002, 412, Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf 10 K 1177/97 KG vom 20. August 1997, jeweils m.w.N.
  • FG Sachsen-Anhalt, 09.12.2002 - 5 K 190/02

    Kindergeldanspruch für ein Kind, das arbeitslos i.S. des Dritten Buches …

    Wenn es in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG heißt, dass ein Kind "eine Berufsaubildung ... beginnen oder fortsetzen kann", impliziert das vorhandenen Ausbildungswillen (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 20. August 1997, 10 K 1177/97 Kg, m. w. N.).
  • FG Sachsen, 09.12.2002 - 5 K 190/02

    Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Arbeitslosigkeit der Tochter; Abbruch der …

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  • FG Rheinland-Pfalz, 09.07.2002 - 2 K 3052/01

    Rückforderung von Kindergeld wegen Abbruchs der Schulausbildung

    Im Hinblick auf die mit § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c EStG beabsichtigte Gleichstellung von Kindern mit und ohne Ausbildungsplatz sowie auf die Ausgleichsfunktion des seit 1996 geltenden Kindergeldrechts bezüglich der eingeschränkten Leistungsfähigkeit von Steuerpflichtigen mit Kindern hat es das FG Düsseldorf (Urteil vom 20. August 1997 10 K 1177/97 Kg, EFG 1998, S. 105) aber für geboten gehalten, auch für ein ausbildungswilliges Kind, das sich nach Beendigung der Schulausbildung wegen eines anstehenden Operationstermins nicht weiter um einen Ausbildungsplatz bemüht hat, Kindergeld zu gewähren.
  • FG Berlin, 08.07.1999 - 7 K 7128/98

    Ausbildung zur Flugbegleiterin als Berufsausbildung

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