Rechtsprechung
| FG Mecklenburg-Vorpommern, 03.06.1998 - 1 K 212/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer; Bemessung der Steuer nach dem Wert der Gegenleistung; Rechtfertigung eines positiven Kaufpreises aufgrund der günstigen Möglichkeiten für den Abriss eines Gebäudes; Vereinbarung eines symbolischen oder ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1998, 1352
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 06.12.1989 - II R 95/86
Wert der Gegenleistung beim Erwerb eines Grundstücks "zum Buchwert"
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 07.12.1994 - II R 9/92
Bemessungsgrundlage bei symbolischem Grundstückskaufpreis von 1,- DM
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Hamburg, 29.12.2008 - 3 K 128/08
Grunderwerbsteuer: Gebäudesanierung und Einbringung in eigene Stiftung keine …
Unter den genannten Umständen stellen Grundbesitzwert oder Verkehrswert keine Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 2 GrEStG dar (…vgl. insges. BFH vom 12. Juli 2006 II R 65/04, UVR 2006, 354, BFH/NV 2006, 2128 m.w.N., i.V.m. Sachverhalt Vorinstanz Thüringer FG vom 16. Juni 2004 I 1401/01, EFG 2005, 63, [...]; FG Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Juni 1998 1 K 212/96, EFG 1998, 1352).Keine sonstige geldwerte Gegenleistung folgt aus den bei Verkauf und Kaufpreisbemessung (oben I 5) verfolgten politischen Zielsetzungen einer Gebietskörperschaft bei der Grundstücksveräußerung einschließlich der angestrebten Rechtsnatur oder Zwecksetzung der Erwerberseite (vgl. BFH vom 14. Februar 1990 II B 158/89, BFHE 159, 373, BStBl II 1990, 391; Pahlke in Pahlke/Franz, GrEStG, 3. A., § 9 Rd. 8 m.w.N.) oder aus dem Übergang der wirtschaftlichen Chancen und Risiken eines verlustbringenden oder nicht gewinnträchtigen Objekts auf den Erwerber und aus seiner Verpflichtung zur Arbeitnehmerbeschäftigung (BFH vom 7. Dezember 1994 II R 9/92, BFHE 176, 456, BStBl II 1995, 268; FG Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Juni 1998 1 K 212/96, EFG 1998, 1352; Pahlke in Pahlke/Franz, GrEStG, 3. A., § 8 Rd. 5, § 9 Rd. 8).
Die Verpflichtung stellt aber keine dem Vermögen des Verkäufers zugewendete Gegenleistung dar (FG Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Juni 1998 1 K 212/96, EFG 1998, 1352), auch nicht bei einer den Veräußerer freistellenden Übernahme von einer bereits vorher auf dessen Seite bestehenden Verpflichtung (BFH vom 16. Januar 2002 II R 16/00, BFHE 197, 308, BStBl II 2002, 431).
Ob das so bezweckte und vertraglich abgesicherte Nutzungskonzept mit den gegenüber Dritten einzugehenden Rechtsbeziehungen Gewinne, Verluste oder nur Kostendeckung erwarten lässt, betrifft - wie im Streitfall - ebenfalls keine geldwerte Gegenleistung gegenüber der Veräußererseite, auch wenn es sich um eine Geschäftsgrundlage der Veräußerung handelt und die Umstände den Ertragswert für die Käuferseite beeinflussen und daher bei der Kaufpreisbemessung berücksichtigt wurden (vgl. oben I 5, II 5; BFH vom 7. Dezember 1994 II R 9/92, BFHE 176, 456, BStBl II 1995, 268; FG Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Juni 1998 1 K 212/96, EFG 1998, 1352).
- BFH, 05.01.2007 - II B 31/06
NZB: Verfahrensmangel
a) Das FG ist nicht von der BFH-Rechtsprechung (Urteile vom 7. Dezember 1994 II R 9/92, BFHE 176, 456, BStBl II 1995, 268, …und vom 6. Dezember 1995 II R 46/93, BFH/NV 1996, 578) und den vom Kläger bezeichneten Urteilen des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Juni 1998 1 K 212/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 1352), des FG Brandenburg vom 16. Dezember 2003 3 K 272/02 (EFG 2004, 632) und des FG Thüringen vom 16. Juni 2004 I 1278/01 (EFG 2005, 890) abgewichen.b) Eine Divergenz der Vorentscheidung zu dem Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern in EFG 1998, 1352 liegt auch insoweit nicht vor, als das FG die Einlassung des Klägers, das aufstehende Gebäude sei so baufällig gewesen, dass die Abrisskosten höher gewesen wären als der Bodenwert des Grundstücks, mangels einer vom Kläger übernommenen Abrissverpflichtung als unerheblich angesehen hat.
aa) Sollte die Vorentscheidung dahin zu verstehen sein, dass die Abrisskosten mangels einer vom Kläger übernommenen Abrissverpflichtung nicht als (sonstige) Gegenleistung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG erfasst werden können, so läge eine Divergenz bereits deshalb nicht vor, weil dieser Rechtssatz mit dem des Urteils des FG Mecklenburg-Vorpommern in EFG 1998, 1352 vollständig in Einklang steht.
Das Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern in EFG 1998, 1352 betraf einen Sachverhalt, in dem die Grundstücksveräußerin wegen hoher Abrisskosten zunächst einen negativen Verkehrswert des Grundstücks errechnet und die Vertragsbeteiligten sodann einen Kaufpreis von 1 DM ernsthaft vereinbart hatten.
- FG Thüringen, 16.06.2004 - I 1401/01
Grunderwerbsteuer bei symbolischem Kaufpreis von 1 DM; Ausschluss einer Schenkung …
Die Klägerin wies weiterhin darauf hin, dass auch nach dem Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Juni 1998 (Aktenzeichen 1 K 212/96, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 1352) in einer Gegenleistung von 1 DM kein symbolischer Kaufpreis im Sinne der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) zu sehen sei, wenn der Verkehrswert des Grundstucks negativ sei.Der Senat teilt nicht die Auffassung, die in dem von der Klägerin herangezogen Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Juni 1998 1 K 212/96 (…a.a.O.) vertreten wird, dass ein Kaufpreis von 1 DM als Gegenleistung angesetzt werden könne (zustimmend aber Hofmann, GrEStG , 7 Aufl., § 8 Rdnr 30, und Pahlke in Pahlke/Franz, GrEStG , 2 Aufl., § 8 Rz 4).
- FG Brandenburg, 04.07.2006 - 3 K 1276/03
Erwerb eines Grundstücks mit hohem Sachwert für 1 DM lediglich "symbolischer …
Entsprechend dem Urteil des Finanzgerichts - FG - Mecklenburg-Vorpommern vom 03.06.1998 (Az.: 1 K 212/96, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 1352) sei unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts zu ermitteln, ob der Betrag von 1,- DM ernsthaft gewollt sei und ob es sich nicht lediglich um eine willkürliche oder "symbolische" Gegenleistung handele, die zum Wert des Grundstücks nicht in Relation gebracht werden könne.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".