Rechtsprechung
| FG Köln, 25.06.1997 - 11 K 7468/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 25.06.1997 - 11 K 7468/94
- BFH, 24.03.1999 - I R 124/97
Papierfundstellen
- EFG 1998, 230
Wird zitiert von ... (2)
- FG Köln, 06.02.2002 - 11 K 3900/99
Festsetzung israelitischer Kultussteuer als besonderer Kirchensteuer neben der …
Rn. 12 Mit Urteil des Senats vom 25.Juni 1997 - 11 K 7468/94 - wurde der Kirchensteuerfestsetzungsbescheid zu Gunsten der Klägerin und der Rechtsnachfolgerinnen ihres verstorbenen Ehemannes aufgehoben (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 230).Rn. 13 Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts und der Entscheidungsgründe wird auf das Urteil vom 25. Juni 1997 - 11 K 7468/94 - Bezug genommen.
Rn. 14 Auf die Revision der beklagten Synagogengemeinde hob der Bundesfinanzhof (BFH) das Urteil vom 25. Juni 1997 11 K 7468/94 auf und wies die Sache an das Finanzgericht zurück.
Auch die erneute Überprüfung des Streitfalles im II. Rechtszug aufgrund der Zurückverweisung durch BFH-Urteil vom 24.03.1999 I R 124/97 (BStBl II 1999, 499) hat dem erkennenden Senat keine Veranlassung gegeben, von seinem erstinanzlichen Urteil vom 25.06.1997 11 K 7468/94 (EFG 1998, 230) im Ergebnis abzuweichen.
Allerdings ist, wie der erkennende Senat in seinen erstinanzlichen Urteil (vom 25.06.1997 11 K 7468/94, Bl. 14, 15) festgestellt hat, dem erklärten Glaubensbekenntnis grundsätzlich keine Rückwirkung beizulegen.
Rn. 50 Da gemäß der durch Art. 4 Abs. 1 GG gewährleisteten Glaubens- und Bekenntnisfreiheit eine Zwangsmitgliedschaft verboten ist, (vgl. hierzu das erstinanzliche Senatsurteil in EFG 1998, 230 sowie das hierzu ergangene BFH-Urteil in BStBl II 1999, 499) muß sich der Wille, einer Religionsgemeinschaft angehören zu wollen, dem gemäß in einem positiven Bekenntnis (hier) zum jüdischen Glauben manifestieren.
Rn. 61 Da mit dem fehlenden Nachweis der Beschneidung zugleich auch der Nachweis eines Bekenntnisses des verstorbenen Ehemannes der Klägerin zum jüdischen Glauben nicht gelungen ist, geht dies zu Lasten der Beklagten, die insoweit die Feststellungslast trägt (vgl. erstinanzliches Senatsurteil vom 25.06.1997 11 K 7468/94, insoweit auch bestätigt durch BFH in BStBl II 1999, 499, 502).
Ein Bekenntnis aus der sog. "Mitgliedsanmeldung" vom 11.06.1992 bzw. vom 10.03.1993 kann weder für die Klägerin noch für ihren verstorbenen Ehemann auf das Streitjahr zurückbezogen werden (vgl. Senatsurteil vom 25.06.1997 11 K 7468/94, 14/15).
- FG Köln, 25.06.1997 - 11 K 4849/95
Festsetzung der Kirchensteuer (KiSt, hier: israelitischer Kultussteuer); Hemmung …
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