Rechtsprechung
| FG Sachsen, 06.05.1999 - 2 K 72/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KStG § 8 Abs. 3
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufwendungen für ein Gutachten über den Unternehmenswert als Gewinnausschüttung an die Muttergesellschaft; Untersuchungen über den Substanzwert und den Ertragswert des Unternehmens als Gegenstand des Gutachtens; Auswirkungen der verdeckten Gewinnausschüttungen auf das ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 06.05.1999 - 2 K 72/98
- BFH, 17.05.2000 - I R 79/99
Papierfundstellen
- EFG 1999, 1201
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BFH, 13.08.1997 - I R 12/97
Tatsächliche Verständigung über Geschäftsführervergütung
Auszug aus FG Sachsen, 06.05.1999 - 2 K 72/98
Entgegen der Auffassung des Finanzamtes wird die betrieblicheVeranlassung des Aufwandes für das Gutachten nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Kostenübernahme - ähnlich wie bei Gründungskosten einer Kapitalgesellschaft - nicht in der Satzung der Klägerin verankert war (vgl. zur Frage der Gründungskosten BFH-Urteil vom 11.10.1989 I R 12/97, BStBl. II 1990, S. 89).daß § 26 Abs. 2 AktG dies vorschreibt, wie sich aus dem BFH-Urteil vom 11.10.1989 (aaO. unter II 4 a) ergibt.
- BFH, 22.02.1989 - I R 44/85
Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt in der bei der Gesellschaft eingetretenen …
Auszug aus FG Sachsen, 06.05.1999 - 2 K 72/98
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes - BFH - ist eine verdeckte Gewinnausschüttung, bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und nicht im Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. BFH-Urteil vom 22. Februar 1989 I R 44/85,BStBl. II 1989 S. 475 und zB. BFH-Urteil vom 19. Februar 1999 I R 105-107/97, BStBl II 1999, S. 321). - BFH, 19.02.1999 - I R 105/97
VGA: Umsatztantieme - Reisekostenerstattung
Auszug aus FG Sachsen, 06.05.1999 - 2 K 72/98
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes - BFH - ist eine verdeckte Gewinnausschüttung, bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und nicht im Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. BFH-Urteil vom 22. Februar 1989 I R 44/85,BStBl. II 1989 S. 475 und zB. BFH-Urteil vom 19. Februar 1999 I R 105-107/97, BStBl II 1999, S. 321).
- BFH, 11.10.1989 - I R 12/87
Übernahme von eigenen Gründungskosten durch eine Kapitalgesellschaft als andere …
Auszug aus FG Sachsen, 06.05.1999 - 2 K 72/98
Entgegen der Auffassung des Finanzamtes wird die betrieblicheVeranlassung des Aufwandes für das Gutachten nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Kostenübernahme - ähnlich wie bei Gründungskosten einer Kapitalgesellschaft - nicht in der Satzung der Klägerin verankert war (vgl. zur Frage der Gründungskosten BFH-Urteil vom 11.10.1989 I R 12/97, BStBl. II 1990, S. 89). - BFH, 10.07.1974 - I R 205/72
GmbH - Sondervergütungen - Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer - …
Auszug aus FG Sachsen, 06.05.1999 - 2 K 72/98
In solchen Fällen muß der Gesellschafter nämlich mit der Gesellschaft von vornherein klären, ob er für seine Leistung einen schuldrechtlichen oder einen gesellschaftsrechtlichen Ausgleich (als Ertrag der Beteiligung oder Erhöhung des Wertes der Beteiligung) erhält (vgl. BFH-Urteil vom 10.7.1974 I R 205/72, BStBl II 1974, 719 , Döllerer, aaO., S. 104). - BFH, 25.11.1976 - IV R 38/73
GmbH & Co. KG - Gewinnverteilungsabrede - Änderung - Erhöhung der Gewinnanteile …
- BFH, 17.05.2000 - I R 79/99
VGA bei Gutachten zur Unternehmensbewertung
Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 1201 abgedruckt. - FG Sachsen, 21.10.2002 - 2 V 389/02
Aussetzung der Vollziehung ganz oder teilweise wegen ernstlicher Zweifel an der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Sachsen-Anhalt, 21.10.2002 - 2 V 389/02
Übertragung des Mandantenstammes als verdeckte Gewinnausschüttung; …
Eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. SächsFG, EFG 1999, 1201 ) Im Falle eines Wettbewerbes zwischen der Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn die Kapitalgesellschaft eigene konkrete Geschäftschancen ihren Gesellschaftern unentgeltlich zur Nutzung überlässt (vgl. BFH, BFHE 182, 190 insoweit abweichend von der Rechtsauffassung in den Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Februar 1992 IV B 7 -S 2742- 6/92 (BStBl I 1992, 137)).
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