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Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 19.08.1999 - 4 K 2234/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15464
FG Rheinland-Pfalz, 19.08.1999 - 4 K 2234/97 (https://dejure.org/1999,15464)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.08.1999 - 4 K 2234/97 (https://dejure.org/1999,15464)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. August 1999 - 4 K 2234/97 (https://dejure.org/1999,15464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebäude: Abbruchkosten/Restbuchwert Werbungskosten?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 1275
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.10.1996 - IX R 2/93

    Müssen bei einem in Teilabbruchabsicht erworbenen Gebäude wegen unerwartet …

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.08.1999 - 4 K 2234/97
    Voraussetzung für einen solchen Werbungskostenabzug ist nach der Rechtsprechung freilich, dass der Steuerpflichtige das alte Gebäude in der Absicht erworben hat, es zur Einkünfteerzielung zu nutzen (vgl. BFH-Urteile vom 20. April 1993 - IX R 122/88 -, BStBl II 1993, 504 ; vom 10. Mai 1994 - IX R 26/89 -, BStBl II 1994, 902 ; vom 15. Oktober 1996 - IX R 2/93 -, BStBl II 1997, 325 ) .

    Ebenso wie der Abbruch eines Gebäudes innerhalb von 3 Jahren nach dessen Anschaffung den Beweis des ersten Anscheins für einen Erwerb in Abbruchabsicht begründet (vgl. BFH, BStBl II 1994, 602; BStBl II 1997, 325 ) , muss dem Steuerpflichtigen umgekehrt ein ähnlicher Zeitraum zugebilligt werden, um seine Dispositionsentscheidung zu treffen und umzusetzen, wenn die bisherige, langjährige Vermietung endet, die Vermietung zu den bisherigen Zwecken nicht mehr fortgesetzt werden kann oder soll und der Abbruch der alten Bausubstanz sowie die Errichtung eines Neubaus zur Vermietung in Betracht kommt.

  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines …

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.08.1999 - 4 K 2234/97
    Auch die Abbruchkosten selbst sind dann als Werbungskosten abziehbar (BFH-Urteil vom 06. Dezember 1995 - X R 116/91 -, BStBl II 1996, 357; grundlegend Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Juni 1978 - GrS 1/77 -, BStBl II 1978, 620 ) .

    Erforderlich ist nach den Ausführungen des Großen Senats (BStBl II 1978, 620, 624 unter II. 1. a) nicht, dass an die Stelle des abgebrochenen Gebäudes ein dem gleichen Zweck gewidmeter Neubau tritt.

  • BFH, 06.12.1995 - X R 116/91

    Abbruchkosten eines geerbten Hauses sowie dessen Restwert sind keine Vorkosten i. …

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.08.1999 - 4 K 2234/97
    Auch die Abbruchkosten selbst sind dann als Werbungskosten abziehbar (BFH-Urteil vom 06. Dezember 1995 - X R 116/91 -, BStBl II 1996, 357; grundlegend Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Juni 1978 - GrS 1/77 -, BStBl II 1978, 620 ) .

    Der unmittelbare Zusammenhang besteht dann vielmehr zwischen dem später beabsichtigten Neubau und dessen Nutzung, so dass die Abbruchkosten und der Restwert dessen Herstellungskosten zuzurechnen sind (vgl. auch BFH, BStBl II 1996, 358 ) .

  • BFH, 20.04.1993 - IX R 122/88

    Keine AfaA und Werbungskosten für anteiligen Restwert und Abbruchkosten eines in …

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.08.1999 - 4 K 2234/97
    Voraussetzung für einen solchen Werbungskostenabzug ist nach der Rechtsprechung freilich, dass der Steuerpflichtige das alte Gebäude in der Absicht erworben hat, es zur Einkünfteerzielung zu nutzen (vgl. BFH-Urteile vom 20. April 1993 - IX R 122/88 -, BStBl II 1993, 504 ; vom 10. Mai 1994 - IX R 26/89 -, BStBl II 1994, 902 ; vom 15. Oktober 1996 - IX R 2/93 -, BStBl II 1997, 325 ) .

    Wird hingegen ein beim Erwerb technisch und wirtschaftlich noch nicht verbrauchtes Gebäude bereits mit Abbruchabsicht angeschafft, gehören die Anschaffungskosten und die Abbruchkosten zu den Herstellungskosten des neuen Gebäudes (vgl. BFH BStBl II 1993, 504 ) .

  • BFH, 06.03.1979 - VIII R 110/74

    Keine AfaA nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG, wenn ein zum Privatvermögen gehörendes, …

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.08.1999 - 4 K 2234/97
    Hinreichend ist, dass ein innerer wirtschaftlicher Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dadurch gewährt bleibt, dass anstelle des abgerissenen Hauses ein anderes der Einkünfteerzielung dienendes tritt (BFH-Urteil vom 06. März 1979 - VIII R 110/74 -, BStBl II 1979, 551 ) .
  • BFH, 10.05.1994 - IX R 26/89

    Steuerfestsetzung - Nachprüfung - Umbau - AfA - Erwerb

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.08.1999 - 4 K 2234/97
    Voraussetzung für einen solchen Werbungskostenabzug ist nach der Rechtsprechung freilich, dass der Steuerpflichtige das alte Gebäude in der Absicht erworben hat, es zur Einkünfteerzielung zu nutzen (vgl. BFH-Urteile vom 20. April 1993 - IX R 122/88 -, BStBl II 1993, 504 ; vom 10. Mai 1994 - IX R 26/89 -, BStBl II 1994, 902 ; vom 15. Oktober 1996 - IX R 2/93 -, BStBl II 1997, 325 ) .
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