Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   FG München, 07.12.1999 - 2 K 2274/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11875
FG München, 07.12.1999 - 2 K 2274/95 (https://dejure.org/1999,11875)
FG München, Entscheidung vom 07.12.1999 - 2 K 2274/95 (https://dejure.org/1999,11875)
FG München, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 2 K 2274/95 (https://dejure.org/1999,11875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,11875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuwendungen an eine Unterstützungskasse gemäß § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c Einkommensteuergesetz können gemäß § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c Satz 4 Einkommensteuergesetz nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Ansprüche aus der Versicherung der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ges. und einh. Festst. d. Eink. aus Gewerbebetrieb 1992

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen für Zuwendungen an eine Unterstützungskasse ; Verzinsliche Vorauszahlungen einer Lebensversicherung als Darlehen; Summe aus dem Deckungskapital und dem Anspruch aus der Rückdeckungsversicherung als höchst zulässiges ...

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 417
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.12.1973 - VI R 339/70

    "Vorauszahlungsbeiträge" für eine zur Leistung der Einmalprämie einer …

    Auszug aus FG München, 07.12.1999 - 2 K 2274/95
    Auch der BFH gehe in seinen Urteilen vom 29. April 1966 (VI 252/64, BStBl III 1966, 421) und vom 19. Dezember 1973 (VI R 339/70. BStBl II 1974, 237 ) bei verzinslichen Vorauszahlungen auf die Versicherungsleistungen von Darlehensverhältnissen aus.

    Bei der Vorauszahlung des Versicherers auf die Versicherungssumme handelt es sich um ein Darlehen, weil die Tilgung durch tatsächliche Zahlung des Versicherungsnehmers oder durch Aufrechnung des Versicherers vorgesehen ist (vgl. BFH-Urteile vom 19. Dezember 1973 VI R 339/70, BStBl II 1974, 237 , vom 29. April 1966 VI 252/64. BStBl III 1966, 421).

    Damit war die Tilgung der Vorauszahlung durch Aufrechnung der AG mit einer Leistung aus der Versicherung vorgesehen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Dezember 1973 VI R 339/70, BStBl II 1974, 237 ), so daß die (künftigen) Versicherungsmittel die Rückzahlung der erhaltenen Vorauszahlungen sicherten.

  • BFH, 29.04.1966 - VI 252/64
    Auszug aus FG München, 07.12.1999 - 2 K 2274/95
    Auch der BFH gehe in seinen Urteilen vom 29. April 1966 (VI 252/64, BStBl III 1966, 421) und vom 19. Dezember 1973 (VI R 339/70. BStBl II 1974, 237 ) bei verzinslichen Vorauszahlungen auf die Versicherungsleistungen von Darlehensverhältnissen aus.

    Bei der Vorauszahlung des Versicherers auf die Versicherungssumme handelt es sich um ein Darlehen, weil die Tilgung durch tatsächliche Zahlung des Versicherungsnehmers oder durch Aufrechnung des Versicherers vorgesehen ist (vgl. BFH-Urteile vom 19. Dezember 1973 VI R 339/70, BStBl II 1974, 237 , vom 29. April 1966 VI 252/64. BStBl III 1966, 421).

  • BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und …

    Auszug aus FG München, 07.12.1999 - 2 K 2274/95
    Sie fordert die von den spezifischen Regelungszielen einer steuerrechtlichen Regelung und deren eigengesetzlicher Terminologie auszurichtende steuerrechtliche Beurteilung, ob der bewirkte wirtschaftliche Erfolg einen Steuertatbestand erfüllt (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Dezember 1991 - 2 BvR 72/90, BStBl II 1992, 212 ).
  • BFH, 07.07.1983 - VII R 43/80

    Verteilung der Beweislast - Feststellungslast

    Auszug aus FG München, 07.12.1999 - 2 K 2274/95
    Es entspricht den im Steuerrecht geltenden Regeln der Feststellungslast (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 1983 VII R 43/80, BStBl II 1983, 760 ), daß das Trägerunternehmen die steuermindernden Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug von Zuwendungen an eine Unterstützungskasse bzw. für eine steuermindernde Rückstellungsbildung nachzuweisen hat.
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 25/85

    Klagebefugnis - Personengesellschaft - Übergang auf Rechtsnachfolger - …

    Auszug aus FG München, 07.12.1999 - 2 K 2274/95
    Eine Beiladung der GmbH ist ebenfalls unterblieben, weil mit der Vollbeendigung der KG deren Klagebefugnis nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO erloschen und nicht auf die GmbH als Rechtsnachfolger übergegangen ist (vgl. BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 25/85, BStBl II 1986, 520 ).
  • FG Düsseldorf, 20.01.1998 - 6 K 17/94

    Berücksichtigung einer Gewinnminderung im Hinblick auf Einzahlungen in ein …

    Auszug aus FG München, 07.12.1999 - 2 K 2274/95
    Dieses Wahlrecht ermöglicht es dem Trägerunternehmen, die Entscheidung, ob und in welchem Umfang der Unterstützungskasse Mittel für das abgelaufene Wirtschaftsjahr zur Verfügung gestellt werden sollen, auf einen Zeitpunkt nach Feststellung des (ohne diese Zuwendung) erzielten (vorläufigen) Jahresüberschusses zu verschieben, so daß die Zuwendungen der Höhe nach an die Ertragslage der Trägerunternehmen angepaßt werden können (…vgl. Gosch in Kirchhof/Söhn, EStG , § 4 d Rz. C 14; rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 20. Januar 1998 6 K 17/94. DATEV-Dokumentennr: 0145691).
  • BFH, 28.02.2002 - IV R 26/00

    Betriebliche Altersversorgung - Zuwendungen an Unterstützungskasse als …

    Einer Beleihung steht die Inanspruchnahme von Vorauszahlungen etwa im Wege eines Policendarlehens gleich (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Dezember 1973 VI R 339/70, BFHE 111, 305, BStBl II 1974, 237; FG Köln, Urteil vom 10. November 1999 13 K 2306/98, EFG 2000, 415, rkr.; FG München, Urteil vom 7. Dezember 1999 2 K 2274/95, EFG 2000, 417, rkr.;… Gosch in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 4d Rdnr. B 224;… ders. in Kirchhof, Kompaktkommentar zum Einkommensteuergesetz, § 4d Rn. 30;… Höfer, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, Bd. II, 3. Aufl., Stand August 2001, Rdnr. 1095;… ders. in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 4d EStG Rn. 84;… Schmidt/Seeger, Einkommensteuergesetz, 20. Aufl. 2001, § 4d Rz. 15; a.A. Hieb in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 4d EStG Anm. 125; Hoffmeister, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1995, 464, 465).

    Folglich besteht keine Möglichkeit, durch anderweitige Sicherstellung der Versorgungsansprüche die Schädlichkeit der Darlehensaufnahme bzw. gleichbedeutend der Inanspruchnahme von Vorauszahlungen zu verhindern (gl.A. FG München in EFG 2000, 417;… Gosch, a.a.O., Rdnr. B 224).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht FG München
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht