Rechtsprechung
| FG Brandenburg, 02.03.2000 - 4 K 805/99 E |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einkommensteuer 1996
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbrauch des Wahlrechts auf Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen; Steuerermäßigung aufgrund von Abschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verbrauch des Wahlrechts auf Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2000, 630
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BFH, 31.10.1991 - X R 9/91
Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 2 EStG bei Nutzung einer außerhalb des Ortes des …
Auszug aus FG Brandenburg, 02.03.2000 - 4 K 805/99
Maßgebend für die Auslegung einer Vorschrift ist der in ihr zum Ausdruck gekommene Zweck der Regelung, so wie er sich aus dem Gesetzeswortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den die Regelung hineingestellt ist (BFH Urteil vom 31.10.1991 X R 9/91, BStBl. II 1992, 241). - BFH, 25.02.1992 - IX R 41/91
Keine Rückgängigmachung der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen gem. § 7 b EStG
Auszug aus FG Brandenburg, 02.03.2000 - 4 K 805/99
Insoweit verweisen die Kläger auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25.02.1992 (BStBl. II 1992, 621). - BFH, 25.01.1995 - X R 191/93
Keine Ausnutzung von Abzugsbeträgen nach § 10 e Abs. 3 EStG, soweit sie bei …
Auszug aus FG Brandenburg, 02.03.2000 - 4 K 805/99
Andererseits ist es nicht zulässig, einen von mehreren nach den allgemeinen Regeln der Rechtsanwendung in Betracht kommenden Gesetzeszwecken außer Acht zu lassen und dadurch den Anwendungsbereich der nach ihrem Wortlaut weiter gefassten Norm einzuschränken (vgl. Urteil des BFH vom 25.01.1995 X R 191/93). - BFH, 13.02.1997 - IV R 59/95
Wahlrechtsausübung bei Sonderabschreibungen
Auszug aus FG Brandenburg, 02.03.2000 - 4 K 805/99
Er ist dann infolge der Bestandskraft des Bescheides an die getroffene Wahl gebunden (Urteil des BFH vom 13.02.1997 - IV R 59/95, BFH/NV 1997, 635). - FG Brandenburg, 21.06.1995 - 2 K 1176/94
Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer (EStG); Geltendmachung …
Auszug aus FG Brandenburg, 02.03.2000 - 4 K 805/99
Im Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 21.06.1995 ( EFG 1995, 999) sei der Sachverhalt nicht gleichgelagert.
- BFH, 04.11.2004 - III R 73/03
Keine von der bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung abweichende Ausübung …
Nach Eintritt der Bestandskraft der Steuerfestsetzung steht der Verbrauch der nach § 4 FöGbG eingeräumten Wahlrechte einer Änderung für diesen Veranlagungszeitraum entgegen, jedenfalls sofern sich die in Anspruch genommene Vergünstigung bei der Steuerfestsetzung ausgewirkt hat (vgl. dazu FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 2. März 2000 4 K 805/99 E, EFG 2000, 630, m.w.N.). - FG München, 23.07.2003 - 1 K 1615/02
Voraussetzungen für die nachträgliche Auflösung bzw. Bildung einer Ansparrücklage …
Wie der BFH zum vergleichbaren Wahlrecht nach § 7 b Abs. 5 EStG entschieden hat, erlaubt es die fortbestehende Bestandskraft eines ESt-Bescheids auch bei einer Steuerfestsetzung von Null DM nicht, ein einmal ausgeübtes Wahlrecht nachträglich unter Auswechslung von Besteuerungsgrundlagen zu ändern (BFH-Urteil vom 25.02.1992 IX R 41/91, BFHE 167, 369, BStBl II 1992, 621; ebenso FG München, Urteil vom 30.07.2002 1 K 1772/01, EFG 2002, 1510 , zur Rücklage gem. § 6 c EStG ; a. A. zu § 4 Fördergebietsgesetz FG Brandenburg, Urteil vom 02.03.2000 4 K 850/99, EFG 2000, 630 ). - FG München, 30.07.2002 - 1 K 1772/01
Rücklagenauflösung nach Bestandskraft eines Steuerbescheides bei abweichendem …
Wie der BFH zum vergleichbaren Wahlrecht nach § 7 b Abs. 5 EStG entschieden hat, erlaubt es die fortbestehende Bestandskraft eines Einkommensteuerbescheids auch bei einer Steuerfestsetzung von Null DM nicht, ein einmal ausgeübtes Wahlrecht nachträglich unter Auswechslung von Besteuerungsgrundlagen zu ändern (BFH-Urteil vom 25.02.1992 IX R 41/91, BFHE 167, 369, BStBl II 1992, 621; anders zu § 4 Fördergebietsgesetz FG Bdbg, Urteil vom 02.03.2000, EFG 2000, 630 ).
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