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Weitere Entscheidung unten: FG Köln, 17.05.2001

Rechtsprechung
   FG München, 27.04.2001 - 6 K 810/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16947
FG München, 27.04.2001 - 6 K 810/98 (https://dejure.org/2001,16947)
FG München, Entscheidung vom 27.04.2001 - 6 K 810/98 (https://dejure.org/2001,16947)
FG München, Entscheidung vom 27. April 2001 - 6 K 810/98 (https://dejure.org/2001,16947)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
    Umsatztantieme auch bei Maklertätigkeit in der Regel verdeckte Gewinnausschüttung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatztantieme bei Maklertätigkeit als verdeckte Gewinnausschüttung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatztantieme auch bei Maklertätigkeit in der Regel verdeckte Gewinnausschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2001, 2173
  • EFG 2001, 1235
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.02.1999 - I R 105/97

    VGA: Umsatztantieme - Reisekostenerstattung

    Auszug aus FG München, 27.04.2001 - 6 K 810/98
    b) Bei Umsatztantiemen für Gesellschafter-Geschäftsführer ist nach der Rechtsprechung des BFH (s. z. B. Urteil vom 19.2.1999 I R 105-107/97, BFHE 188, 61 , BStBl II 1999, 321, m.w.N.) im Allgemeinen von einer verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen, da eine Umsatzbeteiligung unter Vernachlässigung des eigenen Gewinnstrebens der Kapitalgesellschaft die Gefahr einer Gewinnabsaugung in sich birgt.

    Jedoch ist auch in derartigen Fällen eine zeitliche und betragsmäßige Begrenzung notwendig (BFH in BFHE 1888, 61, BStBl II 1999, 321).

  • BFH, 11.12.1991 - I R 49/90

    Zur Frage des Inhalts und des Zeitpunktes einer klaren und eindeutigen …

    Auszug aus FG München, 27.04.2001 - 6 K 810/98
    a) Eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes ( KStG ) ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung), die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11.12.1992 I R 49/90, BFHE 166, 545 , BStBl II 1992, 434).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte …

    Auszug aus FG München, 27.04.2001 - 6 K 810/98
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 16.3.1967 I 261/63, BFHE 88, 208, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 20.09.1995 - I R 130/94

    Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung

    Auszug aus FG München, 27.04.2001 - 6 K 810/98
    Jedenfalls ist auch dann, wenn wirtschaftliche Gründe für variable Gehaltsbestandteile sprechen, einer Gewinntantieme der Vorzug vor einer Umsatztantieme zu geben (s.a. BFH-Urteile vom 20.9.1995 I R 130/94, BFH/NV 1996, 508;… vom 9.9.1998 I R 104/97, BFH/NV 1999, 519 ).
  • BFH, 09.09.1998 - I R 104/97

    Spartenbezogene Umsatztantieme als verdeckte vGA

    Auszug aus FG München, 27.04.2001 - 6 K 810/98
    Jedenfalls ist auch dann, wenn wirtschaftliche Gründe für variable Gehaltsbestandteile sprechen, einer Gewinntantieme der Vorzug vor einer Umsatztantieme zu geben (…s.a. BFH-Urteile vom 20.9.1995 I R 130/94, BFH/NV 1996, 508; vom 9.9.1998 I R 104/97, BFH/NV 1999, 519 ).
  • FG Münster, 20.10.2004 - 10 K 5352/02

    Ermittlung der Höhe einer Überentnahme i.S.d. § 4 Abs. 4a EStG 2001

    Insofern irrten die Oberfinanzdirektionen Münster (Kurz-Info Ertragssteuern Nr. 013/2000) und auch andere Oberfinanzdirektionen, die ähnlich Stellung bezogen hätten (OFD Chemnitz vom 17.09.2001, Der Betrieb 2001, 2173), wenn sie behaupteten, später eingehende Betriebseinnahmen, die diese Sollsaldoerhöhungen ausglichen, seien Entnahmen im Sinne des § 4 Abs. 4 a EStG.
  • FG Niedersachsen, 22.10.2002 - 6 K 355/00

    Umsatztantieme im Maklergewerbe als verdeckte Gewinnausschüttung

    Demzufolge trägt auch der Einwand der Branchenüblichkeit der Provisionszahlungen im Maklergewerbe nicht (vgl. hierzu im Übrigen auch ablehnend FG München, EFG 2001, 1235).
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Rechtsprechung
   FG Köln, 17.05.2001 - 13 K 1792/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12208
FG Köln, 17.05.2001 - 13 K 1792/00 (https://dejure.org/2001,12208)
FG Köln, Entscheidung vom 17.05.2001 - 13 K 1792/00 (https://dejure.org/2001,12208)
FG Köln, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - 13 K 1792/00 (https://dejure.org/2001,12208)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sofort unverfallbare Pensionszusage keine vGA

  • rechtsportal.de

    KStG § 8 Abs. 3 S 2; EStG § 6a; KStG § 8 Abs. 3
    Sofort unverfallbare Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung?

  • datenbank.nwb.de

    Körperschaften - Sofort unverfallbare Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 2001, 2273
  • EFG 2001, 1235
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (15)

  • BFH, 04.05.1998 - I B 131/97

    VGA: Wartezeit bei Pensionszusagen

    Auszug aus FG Köln, 17.05.2001 - 13 K 1792/00
    Der Geschäftsführer der Klägerin konnte deshalb ein besonderes Interesse an der Erteilung einer sofort unverfallbaren Versorungszusage beanspruchen, weil ihm keine Versorgungsansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zustanden (Beschluß des BFH vom 4.5.1998 I B 131/97, BFH/NV 1998, 1530 ).

    Dieser Erdienenszeitraum besagt aber nichts über einen bis zur Unverfallbarkeit der Pensionszusage einzuhaltenden Zeitraum (vgl. dazu Beschluß des BFH vom 4.5.1998, a. a. O.).

  • BFH, 15.10.1997 - I R 42/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus FG Köln, 17.05.2001 - 13 K 1792/00
    Aus dem Urteil des BFH vom 15.10.1997 I R 42/97 (BStBl II 1999, 316), wonach eine fünfjährige Probezeit für die Erteilung einer Pensionszusage an einen beherrschenden Gesellschafter ausreichend ist, ergebe sich deshalb nichts anderes, weil im Streitfall die Pensionszusage erst nach Versicherungsbeginn der hierfür abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung gegeben worden sei.

    Nach dem Urteil des BFH vom 15.10.1997 I R 42/97 (BStBl II 1999, 316), dem der erkennende Senat folgt, reicht eine Probezeit von fünf Jahren aus, um die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung eines Geschäftsführers als Voraussetzung für die Erteilung einer Pensionszusage zu prüfen.

  • BFH, 16.12.1992 - I R 2/92

    Veranlassung einer Pensionsrückstellung durch das Gesellschaftsverhältnis

    Auszug aus FG Köln, 17.05.2001 - 13 K 1792/00
    Soweit der Beklagte sich bei der Bewertung einer sofort unverfallbaren Pensionszusage auf das Urteil des BFH vom 16.12.1992 (BStBl II 1993, 455) stütze, verkenne er, daß im Streitfall hiervon abweichend die Zusage erst nach sechsjähriger Probezeit des Geschäftsführers erteilt worden sei und eine klare Regelung bezüglich der Höhe der Anwartschaft auf Altersversorgung im Falle des vorzeitigen Ausscheidens des Geschäftsführers, und zwar in Form einer entsprechenden proportionalen Reduzierung der späteren Rente, getroffen worden sei.

    Zwar hat der BFH in seinem Urteil vom 16.12.1992 I R 2/92 (BStBl II 1993, 455) in den in § 1 Abs. 1 BetrAVG geregelten Unverfallbarkeitsfristen einen Anhaltspunkt dafür gesehen, zu welchem Zeitpunkt ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter üblicherweise eine Versorgungszusage erteilen werde.

  • BFH, 21.12.1994 - I R 98/93

    Zur Frage der Erdienbarkeit einer Pension eines beherrschenden …

    Auszug aus FG Köln, 17.05.2001 - 13 K 1792/00
    Im übrigen hat der BFH auch in den weiteren Urteilen vom 21.12.1994 I R 98/93 (BStBl II 1995, 419) und vom 24.1.1996 I R 41/95 (BStBl II 1997, 440) die Unverfallbarkeitsfristen in § 1 Abs. 1 BetrAVG lediglich als Maßstab für die Arbeitszeit herangezogen, die dem begünstigten Gesellschafter-Geschäftsführer verbleiben muß, um die ihm zugesagte Versorgung erdienen zu können.
  • BFH, 24.01.1996 - I R 41/95

    Pensionszusage an einen nichtbeherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer …

    Auszug aus FG Köln, 17.05.2001 - 13 K 1792/00
    Im übrigen hat der BFH auch in den weiteren Urteilen vom 21.12.1994 I R 98/93 (BStBl II 1995, 419) und vom 24.1.1996 I R 41/95 (BStBl II 1997, 440) die Unverfallbarkeitsfristen in § 1 Abs. 1 BetrAVG lediglich als Maßstab für die Arbeitszeit herangezogen, die dem begünstigten Gesellschafter-Geschäftsführer verbleiben muß, um die ihm zugesagte Versorgung erdienen zu können.
  • BFH, 22.02.1989 - I R 44/85

    Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt in der bei der Gesellschaft eingetretenen …

    Auszug aus FG Köln, 17.05.2001 - 13 K 1792/00
    Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und nicht im Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. BFH-Urteile vom 22. Februar 1989 I R 44/85, BStBl II 1989, 475 und I R 9/85, BStBl II 1989, 631; vom 29. Juli 1992 I R 18/91, BStBl II 1993, 139).
  • BFH, 22.02.1989 - I R 9/85

    1. Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung - 2. Keine …

    Auszug aus FG Köln, 17.05.2001 - 13 K 1792/00
    Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und nicht im Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. BFH-Urteile vom 22. Februar 1989 I R 44/85, BStBl II 1989, 475 und I R 9/85, BStBl II 1989, 631; vom 29. Juli 1992 I R 18/91, BStBl II 1993, 139).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer …

    Auszug aus FG Köln, 17.05.2001 - 13 K 1792/00
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahestehenden Person einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteile vom 14. März 1990 I R 6/89, BStBl II 1990, 765 und vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BStBl II 1993, 311 m. w. N.).
  • BFH, 02.12.1992 - I R 54/91

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Entlohnung von Gesellschafter-Geschäftsführer …

    Auszug aus FG Köln, 17.05.2001 - 13 K 1792/00
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahestehenden Person einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteile vom 14. März 1990 I R 6/89, BStBl II 1990, 765 und vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BStBl II 1993, 311 m. w. N.).
  • BFH, 13.03.1991 - I R 1/90

    Wirksamkeit der Befreiung von Beschränkungen des § 181 BGB bei Wandel in …

    Auszug aus FG Köln, 17.05.2001 - 13 K 1792/00
    Ist der begünstigte Gesellschafter ein sogenannter beherrschender, kann die Vermögensminderung nach ständiger Rechtsprechung auch dann ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung an den Gesellschafter oder eine diesem nahestehende Person keine klare und von vornherein abgeschlossene Vereinbarung zugrunde liegt oder die entsprechende Vereinbarung nicht durchgeführt worden oder zivilrechtlich unwirksam ist (z. B. BFH-Urteile vom 14. März 1990 a. a. 0.; vom 13. März 1991 I R 1/90, BStBl II 1991, 597; vom 17. September 1992 I R 89 - 98/91, BStBl II 1993, 141).
  • BFH, 18.08.1999 - I R 10/99

    Probezeit bei Pensionszusagen

  • BFH, 29.07.1992 - I R 18/91

    Mündlich abgeschlossene entgeltliche Vereinbarung bei Dauerschuldverhältnissen

  • BFH, 17.09.1992 - I R 89/91

    In-sich-Geschäfte eines Alleingesellschafter-Geschäftsführers

  • BGH, 22.02.1994 - XI ZR 16/93

    Devisenkontrollen nach dem IWF-Übereinkommen (IWF-Ü)

  • BFH, 29.06.1999 - VII B 303/98

    Rücknahme einer Einspruchsentscheidung; Ersetzen der ersten …

  • BFH, 22.01.2002 - I B 75/01

    Pensionszusage; sofortige Unverfallbarkeit

    Ebenso wie das Finanzgericht (FG) in dem seinerzeit zu entscheidenden Sachverhalt (FG Berlin, Urteil vom 15. September 1997 8534/96, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 137) hat das FG auch im Streitfall (EFG 2001, 1235) eine Einzelfallwürdigung angestellt, die als solche vom Beklagten und Beschwerdeführer (Finanzamt) nicht mit Verfahrensrügen angegriffen worden ist.
  • FG Köln, 22.11.2001 - 10 K 5150/97

    Absetzbarkeit von Zuwendungen an eine Unterstützungskasse als Betriebsausgaben; …

    Nach dem BFH-Urteil vom 15. Oktober 1997 I R 42/97 (BFHE 184, 444, BStBl II 1999, 316) ist eine 5-jährige Probezeit in aller Regel aus­reichend (ebenso FG Köln, Urteil vom 17. Mai 2001 13 K 1792/00, EFG 2001, 1235).
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