Rechtsprechung
| FG Münster, 23.05.2001 - 8 K 7105/98 E, G |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erzielung von Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit durch Verkauf unterschlagener Waren; gewinnmindernde Berücksichtigung von Schadensersatzverpflichtungen aufgrund eines Schuldanerkenntnisses; Rückstellung wegen ungewisser Verbindlichkeiten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gewerbliche Tätigkeit: - Erzielung von Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit durch Verkauf unterschlagener Waren; gewinnmindernde Berücksichtigung von Schadensersatzverpflichtungen aufgrund eines Schuldanerkenntnisses; Rückstellung wegen ungewisser Verbindlichkeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erzielung von Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit durch Verkauf unterschlagener Waren; Gewinnmindernde Berücksichtigung von Schadensersatzverpflichtungen aufgrund eines Schuldanerkenntnisses; Verlängerte Festsetzungsverjährung wegen Steuerhinterziehung
Papierfundstellen
- EFG 2001, 1291
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (19)
- BFH, 03.07.1991 - X R 163/87
1. Bankangestellter mit Bankgeschäften in fortgesetzter Untreue zu Lasten der …
Auszug aus FG Münster, 23.05.2001 - 8 K 7105/98
Dabei ist es unerheblich, daß diese Firmen bzw. die für diese Firmen handelnden Personen möglicherweise Kenntnis davon hatten oder zumindest ahnten, daß die verkauften Waren aus kriminellen Handlungen stammten (vgl. auch für den teilweise ähnlichen Fall eines kriminellen leitenden Bankangestellten: BFH-Urteil vom 03.07.1991, X R 163-164/87, BFHE 164, 556, BStBl. II 1991, 802, 804).Entgegen der Auffassung des Beklagten sind gewerbliche Einkünfte, für die der Kläger keine Bücher oder Aufzeichnungen geführt hat, nicht durch Einnahme-Überschußrechnung, sondern durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln (BFH-Urteil vom 03.07.1991, X R 163-164/87, BFHE 164, 556, BStBl. II 1991, 802, 804).
Sie ist in der Schlußbilanz des Jahres anzusetzen, in der der Steuerpflichtige mit einer Inanspruchnahme rechnen mußte, spätestens in der Bilanz, in der ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel des Schuldners vorliegt (BFH-Urteil vom 03.07.1991, X R 163-164/87, BFHE 164, 556, BStBl. II 1991, 802, 804 und BFH-Beschluß vom 20.07.1994, I B 11/94, BFH/NV 1995, 198).
- BFH, 22.11.1988 - VIII R 62/85
Passivierungsverbot für Verbindlichkeiten bei fehlender wirtschaftlicher …
Auszug aus FG Münster, 23.05.2001 - 8 K 7105/98
Zwar darf eine Verbindlichkeit, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt werden muß, nicht passiviert werden (BFH-Urteil vom 22. November 1988, VIII R 62/85, BFHE 155, 322, BStBl. II 1989, 359).Im Regelfall kann daher davon ausgegangen werden, daß der Gläubiger sein Forderungsrecht auch geltend macht (BFH-Urteil vom 22. November 1988, VIII R 62/85, BFHE 155, 322, BStBl. II 1989, 359).
- BFH, 13.07.1994 - I R 112/93
Feststellungen im Strafurteil - Substantiierte Einwendungen - Zueigenmachen von …
Auszug aus FG Münster, 23.05.2001 - 8 K 7105/98
Wie bereits bei den objektiven Tatsachenfeststellungen durch das Strafgericht, ist es daher auch gerechtfertigt, hinsichtlich der subjektiven Seite die Feststellungen aus dem Strafverfahren zu übernehmen (vgl. in diesem Sinne z. B. BFH-Urteil vom 13.07.1994, I R 112/93, BFHE 175, 489 , BStBl. II 1995, 198 und BFH-Beschlüsse vom 18.09.1997, X B 92/96, BFH/NV 1998, 472 …und vom 11.05.1999, VII B 37/99, BFH/NV 1999, 1496 , jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BFH, 20.02.2001 - IX R 94/97
Rechtsstreitübertragung auf Einzelrichter
Auszug aus FG Münster, 23.05.2001 - 8 K 7105/98
Zwar können Schuldausschließungsgründe dazu führen, auch eine Steuerhinterziehung mit der Wirkung zu verneinen, daß die zehnjährige Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO nicht gilt (vgl. BFH-Urteil vom 20.02.2001 IX R 94/97, BFHE n. v., Juris-Dokument Nr. STRE 200110116). - BFH, 21.05.1999 - VII B 37/99
Geständnis im Strafverfahren; Indizwirkung für das FG-Verfahren
Auszug aus FG Münster, 23.05.2001 - 8 K 7105/98
Wie bereits bei den objektiven Tatsachenfeststellungen durch das Strafgericht, ist es daher auch gerechtfertigt, hinsichtlich der subjektiven Seite die Feststellungen aus dem Strafverfahren zu übernehmen (…vgl. in diesem Sinne z. B. BFH-Urteil vom 13.07.1994, I R 112/93, BFHE 175, 489 , BStBl. II 1995, 198 und BFH-Beschlüsse vom 18.09.1997, X B 92/96, BFH/NV 1998, 472 und vom 11.05.1999, VII B 37/99, BFH/NV 1999, 1496 , jeweils mit weiteren Nachweisen). - BFH, 18.09.1997 - X B 92/96
Auszug aus FG Münster, 23.05.2001 - 8 K 7105/98
Wie bereits bei den objektiven Tatsachenfeststellungen durch das Strafgericht, ist es daher auch gerechtfertigt, hinsichtlich der subjektiven Seite die Feststellungen aus dem Strafverfahren zu übernehmen (vgl. in diesem Sinne z. B. BFH-Urteil vom 13.07.1994, I R 112/93, BFHE 175, 489 , BStBl. II 1995, 198 und BFH-Beschlüsse vom 18.09.1997, X B 92/96, BFH/NV 1998, 472 …und vom 11.05.1999, VII B 37/99, BFH/NV 1999, 1496 , jeweils mit weiteren Nachweisen). - BFH, 01.10.1993 - III R 58/92
Wird nachträglich bekannt, daß der Steuerpflichtige nicht erklärte Einkünfte aus …
Auszug aus FG Münster, 23.05.2001 - 8 K 7105/98
Zwar sind hier die Änderungsvoraussetzungen des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO erfüllt - Änderung wegen bisher unbekannter neuer Einkunftsquelle (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 01.10.1993, III R 58/92, BFHE 172, 397 , BStBl. II 1994, 346 und vom 24.04.1991, XI R 28/89, BFHE 164, 192, BStBl. II 1991, 606). - BFH, 06.04.2000 - IV R 31/99
Gesamte Einnahmen aus dem Verkauf des Kokains
Auszug aus FG Münster, 23.05.2001 - 8 K 7105/98
Entscheidend für die Frage der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme ist nur, ob der Gläubiger entschlossen ist, seinen Anspruch durchzusetzen (BFH-Urteil vom 06.04.2000, IV R 31/99, BFHNV 2000, 1161). - BFH, 28.03.1985 - IV R 159/82
Neue Tatsachen nach Schätzung; unmittelbarer und mittelbarer Zusammenhang …
Auszug aus FG Münster, 23.05.2001 - 8 K 7105/98
Dieser unmittelbare oder mittelbare Zusammenhang ist hier durch die vom Gesetzgeber vorgesehene jährliche Abschnittsbesteuerung unterbrochen, denn der Gewinn für das Streitjahr 1988 entsteht unabhängig davon, ob in den Folgejahren (hier 1989 und 1990), ein Verlust aus der gewerblichen Betätigung erzielt wurde (vgl. in diesem Sinne auch BFH-Urteil vom 28.03.1995, IV R 159/82, BFHE 144, 521 , BStBl. II 1986, 120; ähnlich für die Unterscheidung zwischen laufendem Gewinn und Veräußerungsgewinn in ein und demselben Veranlagungszeitraum: BFH-Urteil vom 30.10.1986, III R 163/82, BFHE 148, 208 , BStBl. II 1987, 161). - BFH, 17.12.1998 - IV R 21/97
Rückstellung bei bedingter Rückzahlungsverpflichtung
Auszug aus FG Münster, 23.05.2001 - 8 K 7105/98
Nach einem Bilanzstichtag eintretende Erkenntnisse zur Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme können als wertaufhellende Gesichtspunkte berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 17.12.1998, IV R 21/97, BFHE 187, 552, BStBl. II 2000, 116 m.w.N.). - BFH, 02.10.1992 - III R 54/91
Rückstellungen für betriebliche Schadensersatzverpflichtungen
- BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95
Kein Reihengeschäft, wenn der Lieferer gleichzeitig als Abnehmer in der …
- BFH, 09.02.1993 - VIII R 29/91
1. Zur Ermittlung des Aufgabegewinns bei Wegfall des negativen Kapitalkontos - 2. …
- BFH, 24.04.1991 - XI R 28/89
Wird dem FA nachträglich bekannt, daß der Steuerpflichtige auch Einkünfte aus …
- BFH, 30.10.1986 - III R 163/82
Steuerminderung - Nachträglich bekanntgewordene Tatsachen - Gewinnschätzung - …
- BFH, 01.09.1998 - VIII R 4/97
Schuldzinsenabzug bei Umwidmung eines Darlehens
- BFH, 04.11.1992 - XI R 9/92
Hemmung der Festsetzungsfrist (§ 10d Abs. 1 S. 3 EStG
- BFH, 14.11.1989 - VIII R 209/85
Berichtigung nach § 10d Sätze 2 und 3 EStG 1979 bei irrtümlich gewährtem …
- BFH, 20.07.1994 - I B 11/94
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei Nichtabgabe von Einkommensteuer- und …
- BGH, 18.08.2020 - 1 StR 296/19
Steuerhinterziehung (Vorsatz: Steueranspruchstheorie; Steuern auf illegale …
a) Zwar ist die diesem Schuldspruch zugrunde liegende Wertung des Landgerichts, der Angeklagte habe den Schrott im eigenen Namen an die Firma H. veräußert und die vereinnahmten Kaufpreiszahlungen seien daher als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 GewStG einzuordnen (vgl. dazu BFH…, Urteil vom 3. Juli 1991 - X R 163-164/87 Rn. 14 ff., BFHE 164, 556; FG Münster, Urteil vom 23. Mai 2001 - 8 K 7105/98 Rn. 24 f.), im Hinblick auf die in den Urteilsgründen mitgeteilten Telefonate zwischen dem Angeklagten und dem Zeugen J. revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. - BFH, 05.07.2005 - III B 149/04
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Übernahme von Feststellungen des …
Insbesondere haben sich auch die FG dieser Rechtsprechung bzw. Argumentation des BFH angeschlossen (vgl. z.B. FG Münster, Urteil vom 23. Mai 2001 8 K 7105/98 E, G, Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1291, und zur Unternehmereigenschaft bei der Umsatzsteuer FG München, Urteil vom 29. Juli 2004 14 K 4355/01, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2004, 1361).
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