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| FG Saarland, 20.07.2001 - 1 K 49/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
Streitwertbemessung bei Eigenheimzulage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 13
Streitwert bei der Eigenheimzulage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessung des Streitwertes bei der Eigenheimzulage; Gewährung der Eigenheimzulage bei bereits eingetretenem Objektverbrauch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Streitwert bei der Eigenheimzulage
Papierfundstellen
- EFG 2001, 1396
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2000 - 1 K 590/98
Eigenheimzulage bei bautechnischer "Zweitherstellung" an einem schon bestehenden …
Auszug aus FG Saarland, 20.07.2001 - 1 K 49/00
Dem gegenüber ist das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern der Auffassung, der Streitwert sei nach dem Wert für den gesamten Förderungszeitraum zu bemessen (Beschluss vom 23. Februar 2000 1 K 590/98, EFG 2000, 540). - FG Hessen, 09.08.2000 - 5 K 5580/99
Streitwert; Eigenheimzulage - Streitwertbestimmung bei Klagen nach dem …
Auszug aus FG Saarland, 20.07.2001 - 1 K 49/00
Zur Eigenheimzulage vertritt das Hessische Finanzgericht (Beschluss vom 9. August 2000 5 K 5580/99, EFG 2001, 86) die Auffassung, der Streitwert richte sich nach dem Jahresbetrag der Eigenheimzulage (…so auch Schwarz, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO- und FGO-Kommentar, 10. Aufl., § 139 FGO, Anm. 244 (Stand: April 2001).
- FG Hessen, 16.01.2002 - 12 Ko 3253/00
Erinnerung; Kosten; Beweisgebühr; Beweisaufnahme; Prozessstoff; Fotografie; …
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Erinnerung bereits deshalb keinen Erfolg hat, weil der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle im Kostenfestsetzungsverfahren möglicherweise unzutreffend davon ausgegangen ist, dass sich der Wert des Streitgegenstandes nach dem gesamten Förderzeitraum (64.000 DM) - und nicht nach dem Jahresbetrag der Zulage (8.000 DM) - bemisst (vgl. hierzu einerseits Finanzgericht - FG - Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.2.2000 1 K 590/98, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2000, 540 , andererseits Hessisches FG, Beschluss vom 9.8.2000 5 K 5580/99, EFG 2001, 86 ; differenzierend FG des Saarlandes, Beschluss vom 20.7.2001 1 K 49/00, EFG 2001, 1396).
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