Rechtsprechung
| FG Hamburg, 11.07.2001 - VI 252/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Entstehung einer wesentlichen Beteiligung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zur Entstehung einer wesentlichen Beteiligung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2001, 1435
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- FG Saarland, 24.08.1990 - 1 K 205/88
Einkommensteuer; Mitunternehmerschaft und fehlgeschlagene Stammkapitalerhöhung
Auszug aus FG Hamburg, 11.07.2001 - VI 252/99
Eine Mitunternehmerschaft zwischen der GmbH und dem neu aufzunehmenden Anteilseigner entsteht nicht (vgl. FG Saarland, Urteil vom 24.08.1990, 1 K 205/88, EFG 1991, 81).Ein gewerblicher Auflösungsverlust durch Beteiligung an einer Personengesellschaft bestehend aus dem Kläger und der GmbH ist nicht entstanden (vgl. Urt. FG Saarland v. 24.08.1990, 1 K 205/88, EFG 1991, 81).
- BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89
Wegen Konkurs des Bauunternehmers vergebliche Bauaufwendungen als Werbungskosten
Auszug aus FG Hamburg, 11.07.2001 - VI 252/99
Die Rechtsprechung lässt bei den Überschusseinkünften Substanzverluste, die ein Steuerpflichtiger bei der Verwendung eines Wirtschaftsgutes zur Einkunftserzielung unfreiwillig erlitten hat, nur in eingeschränktem Umfang zu (z.B. Anzahlungen auf infolge des Konkurses des Bauunternehmers nicht erbrachte Herstellungskosten eines Gebäudes im Rahmen von Vermietung und Verpachtung, Beschluss vom 04.07.1990 GrS 1/89, BStBl II 1990, 830 ; Verlust eines unverzinslichen Arbeitnehmerdarlehens, BFH-Urteil v. 13.01.1989 VI R 51/85 BStBl II 1989, 382 ) und lehnt dies bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ab für Aufwendungen, die das Kapital betreffen (BFH-Urteil vom 16.04.1991 VIII R 100/87, BStBl II 1992, 234 ; vgl. auch Herrmann, Vergebliche Aufwendungen zur Herstellung eines Gebäudes oder zur Anschaffung eines bebauten Grundstücks als abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, StuW 1991, 372).Der Senat hält ebenfalls eine Übertragung der Grundsätze aus dem Beschluss des Großen Senats vom 04.07.1990, GrS 1/89 (…a.a.O.) auf die im Streitfall zu beurteilenden Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nicht für möglich.
- BFH, 16.04.1991 - VIII R 100/87
Nachträgliche Anschaffungskosten für GmbH-Beteiligung durch Ausfall eines …
Auszug aus FG Hamburg, 11.07.2001 - VI 252/99
Die Rechtsprechung lässt bei den Überschusseinkünften Substanzverluste, die ein Steuerpflichtiger bei der Verwendung eines Wirtschaftsgutes zur Einkunftserzielung unfreiwillig erlitten hat, nur in eingeschränktem Umfang zu (z.B. Anzahlungen auf infolge des Konkurses des Bauunternehmers nicht erbrachte Herstellungskosten eines Gebäudes im Rahmen von Vermietung und Verpachtung, Beschluss vom 04.07.1990 GrS 1/89, BStBl II 1990, 830 ; Verlust eines unverzinslichen Arbeitnehmerdarlehens, BFH-Urteil v. 13.01.1989 VI R 51/85 BStBl II 1989, 382 ) und lehnt dies bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ab für Aufwendungen, die das Kapital betreffen (BFH-Urteil vom 16.04.1991 VIII R 100/87, BStBl II 1992, 234 ; vgl. auch Herrmann, Vergebliche Aufwendungen zur Herstellung eines Gebäudes oder zur Anschaffung eines bebauten Grundstücks als abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, StuW 1991, 372).Nur in diesem Rahmen besteht bei Aufwendungen auch ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit den Zinserträgen (vgl. BFH-Urteil vom 16.04.1991 VIII R 100/87, BStBl II 1992, 234 ).
- BFH, 13.10.1992 - VIII R 3/89
Anwartschaft durch Bezugsrechtseinräumung an Nichtgesellschafter
Auszug aus FG Hamburg, 11.07.2001 - VI 252/99
Hauptanwendungsfälle sind Bezugsrechte auf GmbH-Anteile und Aktien im Rahmen von Kapitalerhöhungsmaßnahmen (vgl. BFH-Urteil vom 13.10.1992 VIII R 3/89, BStBl II 1993, 477 ). - BFH, 10.03.1988 - IV R 226/85
1. Zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an GmbH-Anteilen - 2. …
Auszug aus FG Hamburg, 11.07.2001 - VI 252/99
Eine solche i. S. einer Anwartschaft setzt grundsätzlich eine Rechtsposition voraus, die nicht mehr einseitig durch anderweitige Verfügung zerstört werden kann; außerdem erfordert sie, dass die mit den Anteilen verbundenen wesentlichen Rechte sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (BFH-Urteil vom 10.03.1988 IV R 226/85, BStBl II 1988, 832 ). - BFH, 28.05.1997 - VIII R 25/96
1. Stille Beteiligung keine "ähnliche Beteiligung" i. S. von § 17 Abs. 1 S. 5 …
Auszug aus FG Hamburg, 11.07.2001 - VI 252/99
Eine den herkömmlichen, insbesondere GmbH-Geschäftsanteilen vergleichbare Beteiligung an Kapitalgesellschaften setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass die fraglichen Beteiligungsformen mit diesen vergleichbare Gesellschafterrechte und Gesellschafterpflichten vermitteln und dass die Beteiligungsform dem Anteil eines Mitunternehmers einer Personengesellschaft und damit dessen Einflussmöglichkeiten entspricht (vgl. BFH-Urteil vom 28.05.1997 VIII R 25/96, BStBl II 1997, 724 ). - BFH, 07.05.1993 - VI R 38/91
Der Verlust einer normalverzinslichen Darlehensforderung gegen den Arbeitgeber …
Auszug aus FG Hamburg, 11.07.2001 - VI 252/99
Es kann schließlich auch nicht festgestellt werden, dass die Darlehen nur gewährt worden sind, um die Beteiligung zu erlangen bzw. zu erhalten und der Darlehensverlust deshalb als Werbungskosten angesehen werden könnte (vgl. BFH- Urt. v. 07.05.1993, VI R 38/91, BStBl II 1993, 663 zu Arbeitnehmerdarlehen). - BFH, 19.05.1992 - VIII R 16/88
Keine ähnliche Beteiligung durch kapitalersetzende Maßnahmen (§ 17 Abs. 1 EStG
Auszug aus FG Hamburg, 11.07.2001 - VI 252/99
Im Streitfall hätten die hingegebenen Beträge im Falle einer wirksamen Beteiligung des Klägers zu Anschaffungskosten bzw., soweit die Darlehen kapitalersetzend gewesen wären, zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung geführt und damit keine Werbungskosten dargestellt (vgl. BFH-Urteil vom 19.05.1992 VIII R 16/88, BStBl II 1992, 902 ). - BFH, 13.01.1989 - VI R 51/85
Der Verlust einer dem Arbeitgeber zur Erlangung des Arbeitsplatzes geleisteten …
Auszug aus FG Hamburg, 11.07.2001 - VI 252/99
Die Rechtsprechung lässt bei den Überschusseinkünften Substanzverluste, die ein Steuerpflichtiger bei der Verwendung eines Wirtschaftsgutes zur Einkunftserzielung unfreiwillig erlitten hat, nur in eingeschränktem Umfang zu (z.B. Anzahlungen auf infolge des Konkurses des Bauunternehmers nicht erbrachte Herstellungskosten eines Gebäudes im Rahmen von Vermietung und Verpachtung, Beschluss vom 04.07.1990 GrS 1/89, BStBl II 1990, 830 ; Verlust eines unverzinslichen Arbeitnehmerdarlehens, BFH-Urteil v. 13.01.1989 VI R 51/85 BStBl II 1989, 382 ) und lehnt dies bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ab für Aufwendungen, die das Kapital betreffen (BFH-Urteil vom 16.04.1991 VIII R 100/87, BStBl II 1992, 234 ; vgl. auch Herrmann, Vergebliche Aufwendungen zur Herstellung eines Gebäudes oder zur Anschaffung eines bebauten Grundstücks als abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, StuW 1991, 372). - BFH, 28.11.1991 - XI R 40/88
1. Richtigstellung der Beteiligtenbezeichnung in der Revisionsinstanz 2. Entgelte …
Auszug aus FG Hamburg, 11.07.2001 - VI 252/99
§ 68 FGO ist aber gleichwohl anzuwenden, weil nach Sinn und Zweck der Regelung dem Kläger gegenüber Änderungsbescheiden ein erneutes Einspruchsverfahren erspart werden soll; dies gilt auch, wenn ein Änderungsbescheid nach Erlass der Einspruchsentscheidung aber vor Klageerhebung ergeht (BFH-Urteil vom 28.11.1991 IX R 40/88, BStBl II 1992, 741 ). - BFH, 20.10.1982 - I R 118/78
Vereinbarungen zwischen sog. Gründungsgesellschaften und beherrschenden …
- FG Münster, 11.06.1999 - 4 K 5776/98
Verfassungswidrigkeit des Verlustausschlusses nach § 17 EStG
- FG Berlin-Brandenburg, 16.03.2010 - 6 K 1328/05
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen aus der Bürgschaftsinanspruchnahme des …
Der schuldrechtliche Anspruch eines Nicht-Gesellschafters auf Erwerb eines Anteils durch Teilnahme an einer (disquotalen) Kapitalerhöhung gehört grundsätzlich nicht zu den Anwartschaften, es sei denn, die Kapitalerhöhung ist bereits beim Handelsregister angemeldet und eingetragen (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 11. Juli 2001 VI 252/99, EFG 2001, 1435, mit weiteren Nachweisen;… Eilers/R. Schmidt, a.a.O., § 17 EStG Anm. 151).Die Qualifizierung als (nachträgliche) Anschaffungskosten verdrängt einen etwaigen Werbungskostencharakter der Aufwendungen (vgl. BFH in BStBl. II 2004, 597; s. auch FG Hamburg, Urteil vom 11. Juli 2001 VI 252/99, EFG 2001, 1435).
- FG Bremen, 17.06.2004 - 1 K 20/04
5-Jahres-Frist nach § 17 EStG; Umfang der Beteiligung eines GmbH-Gesellschafters; …
Des weiteren ergebe sich aus Anm. 114 im Einkommensteuerkommentar H/H/R sowie aus den Urteilen des FG Hamburg vom 11. Juli 2001 VI 252/99 (EFG 2001, 1435 ) und des FG Köln vom 15. Februar 2000 ( 13 K 1261/96, EFG 2000, 759 ), dass die für Anwartschaften auf Anteile an einer Vorgesellschaft geltende Ausnahmeregelung nicht - wie von den Klägern behauptet - auf Anwartschaften auf Kapitalanteile einer bestehenden GmbH übertragen werden könne. - FG München, 29.09.2005 - 5 K 1508/03
Fehlgeschlagene Aufwendungen zum Erwerb einer GmbH-Beteiligung
Fehlgeschlagene Aufwendungen zum Erwerb einer Gesellschaftsbeteiligung sind weder als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch bei den Einkünften nach § 16 EStG zu berücksichtigen (FG Hamburg, Urteil vom 11.07.2001 VI 252/99, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 1435 ).
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