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Weitere Entscheidung unten: FG Baden-Württemberg, 28.09.2000

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 27.10.2000 - 4 K 567/99 Ki   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10808
FG Niedersachsen, 27.10.2000 - 4 K 567/99 Ki (https://dejure.org/2000,10808)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.10.2000 - 4 K 567/99 Ki (https://dejure.org/2000,10808)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Oktober 2000 - 4 K 567/99 Ki (https://dejure.org/2000,10808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berücksichtigung der Entreicherung bei Kingdergeldrückforderung; Rückforderung überzahlten Kindergeldes vom Erben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld-Röckforderung; Einkommensteuer; Doppelzahlung; Erbenhaftung; Entreicherung; Ermessen - Rückforderung überzahlten Kindergeldes vom Erben.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückforderung überzahlten Kindergeldes vom Erben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 197
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.04.1998 - VII B 296/97

    Rückforderung vom Abtretungsempfänger

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.10.2000 - 4 K 567/99
    Rn. 13 Auf die Einrede der Entreicherung des § 818 Abs. 3 BGB konnte sich der Ehemann der Klägerin nicht berufen, weil diese Vorschrift auf öffentlich-rechtliche Erstattungs- bzw. Rückforderungsansprüche des § 37 Abs. 2 AO 1977 keine Anwendung findet (vgl. BFH-Beschluss VII B 296/97 vom 27.04.1998, BFHE 185, 364 sowie BFH vom 09.04.1991 VII B 168/90, BFH/NV 1992, 148).§ 818 Abs. 3 BGB enthält keinen allgemeinen Rechtsgrundgedanken, der bei einer Rückforderung zu berücksichtigen wäre.

    Er konnte erkennen, dass die Leistungen ihm zu Unrecht erbracht wurden; denn ihm gegenüber war der Leistungsbescheid aufgehoben worden und er wusste, dass er nicht mehr Kindergeldberechtigter war (vgl. zum Gesichtspunkt der Verletzung von Organisations- und Aufsichtspflichten unter dem Gesichtspunkt des Selbstverschuldens BFH-Beschluss vom 27.04.1998, a.a.O.).

  • BFH, 26.10.1995 - VII S 15/95

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Rückforderungsbescheids …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.10.2000 - 4 K 567/99
    Die Vorschrift des § 37 Abs. 2 AO müsse zu einem gebundenen Verwaltungshandeln führen (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26. Oktober 1995 VII S 15/95, BFH/NV 1996, 238).

    Rn. 16 Soweit § 37 Abs. 2 AO im Verhältnis des Beklagten zu der Klägerin ein Rückforderungsermessen unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs eröffnen würde (dagegen offenbar BFH-Beschluss vom 26.10.1995 VII S 15/95, BFH/NV 1996, 238), kann dies dahinstehen.

  • BFH, 24.06.1981 - I B 18/81

    Beschränkung der Erbenhaftung - Übergegangene Steuerschulden - Einrede der …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.10.2000 - 4 K 567/99
    Ebenso, dass die beschränkte Erbenhaftung (§§ 1973, 1975 BGB) wegen übergegangener Steuerschulden des Erblassers nicht im Steuerfestsetzungsverfahren bzw. Rückforderungsverfahren, sondern allein im Zwangsvollstreckungsverfahren zu berücksichtigen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 24.06.1981 I B 18/81, BStBl 1981 Teil II Seite 729).
  • BFH, 09.04.1991 - VII B 168/90

    Öffentlich-rechtliche Natur des Rückforderungsanspruches - …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.10.2000 - 4 K 567/99
    Rn. 13 Auf die Einrede der Entreicherung des § 818 Abs. 3 BGB konnte sich der Ehemann der Klägerin nicht berufen, weil diese Vorschrift auf öffentlich-rechtliche Erstattungs- bzw. Rückforderungsansprüche des § 37 Abs. 2 AO 1977 keine Anwendung findet (vgl. BFH-Beschluss VII B 296/97 vom 27.04.1998, BFHE 185, 364 sowie BFH vom 09.04.1991 VII B 168/90, BFH/NV 1992, 148).§ 818 Abs. 3 BGB enthält keinen allgemeinen Rechtsgrundgedanken, der bei einer Rückforderung zu berücksichtigen wäre.
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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 28.09.2000 - 3 K 14/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17194
FG Baden-Württemberg, 28.09.2000 - 3 K 14/98 (https://dejure.org/2000,17194)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.09.2000 - 3 K 14/98 (https://dejure.org/2000,17194)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. September 2000 - 3 K 14/98 (https://dejure.org/2000,17194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass von Nachforderungszinsen auf geschuldete Umsatzsteuer

  • datenbank.nwb.de

    Erlass von Nachforderungszinsen auf nach § 14 Abs.2 UStG geschuldete Umsatzsteuer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2001, 786
  • EFG 2001, 197
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 02.07.1997 - I R 25/96

    Vollverzinsung bei nachträglichem Ausschüttungsbeschluß

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  • BFH, 05.06.1996 - X R 234/93

    Erhebung von Nachforderungszinsen - Sachliche Unbilligkeit - Erlaß eines …

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  • BFH, 11.07.1996 - V R 18/95

    Zum Erlaß von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei einer von den …

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  • FG Düsseldorf, 17.05.2006 - 4 K 4757/01

    Umfang des Erlasses von Nachzahlungszinsen eines an einer Organschaft beteiligten …

    Das vom Beklagen zitierte Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 28. September 2000, 3 K 14/98, EFG 2001, 197 besage schon deshalb für den Rechtsstreit gar nichts, da es sich gerade nicht auf den Bereich der berichtigten Endrechnungen beziehe.

    Nach Auffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 28. September 2000, EFG 2001, 197) sehe der BMF in seinem Erlass vom 1. April 1996 die sachliche Unbilligkeit in dem von ihm geregelten Fall darin, dass die zu verzinsende Steuernachforderung lediglich darauf beruhe, dass die Steuer nicht rückwirkend in dem Besteuerungszeitraum der ursprünglichen Rechnungserteilung berichtigt werden könne.

  • FG Brandenburg, 05.11.2001 - 1 K 446/00

    Auch bei Rechnungsberichtigung kein Erlass von Nachforderungszinsen auf nach § 14 …

    Der Kläger hatte einen solchen Liquiditätsvorteil erlangt, indem er die in den fraglichen Rechnungen unberechtigt offen ausgewiesene und damit nach § 14 Abs. 2 Satz 1 UStG geschuldete Umsatzsteuer nicht an den Beklagten abführte (ebenso Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.2000 3 K 14/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 197, Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH: V R 66/00).
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