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Weitere Entscheidung unten: FG München, 13.12.2000

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 17.05.2000 - 13 K 252/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2538
FG Niedersachsen, 17.05.2000 - 13 K 252/96 (https://dejure.org/2000,2538)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.05.2000 - 13 K 252/96 (https://dejure.org/2000,2538)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - 13 K 252/96 (https://dejure.org/2000,2538)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 12 Nr. 1 Satz 2; EStG § 9 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für einen Französisch-Intensivkurs in Frankreich als Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 487
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (16)

  • BFH, 31.01.1997 - VI R 83/96

    Werbungskostenabzug für Studienkurs in England

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2000 - 13 K 252/96
    Bei der Beurteilung eines "Auslandssprachkurses" oder ähnlicher Lehrgänge könne auch der Umfang unterrichtsfreier Zeit "einschließlich der Wochenenden" und ferner von Bedeutung sein, ob die Möglichkeit bestehe, "allgemein interessierende Einrichtungen" zu besichtigen und "Besonderheiten des Landes" kennenzulernen (u.a.m. BFH-Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 83/96, BFH NV 1997, 647 unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 16. Oktober 1986 IV R 138/83, BStBl II 1987, 208; 21. August 1995 VI R 47/95, BStBl II 1996, 10; 14. Juli 1988 IV R 57/87, BStBl II 1989, 19; 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH NV 1996, 30; 25. Juli 1994 VI R 69/93, BFH NV 1995, 26;… dazu Drenseck, Festschrift für Offerhaus Seite 497 ff. - 507 ff.).

    Die Berufsbezogenheit der Schulbesichtigungen und der Vorträge über das englische Schulsystem an Ort und Stelle ging verloren, weil von 12 Tagen nur 6 Tage ausschließlich mit der beruflichen Sphäre zurechenbaren Veranstaltungen ausgefüllt waren und "hinzukam", dass Oxford und Stratford-upon-Avon besucht wurden (BFH-Urteil VI R 83/96;… dazu Drenseck, Festschrift für Offerhaus Seite 507 ff.).

    Rn. 37 Die Revision war zuzulassen, weil das Urteil u.a. von den Entscheidungen des BFH vom 21. August 1995 VI R 47/95 und 31. Januar 1997 VI R 83/96 abweicht und auf diese Abweichung beruht, sowie wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (…Drenseck, Festschrift für Offerhaus Seite 59).

  • BFH, 21.08.1995 - VI R 47/95

    Kein Werbungskostenabzug von Aufwendungen für eine Auslandsreise, bei der neben …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2000 - 13 K 252/96
    Bei der Beurteilung eines "Auslandssprachkurses" oder ähnlicher Lehrgänge könne auch der Umfang unterrichtsfreier Zeit "einschließlich der Wochenenden" und ferner von Bedeutung sein, ob die Möglichkeit bestehe, "allgemein interessierende Einrichtungen" zu besichtigen und "Besonderheiten des Landes" kennenzulernen (u.a.m. BFH-Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 83/96, BFH NV 1997, 647 unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 16. Oktober 1986 IV R 138/83, BStBl II 1987, 208; 21. August 1995 VI R 47/95, BStBl II 1996, 10; 14. Juli 1988 IV R 57/87, BStBl II 1989, 19; 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH NV 1996, 30; 25. Juli 1994 VI R 69/93, BFH NV 1995, 26;… dazu Drenseck, Festschrift für Offerhaus Seite 497 ff. - 507 ff.).

    Der homogene Teilnehmerkreis, die Schulbesuche in Exeter und die eindeutig berufsbezogenen Themen der Seminare verloren die Berufsbezogenheit, weil "neben einem Ausflug am Wochenende drei Nachmittage von Arbeitstagen mit allgemein interessierenden Besichtigungen ausgefüllt waren und der letzte Arbeitstag vor der Abreise dem Besuch Londons diente" (BFH-Urteil VI R 47/95).

    Rn. 37 Die Revision war zuzulassen, weil das Urteil u.a. von den Entscheidungen des BFH vom 21. August 1995 VI R 47/95 und 31. Januar 1997 VI R 83/96 abweicht und auf diese Abweichung beruht, sowie wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (…Drenseck, Festschrift für Offerhaus Seite 59).

  • BFH, 15.07.1994 - VI R 69/93

    Abziehbarkeit von Kosten eines im Ausland durchgeführten Fremdsprachenkurses als …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2000 - 13 K 252/96
    Bei der Beurteilung eines "Auslandssprachkurses" oder ähnlicher Lehrgänge könne auch der Umfang unterrichtsfreier Zeit "einschließlich der Wochenenden" und ferner von Bedeutung sein, ob die Möglichkeit bestehe, "allgemein interessierende Einrichtungen" zu besichtigen und "Besonderheiten des Landes" kennenzulernen (u.a.m. BFH-Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 83/96, BFH NV 1997, 647 unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 16. Oktober 1986 IV R 138/83, BStBl II 1987, 208; 21. August 1995 VI R 47/95, BStBl II 1996, 10; 14. Juli 1988 IV R 57/87, BStBl II 1989, 19; 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH NV 1996, 30; 25. Juli 1994 VI R 69/93, BFH NV 1995, 26;… dazu Drenseck, Festschrift für Offerhaus Seite 497 ff. - 507 ff.).

    Wenn allerdings ein solcher Englischlehrer während der Ferien an einer englischen Universität Kurse mit allgemeinbildendem Inhalt besucht, so führen die aufgewandten Kosten nicht zu WK, falls das Kursprogramm ("Kunst, Literatur und Gedankenwelt der romantischen Epoche", "Wege zur Geschichte der Kunst") nicht auf die besonderen Bedürfnisse des Steuerpflichtigen ausgerichtet ist (BFH-Urteil VI R 69/93).

    Rn. 34 Zu folgen ist daher der zutreffenden Beurteilung in den BFH-Urteilen vom 18. August 1962 VI 218/60 U, 20. Oktober 1978 VI R 132/76 sowie vom 25. Juli 1994 VI R 69/93 teilweise.

  • BFH, 20.10.1978 - VI R 132/76

    Aufwendungen einer Hotelsekretärin für einen Sprachlehrgang als Werbungskosten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2000 - 13 K 252/96
    Wenn es auch von den Anforderungen der jeweiligen Stellung abhängt, welche Sprache eine Hotelsekretärin beherrschen muss, so sind die Aufwendungen für einen Lehrgang in Französisch an der Berlitz-Schule im Hinblick auf eine erstrebte Anstellung für eine Saison in einem französischen Badeort - vorweggenommene - WK im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, weil der Sprachlehrgang dazu diente, den Anforderungen des in Aussicht genommen Arbeitsplatzes zu dienen (BFH-Urteil vom 20. Oktober 1978 VI R 132/76, BStBl II 1979, 114).

    Rn. 34 Zu folgen ist daher der zutreffenden Beurteilung in den BFH-Urteilen vom 18. August 1962 VI 218/60 U, 20. Oktober 1978 VI R 132/76 sowie vom 25. Juli 1994 VI R 69/93 teilweise.

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2000 - 13 K 252/96
    Ihr Abzug setzt ebenso wie derjenige von Betriebsausgaben (BA) - § 4 Abs. 4 EStG - voraus, dass sie objektiv durch die besonderen beruflichen Gegebenheiten des Steuerpflichtigen veranlasst sind, subjektiv zur Förderung seines Berufs getätigt werden, und dass es sich nicht um Aufwendungen für die Lebensführung des Steuerpflichtigen handelt (u.a. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. November 1978 GrS 8/77, BStBl II 1979, 213-216- mit weiteren Nachweisen).

    Das Verbot ist nur dann nicht anzuwenden, wenn und soweit sich der den Beruf (Betrieb) fördernde Teil der Aufwendungen nach objektiven Maßstäben mit Sicherheit zutreffend und in leicht nachprüfbarer Weise abgrenzen lässt und wenn außerdem der berufliche Nutzungsanteil nicht von untergeordneter Bedeutung ist (BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 und 3/70, BStBl II 1971, 17 und 21; 27. November 1978 GrS 8/77).

  • BFH, 14.07.1988 - IV R 57/87

    Zur betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen für ein Steuerberater-Symposium …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2000 - 13 K 252/96
    Bei der Beurteilung eines "Auslandssprachkurses" oder ähnlicher Lehrgänge könne auch der Umfang unterrichtsfreier Zeit "einschließlich der Wochenenden" und ferner von Bedeutung sein, ob die Möglichkeit bestehe, "allgemein interessierende Einrichtungen" zu besichtigen und "Besonderheiten des Landes" kennenzulernen (u.a.m. BFH-Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 83/96, BFH NV 1997, 647 unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 16. Oktober 1986 IV R 138/83, BStBl II 1987, 208; 21. August 1995 VI R 47/95, BStBl II 1996, 10; 14. Juli 1988 IV R 57/87, BStBl II 1989, 19; 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH NV 1996, 30; 25. Juli 1994 VI R 69/93, BFH NV 1995, 26;… dazu Drenseck, Festschrift für Offerhaus Seite 497 ff. - 507 ff.).

    Rn. 21 Aufwendungen für ein "Steuerberater-Symposion" auf der Ostseefähre Finnjet sind mit Ausnahme der Seminargebühren nicht betrieblich veranlasst (BFH-Urteil IV R 57/87).

  • BFH, 16.10.1986 - IV R 138/83

    Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer Kunstmalerin für die Reise in ein …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2000 - 13 K 252/96
    Bei der Beurteilung eines "Auslandssprachkurses" oder ähnlicher Lehrgänge könne auch der Umfang unterrichtsfreier Zeit "einschließlich der Wochenenden" und ferner von Bedeutung sein, ob die Möglichkeit bestehe, "allgemein interessierende Einrichtungen" zu besichtigen und "Besonderheiten des Landes" kennenzulernen (u.a.m. BFH-Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 83/96, BFH NV 1997, 647 unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 16. Oktober 1986 IV R 138/83, BStBl II 1987, 208; 21. August 1995 VI R 47/95, BStBl II 1996, 10; 14. Juli 1988 IV R 57/87, BStBl II 1989, 19; 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH NV 1996, 30; 25. Juli 1994 VI R 69/93, BFH NV 1995, 26;… dazu Drenseck, Festschrift für Offerhaus Seite 497 ff. - 507 ff.).

    Rn. 22 Aufwendungen einer Kunstmalerin für eine Reise in ein beliebtes Urlaubsgebiet (= Seychellen) sind als BA abziehbar, wenn die Kunstmalerin die Reise unternommen hat, um wegen des dort vorhandenen landschaftlichen und kulturellen Umfelds in einer ihrem besonderen Malstil entsprechenden Arbeitsweise tätig zu werden und private Motive für die Reise ausscheiden (BFH-Urteil IV R 138/83).

  • BFH, 30.06.1995 - VI R 22/91

    Einkommensteuerveranlagung von Transferkosten und Reisekostenaufwendungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2000 - 13 K 252/96
    Bei der Beurteilung eines "Auslandssprachkurses" oder ähnlicher Lehrgänge könne auch der Umfang unterrichtsfreier Zeit "einschließlich der Wochenenden" und ferner von Bedeutung sein, ob die Möglichkeit bestehe, "allgemein interessierende Einrichtungen" zu besichtigen und "Besonderheiten des Landes" kennenzulernen (u.a.m. BFH-Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 83/96, BFH NV 1997, 647 unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 16. Oktober 1986 IV R 138/83, BStBl II 1987, 208; 21. August 1995 VI R 47/95, BStBl II 1996, 10; 14. Juli 1988 IV R 57/87, BStBl II 1989, 19; 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH NV 1996, 30; 25. Juli 1994 VI R 69/93, BFH NV 1995, 26;… dazu Drenseck, Festschrift für Offerhaus Seite 497 ff. - 507 ff.).

    Rn. 23 Reist ein Verkäufer für Maschinen zur Herstellung von Schnellimbissmahlzeiten ("fast food") im Rahmen einer Auslandsgruppenreise in die USA und besucht er an verschiedenen Orten Touristenattraktionen, so können die Reiseaufwendungen nicht deshalb als WK berücksichtigt werden, weil an diesen Orten auch die entsprechenden Maschinen in fast-food-Restaurants besichtigt werden (BFH-Urteil VI R 22/91).

  • BFH, 22.07.1993 - VI R 103/92

    Aufwendungen für einen Grundkurs in einer gängigen Fremdsprache sind keine …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2000 - 13 K 252/96
    Gleichwohl gingen diese Aufwendungen einschließlich der Kursgebühren ihres Charakters als WK verlustig, weil Italienisch zwar keine Welt-, aber eine gängige Fremdsprache ist, der Lehrgang lediglich 30 Wochenstunden an 5 Wochentagen umfaßte, es allgemeiner Erfahrung entspricht, dass die Freizeit in einer Stadt von ausgeprägter touristischer Attraktivität wie Rom unabhängig von der Jahreszeit auch zur Befriedigung privater Interessen genutzt wird, ein Grundkurs in Italienisch im Inland einen im wesentlichen vergleichbaren Lernerfolg hätte erbringen können, eine größere Effizienz des Lernerfolgs in dem Land, in dem die Sprache gesprochen wird, vornehmlich für Studien von Fortgeschrittenen gilt, die sich mit ihren Besonderheiten und der landesüblichen Aussprache und Betonung vertraut machen wollen und das Erlernen einer gängigen Fremdsprache in den Grundzügen eine persönliche Bereicherung und Erweiterung der Bildung bedeutet (BFH-Urteil vom 22. Juli 1993 VI R 103/92, BStBl II 1993, 787).
  • BFH, 26.11.1993 - VI R 67/91

    Werbungskostenabzug bei Fremdsprachen-Grundkurs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2000 - 13 K 252/96
    An letzterem fehlte es bei dem Spanischgrundkurs einer Sachgebietsleiterin bei einer - wohl inländischen - Verwaltungsbehörde, weil sich der subjektive Wunsch nach einer beruflichen Veränderung noch nicht durch eine Bewerbung bei einer - wohl ebenfalls inländischen - Oberbehörde hinreichend konkretisiert hatte (BFH-Urteil vom 26. November 1993 VI R 67/91, BStBl II 1994, 248).
  • BFH, 24.04.1992 - VI R 141/89

    Kosten für Fremdsprachenunterricht als Werbungskosten

  • BFH, 20.07.1973 - VI R 198/69

    Vorbereitende Aufwendungen - Beabsichtigte Tätigkeit im Ausland - Ansatz im …

  • BFH, 24.08.1962 - VI 218/60 U

    Begriff der "vorweggenommene Werbungskosten"

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …

  • BFH, 21.11.1986 - VI R 137/83

    Werbungskosten - Diplom-Pädagoge - Erzieher - Sportgeräte - Sportkleidung - …

  • BFH, 30.06.1983 - IV R 2/81

    Tageszeitung - Betriebsausgaben - Personengesellschaft

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Rechtsprechung
   FG München, 13.12.2000 - 1 K 4898/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7305
FG München, 13.12.2000 - 1 K 4898/99 (https://dejure.org/2000,7305)
FG München, Entscheidung vom 13.12.2000 - 1 K 4898/99 (https://dejure.org/2000,7305)
FG München, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 1 K 4898/99 (https://dejure.org/2000,7305)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b S 3; EStG § 9 Abs. 5
    Unbeschränkter Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer; Mittelpunkt der beruflichen Betätigung eines Vertriebsleiters in dem als Zweigniederlassung seines Arbeitgebers eingerichteten häuslichen Büro

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mittelpunkt der beruflichen Betätigung eines Vertriebsleiters in dem als Zweigniederlassung seines Arbeitgebers eingerichteten häuslichen Büro

  • datenbank.nwb.de

    Unbeschränkter Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer; Mittelpunkt der beruflichen Betätigung eines Vertriebsleiters in dem als Zweigniederlassung seines Arbeitgebers eingerichteten häuslichen Büro

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Betätigung

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Betätigung

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 487
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG München, 13.12.2000 - 1 K 4898/99
    Der Gesetzgeber hat den Grundsatz der Kürzung der Einnahmen um alle durch die Einkunftserzielung veranlassten Werbungskosten (Nettoprinzip; Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip, vgl. Greite NWB F 3, 10967 mit weiteren Nachweisen) nicht durchbrechen wollen, wenn die beruflich genutzten Räume ein ganz besonderes Gewicht für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen haben (vgl. BVerfG-Urteil vom 07.12.1999 2 BvR 301/98, BStBl II 2000, 162 unter II 2 c).
  • BFH, 22.03.1996 - III B 173/95

    Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Rechtsbehelf gegen einen nach § 165 …

    Auszug aus FG München, 13.12.2000 - 1 K 4898/99
    Der Vorläufigkeitsvermerk führt daher nicht zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses an der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BFH-Beschluss vom 22.03.1996 III B 173/95, BFHE 180, 217 , BStBl II 1996, 506).
  • FG München, 08.11.2000 - 1 K 3219/99

    Speziell zum Texten und Komponieren ausgestatteter Raum kein "häusliches …

    Auszug aus FG München, 13.12.2000 - 1 K 4898/99
    Ob das Büro als häusliches Arbeitszimmer i. S. des § 4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG anzusehen ist, braucht der Senat nicht abschließend zu entscheiden (vgl. hierzu das ebenfalls gegen das beklagte Finanzamt ergangene, veröffentlichte Urteil des Senats vom 08.11.2000 in der Streitsache 1 K 3219/99).
  • FG Hamburg, 23.11.1999 - II 397/99
    Auszug aus FG München, 13.12.2000 - 1 K 4898/99
    Nach der überwiegenden Meinung im Schrifttum, der sich die Finanzgerichte angeschlossen haben, beinhaltet der Begriff sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien (vgl. die Urteile des FG Hamburg vom 23.11.1999, EFG 2000, 357; des FG Baden-Württemberg vom 26.01.1999, EFG 1999, 329 ; des FG Köln vom 11.11.1998, EFG 1999, 223 ; des FG München vom 17.06.1998, EFG 1998, 1315, jeweils mit weiteren Hinweisen;… Söhn in Kirchhof/Söhn, Komm. zum EStG , § 4 Rdnr. Lb 187;… Schmidt/Heinicke, Komm. zum EStG , 19. Aufl. 2000, Hz. 594;… Wacker in Blümich, Komm. zum EStG u. a., § 4 Rz. 285 n).
  • FG Baden-Württemberg, 26.01.1999 - 1 K 169/97

    Arbeitszimmer eines angestellten Versicherungsvertreters

    Auszug aus FG München, 13.12.2000 - 1 K 4898/99
    Nach der überwiegenden Meinung im Schrifttum, der sich die Finanzgerichte angeschlossen haben, beinhaltet der Begriff sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien (vgl. die Urteile des FG Hamburg vom 23.11.1999, EFG 2000, 357; des FG Baden-Württemberg vom 26.01.1999, EFG 1999, 329 ; des FG Köln vom 11.11.1998, EFG 1999, 223 ; des FG München vom 17.06.1998, EFG 1998, 1315, jeweils mit weiteren Hinweisen;… Söhn in Kirchhof/Söhn, Komm. zum EStG , § 4 Rdnr. Lb 187;… Schmidt/Heinicke, Komm. zum EStG , 19. Aufl. 2000, Hz. 594;… Wacker in Blümich, Komm. zum EStG u. a., § 4 Rz. 285 n).
  • FG München, 17.06.1998 - 11 K 3220/97

    Abzugsfähigkeit von anteiliger Miete zzgl. Nebenkosten für ein häusliches Büro …

    Auszug aus FG München, 13.12.2000 - 1 K 4898/99
    Nach der überwiegenden Meinung im Schrifttum, der sich die Finanzgerichte angeschlossen haben, beinhaltet der Begriff sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien (vgl. die Urteile des FG Hamburg vom 23.11.1999, EFG 2000, 357; des FG Baden-Württemberg vom 26.01.1999, EFG 1999, 329 ; des FG Köln vom 11.11.1998, EFG 1999, 223 ; des FG München vom 17.06.1998, EFG 1998, 1315, jeweils mit weiteren Hinweisen;… Söhn in Kirchhof/Söhn, Komm. zum EStG , § 4 Rdnr. Lb 187;… Schmidt/Heinicke, Komm. zum EStG , 19. Aufl. 2000, Hz. 594;… Wacker in Blümich, Komm. zum EStG u. a., § 4 Rz. 285 n).
  • FG Köln, 11.11.1998 - 10 K 3377/98

    Häusliches Arbeitszimmer bei Außendiensttätigkeit

    Auszug aus FG München, 13.12.2000 - 1 K 4898/99
    Nach der überwiegenden Meinung im Schrifttum, der sich die Finanzgerichte angeschlossen haben, beinhaltet der Begriff sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien (vgl. die Urteile des FG Hamburg vom 23.11.1999, EFG 2000, 357; des FG Baden-Württemberg vom 26.01.1999, EFG 1999, 329 ; des FG Köln vom 11.11.1998, EFG 1999, 223 ; des FG München vom 17.06.1998, EFG 1998, 1315, jeweils mit weiteren Hinweisen;… Söhn in Kirchhof/Söhn, Komm. zum EStG , § 4 Rdnr. Lb 187;… Schmidt/Heinicke, Komm. zum EStG , 19. Aufl. 2000, Hz. 594;… Wacker in Blümich, Komm. zum EStG u. a., § 4 Rz. 285 n).
  • FG Niedersachsen, 17.07.2002 - 12 K 594/99

    Häuslicher Arbeitsbereich als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit für …

    Ist ein Steuerpflichtiger nicht nur zu Hause, sondern auch außerhalb tätig, ist darauf abzustellen, wo der Schwerpunkt der betrieblichen/beruflichen Arbeit, für die Kläger das Entgelt erhält, liegt, d.h. wo die für den Beruf wesentliche Kerntätigkeit tatsächlich vorgenommen wird (vgl. auch FG München, Urteil vom 13. Dezember 2000 I K 4898/99, EFG 2001, 487, dagegen Revision beim BFH anhängig unter dem Aktenzeichen VI R 21/01).
  • FG Hamburg, 23.05.2002 - II 298/01

    Häusliches Arbeitszimmer:

    Während teilweise nur ein begrenzter Abzug gewährt wird (z.B. FG München - Urteil vom 26. April 2001 13 K 3200/99, EFG 2001, 1114; FG Köln - Urteil vom 25. April 2001, 2 K 2176/00, EFG 2001, 1031; FG Münster - Urteil vom 10. Mai 2001, 7 K 3440/98 EFG 2001, 1183), gehen andere Gerichte von der Möglichkeit eines vollen Betriebsausgabenabzugs aus (FG München - Urteil vom 13. Dezember 2000, 1 K 4898/99, EFG 2001, 487; FG Köln - Urteil vom 18. Dezember 2000 3 K 1309/99, EFG 2001, 488; FG Nürnberg - Urteil vom 23. Mai 2001 III 177/00, EFG 2001, 1182).
  • FG Niedersachsen, 29.08.2002 - 12 K 278/99

    Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines …

    Ist ein Steuerpflichtiger nicht nur zu Hause, sondern auch außerhalb tätig, ist darauf abzustellen, wo der Schwerpunkt der betrieblichen/beruflichen Arbeit, für die der Kläger das Entgelt erhält, liegt, d.h. wo die für den Beruf wesentliche Kerntätigkeit tatsächlich vorgenommen wird (vgl. auch FG München, Urteil vom 13. Dezember 2000 I K 4898/99, EFG 2001, 487, dagegen Revision beim BFH anhängig unter dem Aktenzeichen VI R 21/01).
  • FG Sachsen, 16.01.2003 - 6 K 1108/02

    Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers als Mittelpunkt der gesamten …

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  • FG Nürnberg, 25.07.2001 - III 250/00

    Häusliches Arbeitszimmer bei einem gewerblich tätigen Konstrukteur

    Ist ein Steuerpflichtiger nicht nur zu Hause, sondern auch außerhalb tätig, ist darauf abzustellen, wo der Schwerpunkt der betrieblichen / beruflichen Arbeit, für die der Kläger das Entgelt erhält, liegt, d. h. wo die für den Beruf wesentliche Kerntätigkeit tatsächlich vorgenommen wird (vgl. auch Urteil des FG München vom 13.12.2000 1 K 48/98/99, EFG 2001, 487).
  • FG Nürnberg, 16.04.2002 - I 261/01

    Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit einer …

    Ist ein Steuerpflichtiger nicht nur zu Hause, sondern auch außerhalb tätig, ist darauf abzustellen, wo der Schwerpunkt der beruflichen Arbeit liegt, d. h. wo er die nach allgemeiner Verkehrsanschauung für seinen Beruf wesentlichen Kerntätigkeiten tatsächlich vornimmt (vgl. Urteil des FG München v. 13.12.2000 1 K 4898/99 EFG 2001, 487).
  • FG Münster, 10.05.2001 - 7 K 3440/98

    Abziehbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers eines Verkaufsleiters in vollem …

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  • FG Schleswig-Holstein, 26.08.2002 - 3 V 130/02

    Häusliches Arbeitszimmer eines Gerichtsvollziehers als Mittelpunkt desen gesamter …

    Nach der überwiegenden Meinung im Schrifttum, der sich die Finanzgerichte angeschlossen haben, beinhaltet der Begriff sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien (vgl. die Urteile des Finanzgerichts -FG- Baden-Württemberg vom 08.08.2000 4 K 169/99, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2000, 1314 ; des FG Hamburg vom 23.11.1999, EFG 2000, 357; des FG Köln vom 18.12.2000 3 K 1309/99, EFG 2001, 488; des FG München vom 08.11.2000 1 K 3227/99, EFG 2001, 270; vom 08.11.2000 1 K 1066/98, EFG 2001, 268 und vom 13.12.2000 1 K 4898/99, EFG 2001, 487; des Niedersächsischen FG vom 13.12.2001 10 K 606/98, EFG 2002, 609 ; des FG Nürnberg vom 25.07.2001 III 250/2000, EFG 2002, 314 ; des Schleswig-Holsteinischen FG vom 27.09.2000 I 45/2000, EFG 2001, 271, jeweils mit weiteren Hinweisen;… Söhn in Kirchhof/Söhn, Komm. zum EStG , § 4 Rdnr. Lb 187;… Schmidt/Heinicke, Komm. zum EStG , 21. Aufl. 2002, Rz. 594 f.;… Wacker in Blümich, Komm. zum EStG u. a., § 4 Rz. 285 n).
  • FG Nürnberg, 29.04.2002 - VI 22/99

    Häusliches Arbeitszimmer eines Gebietsverkaufsleiters

    Dem stehen auch nicht die Entscheidungen des Finanzgerichts München vom 8.11.2001 K 1066/98, EFG 2001, 268 und vom 13.12.2001 K 4898/99, EFG 2001, 487 und des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, vom 8.8.2000 4 K 169/99, EFG 2000, 1314 entgegen.
  • FG Sachsen-Anhalt, 16.01.2003 - 6 K 1108/02

    Häusliches Arbeitszimmer; Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung eines …

    Ist ein Arbeitnehmer nicht nur zu Hause, sondern auch außerhalb tätig, ist darauf abzustellen, wo er die für seinen Beruf wesentlichen Kerntätigkeiten tatsächlich vornimmt, d. h. ob sich diese nach Art. und Zeitaufwand im häuslichen Arbeitsbereich als dem Zentrum seiner beruflichen Betätigung bündeln (vgl. auch Urteil des FG München vom 13. Dezember 2000 1 K 4898/99, EFG 2001, 487).
  • FG München, 12.06.2001 - 2 K 5598/00

    Häusliches Arbeitszimmer eines angestellten Vermögensberaters; Mittelpunkt der …

  • FG Düsseldorf, 04.07.2001 - 13 K 5701/98

    Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer; Berücksichtigung von Büroräumen …

  • FG München, 12.06.2001 - 2 K 5598/99

    Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit eines …

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