Rechtsprechung
| FG Rheinland-Pfalz, 09.04.2002 - 2 K 2734/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 162; AO § 90 Abs. 2; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Verdeckte Gewinnausschüttungen aufgrund ungeklärter Vermögenszuflüsse beim Alleingesellschafter-Geschäftsführer - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verdeckte Gewinnausschüttungen aufgrund ungeklärter Vermögenszuflüsse beim Alleingesellschafter-Geschäftsführer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verdeckte Gewinnausschüttungen aufgrund ungeklärter Vermögenszuflüsse beim Alleingesellschafter-Geschäftsführer; Beweislastverteilung für steuerbegündende bzw. -mindernde Tatsachen; Verletzung abgabenrechtlicher Mitwirkungspflichten; Vorliegen anderer unternehmerischer ...
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 09.04.2002 - 2 K 2734/00
- BFH, 26.02.2003 - I R 52/02
Papierfundstellen
- EFG 2002, 1145
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BFH, 15.02.1989 - X R 16/86
Beweiswürdigung - Schätzung
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.04.2002 - 2 K 2734/00
Die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung der Klägerin steht einer punktuellen Zuschätzung von Einnahmen dann nicht entgegen, wenn der aufgrund des Gesamtergebnisses des Verfahrens festgestellte Sachverhalt zu der Überzeugung führt, dass nicht versteuerte Betriebseinnahmen vorliegen müssen, deren Höhe gemäß § 162 AO geschätzt werden muss (BFH - Urteil vom 15. Februar 1989 - X R 16/86, BStBl II 1989, S. 462).Besondere Bedeutung kommt weiter dem Kriterium der Beweisnähe zu: die Verantwortung des Steuerpflichtigen ist umso größer, je mehr die aufzuklärenden Tatsachen und Beweismittel der von ihm beherrschten Informations- und Tätigkeitssphäre angehören (BFH Urteil vom 15. Februar 1989 a. a. O.).
- BFH, 14.08.1991 - X R 86/88
Bei der Festsetzung von Hinterziehungszinsen aufgrund geschätzter …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.04.2002 - 2 K 2734/00
Wegen der fehlenden Mitwirkung der Klägerin sie im Streitfall die Nachweispflicht des Beklagten gemindert und der Sachverhalt dürfe gemäß Rechtsprechung des BFH (u. a. Urteil vom 14. August 1991 - X R 86/88, BStBl II 1992, S. 128) aufgrund von Wahrscheinlichkeitserwägungen festgestellt werden. - BFH, 13.07.1994 - I R 43/94
Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens wegen unzureichender tatsächlicher …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.04.2002 - 2 K 2734/00
Ergänzend trägt er vor, die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 13. Juli 1994 - I R 43/94, BStBl II1995, S. 548), wonach sich die Beweislast für das Vorliegen verdeckter Gewinnausschüttungen, die grundsätzlich beim Finanzamt liege, umkehre, wenn eine priva-facie-Situation in tatsächlicher Hinsicht vorliege, werde bestätigt durch das rechtskräftige Urteil des FG München vom 17. September 1988 - 15 K 4327/93 (dokumentiert in Juris), das auf das BFH-Urteil vom 23. Oktober 1985 - I R 230/82 (…BFH/NV 1986, S. 490) verweise.
- BFH, 23.10.1985 - I R 230/82
Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung - Vorgänge, durch die Vermögen einer …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.04.2002 - 2 K 2734/00
Ergänzend trägt er vor, die Rechtsprechung des BFH (…Urteil vom 13. Juli 1994 - I R 43/94, BStBl II1995, S. 548), wonach sich die Beweislast für das Vorliegen verdeckter Gewinnausschüttungen, die grundsätzlich beim Finanzamt liege, umkehre, wenn eine priva-facie-Situation in tatsächlicher Hinsicht vorliege, werde bestätigt durch das rechtskräftige Urteil des FG München vom 17. September 1988 - 15 K 4327/93 (dokumentiert in Juris), das auf das BFH-Urteil vom 23. Oktober 1985 - I R 230/82 (BFH/NV 1986, S. 490) verweise. - FG München, 17.09.1998 - 15 K 4327/93
Verschaffung eines im Gesellschaftsverhältnis begründeten Vermögensvorteils durch …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.04.2002 - 2 K 2734/00
Ergänzend trägt er vor, die Rechtsprechung des BFH (…Urteil vom 13. Juli 1994 - I R 43/94, BStBl II1995, S. 548), wonach sich die Beweislast für das Vorliegen verdeckter Gewinnausschüttungen, die grundsätzlich beim Finanzamt liege, umkehre, wenn eine priva-facie-Situation in tatsächlicher Hinsicht vorliege, werde bestätigt durch das rechtskräftige Urteil des FG München vom 17. September 1988 - 15 K 4327/93 (dokumentiert in Juris), das auf das BFH-Urteil vom 23. Oktober 1985 - I R 230/82 (…BFH/NV 1986, S. 490) verweise. - FG Rheinland-Pfalz, 12.02.1996 - 1 K 2212/92
Abgabenordnung; Vermögenszuwachsrechnung keine Schätzungsgrundlage für Dritte
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.04.2002 - 2 K 2734/00
Dies gilt grundsätzlich auch für Fehlbeträge, die sich bei einer privatgen Geldverkehrsrechnung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH ergeben haben (FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 12. Februar 1996 - 1 K 2212/92).
- BFH, 26.02.2003 - I R 52/02
VGA; Gesellschafter-Geschäftsführer; ungeklärte Vermögenszuflüsse
Das Urteil des FG vom 9. April 2002 2 K 2734/00 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1145 abgedruckt. - BFH, 18.06.2003 - I B 178/02
VGA; KapG; Gesellschafter-Geschäftsführer
Die Zulassung der Revision sei im Hinblick auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 9. April 2002 2 K 2734/00 (EFG 2002, 1145) zur Wahrung und Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten.Der erkennende Senat hat zwischenzeitlich mit Urteil vom 26. Februar 2003 I R 52/02 (DStR 2003, 1387) über die Revision gegen das Urteil des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2002, 1145 entschieden.
- FG Düsseldorf, 14.10.2002 - 17 K 7587/99
Steuerberater; Vermögenszuwachs; Betriebliches Konto; Mitwirkungspflicht; …
§ 158 AO steht einer Teilschätzung nicht entgegen, da es nicht um eine Gesamtkorrektur des Buchführungswerkes geht, sondern um eine punktuelle Berichtigung (…BFH-Urteil vom 15.02.1989 X R 16/86, a.a.O. unter 5. b) ee) der Gründe; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.04.2002, 2 K 2724/00, EFG 2002, 1145). - FG Köln, 25.07.2002 - 13 K 2889/02
Umfang der Mitwirkungspflicht bei der Einmann-GmbH
Soweit das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 9.4.2002 2 K 2734/00, n. v., eine Mitwirkungspflicht der Kapitalgesellschaft bei ungeklärten Vermögenszuwächsen ihres Gesellschafter-Geschäftsführers dennoch unter anderem auf diesen Gesichtspunkt gestützt hat, ist dies maßgeblich vor dem Hintergrund des im Streitfall nicht vorliegenden Einzelfallumstandes geschehen, daß die dort betroffene GmbH aus einem früheren Einzelunternehmen des Gesellschafter-Geschäftsführers hervorgegangen war.
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