Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 30.01.2002 - 2 K 410/98 KI |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zur Erstattung von Sozialhilfeaufwendungen aus dem Kindergeld für eigene Kinder und Pflegekinder
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindergeld; Erstattung; Sozialhilfe; Eigenes Kind; Pflegekind; Jugendhilfeträger - Erstattung von Sozialhilfeaufwendungen aus dem Kindergeld für eigene und Pflegekinder
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erstattung von Sozialhilfeaufwendungen aus dem Kindergeld für eigene und Pflegekinder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2002, 1534
Wird zitiert von ... (5)
- BSG, 27.01.2009 - B 14/7b AS 8/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Pflegekind …
Der nicht auf das Pflegegeld angerechnete Teil des Kindergeldes sei für die besonderen und schwierigen Erziehungsaufgaben eines Pflegekindes zweckgebunden und werde auch zur Abdeckung von Aufwendungen zur Lebens- und Freizeitgestaltung benötigt, sodass er nicht anrechenbar sei (Hinweis auf SG Berlin vom 21. Januar 2005 - S 37 AS 19/05 ER - info also 2005, 79; Niedersächsisches FG vom 30. Januar 2002 - 2 K 410/98 KI -). - BFH, 16.01.2007 - III R 33/05
Kindergeld: Beiladung des Sozialhilfeträgers
Der Erfolg der Klage hängt somit davon ab, ob die Voraussetzungen für einen Erstattungsanspruch vorliegen (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 30. Januar 2002 2 K 410/98 KI, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2002, 1534 --nur Leitsatz--, juris).Sie hängen aber so eng miteinander zusammen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich ergehen kann (…vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Juni 1986 8 RK 61/84, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 1166, bestätigt durch Urteil vom 23. Februar 1999 B 1 KR 6/97 R, SozR 3-1300 § 111 Nr. 7, zur notwendigen Beiladung des Versicherten im Erstattungsstreit zwischen Versicherung und Sozialhilfeträger; im Ergebnis ebenso Urteile des Niedersächsischen FG in EFG 2002, 1534 --nur Leitsatz--, juris; des FG Rheinland-Pfalz vom 18. Oktober 2002 3 K 1503/02, juris, und des FG Münster vom 1. Juli 2004 6 K 2517/03 AO, EFG 2004, 1780).
- SG Berlin, 21.01.2005 - S 37 AS 19/05 Das Kindergeld wird zusätzlich zu den Pauschalsätzen des SGB 8 zur Abdeckung von Aufwendungen zur Lebens- und Freizeitgestaltung des Jugendlichen benötigt (vgl FG Hannover vom 30.1.2002 - 2 K 410/98 Kl).- Wird die Warmwasserversorgung in einer Mietwohnung nicht über die zentrale Heizanlage zur Verfügung gestellt, sind die insoweit von den Hilfebedürftigen selbst aufzuwendenden Stromkosten als Teilpauschale in die Bedarfssätze eingearbeitet und gehören somit nicht zu den Unterkunftskosten nach § 22 SGB 2.
Das Kindergeld wird daher zusätzlich zu den Pauschalsätzen des SGB VIII zur Abdeckung von Aufwendungen zur Lebens- und Freizeitgestaltung des Jugendlichen benötigt (Niedersächsisches Finanzgericht vom 30.1.2002 -2 K 410/98 KL, juris).
- BFH, 15.02.2007 - III R 37/05
Kindergeld: Beiladung Sozialhilfeträger
Sie hängen aber so eng miteinander zusammen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten, der Familienkasse und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich ergehen kann (…vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Juni 1986 8 RK 61/84, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 1166, bestätigt durch Urteil vom 23. Februar 1999 B 1 KR 6/97 R, SozR 3-1300 § 111 Nr. 7, zur notwendigen Beiladung des Versicherten im Erstattungsstreit zwischen Versicherung und Sozialhilfeträger; im Ergebnis ebenso Urteile des Niedersächsischen FG vom 30. Januar 2002 2 K 410/98 KI, juris, EFG 2002, 1534 --nur Leitsatz--; des FG Rheinland-Pfalz vom 18. Oktober 2002 3 K 1503/02, juris, und des FG Münster vom 1. Juli 2004 6 K 2517/03 AO, EFG 2004, 1780). - SG Berlin, 21.01.2005 - S 37 AS 13/05 Das Kindergeld wird daher zusätzlich zu den Pauschalsätzen des SGB VIII zur Abdeckung von Aufwendungen zur Lebens- und Freizeitgestaltung des Jugendlichen benötigt (Niedersächsisches Finanzgericht vom 30.01.2002 - 2 K 410/98 KL, juris).
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Rechtsprechung
| FG Hamburg, 30.05.2002 - VI 157/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
Voraussetzungen des Abzugs schweizerischer Quellensteuer
- datenbank.nwb.de
Voraussetzungen des Abzugs schweizerischer Quellensteuer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2002, 1534
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BFH, 16.12.1958 - I D 1/57
Tausch von Anteilsrechten an Kapitalgeselschaften als stille Rücklagen
Auszug aus FG Hamburg, 30.05.2002 - VI 157/01
Der Ansatz des Buchwertes der von der B übernommenen Aktien der Klägerin beruhte auf einer verbindlichen Auskunft, die der Beklagte unter dem 8. Juli 1992 dahin erteilt hatte, dass die Liquidation der F-AG nach den Grundsätzen des sog. Tauschgutachtens des Bundesfinanzhofs vom 16. Dezember 1958 (I D 1/57 S, BStBl III 1959, 30) behandelt werden könne, so dass das ausgekehrte Vermögen - die Beteiligung an der Klägerin - entsprechend dem Ansatz der Beteiligung an der F-AG zu bilanzieren war.Der Beklagte hat auf Antrag der Rechtsvorgängerin der Klägerin zugelassen, dass die an sich gewinnwirksame Übertragung der Aktien an der Klägerin nach Anwendung der Grundsätze des Tauschgutachtens (BFH v. 16. Dezember 1958, I D 1/57 S, BStBl III 1959, 30) erfolgsneutral behandelt wurde.
- BFH, 16.05.1990 - I R 80/87
1. Verbot des Abzugs ausländischer Quellensteuer als Betriebsausgaben nach § 10 …
Auszug aus FG Hamburg, 30.05.2002 - VI 157/01
Die schweizerische Verrechnungssteuer, bei der es sich um eine der deutschen Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer entsprechende Steuer i.S. der §§ 34c EStG , 26 Abs. 1 und Abs. 6 KStG handelt (BFH v. 27. März 1996, I R 49/95, BStBl II 1997, 91, BFHE 180, 545 ), kann wegen § 10 Nr. 2 KStG nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden, denn diese Vorschrift verbietet nicht nur den Abzug inländischer, sondern auch ausländischer Steuern vom Einkommen (BFH v. 16. Mai 1990, I R 80/87, BFHE 160, 551 , BStBl II 1990, 920; R 43 Abs. 1 S. 1 KStR 1998). - BFH, 20.12.1995 - I R 57/94
Anrechnungshöchstbeträge bei der Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34 c …
Auszug aus FG Hamburg, 30.05.2002 - VI 157/01
Die B als Rechtsvorgängerin der Klägerin hat ausländische Einkünfte i.S. des Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA-Schweiz aus der Schweiz erzielt, denn Einkünfte stammen dann aus der Schweiz, wenn sie im DBA-Schweiz als solche definiert werden oder wenn der Schweiz für sie ein Quellenbesteuerungsrecht zusteht (BFH v. 20. Dezember 1995, I R 57/94, BFHE 179, 392 , BStBl II 1996, 261). - BFH, 27.03.1996 - I R 49/95
Anrechenbare ausländische Steuern mindern Körperschaftsteuer-Tarifbelastung
Auszug aus FG Hamburg, 30.05.2002 - VI 157/01
Die schweizerische Verrechnungssteuer, bei der es sich um eine der deutschen Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer entsprechende Steuer i.S. der §§ 34c EStG , 26 Abs. 1 und Abs. 6 KStG handelt (BFH v. 27. März 1996, I R 49/95, BStBl II 1997, 91, BFHE 180, 545 ), kann wegen § 10 Nr. 2 KStG nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden, denn diese Vorschrift verbietet nicht nur den Abzug inländischer, sondern auch ausländischer Steuern vom Einkommen (BFH v. 16. Mai 1990, I R 80/87, BFHE 160, 551 , BStBl II 1990, 920; R 43 Abs. 1 S. 1 KStR 1998). - BFH, 25.04.1990 - I R 70/88
Inländische Gewinnermittlung - Ausländische Steuern - Übernahme der Quellensteuer …
Auszug aus FG Hamburg, 30.05.2002 - VI 157/01
Die vom Beklagten zitierten BFH-Urteile in BStBl II 1990, 1086; 1992, 187 und 1994, 727 befassten sich lediglich mit dem Problem der Steueranrechnung und seien deshalb nicht einschlägig.
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