Rechtsprechung
| FG Münster, 25.10.2001 - 3 K 3051/99 Erb |
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ErbStG § 13a
Aufteilung des Betriebsvermögens-Freibetrags in Erbfällen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufteilung des Beriebsvermögensfreibetrags des § 13a Erbschaftsteuergesetz (ErbStG); Erfordernis der Aufteilung entsprechend dem Erbteil; Nichtberücksichtigung des Freibetrages bei Vermächtnis; Unbeachtlichkeit des mutmaßlichen Willens vor Entstehung der gesetzlichen ...
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Betriebsvermögenfreibetrag - Aufteilung nach Köpfen
Verfahrensgang
- FG Münster, 25.10.2001 - 3 K 3051/99 Er
- BFH, 15.12.2004 - II R 75/01
Papierfundstellen
- EFG 2002, 153
- EFG 2001, 212
- EFG 2002, 212
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 15.12.2004 - II R 75/01
Erbschaftsteuerrechtliche Aufteilung des Freibetrags für Betriebsvermögen
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 212 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab. - FG Münster, 24.06.2004 - 3 K 5581/02
Aufteilung des Betriebsvermögensfreibetrags nach § 13a ErbStG auf persönlich …
Sind neben den Erben auch Vermächtnisnehmer oder sonstige Berechtigte begünstigt, erhalten alle den Freibetrag zu gleichen Teilen; die Aufteilung erfolgt also nach Köpfen (vgl. FG Münster, Urteil vom 25.10.2001 3 K 3051/99, EFG 2002, 212, Az. des BFH: II R 75/01; ebenso R 57 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ErbStR 2003 , R 57 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ErbStR 1999).Rn. 42 Einen Verstoß der gesetzlichen Regelung gegen Art. 3 Abs. 1 GG vermag der Senat nicht festzustellen (vgl. FG Münster, Urteil vom 25.10.2001 3 K 3052/99 Erb, EFG 2002, 212, Az. des BFH: II R 75/01).
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