Rechtsprechung
| FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2001 - 2 K 99/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Änderung eines Einkommensteuerbescheids wegen doppelter Berücksichtigung von gesondert festgestellten Beteiligungsverlusten nach § 174 Abs. 2 AO 1977; Einkommensteuer 1995
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Änderung eines Einkommensteuerbescheids wegen doppelter Berücksichtigung von gesondert festgestellten Beteiligungsverlusten nach § 174 Abs. 2 AO 1977 - Einkommensteuer 1995
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Änderung eines Einkommensteuerbescheids wegen doppelter Berücksichtigung von gesondert festgestellten Beteiligungsverlusten
Papierfundstellen
- EFG 2002, 368
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 13.11.1996 - XI R 61/96
Betriebsausgaben - Gewinnfeststellung - Einkünfteermittlung - Widerstreitende …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2001 - 2 K 99/99
Der Umstand, daß die gesondert festzustellenden Besteuerungsgrundlagen aus technischen Gründen aus dem Steuerfestsetzungsbescheid ausgeklammert werden, steht dieser Beurteilung nicht entgegen (BFH, Urt. vom 13.11.1996,. XI R 61/96, BFHE 181, 408 , BStBl II 1997, 170 ).Die Verluste aus der Beteiligung an der Praxisgemeinschaft durften nur in dem Feststellungsbescheid erfaßt werden (vgl. hierzu und zum folgenden BFH, Urt. vom 13.11.1996, a.a.O).
- BFH, 22.09.1983 - IV R 227/80
Mehrere Steuerbescheide - Aufhebung eines Steuerbescheids - Änderung eines …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2001 - 2 K 99/99
Es ist nämlich in ersten Linie Sache des Steuerpflichtigen, den für die Besteuerung erheblichen Sachverhalt "eindeutig, vollständig und richtig" zu schildern (BFH, Urt. vom 22.09.1983, IV R 227/80, BFHE 139, 347 , BStBl II 1984 S. 510).Unklarheiten, die zur Irreführung der Finanzbehörden geeignet sind, gehen zu Lasten des Steuerpflichtigen (BFH, Urt. vom 22.09.1983 a.a.O.).
- BFH, 06.09.1995 - XI R 37/95
Auch bei bewußt herbeigeführten widerstreitenden Steuerfestsetzungen kommt eine …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2001 - 2 K 99/99
Die fehlerhafte doppelte Berücksichtigung der Beteiligungsverluste ist auch überwiegend auf Erklärungen der Kläger zurückzuführen (vgl. hierzu § 174 Abs. 2 Satz 2 Abgabenordnung - AO - und BFH, Urt. vom 6.09.1995, IX R 37/95, BFHE 179, 196 , BStBl II 1996, S. 148). - FG Münster, 19.03.1996 - 15 K 4895/95
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2001 - 2 K 99/99
Es handelt sich vorliegend um eine Einzelfallentscheidung auf der Linie der bisher hierzu ergangenen Rechtsprechung (s. neben den oben zitierten Entscheidungen auch Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 10.09.1981 I 294 - 296/80, EFG 1982 S. 56 und Finanzgericht Münster vom 19.03.1996, 15 K 4895/95 E, EFG 1996, S. 792). - BFH, 15.01.1996 - IX R 37/95
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2001 - 2 K 99/99
Die fehlerhafte doppelte Berücksichtigung der Beteiligungsverluste ist auch überwiegend auf Erklärungen der Kläger zurückzuführen (vgl. hierzu § 174 Abs. 2 Satz 2 Abgabenordnung - AO - und BFH, Urt. vom 6.09.1995, IX R 37/95, BFHE 179, 196 , BStBl II 1996, S. 148).
- FG München, 29.09.2003 - 10 K 1096/03
Verwirklichung eines Grundlagenbescheides; Berücksichtigung eines lediglich vom …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Rheinland-Pfalz, 17.03.2003 - 5 K 1181/02
Zur Änderungsbefugnis des Finanzamtes bei widerstreitender Steuerfestsetzung
Ein Steuerpflichtiger, der eine unrichtige, unvollständige oder zweideutige Steuererklärung abgibt, kann sich vor dem Hintergrund des den § 174 AO beherrschenden Vertrauensschutzgedankens nicht auf Ermittlungsfehler des Finanzamtes berufen; Unklarheiten, die zur Irreführung des Finanzamtes geeignet sind, gehen insoweit zu Lasten des Steuerpflichtigen (…BFH-Urteil vom 22. September 1983 IV R 227/80, a.a.O.; Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. Oktober 2001, 2 K 99/99, EFG 2002, 368 ;… von Wedelstädt, in: Beermann, a.a.O., Rz. 54 ).
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