Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 27.07.2001 - 18 K 5121/00 Kg |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindergeld; Übergangszeit; Ausbildungsabschnitt; Einkunftsgrenze; Warten auf Ausbildungsplatz - Taggenaue Berechnung der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten zur Ermittlung des Kindergeldes bzw. der Einkunftsgrenze
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung zur Gewährung von Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes in Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten; Berechnung des Viermonatszeitraumes; Auslegung des § 32 Abs. 4 Einkommenssteuergesetz (EStG)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kindergeldanspruch: Taggenaue Berechnung des Übergangszeitraumes zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2002, 408
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BFH, 19.10.2001 - VI R 174/00
Kindergeld - Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - Rückforderung - …
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.07.2001 - 18 K 5121/00
Die vom Beklagten angewandte Fristberechnung, wonach auf vier volle Kalendermonate abzustellen ist (vgl. Dienstanweisung -DA- zur Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs 63.3.3 Abs. 1 Satz 2, BStBl I 2000, 636, 664; so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 13.10.2000 14 K 5248/99 Kg, Revision anhängig, Az. beim BFH: VI R 174/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 80), ist im Streitfall nicht anzuwenden.Denn die für die einheitliche Rechtsanwendung bedeutsame Frage, wie der Viermonatszeitraum des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG zu berechnen ist, wird von den Finanzgerichten unterschiedlich beurteilt (FG Düsseldorf, Urteil vom 13.10.2000 14 K 5248/99 Kg, Revision anhängig, Az. beim BFH: VI R 174/00, EFG 2001, 80) und ist von der BFH-Rechtsprechung noch nicht geklärt.
- FG Düsseldorf, 13.10.2000 - 14 K 5248/99
Kindergeld; Ausbildungsabschnitt; Berechnung - Kindergeld für die Übergangszeit …
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.07.2001 - 18 K 5121/00
Die vom Beklagten angewandte Fristberechnung, wonach auf vier volle Kalendermonate abzustellen ist (vgl. Dienstanweisung -DA- zur Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs 63.3.3 Abs. 1 Satz 2, BStBl I 2000, 636, 664; so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 13.10.2000 14 K 5248/99 Kg, Revision anhängig, Az. beim BFH: VI R 174/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 80), ist im Streitfall nicht anzuwenden.Denn die für die einheitliche Rechtsanwendung bedeutsame Frage, wie der Viermonatszeitraum des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG zu berechnen ist, wird von den Finanzgerichten unterschiedlich beurteilt (FG Düsseldorf, Urteil vom 13.10.2000 14 K 5248/99 Kg, Revision anhängig, Az. beim BFH: VI R 174/00, EFG 2001, 80) und ist von der BFH-Rechtsprechung noch nicht geklärt.
- FG Nürnberg, 07.05.1998 - VI 10/98
Kindergeld bei Anmeldung zur weiterführenden Schule
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.07.2001 - 18 K 5121/00
Hiervon kann nur gesprochen werden, wenn eine Lücke zwischen einem beendeten Ausbildungs- bzw. Lebensabschnitt und einem neuen Ausbildungsabschnitt besteht (FG Nürnberg, Urteil vom 07.05.1998 VI 10/98, Revision zurückgenommen, EFG 1998, 1204 ;… Jachmann in Kirchhof/Söhn, § 32 EStG Rz. C 27;… Heuermann in Blümich, § 32 EStG Rz. 91).Kinder, die bereits im zuvor erlernten Beruf tätig sind und im direkten Anschluss an diese Tätigkeit mit der (weiteren) Ausbildung beginnen, werden hiervon nicht erfasst (vgl. FG Brandenburg, Urteil vom 15.04.1999 5 K 865/98 Kg, EFG 1999, 783 ; FG Nürnberg, Urteil vom 07.05.1998 VI 10/98, Revision zurückgenommen, EFG 1998, 1204 ).
- BFH, 01.03.2000 - VI R 19/99
Kindergeld/-freibetrag: Eigene Einkünfte des Kindes
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.07.2001 - 18 K 5121/00
Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für eine Berücksichtigung nach Satz 1 Nr. 1 oder 2 nicht "an allen Tagen"; z. B. Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 01.03.2000 VI R 19/99, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2000, 462) vorliegen, ermäßigt sich dieser Betrag um 1/12 (Satz 6). - BFH, 07.08.1992 - III R 20/92
Kinderfreibetrag auch bei Übergangsleistungen aus § 11 SVG
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.07.2001 - 18 K 5121/00
Der Gesetzgeber ist in typisierender Betrachtungsweise davon ausgegangen, dass dem Steuerpflichtigen auch für Ausbildungsplatz suchende Kinder finanzielle Lasten entstehen, die seine Leistungsfähigkeit vermindern und damit die Gewährung von Kindergeld rechtfertigen (BFH-Urteil vom 07.08.1992 III R 20/92, BStBl II 1993, 103 ;… Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum EStG , § 32 EStG Rz. 103 beide unter Bezugnahme auf Bundestags-Drucksache 10/2884, 103). - BFH, 14.03.2001 - VI B 279/99
Kindergeld; Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.07.2001 - 18 K 5121/00
Aus diesem Grunde kann dahinstehen, ob ein Kind, das - wie im Streitfall - zwei Ausbildungen absolviert und in der Zwischenzeit voll erwerbstätig ist, sich in dieser Zwischenzeit überhaupt in einer Übergangszeit i. S. der Nummer 2 b befindet (vgl. BFH-Beschluss vom 14.03.2001 VI B 279/99, n.v., mit weiteren Nachweisen - mwN -). - FG Düsseldorf, 15.12.1998 - 15 K 8711/97
Berücksichtigung der von einem Kind erzielten Einkünfte bei der Ermittlung der …
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.07.2001 - 18 K 5121/00
Der Gesetzgeber hat in Nummer 2b zum Ausdruck gebracht, dass der Kindergeldanspruch bei einer Unterbrechung der Ausbildung von mehr als vier Monaten entfallen soll, und hält damit eine Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch das Kind spätestens ab diesem Zeitraum, vornehmlich nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung, für zumutbar (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.1998, 15 K 8711/97 Kg, EFG 1999, 298). - FG Düsseldorf, 06.08.1999 - 18 K 1963/99
Warten auf einen Ausbildungsplatz bei Anmeldung bei einer weiterführenden Schule …
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.07.2001 - 18 K 5121/00
Die Tatbestandsmerkmale des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c EStG liegen nicht schon dann vor, wenn sich ein Berufstätiger zu einer Berufsausbildung entschließt und sich bei einer Ausbildungsstätte bewirbt (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 06.08.1999 18 K 1963/99 Kg, Revision zurückgenommen, EFG 2000, 17). - FG Brandenburg, 15.04.1999 - 5 K 865/98
Kindergeld für erwerbstätige Kinder ohne Ausbildungsplatz
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.07.2001 - 18 K 5121/00
Kinder, die bereits im zuvor erlernten Beruf tätig sind und im direkten Anschluss an diese Tätigkeit mit der (weiteren) Ausbildung beginnen, werden hiervon nicht erfasst (vgl. FG Brandenburg, Urteil vom 15.04.1999 5 K 865/98 Kg, EFG 1999, 783 ; FG Nürnberg, Urteil vom 07.05.1998 VI 10/98, Revision zurückgenommen, EFG 1998, 1204 ).
- BFH, 15.07.2003 - VIII R 105/01
Kindergeld - Anwendung der Vier-Monats-Frist i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 …
In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur ist umstritten, ob der Vier-Monats-Zeitraum taggenau gemäß § 108 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) i.V.m. §§ 187 Abs. 2 Satz 1, 188 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu berechnen ist (so FG Köln, Urteil vom 8. März 2001 3 K 5500/99, EFG 2001, 983; FG Düsseldorf, Urteil vom 27. Juli 2001 18 K 5121/00 Kg, EFG 2002, 408, 409; Heuermann in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Kommentar, § 32 EStG Anm. 83;… Jachmann in Kirchhof/ Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 32 Rdnr. C 23; Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 32 EStG Anm. 100) oder ob es sich dabei um vier volle Kalendermonate handelt (FG Düsseldorf, Urteil vom 13. Oktober 2000 14 K 5248/99 Kg, EFG 2001, 80;… Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 32 EStG Rn. 405 ff.; Stache in Bordewin/Brandt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 32 EStG Anm. 95;… ebenso wohl Berlebach, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach A, I. Kommentierung, § 32 EStG Rz. 78).
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