Rechtsprechung
| FG München, 12.11.2001 - 1 V 1228/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerbesteuerpflicht des Gewinns eines Grundstückshändlers aus der Veräußerung des Bruchteils der Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Grundstücksgesellschaft; Aussetzung der Vollziehung in Sachen Umsatzsteuer 1993; Zinsen zur Umsatzsteuer 1993; ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gewerbesteuerpflicht des Gewinns eines Grundstückshändlers aus der Veräußerung des Bruchteils der Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Grundstücksgesellschaft - Umsatzsteuer 1993 - Zinsen zur Umsatzsteuer 1993 - Gewerbesteuermessbetrag 1993 und 1994
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gewerbesteuerpflicht des Gewinns eines Grundstückshändlers aus der Veräußerung des Bruchteils der Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Grundstücksgesellschaft; Aussetzung der Vollziehung in Sachen Umsatzsteuer
Papierfundstellen
- EFG 2002, 420
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93
Berücksichtigung der Grundstücksverkäufe einer GbR bei der Beurteilung der Frage, …
Auszug aus FG München, 12.11.2001 - 1 V 1228/01
Dazu gehört nicht nur der laufende Gewinn einer Mitunternehmerschaft, sondern auch der bei einem Gesellschafter aus sonstigen Gründen (hier wegen des gewerblichen Grundstückseinzelhandels des ASt) als gewerblich einzuordnende laufende Ertrag aus der Beteiligung an einer selbst nicht gewerblich tätigen Zebragesellschaft (vgl. zur Einbeziehung in einen gewerblichen Grundstückshandel BFH - Beschluss vom 03.07.1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86 , BStBl II 1995, 617 ). - BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98
Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters
Auszug aus FG München, 12.11.2001 - 1 V 1228/01
Die in letzter Zeit wieder aktuell gewordene Frage, ob die Begünstigung einkommensteuerlich und gewerbesteuerlich auch für die Veräußerung von Bruchteilen eines Mitunternehmeranteils Gültigkeit hat, kann und muss im Streitfall nicht geklärt werden (…bejahend unter Verweisung auf langjährige BFH - Rechtsprechung BFH - Urteil vom 24.08.2000 IV R 51/98, BFH/NV 2000 S. 1443; zweifelnd BFH - Beschluss vom 18.10.1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465 , BStBl II 2000, 123 ; verneinend OFD Düsseldorf Vfg. v. 18.01.2001, DB 2001, 671). - BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98
Teilanteilsveräußerung und Sonderbetriebsvermögen
Auszug aus FG München, 12.11.2001 - 1 V 1228/01
Die in letzter Zeit wieder aktuell gewordene Frage, ob die Begünstigung einkommensteuerlich und gewerbesteuerlich auch für die Veräußerung von Bruchteilen eines Mitunternehmeranteils Gültigkeit hat, kann und muss im Streitfall nicht geklärt werden (bejahend unter Verweisung auf langjährige BFH - Rechtsprechung BFH - Urteil vom 24.08.2000 IV R 51/98, BFH/NV 2000 S. 1443; zweifelnd BFH - Beschluss vom 18.10.1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465 , BStBl II 2000, 123 ; verneinend OFD Düsseldorf Vfg. v. 18.01.2001, DB 2001, 671).
- BFH, 10.12.1998 - III R 61/97
Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von Anteilen
Auszug aus FG München, 12.11.2001 - 1 V 1228/01
Dieser Gewinn unterliegt gemäß § 7 GewStG auch der GewSt (vgl. BFH - Urteil vom 10.12.1998 III R 61/97, BFHE 187, 526 , BStBl II 1999, 390 ). - BFH, 26.04.2001 - IV R 75/99
Gewerbesteuer - Mehrmütterorganschaft - Anteilsveräußerung - Veräußerungsgewinn - …
Auszug aus FG München, 12.11.2001 - 1 V 1228/01
Während bei einer gewerblichen Personengesellschaft die grundlegende Zurechnungsvorschrift des § 39 Abgabenordnung ( AO ) mit den oben dargestellten Zweifelsfragen durch die Sondervorschriften der §§ 15, 16 EStG (und damit in der Regel des § 7 GewStG ) verdrängt wird, besteht bei einer nichtgewerblichen Personengesellschaft keine Veranlassung, von diesem Grundsatz abzuweichen (…vgl. etwa BFH - Urteile vom 10.12.1998 III R 62/97, BFH/NV 1999 S. 1067 und vom 26.04.2001 IV R 75/99, BFH/NV 2001 S. 1195 ; Hollatz "Gewerbesteuer aus Anteilshandel bei Gesellschaftern von "Zebra-Gesellschaften", NWB Fach 5 S. 1481/1490;… Schmidt EStG 20. Aufl. § 15 Rz 73 Anm b Beispiel aa und Rz 200; Tipke/Kruse Abgabenordnung § 39 Tz. 91). - BFH, 28.05.1998 - V R 100/96
Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung
Auszug aus FG München, 12.11.2001 - 1 V 1228/01
Verfahrensrechtlich ist nicht zu beanstanden, dass das FA den Bescheid zur Wahrung der Festsetzungsfrist kurz vor Jahresende unter Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung geändert hat (§ 164 Abs. 3 Abgabenordnung ; vgl. etwa BFH - Urteil vom 28.05.1998 V R 100/96, BFHE 186, 9 , BStBl II 1998, 502 ). - BFH, 20.06.1985 - IV R 36/83
Gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen - Getränkegroßhandel - OHG - Beteiligung an …
Auszug aus FG München, 12.11.2001 - 1 V 1228/01
Es ist zwar zutreffend, dass der Beteiligung an einer mitunternehmerischen Personengesellschaft nach ständiger BFH - Rechtsprechung keine eigenständige Bedeutung als besonderes Wirtschaftsgut zukommt (vgl. BFH - Urteile vom 20.06.1985 IV R 36/83, BFHE 144, 239, BStBl II 1985, 654 und vom 29.09.1976 I R 171/75, BFHE 120, 222 , BStBl II 1977, 259 ). - BFH, 10.12.1998 - III R 62/97
Drei-Objekt-Grenze bei Anteilsveräußerungen
Auszug aus FG München, 12.11.2001 - 1 V 1228/01
Während bei einer gewerblichen Personengesellschaft die grundlegende Zurechnungsvorschrift des § 39 Abgabenordnung ( AO ) mit den oben dargestellten Zweifelsfragen durch die Sondervorschriften der §§ 15, 16 EStG (und damit in der Regel des § 7 GewStG ) verdrängt wird, besteht bei einer nichtgewerblichen Personengesellschaft keine Veranlassung, von diesem Grundsatz abzuweichen (vgl. etwa BFH - Urteile vom 10.12.1998 III R 62/97, BFH/NV 1999 S. 1067 …und vom 26.04.2001 IV R 75/99, BFH/NV 2001 S. 1195 ; Hollatz "Gewerbesteuer aus Anteilshandel bei Gesellschaftern von "Zebra-Gesellschaften", NWB Fach 5 S. 1481/1490;… Schmidt EStG 20. Aufl. § 15 Rz 73 Anm b Beispiel aa und Rz 200; Tipke/Kruse Abgabenordnung § 39 Tz. 91). - BFH, 29.09.1976 - I R 171/75
Veräußerung eines Betriebs und eines zum Betriebsvermögen gehörenden …
Auszug aus FG München, 12.11.2001 - 1 V 1228/01
Es ist zwar zutreffend, dass der Beteiligung an einer mitunternehmerischen Personengesellschaft nach ständiger BFH - Rechtsprechung keine eigenständige Bedeutung als besonderes Wirtschaftsgut zukommt (vgl. BFH - Urteile vom 20.06.1985 IV R 36/83, BFHE 144, 239, BStBl II 1985, 654 und vom 29.09.1976 I R 171/75, BFHE 120, 222 , BStBl II 1977, 259 ).
- BFH, 05.06.2008 - IV R 81/06
Gewerblicher Grundstückshandel infolge der kurzfristigen Veräußerung von mehr als …
c) Es gilt mithin das, was die Rechtsprechung schon bisher bei der Veräußerung von mehr als drei Anteilen an rein vermögensverwaltenden --also nicht gewerblich geprägten-- Grundstücksgesellschaften angenommen hat (…BFH-Urteil vom 10. Dezember 1998 III R 62/97, BFH/NV 1999, 1067, unter II.4.b der Gründe; FG München, Beschluss vom 12. November 2001 1 V 1228/01, EFG 2002, 420;… Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 15 Rz 74). - BFH, 14.12.2006 - IV R 3/05
Gewerbesteuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer …
Da der Rechtsstreit ausschließlich die Gewerbesteuer der klagenden KG betrifft, bedarf die Frage keiner Entscheidung, ob möglicherweise die Gewerbesteuerpflicht sich auf die Person des Gesellschafters verlagert, wenn er innerhalb von fünf Jahren Anteile an vier gewerblich geprägten Personengesellschaften verkauft, die originär nicht gewerblich tätig sind (…so zu nicht gewerblich geprägten Gesellschaften BFH-Urteil vom 10. Dezember 1998 III R 62/97, BFH/NV 1999, 1067 unter II.4.b der Gründe; FG München, Beschluss vom 12. November 2001 1 V 1228/01, EFG 2002, 420;… Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 15 Rz 74), oder ob dem die gewerbliche Prägung der Gesellschaften entgegensteht. - FG Niedersachsen, 28.09.2009 - 3 K 869/04
Besteuerung eines bei einer entgeltlichen Übertragung eines Grundstücks aus dem …
Rn. 32 Dies führt bei einer im Rahmen eines gewerblichen Grundstückshandels tätigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) dazu, dass ein Gewinn aus einer Grundstücksveräußerung beim Gesellschafter, der gewerbliche Einkünfte erzielt, zu erfassen ist, da sonst eine Besteuerung nicht gewährleistet wäre (Beschluss des FG München vom 12. November 2001 1 V 1228/01, EFG 2002, 420). - FG Niedersachsen, 06.11.2002 - 12 K 265/98
Voraussetzungen eines den Gewerbeertrag der KG mindernden Abzugs von Verlusten …
In diesem Zusammenhang verweist die Klägerin auf den Beschluss des FG München vom 26.04.2002 (EFG 2002, 420).
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Rechtsprechung
| FG Hessen, 25.06.2001 - 8 K 772/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de
GewStG § 8 Nr. 1
Dauerschuld; Darlehen; Mindestkredit; Wareneinkauf; Objektgebundenheit; Lagerbestand - Wareneinkaufskredit als Dauerschuld - Wolters Kluwer
Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen und Dauerschulden bei der Ermittlung des Gewerbeertrags und des Gewerbekapitals im Zusammenhang mit der Finanzierung von Ersatzteileinkäufen und Zubehöreinkäufen
- datenbank.nwb.de
Wareneinkaufskredit als Dauerschuld
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2002, 420
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BFH, 07.02.1997 - I B 86/96
Hinzurechnung von abgezogenen Zinsen für Schulden in vollem Umfang bei Ermittlung …
Auszug aus FG Hessen, 25.06.2001 - 8 K 772/96
Denn ein solcher Kredit kann infolge seiner Objektgebundenheit nicht als Dauerkapital dienen, das der Betrieb seiner Eigenart und seiner besonderen Anlage und Gestaltung nach ständig zur Verfügung haben muss (ebenfalls ständige Rechtsprechung: BFH, Urteil vom 18. April 1991 IV R 6/90, BFH/E 164, 381, BStBl II 1991, 584 ; BFH, Urteil vom 3. August 1993 VIII R 40/92, BFH/E 174, 174, BStBl II 1994, 664 ; BFH, Beschluss vom 7. Februar 1997 I B 86/96, BFH/NV 1997, 612).Eindeutig mit dem laufenden Geschäftsverkehr zusammenhängende Verbindlichkeiten sind nicht bereits deshalb Dauerschulden, weil ihre Laufzeit mehr als 12 Monate beträgt (BFH, Beschluss vom 7. Februar 1997 I B 86/96, a.a.O., m.w.N.).
Letzteres ist der Fall, wenn die Erlöse aus den kreditfinanzierten Geschäften zur Abdeckung des Kredits zu verwenden sind (BFH, Beschluss vom 7. Februar 1997 I B 86/96, a.a.O., mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der BFH-Rechtsprechung).
Der BFH hat aber die zum Kfz-Handel entwickelten Grundsätze im Beschluss vom 7. Februar 1997 I B 86/96 (BFH/NV 1997, 612-613) - ohne Einschränkung - auf einen Gebrauchtwagen- und Ersatzteilhandel - und damit auf einen mit dem Streitfall gleichgelagerten Sachverhalt - übertragen.
- BFH, 03.08.1993 - VIII R 40/92
Kontokorrentkredit mit nachweisbarer Beziehung zu laufenden Geschäften ist keine …
Auszug aus FG Hessen, 25.06.2001 - 8 K 772/96
Denn ein solcher Kredit kann infolge seiner Objektgebundenheit nicht als Dauerkapital dienen, das der Betrieb seiner Eigenart und seiner besonderen Anlage und Gestaltung nach ständig zur Verfügung haben muss (ebenfalls ständige Rechtsprechung: BFH, Urteil vom 18. April 1991 IV R 6/90, BFH/E 164, 381, BStBl II 1991, 584 ; BFH, Urteil vom 3. August 1993 VIII R 40/92, BFH/E 174, 174, BStBl II 1994, 664 ; BFH…, Beschluss vom 7. Februar 1997 I B 86/96, BFH/NV 1997, 612).Der Klägerin ist zwar zuzugeben, dass sich der Streitfall von dem im BStBl 1994 Teil II, Seite 664 veröffentlichten Urteilsfall unterscheidet, weil sich dieser Urteilsfall ausschließlich auf einen Kfz-Handel bezieht.
- BFH, 18.04.1991 - IV R 6/90
Kredit, der aus den Verkaufserlösen des damit angeschafften Grundbesitzes zu …
Auszug aus FG Hessen, 25.06.2001 - 8 K 772/96
Denn ein solcher Kredit kann infolge seiner Objektgebundenheit nicht als Dauerkapital dienen, das der Betrieb seiner Eigenart und seiner besonderen Anlage und Gestaltung nach ständig zur Verfügung haben muss (ebenfalls ständige Rechtsprechung: BFH, Urteil vom 18. April 1991 IV R 6/90, BFH/E 164, 381, BStBl II 1991, 584 ; BFH, Urteil vom 3. August 1993 VIII R 40/92, BFH/E 174, 174, BStBl II 1994, 664 ; BFH…, Beschluss vom 7. Februar 1997 I B 86/96, BFH/NV 1997, 612).
- BFH, 07.08.1990 - VIII R 30/89
1. Zu den Voraussetzungen für die Auflösung eines einheitlich gewährten Kredits …
Auszug aus FG Hessen, 25.06.2001 - 8 K 772/96
Unter Hinweis auf Abschn. 47 Abs. 7 Nr. 1 der Gewerbesteuerrichtlinien 1990 und unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 07.08.1990 VIII R 30/89, Bundessteuerblatt (BStBl) II 1990, 1081 vertrat der Prüfer die Ansicht, dass Kredite nur dann zum laufenden Geschäftsverkehr gehörten, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den einzelnen Krediten und bestimmten Warengeschäften von Kreditaufnahme bis zum Ende der Abwicklung jedes einzelnen Warengeschäfts eindeutig nachgewiesen werde. - BFH, 07.08.1990 - VIII R 423/83
Objektgebundener Kredit zur Anschaffung von Umlaufvermögen wird auch dann nicht …
Auszug aus FG Hessen, 25.06.2001 - 8 K 772/96
Demzufolge sind vorübergehende Verbindlichkeiten, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr des Unternehmens regelmäßig eingegangen und aus den laufenden Geschäftseinnahmen abgedeckt zu werden pflegen, keine Dauerschulden, sondern laufende Schulden, die nicht dem Gewerbekapital und deren Zinsen/Entgelte nicht dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen sind (ständige Rechtsprechung: BFH, Urteil vom 7. August 1990 VIII R 423/83 BFH/E 162, 117, BStBl 1991, 23; BFH…, Urteil vom 31. Januar 1991 IV R 84/89, BFH/NV 1991, 821). - BFH, 31.01.1991 - IV R 84/89
Anforderungen an die Hinzurechnung streitiger Zinsen zu dem Gewerbeertrag durch …
Auszug aus FG Hessen, 25.06.2001 - 8 K 772/96
Demzufolge sind vorübergehende Verbindlichkeiten, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr des Unternehmens regelmäßig eingegangen und aus den laufenden Geschäftseinnahmen abgedeckt zu werden pflegen, keine Dauerschulden, sondern laufende Schulden, die nicht dem Gewerbekapital und deren Zinsen/Entgelte nicht dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen sind (ständige Rechtsprechung: BFH, Urteil vom 7. August 1990 VIII R 423/83 BFH/E 162, 117, BStBl 1991, 23; BFH, Urteil vom 31. Januar 1991 IV R 84/89, BFH/NV 1991, 821).
- VGH Baden-Württemberg, 04.04.2005 - 2 S 2441/04
Zuschlag für Mischgebiete bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes
Der "grundstücksbezogene" Artzuschlag ist demgegenüber bei der das Erschließungsbeitragsrecht kennzeichnenden typisierenden Betrachtungsweise eine nicht zwingend gebotene Erweiterung der Verteilungsregelung (so zutreffend VG Freiburg, Urteil vom 18.11.1997 - 8 K 772/96 - und ihm folgend Reif, Erschließungsbeitrag nach dem BauGB, 1999, Erl. 5.5.3.5.2 a.E., 5.5.3.5.4, je m.w.N.).Dem Ortsgesetzgeber ist es daher auch regelmäßig freigestellt, die tatsächliche gewerbliche Nutzung in Mischgebieten zu vernachlässigen (so auch Reif a.a.O. unter Hinweis auf VG Freiburg, U. v. 18.11.1997 - 8 K 772/96 -).
- VG Sigmaringen, 22.09.2004 - 8 K 611/04
Artzuschlag bei Erschließungsbeiträgen für Mischgebiet
Sie ist vielmehr mit dem VG Freiburg (U.v. 18.11.1997 - 8 K 772/96 - S. 7 - 12 zu einer gleichlautenden Satzungsbestimmung) der Meinung, dass der genannte Artzuschlag zwar zulässig, jedoch nicht zwingend geboten ist.
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