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Rechtsprechung
   FG Saarland, 10.01.2002 - 1 S 267/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13697
FG Saarland, 10.01.2002 - 1 S 267/01 (https://dejure.org/2002,13697)
FG Saarland, Entscheidung vom 10.01.2002 - 1 S 267/01 (https://dejure.org/2002,13697)
FG Saarland, Entscheidung vom 10. Januar 2002 - 1 S 267/01 (https://dejure.org/2002,13697)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten nach Gewährung der Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 142; FGO § 149; ZPO § 126; BRAGO § 121
    Prozesskostenhilfe; Kostenerstattung; Aufrechnung; Aufhebungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufrechnung eines Steueranspruchs mit Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 149 FGO
    Finanzgerichtsordnung; Erstattung der außergerichtlichen Kosten nach Gewährung von Prozesskostenhilfe

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 435
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 557/93

    Steuerbehörde - Vergnügungssteuer - Pauschalbesteuerung - Unerlaubte …

    Auszug aus FG Saarland, 10.01.2002 - 1 S 267/01
    Wird nach Verfahrensabschluss zunächst die Kostenerstattung nur im Namen der Partei beantragt und festgesetzt, so kann das Finanzamt diesen Anspruch der Partei wirksam - z.B. durch Aufrechung - erfüllen (BFH v. 30. Juli 1996 VII B 7/96, BFH/NV 1997, 93 unter Hinweis auf BGH v. 31. Mai 1994 5 StR 557/93, HFR 1995, 273).
  • BFH, 30.07.1996 - VII B 7/96
    Auszug aus FG Saarland, 10.01.2002 - 1 S 267/01
    Wird nach Verfahrensabschluss zunächst die Kostenerstattung nur im Namen der Partei beantragt und festgesetzt, so kann das Finanzamt diesen Anspruch der Partei wirksam - z.B. durch Aufrechung - erfüllen (BFH v. 30. Juli 1996 VII B 7/96, BFH/NV 1997, 93 unter Hinweis auf BGH v. 31. Mai 1994 5 StR 557/93, HFR 1995, 273).
  • BFH, 30.07.1985 - VII B 15/85

    Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus FG Saarland, 10.01.2002 - 1 S 267/01
    Ist dies geschehen, dann kommt eine Kostenfestsetzung zugunsten des Prozessvertreters in dessen eigenen Namen nach § 126 ZPO nicht mehr in Betracht (BFH v. 30. Juli 1985 VII B 15/85, BFH/NV 1986, 756).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.02.1997 - 3 Ko 2764/96

    Honoraranspruch eines in einem finanzgerichtlichen Verfahren beigeordneten …

    Auszug aus FG Saarland, 10.01.2002 - 1 S 267/01
    An der Geltendmachung dieses Anspruches ist er nicht durch die Grundsätze von Treu und Glauben gehindert (FG Neustadt v. 17. Februar 1997 3 Ko 2764/96, StB 1997, 357).
  • FG Köln, 26.07.2013 - 10 Ko 3989/12

    Kostenfestsetzung bei bewilligter Prozesskostenhilfe

    Daneben hat er die Möglichkeit, die Festsetzung der Gebühren und Auslagen gegen den Verfahrensgegner nach § 126 Abs. 1 ZPO im eigenen Namen zu seinen Gunsten zu betreiben und die Kostenfestsetzung für sich zu beantragen (OLG Hamm, Beschluss vom 25.1.2013 - 6 WF 324/12, 6 WF 324/12, veröffentlicht bei juris; FG des Saarlandes, Beschluss vom 10.1.2002 - 1 S 267/01, EFG 2002, 435).

    Der Prozessbevollmächtigte hätte sich hiergegen schützen können, indem er statt einer Kostenfestsetzung für die Partei eine solche nach § 126 ZPO beantragt (FG des Saarlandes, Beschluss vom 10.1.2002 - 1 S 267/01, EFG 2002, 435 unter Hinweis auf BFH-Beschluss vom 30.7.1985 - VII B 15/85, BFH/NV 1986, 756).

    Die Sonderregelung bei Gewährung von PKH zeigt im Gegenteil, dass der Gesetzgeber das Problem gesehen, es aber nicht für erforderlich gehalten hat, den Kostenerstattungsanspruch für den Prozessbevollmächtigten der siegreichen Partei zu sichern (FG des Saarlandes, Beschluss vom 10.1.2002 - 1 S 267/01, EFG 2002, 435 m.w.N.;… BFH-Beschlüsse vom 19.1.2007 - VII B 318/06, BFH/NV 2007, 1144, vom 30.7.1985 - VII B 15/85, BFH/NV 1986, 756).

    Er ändert nichts daran, dass die zivilrechtliche bzw. kostenrechtliche Forderung des Steuerpflichtigen gegen das unterlegene FA unabhängig ist von dem öffentlich-rechtlichen Anspruch des im PKH-Wege beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse (FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.2.1997 - 3 Ko 2764/96, StB 1997, 357, FG des Saarlandes, Beschluss vom 10.1.2002 - 1 S 267/01, EFG 2002, 435).

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