Rechtsprechung
| FG Saarland, 28.03.2002 - 1 K 139/02 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gegenstand des Klageverfahrens gegen einen Vorauszahlungsbescheid ; Erlass eines Jahressteuerbescheides während Verfahren gegen Vorauszahlungsbescheid; Möglichkeit der Aussetzung des Verfahrens bei Ergehen eines Änderungsbescheids; Begriff der "Ersetzung"
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Finanzgerichtsordnung; Jahressteuerbescheid anstelle des Vorauszahlungsbescheids Verfahrensgegenstand gem. § 68 FGO?
Verfahrensgang
- FG Saarland, 20.03.2002 - 1 K 139/02
- FG Saarland, 28.03.2002 - 1 K 139/02
- FG Saarland, 22.04.2002 - 1 K 139/02
- FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 139/02
Papierfundstellen
- EFG 2002, 853
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BFH, 04.11.1999 - V R 35/98
Umsatzsteuer-Jahresbescheid während Einspruchsverfahren
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 21.02.1991 - V R 130/86
Änderung des Verfahrensgegenstandes (§ 68 FGO) nach Ersetzung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 17.03.1994 - V R 39/92
Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid - Verfahrensrecht - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 11.02.1994 - III B 127/93
Aussetzung bzw. Ruhen des Klageverfahrens gegen ursprünglichen Steuerbescheid …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 01.10.1992 - V R 81/89
Rechtschutzinteresse bei Rechtswidrigkeit des Umsatzsteuervorauszahlungsbescheids
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 1 K 2057/02
§ 68 FGO: Ersetzung des Vorauszahlungsbescheids durch einen Jahressteuerbescheid …
Der in der Literatur (vgl. Tipke/Kruse, Kommentar zur AO/FGO § 68 FGO Rz 15; Gräber/von Groll § 68 Rz 30, 75) und vereinzelt auch in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse des Finanzgerichtes des Saarlandes vom 28. März 2002, Az.: 1 K 248/01 und 1 K 139/02, EFG 2002, 853, aufgehoben durch BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2003, Az.: V B 103/02, a.a.O.) vertretenen Auffassung, eine Ersetzung eines Vorauszahlungsbescheides durch einen Jahressteuerbescheid nach § 68 FGO sei nicht, jedenfalls nach § 68 FGO n.F. nicht mehr anzunehmen, vermag sich der Senat demgegenüber nicht anzuschließen.
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Rechtsprechung
| FG München, 27.02.2002 - 3 K 1321/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 62 Abs. 3 S. 1, 3, 6; StBerG § 3
Nachweis der Bevollmächtigung nur durch Vorlage einer Originalurkunde; Nachweis der Bevollmächtigung trotz § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO nur durch Vorlage der Originalurkunde; Haftung für Umsatzsteuer; Körperschaftsteuer - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Nachweis der Bevollmächtigung nur durch Vorlage einer Originalurkunde - Nachweis der Bevollmächtigung trotz § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO nur durch Vorlage der Originalurkunde - Haftung für Umsatzsteuer - Körperschaftsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nachweis der Bevollmächtigung nur durch Vorlage einer Originalurkunde
Papierfundstellen
- EFG 2002, 853
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 08.07.1998 - I R 23/97
Klagebegehren bei Schätzungsbescheiden
Auszug aus FG München, 27.02.2002 - 3 K 1321/01
Das Ziel der Klage muss hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 26. November 1979 GrS 1/78, BStBl II 1980, 99 ; BFH-Urteil vom 8. Juli 1998 I R 23/97, BStBl II 1998, 628 ). - BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78
Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung - …
Auszug aus FG München, 27.02.2002 - 3 K 1321/01
Das Ziel der Klage muss hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 26. November 1979 GrS 1/78, BStBl II 1980, 99 ; BFH-Urteil vom 8. Juli 1998 I R 23/97, BStBl II 1998, 628 ). - BFH, 28.11.1995 - VII R 63/95
Nachweis der Prozeßvollmacht nur durch Vorlage des Originals, nicht durch …
Auszug aus FG München, 27.02.2002 - 3 K 1321/01
Die Vorlage der Prozessvollmacht nach § 62 Abs. 3 FGO ist eine Sachurteilsvoraussetzung (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1995 VII R 63/95, BStBl II 1996, 105 ). - BFH, 19.03.1996 - VII S 17/95
Ursächlichkeit einer unzulänglichen Fristenkontrolle für eine Fristversäumung - …
Auszug aus FG München, 27.02.2002 - 3 K 1321/01
Insbesondere in Haftungssachen - wie im Streitfall - reicht es zur Bezeichnung des Klagebegehrens nicht aus, den angefochtenen Verwaltungsakt zu benennen und Antrag auf dessen Aufhebung zu stellen (vgl. BFH-Beschluss vom 19. März 1996 VII S 17/95, BFH/NV 1996, 818).
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2004 - 2 K 309/02 Davon abgesehen vertritt der Senat die Auffassung, dass auch nach Inkrafttreten der Neufassung des § 62 Abs. 3 FGO entsprechend dem insoweit eindeutigen und unverändert gebliebenen Wortlaut des § 62 Abs. 3 Satz 1 FGO (schriftliche Vollmacht) jedenfalls im Falle begründeter Zweifel wie hier die Prozessvollmacht im Original und nicht nur in Telekopie vorzulegen ist (ständige Rechtsprechung zu § 62 Abs. 3 FGO alte Fassung, vgl. nur BFH…, Beschluss vom 18.12.2002 VI B 83/00 , BFH/NV 2003, 501 ; auch für § 62 Abs. 3 neue Fassung ausdrücklich bejaht vom Finanzgericht München, Urteil vom 27.02.2002 3 K 1321/01 , EFG 2002, 853 vom BFH bisher offen gelassen, vgl. etwa BFH…, Urteil vom 17.04.2002 X R 26/00 , BFH/NV 2002, 1591).
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