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Weitere Entscheidung unten: FG München, 27.02.2002

Rechtsprechung
   FG Saarland, 28.03.2002 - 1 K 139/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,22044
FG Saarland, 28.03.2002 - 1 K 139/02 (https://dejure.org/2002,22044)
FG Saarland, Entscheidung vom 28.03.2002 - 1 K 139/02 (https://dejure.org/2002,22044)
FG Saarland, Entscheidung vom 28. März 2002 - 1 K 139/02 (https://dejure.org/2002,22044)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gegenstand des Klageverfahrens gegen einen Vorauszahlungsbescheid ; Erlass eines Jahressteuerbescheides während Verfahren gegen Vorauszahlungsbescheid; Möglichkeit der Aussetzung des Verfahrens bei Ergehen eines Änderungsbescheids; Begriff der "Ersetzung"

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Finanzgerichtsordnung; Jahressteuerbescheid anstelle des Vorauszahlungsbescheids Verfahrensgegenstand gem. § 68 FGO?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 853
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.11.1999 - V R 35/98

    Umsatzsteuer-Jahresbescheid während Einspruchsverfahren

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  • BFH, 21.02.1991 - V R 130/86

    Änderung des Verfahrensgegenstandes (§ 68 FGO) nach Ersetzung eines …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 17.03.1994 - V R 39/92

    Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid - Verfahrensrecht - …

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  • BFH, 11.02.1994 - III B 127/93

    Aussetzung bzw. Ruhen des Klageverfahrens gegen ursprünglichen Steuerbescheid …

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  • BFH, 01.10.1992 - V R 81/89

    Rechtschutzinteresse bei Rechtswidrigkeit des Umsatzsteuervorauszahlungsbescheids

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  • FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 1 K 2057/02

    § 68 FGO: Ersetzung des Vorauszahlungsbescheids durch einen Jahressteuerbescheid …

    Der in der Literatur (vgl. Tipke/Kruse, Kommentar zur AO/FGO § 68 FGO Rz 15; Gräber/von Groll § 68 Rz 30, 75) und vereinzelt auch in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse des Finanzgerichtes des Saarlandes vom 28. März 2002, Az.: 1 K 248/01 und 1 K 139/02, EFG 2002, 853, aufgehoben durch BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2003, Az.: V B 103/02, a.a.O.) vertretenen Auffassung, eine Ersetzung eines Vorauszahlungsbescheides durch einen Jahressteuerbescheid nach § 68 FGO sei nicht, jedenfalls nach § 68 FGO n.F. nicht mehr anzunehmen, vermag sich der Senat demgegenüber nicht anzuschließen.
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dejure.org Übersicht FG Saarland

Rechtsprechung
   FG München, 27.02.2002 - 3 K 1321/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15976
FG München, 27.02.2002 - 3 K 1321/01 (https://dejure.org/2002,15976)
FG München, Entscheidung vom 27.02.2002 - 3 K 1321/01 (https://dejure.org/2002,15976)
FG München, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 3 K 1321/01 (https://dejure.org/2002,15976)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 62 Abs. 3 S. 1, 3, 6; StBerG § 3
    Nachweis der Bevollmächtigung nur durch Vorlage einer Originalurkunde; Nachweis der Bevollmächtigung trotz § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO nur durch Vorlage der Originalurkunde; Haftung für Umsatzsteuer; Körperschaftsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachweis der Bevollmächtigung nur durch Vorlage einer Originalurkunde - Nachweis der Bevollmächtigung trotz § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO nur durch Vorlage der Originalurkunde - Haftung für Umsatzsteuer - Körperschaftsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachweis der Bevollmächtigung nur durch Vorlage einer Originalurkunde

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 853
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.07.1998 - I R 23/97

    Klagebegehren bei Schätzungsbescheiden

    Auszug aus FG München, 27.02.2002 - 3 K 1321/01
    Das Ziel der Klage muss hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 26. November 1979 GrS 1/78, BStBl II 1980, 99 ; BFH-Urteil vom 8. Juli 1998 I R 23/97, BStBl II 1998, 628 ).
  • BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78

    Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung - …

    Auszug aus FG München, 27.02.2002 - 3 K 1321/01
    Das Ziel der Klage muss hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 26. November 1979 GrS 1/78, BStBl II 1980, 99 ; BFH-Urteil vom 8. Juli 1998 I R 23/97, BStBl II 1998, 628 ).
  • BFH, 28.11.1995 - VII R 63/95

    Nachweis der Prozeßvollmacht nur durch Vorlage des Originals, nicht durch …

    Auszug aus FG München, 27.02.2002 - 3 K 1321/01
    Die Vorlage der Prozessvollmacht nach § 62 Abs. 3 FGO ist eine Sachurteilsvoraussetzung (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1995 VII R 63/95, BStBl II 1996, 105 ).
  • BFH, 19.03.1996 - VII S 17/95

    Ursächlichkeit einer unzulänglichen Fristenkontrolle für eine Fristversäumung - …

    Auszug aus FG München, 27.02.2002 - 3 K 1321/01
    Insbesondere in Haftungssachen - wie im Streitfall - reicht es zur Bezeichnung des Klagebegehrens nicht aus, den angefochtenen Verwaltungsakt zu benennen und Antrag auf dessen Aufhebung zu stellen (vgl. BFH-Beschluss vom 19. März 1996 VII S 17/95, BFH/NV 1996, 818).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2004 - 2 K 309/02
    Davon abgesehen vertritt der Senat die Auffassung, dass auch nach Inkrafttreten der Neufassung des § 62 Abs. 3 FGO entsprechend dem insoweit eindeutigen und unverändert gebliebenen Wortlaut des § 62 Abs. 3 Satz 1 FGO (schriftliche Vollmacht) jedenfalls im Falle begründeter Zweifel wie hier die Prozessvollmacht im Original und nicht nur in Telekopie vorzulegen ist (ständige Rechtsprechung zu § 62 Abs. 3 FGO alte Fassung, vgl. nur BFH…, Beschluss vom 18.12.2002 VI B 83/00 , BFH/NV 2003, 501 ; auch für § 62 Abs. 3 neue Fassung ausdrücklich bejaht vom Finanzgericht München, Urteil vom 27.02.2002 3 K 1321/01 , EFG 2002, 853 vom BFH bisher offen gelassen, vgl. etwa BFH…, Urteil vom 17.04.2002 X R 26/00 , BFH/NV 2002, 1591).
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